Hinweise zum Schulrecht Demokratie und Rechtssystematik Schulrecht und

  • Slides: 26
Download presentation
Hinweise zum Schulrecht Demokratie und Rechtssystematik Schulrecht und Zweite Staatsprüfung 14. 12. 2021 J.

Hinweise zum Schulrecht Demokratie und Rechtssystematik Schulrecht und Zweite Staatsprüfung 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Demokratie und Recht 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Demokratie und Recht 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Demokratie und Recht § Verfassung, Grundgesetz garantieren Menschenrechte, Demokratie, Volkssouveränität. 14. 12. 2021 J.

Demokratie und Recht § Verfassung, Grundgesetz garantieren Menschenrechte, Demokratie, Volkssouveränität. 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß Verfassung des Landes Hessen

Demokratie und Recht § Gesetzgebung erfolgt durch Parlamente, also mittelbar durch das Volk. 14.

Demokratie und Recht § Gesetzgebung erfolgt durch Parlamente, also mittelbar durch das Volk. 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Demokratie und Recht n Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Prüfung und

Demokratie und Recht n Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden (Prüfung und Aufhebung von nicht verfassungsgemäßen Gesetzen durch Verfassungsgericht). 14. 12. 2021 Bundesverfassungsgericht Staatsgerichtshof des Landes Hessen J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Demokratie und Recht n Regierung und Verwaltung sowie Rechtssprechung sind an „Recht und Gesetz

Demokratie und Recht n Regierung und Verwaltung sowie Rechtssprechung sind an „Recht und Gesetz “ gebunden (Rechtsstaatsprinzip). 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für

Rechtssystematik n Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für

Rechtssystematik n Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) Beispiel: Verfassung des Landes Hessen Artikel 56 Grundsätze der Bildung und Erziehung, Gemeinschaftsschule, Mitbestimmung der Eltern, Toleranzgebot 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof)

Rechtssystematik n Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof) 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof)

Rechtssystematik n Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof) 14. 12. 2021 Beispiel: Hessisches Schulgesetz vom 24. 03. 2015 FÜNFTER TEIL: Schulverhältnis Zweiter Abschnitt „Leistungsbewertung“ § 73 - § 76 Es wird beschrieben, was Grundlage der Leistungsbewertung ist, welche Maßstäbe zugrunde gelegt werden Es wird die Vergabe von Zeugnissen geregelt. Es wird geregelt, wann eine Versetzung und wann eine Wiederholung erfolgt. Es wird festgelegt, dass Näheres zu diesen Themen durch Rechtsverordnung geregelt wird. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z. B. Kultusministerium);

Rechtssystematik n Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z. B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik Beispiel: n Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z. B.

Rechtssystematik Beispiel: n Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z. B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang 14. 12. 2021 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) Vom 19. August 2011 (ABl. S. 546) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2017 (ABl. 2018 S. 2) FÜNFTER TEIL: Kriterien und Verfahren zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung. § 26 - § 36 Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise Eine Rechtsverordnung bezieht sich immer auf die Ermächtigung im entsprechenden Gesetz. Hier: „Auf Grund des HSch. G … wird verordnet…“ Es werden die oben genannten Aspekte beschrieben. Es werden dann die im Gesetzestext beschriebenen Punkte in einer Reihe von §§ näher präzisiert. Abschließend werden In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten der Verordnung geregelt. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z. B. Kultusministerium) an nachgeordnete

Rechtssystematik n Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z. B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behörden, Dienststellen, Bedienstete 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z. B. Kultusministerium) an nachgeordnete

Rechtssystematik n Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z. B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behörden, Dienststellen, Bedienstete 14. 12. 2021 Beispiel: Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass vom 29. 04. 2015 Der Erlass regelt, den sachgerechten Umgang mit chronisch kranken Schülerinnen und Schülern. Verfahrensregelungen können in Erlassform erfolgen, also als Festlegung des HKM wie Lehrkräfte, Schulleitung, Staatliches Schulamt zu handeln haben. Auch bei Erlassen werden In-Kraft. Treten und Außer-Kraft-Treten geregelt. Wenn nichts anderes festgelegt wird, gilt ein Erlass für fünf Jahre. J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert

Rechtssystematik n Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik n n Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde ein Verwaltungsakt, der ein Tun,

Rechtssystematik n n Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde ein Verwaltungsakt, der ein Tun, Dulden oder Unterlassen anordnet Beispiel: Schriftsatz des Staatlichen Schulamts zur Leistungsbewertung oder zum Einbehalten von Schülerarbeiten oder Versetzung an eine andere Schule Widerspruchsrecht 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Rechtssystematik - Zusammenfassung Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung

Rechtssystematik - Zusammenfassung Verfassung: Grundlage aller Rechtsvorschriften (wg. Kulturhoheit der Länder gilt Hessische Verfassung für das Schulwesen) Gesetze: Durch Parlament verabschiedet; müssen verfassungskonform sein ggf. Überprüfung durch Verfassungsgericht (Staatsgerichtshof); Verordnungen: Genauere Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften durch das jeweilige Fachministerium (z. B. Kultusministerium); Verordnungen basieren auf Ermächtigungen im Gesetz und haben rechtssystematisch Gesetzesrang; Erlasse / Richtlinien: Anweisung einer obersten Behörde (z. B. Kultusministerium) an nachgeordnete Behörden, Dienststellen, Bedienstete; Verfügungen: Maßnahme oder Entscheidung einer Behörde Erlasse und Verfügungen sind Gesetzen und Verordnungen nachgeordnet, sie entfalten keine Rechtsnorm! 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n Hessisches Schulgesetz (HSch. G) 14. 12. 2021 J. Grußdorf,

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n Hessisches Schulgesetz (HSch. G) 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n n Hessisches Schulgesetz (HSch. G) n n n

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n n Hessisches Schulgesetz (HSch. G) n n n n 14. 12. 2021 Bildungs- und Erziehungsauftrag: § 2 Grundsätze für die Verwirklichung § 3 Förderung der Schülerinnen und Schüler anderer Sprache § 8 a Leistungsbewertung §§ 73 - 76 Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen: § 82 Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer § 86 Selbstverwaltung der Schule: §§ 127 a, b, c, d Schulkonferenz: §§ 128 – 132 Konferenzen der Lehrkräfte: §§ 133 – 136 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung Verordnungen 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung Verordnungen 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n Verordnungen n n 14. 12. 2021 Verordnung zur

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n Verordnungen n n 14. 12. 2021 Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler Konferenzordnung Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung Erlasse 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung Erlasse 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n Erlasse n n 14. 12. 2021 Richtlinien zur

Schulrecht und Zweite Staatsprüfung n n Erlasse n n 14. 12. 2021 Richtlinien zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen an Schulen, Erlass vom 29. April 2015 Unterrichtsausfall bei großer Hitze, Erlass vom 18. März 2015 Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz Erlass vom 1. November 2011 Durchführung von pädagogischen Tagen, Erlass vom 6. Oktober 2013 Religionsunterricht, Erlass vom 3. September 2014 Verteilen von Schriften, Aushänge und Sammlungen in den Schulen, Erlass vom 12. Oktober 2017 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 14. 12. 2021 J. Grußdorf, aktualisiert von J. Reuß