Hessisches Kultusministerium Institut fr Qualittsentwicklung Akkreditierung von Qualifizierungsangeboten
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung von Qualifizierungsangeboten Konzepte – Erfahrungen - Folgerungen Vortrag: 05. 06. 2006 - DVLFB Jürgen Blutte
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung als Teil eines Gesamtkonzepts der Qualitätsstärkung auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule in Hessen n Konzeption n Erfahrungen nach fast einem Jahr n Einschätzungen und Folgerungen 2
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Konzeption Akkreditierung als Teil eines Gesamtkonzepts FORTBILDUNG und PERSONALENTWICKLUNG in Hessen Bausteine des Gesamtkonzepts sind: n Personalentwicklungs- / Mitarbeitergespräche (jährlich) n Qualifizierungsportfolio der Lehrkräfte n Fortbildungsplan der Schulen als Teil des Schulprogramms n Fortbildungspflicht für Lehrkräfte und Nachweis mittels LP n Aus- und Fortbildung aus „einem Guss“ 3
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Grundlegung n Drittes Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen (i. d. F. v. 29. 11. 04) n Diverse Umsetzungsverordnungen dazu (i. d. F. v. 18. 03. 05) 4
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Selbstverantwortliche Schule 2015 (Masterplan) Schule • Selbstverantwortung • Fortbildungsplan • lernende Organisation Lehrkräfte • Selbstverantwortung • Qualifizierungsportfolio • lebenslanges Lernen Fortbildungs- und Qualifizierungsaktivitäten 5
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Ziele der Akkreditierung in Hessen Sicherung von Mindeststandards bei Trägern und ihren Veranstaltungsangeboten Öffnung des schulischen Fortbildungsmarktes und Erweiterung des Fortbildungsangebots flexible, zeitnahe u. kundenorientierte Bereitstellung von Fortbildungsangeboten Überblick über alle, für Schulen und Lehrkräfte relevanten Fortbildungsthemen und -angebote Auswertung und Steuerung des Fortbildungsangebots 6
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Bereiche, in denen auch bereits akkreditiert wird: Hochschulen: Bologna-Abkommen Wirtschaft Harmonisierung der Warenverkehrsfreiheit Weiterbildung: (Brügge), Kopenhagen-Prozess Gesundheit: Fortbildung der Ärzte 7
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung von Anbietern und deren Qualifizierungsangeboten n Grundsatzentscheidung : Das Verfahren zur Akkreditierung soll ausschließlich „online“ erfolgen 8
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung von Trägern und Qualifizierungsangeboten Freie Träger der Lehrerbildung (§ 4) (z. B. privatrechtliche Veranstalter, Einzelpersonen, AK Schule + Wirtschaft u. a) (z. B. , Af. L inkl. St. S, Universitäten, SSÄ, Schulen, Kirchen) Akkreditierung durch das IQ über „Akkreditierung online“ akkreditierte Veranstalter reichen ein per Gesetz reichen ein Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote (und abgeleitet) Veranstaltungen Akkreditierung durch das IQ über „Akkreditierung online“ Auswertungen Angebotskatalog Übersicht aller akkreditierten Anbieter Statistiken Datenbank (akkreditierter Veranstaltungen und Veranstalter) Berichte 9
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Leistungen des IQ als Folge der Akkreditierung Auswertungen zur Teilnehmerzufriedenheit Bild der hessischen „Fortbildungslandschaft“ Ø Aussagen zu Themenbereichen mit hoher Akzeptanz bzw. zu verbesserungsbedürftigen Fortbildungsbereichen Ø (bevorzugte) Veranstaltungsthemen, -formen und Zielgruppen Ø Beratungsleistungen für Schulen und Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen Ø Fortbildungstermine (außerhalb/während der Unterrichtszeit) Ø gezielte Rückfragen bei Veranstaltern und TN Ø Anbieterprofile (Anbieter und Angebote) Ø fehlende Angebote bzw. Überangebot vertiefte Wirkungsanalysen Ø für besonders wichtige / relevante Themen (z. B. zu den strategischen Zielen in Hessen) Ø für intensive und umfangreiche Programme der Fortbildung 10
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne 11
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung – Wie geht das? 12
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Akkreditierung – in 5 Schritten 5. Auswertung von Veranstaltungen 4. Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten 3. Akkreditierung von Angeboten 2. Akkreditierung von Trägern 1. Registrierung 13
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung 1. Schritt: Registrierung 4. Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten 3. Akkreditierung von Angeboten 2. Akkreditierung von Trägern Erforderliche Angaben Ü Angabe des Namens, der Organisation, etc. Ü Nennung von Ansprechpartnern und Verantwortlichen Ü Anschrift Ü Kommunikationsdaten Ü Zugangsdaten 1. Registrierung 14
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung 2. Schritt: Akkreditierung von Trägern 4. Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten (nur in Verbindung mit der Akkreditierung eines Angebots möglich) 3. Akkreditierung von Angeboten 2. Akkreditierung von Trägern Erforderliche Angaben 1. Registrierung Ü Fachliche Eignung des Trägers (inhaltliche Schwerpunkte , Räumlichkeiten, Qualifikation der Leitung und des Lehrpersonals) Ü Weiterbildungskonzepte des Trägers Ü Erfahrungen der Leitung und des Personals in der Fortbildung Ü Benennung der Lehr- und Lernziele sowie der Methoden Ü Nachweis eines Instrumentariums zur Qualitätssicherung Ü Angebote müssen im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages des HSch. G und der hessischen Verfassung sein n akkreditiert nach Gesetz (Universitäten, Af. L inkl. St. Se. , SSÄ, Schulen, Kirchen) n Akkreditierung auf Antrag 15
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung 3. Schritt: Akkreditierung von Angeboten 4. Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten 3. Akkreditierung von Angeboten Erforderliche Angaben 2. Akkreditierung von Trägern Ü Beschreibung der Fortbildungsinhalte und 1. Registrierung didaktische Grundlegung Ü methodische Gestaltung des Angebots Ü Dauer des Angebots Ü Einordnung des Angebots Ü Zielgruppen (Person, Unterrichts-Fach, Schul-Form) Ü Zusage einer standardisierten Erhebung von Daten zur Teilnehmerzufriedenheit Ü Zusage einer Bestätigung der Veranstaltung mit Teilnehmerzahl Ü Zustimmung zu einer vertieften Wirkungsanalyse 16
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung 4. Schritt: Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten Erforderlichen Angaben (EV, Kurs o. ä. ) 1. Registrierung n Alle Angebote werden durch Hinzufügen von Ort, Zeit, Dozent sowie anderem zu Veranstaltungen n Angebote werden akkreditiert, Veranstaltungen angelegt und freigegeben Ü Angabe eines TN – Beitrags (0 oder Betrag) Ü Status der Veranstaltung (angelegt, frei, u. a. ) 3. Akkreditierung von Angeboten 2. Akkreditierung von Trägern Ü Angabe des Zielbereichs (räumlich) Ü Angabe der Art der Veranstaltung 4. Zuordnung von Veranstaltungen zu Angeboten Ü Beginn und Ende der Veranstaltung Ü Bennennung von Dozenten und Leitung der Veranstaltung Ü Ort, wo die Veranstaltung stattfindet Ü ggf. Erläuterung zu Terminen Ü ggf. Zusatzinformationen 17
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Akkreditierung Sicherung von Mindeststandards während des Verfahrens durch: Ø Prüfung der Angaben des Anbieters : zum Anbieter zum Angebot in Gütefeldern Ø Entscheidung: Akkreditiert – Aussetzung - Ablehnung 18
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Akkreditierung Sicherung von Mindeststandards während des Verfahrens über „Gütefelder“ zum Anbieter: Ø Schwerpunkte des Angebots Ø Räumlichkeiten (Räume – Ausstattung – Technik) Ø Eignung der Leitung des Anbieters (Ausbildung – Prakt. Erfahrung im Fach – meth. -didakt. Qualifikation – Erfahrungen in der E‘bildung – eigene F-W-Bildung) Ø Eignung des eingesetzten (Lehr-) Personals (Ausbildung – praktische Erfahrung im Fach – methodisch-didaktische Qualifikationen – Erfahrungen in der Erwachsenenbildung – eigene Fort- und Weiterbildung) Ø Qualitätssicherungssystem des Anbieters - Angaben in den Bereichen Leitbild, Bezug zur aktuellen Wissenschaft, Formulierung allgemeiner Ziele, Methodenfestlegung, Zielfestlegung, Messung der Zielerreichung, Steuerung des Optimierungsprozesses - alternativ Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 9002, EFQM, LQW, LQS oder vergleichbares 19
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Akkreditierung Sicherung von Mindeststandards während des Verfahrens über „Gütefelder“ zum Angebot (und der Veranstaltung): Ø Thema des Angebots Ø Beschreibung des Angebots und didaktische Einordnung Ø Beschreibung der Methodik des Angebots Ø Benennung der Zielgruppen (Person, Schulform, Fach) Ø Einordnung in eine Kategorie (A, B oder C) Ø Zuordnung zu einem Bereich (Fortbildung, Vorbereitung auf Leitungsaufgaben, erste beiden Berufsjahre) Ø Angabe von Stichworten Ø Dauer des Angebots 20
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Akkreditierung nach Durchführung der Veranstaltungen über: Ø Verpflichtung zum Einsatz eines Evaluationsbogens zur Teilnehmerzufriedenheit (§ 65, 2 HSch. G) Ø Auswertung des Evaluationsbogens bezogen auf die konkrete Veranstaltung und Rückmeldung der Ergebnisse an das IQ Ø Visitationsstichproben nach einem Schlüssel bei Veranstaltern und Veranstaltungen (geplant) Ø Intensivere Analysen der Veranstaltungsunterlagen und zusätzliche Befragungen (geplant) Ø O-Ton-Rückmeldungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern 21
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und Akkreditierung sowie grundsätzlich über: Ø Abstimmung von Qualitätsstandards für die Akkreditierung mit anderen Bundesländern und Institutionen (§ 5, 2, IQ-VO) Ø Abstimmung der eigenen Qualitätsstandards mit den Qualitätsstandards anderer Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungsstellen sowie mit den zuständigen Gremien der KMK und BLK (§ 13, IQ-VO) Ø eine Beratung der Träger der Weiterbildung und der freien Träger sowie der Schulen und Lehrerinnen und Lehrer 22
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Erfahrungen – Was haben wir heute? 23
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Erfahrungen – Was haben wir heute? 15. 127 akkreditierte Angebote mit ca. 19. 500 Veranstaltungen in einem Online-Katalog 2. 171 akkreditierte Anbieter, davon 1. 132 freie, d. h. nichtstaatliche Anbieter Auswertungsdaten zu 8. 194 Fortbildungsveranstaltungen Ziel: Erster Fortbildungsbericht zur hessischen Lehrerfortbildung im Herbst 2006 24
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Erfahrungen – Was haben wir heute? Das Verfahren ist weitgehend akzeptiert Viele neue nichtstaatliche Anbieter sind jetzt präsent Deutliche Zunahme von Fortbildungsaktivitäten Software Akkreditierung. Online ™ Intensive Kundenbetreuung mit Erfolg Mindeststandards für Fortbildungen Notwendigkeit für eine Ausschärfung der VO 25
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Erfahrungen und Folgerungen Aufgaben? Nicht staatliche Anbieter fürchten 16 eigenständige Akkreditierungsverfahren, deshalb: Gemeinsame Qualitätsstandards: Was ist eine gute Fortbildung Austausch und Information über erfasste Anbieter und Angebote Beratung politischer Entscheidungsträger für eine gemeinsame Lösung Entwicklung gemeinsamer / austauschbarer EDV - Systeme 26
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung 27
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit!
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Kategorien für Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote nach IQVO § 8 Kategorie Veranstaltungstyp Leistungspunkte (LP) Kategorie A Ein- oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen 5 LP pro halben Tag, bis zu 40 LP Kategorie B Kategorie C Thematisch zusammenhängende Fortbildungsreihen im Umfang von mind. 40 Stunden und mit Zertifizierung einer erfolgreichen Teilnahme Strukturierte interaktive Fortbildung (e-Learning) mit nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs bis zu 40 LP 29
Hessisches Kultusministerium Institut für Qualitätsentwicklung Leistungspunkte können nach § 55 HLb. G-UVO erworben werden … Aktivität Punktevergabe durch: Leistungspunkte (LP) pro Jahr n für Fortbildungsaktivitäten durch Selbststudium Schulleitung bis zu 10 LP n für schulische Tätigkeiten, Schulleitung jew. bis zu 20 LP die Fortbildung voraussetzen n für Tätigkeiten von Lehrkräften für im Gesetz benannte staatliche Einrichtungen Bescheinigung der Einrichtung bis zu 30 LP n für Tätigkeiten von Lehrkräften in Zusammenhang mit schulpraktischen Studien Bescheinigung der Einrichtung Bis zu 20 LP n von für das Durchführen von akkreditierten Veranstaltungen (z. B. als Referent/in) sowie das Publizieren von Fachliteratur Schulleitung Bis 10 LP n für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen auf Vorschlag von Af. L / HKM je nach Maßnahme 30
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