Herzlich willkommen zum InfoElternabend Weiterfhrende Schulen 20202021 Ablauf
Herzlich willkommen zum: Info-Elternabend „Weiterführende Schulen“ 2020/2021
Ablauf des Abends: • Die beste Schule für mein Kind • Vorstellen der einzelnen Schulformen • Beratungskriterien • Aktuelle Informationen • Beantwortung offener Fragen
Grundschule ist fast vorbei – was nun ? ________________ 1. Übergangsverfahren Grundschule – Sekundarstufe I 2. Welche Besonderheiten haben die weiterführenden Schulen (Bildungsgänge und Abschlüsse)? 3. Kriterien für die Wahl der richtigen Schule
1. Übergangsverfahren Grundschule – Sekundarstufe I
Aspekte des Grundschulgutachtens Zeugnisnoten Mitarbeit Lernmotivation Eigenständigkeit Konzentration. . . Wünsche von Kind und Eltern Vorschlag des/der Lehrers/in Leistungsstand Lernentwicklung Beratung Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz Empfehlung im Zeugnis
Beratungsablauf November/Dezember 2020 Elternsprechtag zur ersten Beratung und zur Abklärung der Interessen, Ergebnis wird in einem Protokoll festgehalten Januar 2021 Versetzungskonferenz entscheidet über die begründete Empfehlung, die auf dem Halbjahreszeugnis erscheint. Elternberatungstage (Kurztermin) mit Abschlussberatung Februar 2021 Anmeldung durch die Eltern bei der weiterführenden Schule (ab 01. 02. 21) mit Anmeldebögen und Zeugnis/Empfehlung
Formulare
Selbsteinschätzungsbogen • Diese Bögen wurden Ihnen auf dem Elternabend am 26. 08. 20 vorgestellt. • 1. Selbsteinschätzungsbogen für die Kinder • 2. Selbsteinschätzungsbogen für die Eltern = Protokoll für die Beratung durch den KL • - Unterschrift bestätigt die Beratung • Evtuell: Vereinbarung eines 2. Termines
Anmeldung • Die Anmeldung erfolgt inzwischen oft mit dem Kind (Bitte bei der Schule erfragen). • Wichtig für die Aufnahme: Gespräch zw. Schulleitung und dem Kind • Kinder werden für die Anmeldung von uns beurlaubt.
Schulformempfehlung • In der alten Form aufgehoben • Elternwille entscheidet • Beratung dennoch wichtig und hilfreich
2. Welche Bildungsgänge und Abschlüsse bieten die weiterführenden Schulen ?
Derzeitige Schulformen • • • Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarschule (seit 20. 10. 2011 im Schulgesetz verankert. )
Erprobungsstufe Klassen 5 + 6 außer Gesamtschule Eignung = Versetzung in Klasse 7 Nichteignung = Beratung, Wiederholung, Schulwechsel -pädagogische Einheit, kein „Sitzen bleiben“ - Klassenunterricht - Anknüpfen an GSLernerfahrungen - Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beobachten, erproben und fördern Grundschule = gemeinsame Stufe des Bildungswesens
Unterrichtsfächer in der Erprobungsstufe Deutsch Gesellschaftslehre: Naturwissenschaften: Erdkunde Geschichte Biologie Mathematik Politik Chemie Englisch Textilkunde Kunst Hauptschule Realschule Arbeitslehre + Wahlpflicht (Kl. 7) Physik Musik Gymnasium Sport Religion Gesamtschule 2. Fremdsprache Wahlpflicht in Klasse 6 Kl. 7: Wahlpflicht
Hauptschule Fachleistungskurse Typ 10 a: Typ 10 b: - Arbeitslehre - Deutsch, -Naturwissenschaften Englisch -Mathematik Klasse 7 - 10 -Mathematik -Englisch Wahlpflichtunterricht (Grund- und Erweiterungskurse) Klasse 7 - 10 Pflichtunterricht im Klassenverband (Basis)
Abschlüsse Hauptschulabschluss nach Klasse 9 je nach Ergebnis der zentralen Abschlussprüfung in Klasse 10: Typ A Hauptschulabschluss Gymnasium Typ B alle Fächer min. „ 3“: Mittlerer Schulabschluss Fachoberschule Gesamtschule
Realschule ab Klasse 7 - 10: Wahlpflichtunterricht mit individueller Schwerpunktsetzung: - 2. Fremdsprache - naturwiss. -technisch - sozialwissenschaftlich für alle Kinder in Klasse 6: 2. Fremdsprache Pflichtunterricht im Klassenverband (Basis)
Abschlüsse Realschule Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 Berufskolleg alle Fächer min. „befriedigend“: -Berufsschule -Berufsfachschule -Fachoberschule Mittlerer Schulabschluss Gymnasium (Klasse 10 bzw. 11!) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Gesamtschule (Klasse 11!)
Verkürzung der Sek. I - an den Gymnasien seit dem 21. 07. 18: 9 -jähriger Bildungsgang ab dem 01. 08. 2019. Möglicher Verbleib bei 8 Jahren am Gymnasium Gesamtschule 9 Jahre bis zum Abitur Realschule + gymnasiale Oberstufe ebenfalls insgesamt 9 Jahre bis zum Abitur
Gymnasium ab Klasse 8: Wahlpflichtunterricht Schwerpunkte: - 3. Fremdsprache - mathem. -naturwiss. -technisch - gesellschaftswissenschaftlich - musisch-künstlerisch für alle Kinder ab Klasse 6: 2. Fremdsprache Pflichtunterricht im Klassenverband (Basis)
Abschlüsse Gymnasium nach Klasse 9 bzw. 10: - Hauptschulabschluss - Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 11 + Berufsabschluss: Fachhochschulreife (nicht überall anerkannt) jetzt nach Klasse 12: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Gesamtschule Klasse 7: ein Fach auswählen Klasse 9: ein weiteres Fachleistungskurse nach Leistung und Neigung: Klasse 7: Englisch/Mathe Wahlpflichtunterricht Klasse 8/9: Deutsch - 2. Fremdsprache Klasse 9: Physik/Chemie - Arbeitslehre (Grund- und Erweiterungskurse) - Naturwissenschaften Pflichtunterricht im Klassenverband (Basis)
Besonderheiten -keine Versetzung zwischen den Klassen 5 – 9 -in der Regel Ganztagsschulen von 8 -15 Uhr (mit Mittagsessen / HA-Betreuung / AG´s. . . ) Abschlüsse Gesamtschule alle Abschlüsse der übrigen Schulformen! Abitur nach 12 od. 13 Jahren!
Abschlussprüfungen - für alle am Ende der Sek. I in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache - Anspruch variiert je nach Schulform - Zentralabitur nach Klasse 12/13 (Gymnasium) - Zentralabitur nach Klasse 13 (Gesamtschule) Lernstandserhebung Klasse 8 - Ermittlung des individuellen Leistungsstandes rechtzeitige Abstimmung von Fördermöglichkeiten im Hinblick auf die Abschlussprüfungen
Gebundener Ganztag • Bieten in der Regel Sekundarschulen, Gesamtschulen und fast jede 2. Hauptschule an. Hinzu kommen viele Gymnasien und Realschulen. • Unterricht kann am Vormittag und am Nachmittag stattfinden. • Hausaufgaben sollen weitestgehend in die schulische Lernzeit eingebunden sein. • Der Ganztagsbetrieb umfasst mindestens drei Tage , in der Regel von 815 Uhr. Erweiterte Ganztagshauptschulen bieten es an vier Tagen an. • • Betreuung über Mittag an Gymnasium: Unterricht am Nachmittag: In der Klassen 5, 6, 7 an jeweils höchstens einem Nachmittag In der Klasse 8 und 9 an jeweils höchstens zwei Nachmittagen.
Sekundarschule • Neue Schulform der Sek. I (Schulrechtsänderungsgesetz vom 20. 11) • Trägt dazu bei ein langfristig attraktives, gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten. • Umfasst die Jahrgänge 5 -10
• Bereitet die Schüler auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. • Gemeinsames Lernen in Klasse 5/6 • Ab Klasse 7 kann der Unterricht auf Beschluss des Schulträgers integriert, teilintegriert oder kooperativ erfolgen. • Verfügt über keine eigene Oberstufe, sondern geht eine verbindliche Kooperation mit Oberstufe des GY/GS ein.
• Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet. • Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich.
3. Kriterien für die Wahl der richtigen Schule
Beratungskriterien • Leistungen in den Fächern • Arbeitsverhalten • Fähigkeiten • personenbezogene Merkmale
Leistungen in den Fächern Ausschlaggebend für die Anmeldung: Noten im Zeugnis des 1. Halbjahres in Klasse 4 inzwischen können weitere Zeugnisse verlangt werden Grundschulempfehlung (gibt Aufschluss über die Leistungen, Arbeitsverhalten u. Fähigkeiten, nicht bindend)
Arbeitsverhalten Arbeitstempo Anstrengungsbereitschaft Konzentration Ausdauer Durchhaltevermögen Zielstrebigkeit Abhängigkeit von Erwachsenen Lerntechniken anwenden Sorgfalt Arbeitsorganisation
Fähigkeiten: Aufgabenverständnis Anweisungen verstehen Gedächtnis Diskussionsbereitschaft und –fähigkeit Einsichtsfähigkeit logisches Denkvermögen Ausdrucksfähigkeit Transfer auf neue Aufgabenstellungen
Personenbezogene Merkmale: Selbstständigkeit Neugier/Interesse/Motivation Konfliktverhalten Frustrationstoleranz Selbstvertrauen Durchsetzungsvermögen Kritikfähigkeit Belastbarkeit
Verantwortung der Grundschule • Erstellung einer fundierten Empfehlung aufgrund genauer Beobachtung und Beurteilung der Kinder und ihrer schulischen Entwicklung über die gesamte Grundschulzeit hinweg • Nicht nur Noten sind ausschlaggebend • Beratung der Eltern
Verantwortung der Eltern • kritische Beurteilung des eigenen Kindes auf der Grundlage bisheriger Beobachtung • Beratungsangebot der Grundschule annehmen • Grundschulempfehlung ernst nehmen • Kind vor Misserfolgen und Frust durch falsche Schulwahl schützen
Verantwortung der weiterführenden Schulen • sorgfältige Analyse der Empfehlung der Grundschule • objektive Beratung, unbeeinflusst durch eigene Interessen • Austausch ermöglichen zwischen Grundschule und weiterführenden Schule
Rechtsgrundlagen - Schulformempfehlung der Grundschule (gemäߧ 11 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz ) und (§ 8 AO-GS) - Entscheidung der Schulform durch die Eltern (§ 8 AO-GS)
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