Herzlich willkommen Stammtisch Q 12020 Agenda 1 2

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Herzlich willkommen Stammtisch Q 1/2020

Herzlich willkommen Stammtisch Q 1/2020

Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Neues von

Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Neues von der Landesärztekammer Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Hausarztmangel HZV in BW EBM-Reform Q 2/20 Mix (GOÄ Leichenschau, Sicherheitsspritzen, Lipödem, KV -App, Whats. App-AU, Praxisberatung etc. ) Vernetzungsprojekt Hausärztetag 2020 Regresse Videosprechstunde Wonca in Berlin Jürgen Herbers & Peter Feil und viele andere im HÄV 2 © LVBW 2019

alle Stammtischfolien zum freien Download https: //www. hausarzt-bw. de/stammtische 3 © LVBW 2019

alle Stammtischfolien zum freien Download https: //www. hausarzt-bw. de/stammtische 3 © LVBW 2019

1. Neues von der Landesärztekammer Wichtige Themen 1. Kammerbeitrag 2. Musterweiterbildungsordnung 3. verschiedene Anträge

1. Neues von der Landesärztekammer Wichtige Themen 1. Kammerbeitrag 2. Musterweiterbildungsordnung 3. verschiedene Anträge 4 © LVBW 2019

1. Neues von der Landesärztekammer 5 1. Anhebung des Kammerbeitrag von 0, 41% auf

1. Neues von der Landesärztekammer 5 1. Anhebung des Kammerbeitrag von 0, 41% auf 0, 44% • Stärkere Präsenz der LÄK in Politik und Gesellschaft • Mehr Ausschüsse und Arbeitskreise als zuvor • Steigende Personalkosten 2. Musterweiterbildungsordnung: • Elektronisches Logbuch • Allgemeinmedizin - Weiterbildungsermächtigung auch für hausärztlich tätige Internisten bis 24 Monate - KEINE Aufnahme von Suchtmedizin in Pflichtenteil • Innere Medizin - Nur noch 12 Monate Weiterbildung stationär verpflichtend • Neue Zusatzbezeichnungen - Ernährungsmedizin - Sexualmedizin 3. Verschiedenes: • Gegen die Kommerzialisierung und Ökonomisierung im Gesundheitswesen • Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte entschieden begegnen • Reduktion des CO 2‐Fussabdrucks im Gesundheitswesen • Hitzeaktionspläne zum Schutz der Gesundheit • Mehrzahlungen bei Lieferproblemen erstatten Konsequenz: Weiterbildungsbefugnis NEU BEANTRAGEN © LVBW 2019 Drei Jahre Zeit dafür

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) inkraftgetreten am 16. 8. 19 • BMG kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass • Bestimmte Schutzimpfungen oder Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe von GKV erstattet werden • Dann haben Versicherte darauf einen Anspruch • Wird erneute Verordnung eines Arzneimittels notwendig wegen • Arzneimittelrückruf • Einschränkung der Verwendbarkeit Dann ist die ERNEUTE Verordnung zuzahlungsfrei • Keine neue Genehmigung auf Cannabisverordnung bei • Dosisänderung • Wechsel von getrockneten Blüten oder anderen Extrakten • Regelungen zur Übermittlung elektronischer Rezepte über TI sind bis 3/20 bzw. 6/20 zu treffen • Generikaregelungen gelten auch für Biosimilars 6 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) 1. Lesung 12. 19 / 1. Durchgang Bundesrat 29. 11. 19 • Regelungen zum Morbi-RSA • Entkopplung Vergütung <-> Diagnosen (Haus‐ und Fachärzte) • Geld‐Zuweisung aus dem RSA hängt u. a. von den Diagnosen ab • Diagnosen von Gebietsärzten sollen zukünftig mehr Geld „einbringen“ als die von Hausärzten • Einführung einer Transparenzstelle für alle Selektivverträge (§ 293 a SGB V) Zentralisierung der Aufsicht Noch im Gesetzgebungsverfahren 7 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 1. Durchgang Bundesrat

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 1. Durchgang Bundesrat 20. 9. 19 • Entsprechend gekennzeichnete Rezept dürfen nach Erstabgabe binnen einen Jahres weitere 3 x abgegeben werden • Rep. (= repetatur = darf wiederholt werden) • Abrechenbare Beratungsleistung der Apotheke bei • Chronisch schwerwiegenden Erkrankungen • Patienten mit Mehrfacherkrankung u. –medikation • Bestimmten Wirkstoffen u. bestimmten Patientengruppen • In Modellregionen Grippeschutzimpfung durch Apotheken für Volljährige Noch im Gesetzgebungsverfahren 8 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDKReformgesetz

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDKReformgesetz Bundesrat 2. Durchgang 29. 11. 19 • Bisher Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen • Neu: Eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts (MD) • Im Verwaltungsrat auch • Patientenvertreter • Vertreter von Pflegebedürftigen • Vertreter von Verbrauchern • Ärzteschaft und Pflegeberufe (nicht stimmberechtigt) 9 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz über den Schutz vor Masern und zur

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz über den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) gebilligt am 20. 12. 19 • Ordnungswidrigkeit • Eltern: ungeimpfte Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen • Leitung Kindertagesstätten: Zulassen ungeimpfter Kinder • Nichtgeimpfte Kinder können vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden • Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts‐ und Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeit aufnehmen • Schutzimpfungen dürfen ALLE Ärzte durchführen (außer Zahnärzte) • Reihenimpfungen in Schulen durch ÖGD • Vertrauliche Spurensicherung / anonymisierte Beweissicherung bei V. a. Misshandlung oder sexualisierte Gewalt ist Kassenleistung • Impfung gegen Grippe durch Apotheker 10 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) inkraftgetreten am 19. 12. 19 • Apps auf Rezept vom Arzt (nach Prüfung des Bf. Ar. M) • Krankenkassen können Entwicklung digitaler Innovationen fördern • Auch spezialisierte Wagniskapitalfonds • Apotheken und Krankenhäuser müssen sich an TI anschließen in 2020 • Elektronische AU und Verordnungen (incl. Medikamente u. Heilmittel) • Es gibt weniger Geld fürs faxen • Standardisierte Schnittstellen für Soft‐/Hardware in Arztpraxen u. KH • Krankenkassen als Datensammelstellen; Daten sollen an ein Forschungsdatenzentrum weitergeleitet werden 11 © LVBW 2019

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Notfallversorgungsreformgesetz • Gemeinsame Notfallleitstellen (GNL) geschaffen von La

2. Neues aus der Spahn´schen Gesetzgebung Notfallversorgungsreformgesetz • Gemeinsame Notfallleitstellen (GNL) geschaffen von La ndern mit Beteiligung von KV und rettungsdienstlichen Leitstellen (= Doc‐direct in Ba. Wü) • Integrierte Notfallzentren (INZ) (errichtet von KV und Krankenha usern) • • La nder u bernehmen zentrale Rolle der Planung und Gestaltung Problem: ein Teil des Sicherstellungsauftrages soll an die Länder übertragen werden Noch im Gesetzgebungsverfahren 12 © LVBW 2019

3. Hausarztmangel „Nächstes Jahr geht der Flächenbrand los. “ (Fechner, 9. 10. 19) Ihre

3. Hausarztmangel „Nächstes Jahr geht der Flächenbrand los. “ (Fechner, 9. 10. 19) Ihre Meinung ist gefragt! • Welche Faktoren/Umstände würden es • erleichtern, einen Nachfolger zu finden? • erschweren eine Nachfolge? • Ideen bitte an Juergen. Delaporte@hausarzt-bw. de 1964+65 Jahre= 2029 BABYBOOMER: Die Geburtenzahlen erreichten im Jahr 1964 ihren Höhepunkt mit 1. 357. 304 Lebendgeborenen. Ab 1965 setzte der sogenannte Pillenknick ein. „https: //de. wikipedia. org/wiki/Baby-Boomer“ 13 © LVBW 2019

3. Hausarztmangel Studie bei Schweizer Studenten Verschiedene Maßnahmen steigerten den Anteil der Studenten, die

3. Hausarztmangel Studie bei Schweizer Studenten Verschiedene Maßnahmen steigerten den Anteil der Studenten, die Hausärzte werden wollten [von 10% in 2002 u. 2008 auf 20% (entschlossen) bzw. 40% (interessiert)] • Hausarztpraktika im Studium • Schaffung von Instituten für hausärztliche Medizin • Mentoringprogramme • Kantonale Mitfinanzierung von Praxisassistenz • Arbeitsautonomie • Arzt-Patienten. Pro Beziehung Hausarzt • Teilzeittätigkeit • Art der Tätigkeit 14 Contra Hausarzt Diallo B. et al: Wer strebt am Ende des Medizin‐Studiums eine Hausärztekarriere an? Umfrage unter Schweizer Studierenden. Praxis 2019; 108 (12) 779‐ 786 © LVBW 2019 • Einkommen • Reputation • Politische Rahmenbedingungen

3. Hausarztmangel Förderung inhabergeführter Hausarztpraxen Beschluss Delegiertenversammlung HÄV 9/19 Ähnlicher Antrag soll auch bei

3. Hausarztmangel Förderung inhabergeführter Hausarztpraxen Beschluss Delegiertenversammlung HÄV 9/19 Ähnlicher Antrag soll auch bei der Vertreterversammlung der KV gestellt werden Problem: • Investment-Unternehmen u. a. kaufen Arztpraxen und gründen MVZ • Systemwandel von Einzel‐/Gemeinschaftspraxis zur rein ökonomisch geführten MVZ ‐> Folgen: • Abschöpfung von Praxisgewinnen an Nicht‐Ärzte, somit auch keine Einzahlung in Versorgungswerk • • 15 © LVBW 2019 Ökonomie wichtiger als Patientenversorgung? Arzt-Patient-Beziehung bleibt auf der Strecke? Verhinderung von Neu‐Niederlassungen: Ein MVZ gibt den einmal einverleibten KV-Sitz nicht mehr zurück Bild von Maret Hosemann auf Pixabay

4. HZV in Ba. Wü Daten für Q 1/2020 Vertrag HZV AOK Baden‐Württemberg (BVKJ)

4. HZV in Ba. Wü Daten für Q 1/2020 Vertrag HZV AOK Baden‐Württemberg (BVKJ) HZV AOK Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV BKK GWQ Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV BKK‐VAG Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV Bosch BKK Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV Deutsche RV Knappschaft‐Bahn‐See Baden‐ Württemberg (Hauptvertrag) HZV EK Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV IKK classic Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) HZV LKK in Baden‐Württemberg (Hauptvertrag) Gesamtergebnis 16 © LVBW 2019 Anzahl Haevg. ID 375 3. 581 1. 809 2. 391 1. 550 489 Anzahl Eingeschriebene Versicherte 188. 288 1. 483. 028 67. 084 103. 166 40. 625 1. 923 2. 657 2. 451 718 16. 021 373. 475 114. 527 9. 923 2. 382. 039

4. Neu: e. Statistik in der HZV Abzurufen über das Arztportal https: //arztportal. hausaerzteverband.

4. Neu: e. Statistik in der HZV Abzurufen über das Arztportal https: //arztportal. hausaerzteverband. de 17 © LVBW 2019

4. Neu: e. Statistik in der HZV Vergleich KV – HZV Beispiel aus einer

4. Neu: e. Statistik in der HZV Vergleich KV – HZV Beispiel aus einer Praxis, noch Fragen ? ? 18 © LVBW 2019

4. Neu: e. Statistik in der HZV Das gilt natürlich auch für Praxen mit

4. Neu: e. Statistik in der HZV Das gilt natürlich auch für Praxen mit kleinerer Fallzahl 19 © LVBW 2019

4. Neu: e. Statistik in der HZV Also auch bei kleineren Praxen Einschreiben, einschreiben

4. Neu: e. Statistik in der HZV Also auch bei kleineren Praxen Einschreiben, einschreiben … 20 © LVBW 2019

5. EBM-Reform Q 2/20 Gültig ab 01. 04. 2020, 2. Stufe der EBM‐Reform Offizielles

5. EBM-Reform Q 2/20 Gültig ab 01. 04. 2020, 2. Stufe der EBM‐Reform Offizielles Ziel: • Stärkung der „sprechenden Medizin“ • Abwertung technischer Leistungen • Eigentlich sollte somit der Hausarzt als typisch „sprechender Mediziner“ mehr Geld verdienen, aber …. 21 © LVBW 2019

5. EBM-Reform Q 2/20 Noch ein Grund für HZV Punkte bis 31. 3. 20

5. EBM-Reform Q 2/20 Noch ein Grund für HZV Punkte bis 31. 3. 20 157 Punkte ab 1. 4. 20 148 Hausärztliche Grundpauschale 144 138 ‐ 6 90 128 +38 67 48 ‐ 19 03324 Problemorientiertes ärztliches Gespräch Aufzeichnung eines Langzeit‐ EKG Langzeit‐Blutdruckmessung 78 57 ‐ 21 03330 Belastungs‐EKG Lungenfunktion 200 60 198 53 ‐ 2 ‐ 7 EBM Legende (kurz) 03005 Versichertenpauschale ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr 03040 03230 03322 Punktzahlvolumen 03230 von 45 auf 64 Punkte erhöht 22 © LVBW 2019 https: //www. hausarzt. digital/praxis/ebm/beschiss-statt-kompromiss-58719. html Differenz ‐ 9

5. EBM-Reform Q 2/20 EBM Legende (kurz) 02300 Kleinchirurgischer Eingriff I Punkte bis 31.

5. EBM-Reform Q 2/20 EBM Legende (kurz) 02300 Kleinchirurgischer Eingriff I Punkte bis 31. 3. 20 57 02301 Kleinchirurgischer Eingriff II 129 133 4 02302 Kleinchirurgischer Eingriff III 239 230 ‐ 9 02310 Sekundärheilende Wunde 205 212 7 02313 Kompressionstherapie 57 50 ‐ 7 03360 Hausärztliches GBA 122 113 ‐ 9 03362 159 174 25 33042 Geriatrischer Betreuungskomplex Sono Abdomen 157 143 ‐ 14 33012 Sono AD 85 77 ‐ 8 01745 01746 HKS Zuschlag HKS 214 170 253 209 39 39 23 © LVBW 2019 Punkte ab Differenz 1. 4. 20 68 11 https: //www. kbv. de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3. pdf

5. EBM-Reform Q 2/20 EBM Legende (kurz) 35100 Differentialdiagnose Psychosomatik 35110 Verbale Intervention Psychosomatik

5. EBM-Reform Q 2/20 EBM Legende (kurz) 35100 Differentialdiagnose Psychosomatik 35110 Verbale Intervention Psychosomatik Übende Intervention Einzelbehandlung 35111 Punkte bis 31. 3. 20 152 Punkte ab Differenz 1. 4. 20 193 41 152 193 41 232 335 103 Steigerung des Wertes hausärztlicher Hausbesuche? - Fehlanzeige! Cave: 35100 und 35110 sind seit Jahren Gegenstand intensivierter Prüfungen der KV. Falschansatz führt zu massiven Honorarabzügen, im schlimmsten Fall bei Betrugsverdacht zu einem Rechtsverfahren. https: //www. kbv. de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3. pdf 24 © LVBW 2019

6. Mix: Infos für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln https: //www. klinikum. uni-heidelberg. de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz 25

6. Mix: Infos für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln https: //www. klinikum. uni-heidelberg. de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz 25 © LVBW 2019

6. Mix: GOÄ Leichenschau Änderung zum 01. 2020 Der Einfach‐Satz kann nicht gesteigert werden

6. Mix: GOÄ Leichenschau Änderung zum 01. 2020 Der Einfach‐Satz kann nicht gesteigert werden Weitere Zuschläge: F, G, H, und Wegegeld 26 GOÄ Leistung GOÄ 1 fach 100 Vorläufige Todesbescheinigung (mind. 20 min) z. B. Notarzt 110, 51€ Unter 20 mind. 10 min 66, 31€ 101 Eingehende Untersuchung Todesbescheinigung (mind. 40 min) 165, 77€ Unter 40 mind. 20 min 99, 46€ 102 Zuschlag: Der Ärzt*in unbekannte Identität Besondere Todesumstände (mind. 10 min) 27, 63€ © LVBW 2019 GOÄ reduziert Anfahrtszeit zählt nicht zur Zeitvorgabe GOÄ red.

6. Mix: Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus (G-BA) (Teure) Nadeln mit Verletzungsschutz können nun für Patienten

6. Mix: Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus (G-BA) (Teure) Nadeln mit Verletzungsschutz können nun für Patienten verordnet werden, die sich nicht selbst spritzen oder messen können Verordnungsfähig bei: • Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut • subkutane Injektionen • subkutane Infusionen • perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion • Setzen eines subkutanen Sensors (z. B. bei einem rt. CGM‐Gerät) 27 © LVBW 2019

6. Mix: Lipödem Heilmittelrichtlinie: • Aufnahme in die Diagnoseliste „besonderer Verordnungsbedarf“ • Lipödem, Stadium

6. Mix: Lipödem Heilmittelrichtlinie: • Aufnahme in die Diagnoseliste „besonderer Verordnungsbedarf“ • Lipödem, Stadium I‐III: E 88. 20; E 88. 21; E 88. 22 • LY 2: MLD Liposuction: Die Absaugung von Fettgewebe ist nun eine Kassenleistung im Stadium III (ambulant und stationär) 28 © LVBW 2019 Quelle: https: //www. researchgate. net/figure/Liposuction. A-58 -years-old-woman-with-an-a-excess-adipose-tissue -at-level-of-legs-b_fig 4_324254620

6. Mix: Die neue KV-App 29 © LVBW 2019

6. Mix: Die neue KV-App 29 © LVBW 2019

6. Mix: AU über Whats. App Urteil LG Hamburg, Urt. v. 03. 09. 2019

6. Mix: AU über Whats. App Urteil LG Hamburg, Urt. v. 03. 09. 2019 - Az. : 406 HK O 56/19 • Wettbewerbsverletzung liegt vor • Verstoß gegen ärztliche Sorgfaltspflicht • Regelmäßig ohne persönlichen Kontakt AU auszustellen, zeige nicht die notwendige Sorgfalt - Grundsätzlich unmittelbarer Kontakt zwischen Arzt und Patient - Dies gelte auch bei leichteren Erkrankungen (z. B. Erkältungen) - AU ist Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung • Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig 30 © LVBW 2019

6. Mix: Praxisberatung online Praxisberatungen ONLINE in unserem virtuellen Raum JETZT ANMELDEN Quelle: 2017_04_05_Neu!_ginae

6. Mix: Praxisberatung online Praxisberatungen ONLINE in unserem virtuellen Raum JETZT ANMELDEN Quelle: 2017_04_05_Neu!_ginae 014_sl Mo bis Fr zwischen 09: 00 Uhr und 17: 00 Uhr +49 711 21747 -600 praxisberatung@hausarzt-bw. de

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) • e. AU ist erfolgreich gestartet, aktuell > 1000

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) • e. AU ist erfolgreich gestartet, aktuell > 1000 AUs pro Tag • Ab 2020 werden 94% der HZV-Praxen teilnehmen können • e. Arztbriefversand ist ebenfalls schon möglich • Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an der e. AV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der e. AV anbietet. Vorteile e. Arztbrief: • Diagnosen im Klartext UND als ICD-Ziffer • Beides kann auf Knopfdruck übernommen werden • Medikamente können ebenso einfach übernommen werden • Standardisierung • Brief geht immer an den „richtigen“ Arzt 32 © LVBW 2019

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) • Einmalige Strukturpauschale ü bei Teilnahmebeginn ü für Einrichtung,

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) • Einmalige Strukturpauschale ü bei Teilnahmebeginn ü für Einrichtung, Schulung usw. ü 2. 500 € pro BSNR-Verbund • Bei Umsetzung der Fachanwendungen ü Automatischer Zuschlag auf P 1 in Höhe von 5€ ü 33 © LVBW 2019 (einmal pro Versichertenteilnahmejahr bei aktiver FAV‐ Teilnahme des Patienten) Automatischer Zuschlag auf P 2 in Höhe von 5 € / Quartal im Behandlungsfall (unabhängig davon, ob in dem Behandlungsfall eine Fachanwendung der Vernetzung verwendet wurde oder nicht)

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) Vergütungsbeispiele für die Fachanwendungen Je höher die Einschreibung in

7. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) Vergütungsbeispiele für die Fachanwendungen Je höher die Einschreibung in die HZV und das Facharzt-Programm, desto höher die Vergütung im Vernetzungsprojekt! Einge. Zuschlag auf P 1 Zuschlag auf P 2 (jährlich) schrieb. AOKEuro BF** P 2 (80% Euro Versi- im FAP* (80% der BF) pro cherte (40% der pro Eingeschr. ) Quartal 400 160 200 € 320 256 1. 280 € 1. 480 € 600 240 300 € 480 384 1. 920 € 2. 220 € 800 320 400 € 640 512 2. 560 € 2. 960 € 1. 000 400 500 € 800 640 3. 200 € 3. 700 € * FAP = Facharzt-Programm, ** BF = Behandlungsfall 34 Summe pro Quartal © LVBW 2019

7. 8. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) Wo erhalte ich weitere Informationen und wie melde

7. 8. Elektronischen Arztvernetzung (e. AV) Wo erhalte ich weitere Informationen und wie melde ich mich dazu an? Informationen und Anmeldung unter: https: //www. hausarzt-bw. de/eav Simple Show zur e. AV: https: //www. youtube. com/watch? time_continue=1&v=Sl. Nz. RJ 3 Dj. Fs&featu re=emb_title 35 © LVBW 2019

8. Hausärztetag 14. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 DAS HIGHLIGHT FREITAG 36

8. Hausärztetag 14. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 DAS HIGHLIGHT FREITAG 36 © LVBW 2019

8. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 37 © LVBW 2019 World Café

8. Hausärztetag 2020 27. und 28. März 2020 37 © LVBW 2019 World Café

9. Regress-Gefahr Regressgefahr 39 © LVBW 2019

9. Regress-Gefahr Regressgefahr 39 © LVBW 2019

9. Regress-Gefahr Übersicht der Prüfthemen der AOK BW Zeitraum Was? Warum? Ab Q 1‐

9. Regress-Gefahr Übersicht der Prüfthemen der AOK BW Zeitraum Was? Warum? Ab Q 1‐ 20 Biologika Verordnung von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar‐Alternativen u. a. • Adalimumab (z. B. Humira®), • Etanercept (z. B. Enbrel®), • Infliximab (z. B. Remicade®) Ab Q 2‐ 20 Kontrazeptiva Nicht‐regelkonforme Verordnung von hormonellen Kontrazeptiva auf Kassenrezept für Frauen nach dem 22. Geburtstag (d. h. ohne medizinischen Grund)

9. Regress-Gefahr Cannabisgesetz Geplante Einzelfallprüfanträge: Cannabisverordnungen ohne Genehmigung • Die AOK Baden-Württemberg plant Prüfungen

9. Regress-Gefahr Cannabisgesetz Geplante Einzelfallprüfanträge: Cannabisverordnungen ohne Genehmigung • Die AOK Baden-Württemberg plant Prüfungen von Cannabisverordnungen ohne Genehmigung. Geprüft werden Verordnungen der Quartale III/2018 bis einschließlich II/2019 • Die betroffenen Ärzte werden zunächst postalisch kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Sie werden zudem aufgefordert bei Fortsetzung der Therapie einen Kostenübernahmeantrag zu stellen * Link zum Arztfragebogen: https: //www. kvbw-admin. de/api/download. php? id=2740 https: //www. kvbawue. de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/news/cannabis-verordnung-wirdeinfacher/? no_cache=1&c. Hash=cc 0 f 90 c 02 ac 612091 eab 1 e 2000 fe 59 d 9

9. Regress-Gefahr Verordnungsvoraussetzung: Krankenkasse muss Verordnung genehmigen! • Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats

9. Regress-Gefahr Verordnungsvoraussetzung: Krankenkasse muss Verordnung genehmigen! • Vor der erstmaligen Verordnung eines Cannabispräparats muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse mittels einem „Arztfragebogen* zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V“ einholen. • Wird Cannabis im Rahmen der spezialisierten, ambulanten Palliativversorgung verordnet oder soll eine stationär begonnene Cannabistherapie ambulant fortgeführt werden, muss die Krankenkasse über den Antrag innerhalb von drei Tagen entscheiden. • Bei Anpassung oder einem Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder anderen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität, ist eine erneute Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich. • In allen anderen Fällen gilt die gewöhnliche Frist von drei Wochen (bei Erfordernis einer gutachterlichen Stellungnahme fünf Wochen). Die Krankenkasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie Bedeutung • Änderungen auf Rezept müssen mit Unterschrift und Datum versehen

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie Bedeutung • Änderungen auf Rezept müssen mit Unterschrift und Datum versehen sein • Rezept ist 1 Monat gültig • Diagnosen gehören NIE aufs Arzneimittel-Rezept • Nicht verschreibungspflichtige AM sollen zulasten des Pat. verordnet werden, wenn sie ausreichend, notwendig, zweckmäßig sind. Verordnung eines verschreibungspflichtigen AM kann dann unwirtschaftlich sein (z. B. verschreibungspflichtiges Fexofenadin / freies Cetirizin) 43 © LVBW 2019

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Nach § 20

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Nach § 20 müssen die verordneten Produkte der Diätverordnung entsprechen • Nach § 21 ist Enterale Ernährung verordnungsfähig • Bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung • Wenn Modifizierung der normalen Ernährung nicht ausreicht • Wenn ärztliche, pflegerische oder Ernährungstherapeutische Maßnahmen nicht ausreichen (s. nächste Folie) Woran kann man sich orientieren? S 3‐Leitlinie „Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich“ • Energiedefizit ca. 500 kcal/Tag über 7 Tage • Gewichtabnahme von 5 -10% des Körpergewichts innerhalb von 3 Monaten • Katabole Prozesse oder Chemotherapie wirken verschlechternd 44 Sinnvoll: Beachtung S 3‐Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013 https: //www. dgem. de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S 3‐Leitlinien/073‐ 021 l_S 3_K%C 3%BCnstliche_Ern%C 3%A 4 hrung_ambulant_2014‐ 04. pdf

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Zu prüfen ist

9. Regress-Gefahr Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) Enterale Ernährung: Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate, Elementardiäten, Sondennahrung • Zu prüfen ist vor Verordnung enteraler Ernährung u. a. : • • Kalorische Anreicherung der Nahrung mit natürlichen Lebensmitteln Schluckstörung - Geeignete Lagerung des Pat. - Konsistenz der Nahrung - Heilmittelverordnung: Logopädie, Ergotherapie • • • Nebenwirkung von Medikamenten Pflegerische Maßnahmen für ausreichende Trinkmenge Kaustörungen: Mundpflege, Zahnsanierung, Zahnprothese Zuwendung beim Essen mit Aufforderung u. geduldigem Anreichen Soziale Maßnahmen - Unterstützung beim Einkauf - Lieferung vom Produkten - Organisieren von Besuchsdiensten 45 Sinnvoll: Beachtung S 3‐Leitlinie "Künstliche Ernährung im ambulanten Bereich" 2013 https: //www. dgem. de/sites/default/files/PDFs/Leitlinien/S 3‐Leitlinien/073‐ 021 l_S 3_K%C 3%BCnstliche_Ern%C 3%A 4 hrung_ambulant_2014‐ 04. pdf

9. Regress-Gefahr Betäubungsmittelverordnung • Rezepte müssen binnen 7 Tagen eingelöst werden • Zusätzlich zu

9. Regress-Gefahr Betäubungsmittelverordnung • Rezepte müssen binnen 7 Tagen eingelöst werden • Zusätzlich zu Btm darf auch „normales“ AM rezeptiert werden • Btm‐Rezepte sind nur für den einzelnen Arzt ausgegeben • Dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden • Anzugeben sind • AM-Bezeichnung (nicht ausreichend: Fentanyl Pflaster • • 46 25µg/h) Menge in g oder ml, Stückzahl der abgeteilten Form Gebrauchsanweisung

10. Videosprechstunde Telemedizinische Leistungen im EBM: Videosprechstunde § 291 g SGB V

10. Videosprechstunde Telemedizinische Leistungen im EBM: Videosprechstunde § 291 g SGB V

10. Videosprechstunde • Anschubfinanzierung • für 2 Jahre GOP 01451 (10 €): min 15/Q,

10. Videosprechstunde • Anschubfinanzierung • für 2 Jahre GOP 01451 (10 €): min 15/Q, maximal für 50/Q (=2000€) • Authentifizierungzuschlag • GOP 01444 (1 €), Identifizieren des Pat. über Video • Technikzuschlag • GOP 01450 (4 €), bis zu einem Höchstwert • Eine ärztliche ausschließliche Fernbehandlung ist gemäß dem geänderten § 7 Abs. 4 MBO-Ä in Einzelfällen möglich. • Abschlag von 20 Prozent auf die hausärztliche VP/GP/KP. Kommt im Behandlungsfall ein persönlicher A-P-K zustande, entfällt der Abschlag • Begrenzung der Video-Behandlungsfälle auf 20 Prozent aller Behandlungsfälle des Vertragsarztes • Nicht mit: • Chronikerpauschalen (GOP 03220/1 und 04220/1) • Wirtschaftlichkeitsbonus Labor (GOP 32001), Medikationsplan (GOP 01630 und fachgruppenspezifische Zuschläge auf die VP/GP) Notfalldatensatz (GOP 01641)

10. Videosprechstunde: Integration in die pauschale Vergütungssystematik des EBM Vergütungsvarianten im Behandlungsfall ab 1.

10. Videosprechstunde: Integration in die pauschale Vergütungssystematik des EBM Vergütungsvarianten im Behandlungsfall ab 1. Oktober 2019 und 20% Abschlag, wenn kein persönlicher Kontakt 15 € Zuschlag Nur Videokontakt (ab 01. 10. 2019) Persönliche(r) A‐P‐K & Videokontakt(e) Weitere EBM‐GOP bestimmte EBM‐GOP Authentifizierung (01444) 1€ Anschubförderung (01451) 10€ (01450) 4€ Versorgungszuschläg e Technikzuschlag VSp Versorgungszuschläg e Nur Videokontakt (bis 30. 09. 2019) Technikzuschlag VSp Versorgungszuschläge VP/GP/KP GOP 01439 alle Fachgruppen (bei den Konsiliarfächern nur Strahlentherapeuten) VP/GP/KP 20 % Abschlag

11. Wonca in Berlin 2020 World Organization of National Colleges, Academies and Academic Associations

11. Wonca in Berlin 2020 World Organization of National Colleges, Academies and Academic Associations of General Practitioners/Family Physicians: • 122 Mitgliedsorganisationen in 102 Ländern mit 500. 000 Hausärzte • Wonca Europe: 47 Mitgliedsorganisationen mit 120. 000 Hausärzten seit 2007 • Ziel: Verbesserung der Lebensqualität durch hohe Standards in der Allgemeinmedizin

11. Wonca in Berlin 2020 Grundwerte der Allgemeinmedizin: Gefahren und Chancen kein Sponsoring durch

11. Wonca in Berlin 2020 Grundwerte der Allgemeinmedizin: Gefahren und Chancen kein Sponsoring durch die Pharmaindustrie Easy English als offizielle Sprache daneben deutschsprachige Tracks integrierter DEGAM-Jahreskongress mit reduzierter Gebühr für DEGAM-Mitglieder › Wieder dabei: Up-to-Date Allgemeinmedizin! › ›

11. Wonca in Berlin 2020 Erstmals in Deutschland: • WONCA, die Weltorganisation der Allgemeinmedizin

11. Wonca in Berlin 2020 Erstmals in Deutschland: • WONCA, die Weltorganisation der Allgemeinmedizin und Familienmedizin • mit dem 25. Fachkongress für Europa Das bedeutet: • neue Anregungen und Kontakte durch internationalen Austausch • Vernetzung und Solidarisierung über Ländergrenzen hinweg.

11. Wonca in Berlin 2020 Attraktives Programm für Hausärzte/innen und MFA: • Allgemeinmedizin Up

11. Wonca in Berlin 2020 Attraktives Programm für Hausärzte/innen und MFA: • Allgemeinmedizin Up to date • Eigene Preconference für Äi. Ws • Praxisorientierte Skills labs • Fallbesprechungen mit jungen Kolleg*innen international • Science slam • Posterpräsentationen • Diskussionsforen/Workshops

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt und noch einen schönen Abend – Ihr Hausärzteverband

Wir wünschen Ihnen eine gute Heimfahrt und noch einen schönen Abend – Ihr Hausärzteverband 54 © LVBW 2019