Herzlich Willkommen Orientierungsabend vom 18 Januar 2018 zum
Herzlich Willkommen Orientierungsabend vom 18. Januar 2018 zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse 1
• Begrüssung / Ablauf des Abends (Unterlagen auf Homepage!) Einführung ins Thema • Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren • Beantwortung von Fragen der Eltern • Schullaufbahn ab der 7. Klasse • Beantwortung von Fragen der Eltern • Abschluss •
Ziel des Übertrittsverfahrens Das Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und der mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp zuweisen, in dem es am besten gefördert werden kann. 3
Ablauf des Übertrittsverfahrens 4
Rechtliche Grundlagen Direktionsverordnung Beurteilung Art. 25 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Art. 30 Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen. Art. 32 Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind. 5
Zeitplan 5. Schuljahr Wann? Was? Wer? bis Ende Januar Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren Lehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schule Ende 2. Semester Beurteilungsbericht der 5. Lehrkräfte der Klasse abgebenden Schule noch gemäss LP 95 6
6. Schuljahr (gemäss Lehrplan 21) Wann? Was? Wer? Mitte 1. Semester (bis spätestens Ende Oktober) fakultatives Gespräch Ziel: Standortbestimmung Lehrkräfte der abgebenden Schule Ende 1. Semester ab Mitte Januar Abgabe üÜbertrittsbericht üSelbstbeurteilung üÜbertrittsprotokoll Lehrkräfte der abgebenden Schule 7
6. Schuljahr Wann? bis Mitte Februar Was? Wer? Übertrittsgespräch Eltern/ Schüler/in/ Lehrkräfte Anmeldung Kontrollprüfung: Falls kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden kann, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden Lehrkräfte der abgebenden Schule Anfang März Kontrollprüfung Prüfung in allen drei Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch: Die Resultate der Kontrollprüfung sind grundsätzlich massgebend für den Übertrittsentscheid. Spez. Sek – Sek möglich Spez. Sek – Real nicht möglich Aufstieg Real – Spez. Sek möglich Lehrpersonen prüfungsleitende Schule / Standort der Kontrollprüfung in der Oberstufenschule Steffisburg bis Ende März/Ende April Die Schulleitung trifft den Übertrittsentscheid aufgrund des Übertrittsprotokolls oder Kontrollprüfung und eröffnet diesen den Eltern schriftlich mit einer Rechtsmittelbelehrung Schulleitung der abgebenden Schule Vor Sportwoche Eltern abgebende Schule 8
Zuständigkeiten • MSO Übertrittsgespräche – eventuell Anmeldung zur Kontrollprüfung Provisorische Einteilung (Übertrittsgespräch/Kontrollprüfung Schulleitung → Zuweisungsentscheid • OSH Klassenbildung Definitive Einteilung am Ende des 1. Semesters 7. Kl. Schulleitung → Schullaufbahnentscheid • Schulinspektorat Rekursinstanz 9
Beobachtungshilfe für Eltern • Lernt Ihr Kind gerne? • Kann er oder sie sich gut konzentrieren? • Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer? • Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht? • Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht? • Arbeitet Ihr Kind selbständig? • Arbeitet Ihr Kind sorgfältig? • Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert? • Macht • Wie es auch zusätzliche, knifflige Aufgaben? arbeitet es bei unvorbereiteten Problemstellungen? 10
Beurteilen: Lernen fördern und beurteilen Aufgaben der Lehrpersonen Prognostische Beurteilung zukünftiger Ergebnisse / Entwicklungen Summative Beurteilung Lernprozess Unterricht Lernschritte vereinbaren, planen und durchführen Zum Abschluss einer Lerneinheit Produkte Lernkontrolle Lernstand erschliessen Formative Beurteilung Rückmeldungen zum Lernprozess geben Lernprozess unterstützen, begleiten und begutachten Lernprozess und -entwicklung beobachten und festhalten
Übertrittsbericht Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung • zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik • Neu: Personale Kompetenzen (siehe Übertrittsbericht) 12
Übertrittsbericht 13
Übertrittsbericht 14
Übertrittsbericht neu 15
Zuweisungsantrag Der Zuweisungsantrag basiert auf folgenden Grundlagen: • Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres (Beurteilungsdauer: 1 Jahr) • Übertrittsbericht der 6. Klasse (Beurteilungsdauer: ½ Jahr) • Bitte beachten: Zuweisung von Seite der Schule erfolgt nicht auf Grund eines „Notendurchschnitts“!! • Beurteilung neu nach LP 21: • Summative Beurteilung/formative Beurteilung/prognostische Beurteilung • Einschätzung der Schülerin / des Schülers • Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte • Zuweisungswunsch/Z. einschätzung der Eltern 16
Übertrittsgespräch • Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. • Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung. 17
Übertrittsprotokoll neu Teil 1 18
Übertrittsprotokoll Beispiel 1 19
Übertrittsprotokoll Beispiel 2 20
Übertrittsprotokoll Teil 2 Beispiel 21
Kontrollprüfung • Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden (2. Teil Über. protokoll) Termin 20. Februar 2018 • Die Schule meldet anschliessend die Schüler an die zuständige Schule zur Kontrollprüfung an. • Die Prüfung, die der Kanton in Zusammenarbeit mit LP der Stufe macht, absolviert die Schülerin/der Schüler in allen drei Fächer (D, M, F) und nicht nur in dem Fach/den Fächern, wo keine Einigung gefunden werden konnte. • Die Prüfung wird findet an einem zentralen Ort des jeweiligen Inspektoratskreises statt ( Sek. Schule Steffisburg) Die Einladung zur Kontrollprüfung erfolgt durch diese Schule direkt an die Eltern. • Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Zuweisungsantrag resp. den Übertrittsentscheid • Der Übertrittentscheid wird von der Schulleitung gefällt. • Nächste und abschliessende Rekursinstanz ist der Kanton. 22
Schullaufbahn ab der 7. Klasse 24
Übertritt MSO – OSH g n O l. u. l rüf S l n K K e e M. . . s r P h t 5 t 6 he/ der ht 6 c ah f h h e ric ric präc ung eric v sw e e s u t ng t b b b t s s i i s s s u a l r t e S ei ng ng ttsg uwe ilung / t ert u u n l l b i u ei ei rtri v. Z rte Ü a E t t t e. r r f r e u u u o de Niv Sta Be Be Be Üb Pr Kl. 77 Sommer Januar 20 16 6 Sommer 19 6 Januar 19 5 Sommer 18 3 Jahre 25
Schulmodell «Manuel» 3 Niveaufächer Deutsch Französisch Mathematik 3 Niveaus spez Sek (s. S) Sek (S) Real (R) 3 Klassen (ev. 4) 7 a s. S 7 b S oder s. S/S, ev. S/R 7 c R 26
Niveau- und Statusvarianten Real 7 c Sek 7 b spez. Sek 7 a RRR RRS (R R s. S) SSS RSS S S s. S (R S s. S) s. S S s. S (R s. S) 27
Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden. spez Sek Real Lieber eine « 5» im tieferen Niveau, als bloss eine « 4» im höheren Niveau. 28
Niveau-Durchmischung • Rund jedes sechste Kind (3 -4 pro Niveauklasse) wäre in einem nicht durchlässigen System in mindestens einem Niveaufach über- oder unterfordert. • Niveau Deutsch möglichst wie Stammklasse, weil Deutsch fast durchwegs die tragende Sprache ist. • Grösste Durchmischung in Mathematik. Der Entwicklungsstand des Kindes ist hier meist bedeutsamer, als die eigentliche fachliche Kompetenz. • Drei verschiedene Niveaus vermeiden. 29
Wechsel ins höhere Niveau Art. 49 DVBS Eine Schülerin oder Schüler wechselt in das nächst höhere Niveau eines Faches, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Art. 48 (Wechsel in einen höheren Schultyp) ist inhaltlich gleich formuliert. Art. 50 lässt Ausnahmeregelungen zu. 30
Repetition des 7. Schuljahres • Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen. • Repetiert eine Schülerin oder ein Schüler das 7. Schuljahr, so besucht sie oder er im ersten Semester der 7. Klasse den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau. • Ist am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps. 31
Empfehlungen OSH S R s. S hochbegabt 6 5. 5 e. ILZ 5 6 5. 5 BMS/WMS/FMS 5 6 4. 5 5. 5 4 4 Die Noten dürfen nicht als absolute Sie dienen lediglich der besseren 4. 5 r. ILZ 4. 5 Werte gelesen werden. 5 4 GYM 10. Schuljahr Lesbarkeit! 3. 5 32
Übertritt ins Gymnasium • Gymer-Übertrittsverfahren Mitte 8. Klasse. • Übertritt ins Gymnasiums (GYM 1) auf Beginn des 9. Schuljahres. • Anpassungen an den 9. Klassen der OSH 8 9 Quarta s. S S S 1 -2 Sekundarklassen mit Vorbereitung auf BMS, WMS, FMS, IMS und Berufslehre 33
Berufsfindung 34
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir wünschen einen schönen Abend und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Schulverband Hilterfingen/Oberhofen! Klassenlehrkräfte der 5. Klasse und Schulleitungen MSO/OSH 36
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