Herzlich willkommen Grundkurs Strafrecht II Krperverletzungsdelikte 3 1

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Herzlich willkommen! Grundkurs Strafrecht II Körperverletzungsdelikte 3 1

Herzlich willkommen! Grundkurs Strafrecht II Körperverletzungsdelikte 3 1

Entscheidung/Aufsatz • Roxin, NSt. Z 2016, 185 (zu § 217) • BGH, 3 St.

Entscheidung/Aufsatz • Roxin, NSt. Z 2016, 185 (zu § 217) • BGH, 3 St. R 482/15, Beschl. v. 12. 1. 16 (Besorgnis der Befangenheit durch Facebook. Eintrag des Vorsitzenden) 2

Wiederholung Körperverletzung 1 + 2 - § 223: Definitionen, „oder“ - § 224: Katalog,

Wiederholung Körperverletzung 1 + 2 - § 223: Definitionen, „oder“ - § 224: Katalog, Abgrenzung, Werkzeug, Hinterlist, eine das Leben abstrakt/konkret gefährd. Handlg. - § 226: Erfolgsqualifikation, § 18, Glied, wichtig, dauerhafte Entstellung - § 226 a (s. a. § 1631 d BGB), Art. 3 GG - § 225: eigenständiges Delikt, Personenkreis, roh, quälen, böswillig, Gesundheitsschädigung - § 229: objektive Zurechnung - § 230: Antragsdelikt: §§ 223, 229 - § 228: Grenzen der Einwilligung - gute Sitten 3

Ärztliche Heilbehandlung - Prüfung: obj. TB, Rewi ? Rechtfertigung – selbst wenn gegeben, bleibt

Ärztliche Heilbehandlung - Prüfung: obj. TB, Rewi ? Rechtfertigung – selbst wenn gegeben, bleibt es immer eine tatbestandliche KV - RGSt 25, 375 (L) Folge: Ärzte als Verletzer (Regel/Ausnahme) Problem: Qualifikation, z. B. § 224 St. GB Körper- oder Willensverletzung? Literatur: überwiegend Tatbestandsausschluss, wenn zu Heilzwecken und lege artis = Gesamtbewertung, vgl. : § 110 öSt. GB Differenzen: erfolgreich/nicht erfolgreich, neue Gefahren/Gefahrverringerung 4

Behandlungsvertrag BGB §§ 630 a ff. BGB (L!) BT-Dr. S. 17/10488 - Begründung (ca.

Behandlungsvertrag BGB §§ 630 a ff. BGB (L!) BT-Dr. S. 17/10488 - Begründung (ca. 60 Seiten) • Im Wesentlichen: Bisherige Rechtsprechung in Gesetzesform gebracht§ 630 a: Vertragstypische Pflichten • § 630 b: Anwendbare Vorschriften • § 630 c: Mitwirkung, Informationspflichten • § 630 d: Einwilligung • § 630 e: Aufklärungspflichten • § 630 f: Dokumentation • § 630 g: Einsichtnahme in Patientenakte • § 630 h: Beweislast b. Haftung wegen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern 5

Einzelne Regelungen - Lebendorganspende: gesunder/s Mensch/Organ (§§ 8 I 2, III, 19 I Nr.

Einzelne Regelungen - Lebendorganspende: gesunder/s Mensch/Organ (§§ 8 I 2, III, 19 I Nr. 2 TPG – Strafgesetz) - Transfusion – Blutspende, § 6, 31 i. V. m. § 5 III 1 TFG - § 40 AMG (Hinweis: §§ 6 a, 95 AMG: Doping i. Sport) - § 20 MPG - Sterilisation und Kastration (vgl. Kastr. G) - Geschlechtsumwandlung 6

Mutmaßliche Einwilligung Selbstbestimmungsrecht Interesse des Betroffenen Ausdrücklich geregelt im Recht der Pat. Vfg. §§

Mutmaßliche Einwilligung Selbstbestimmungsrecht Interesse des Betroffenen Ausdrücklich geregelt im Recht der Pat. Vfg. §§ 1901 a ff. BGB (Hinweis: BGH 2 St. R 454/09) Gefahr im Verzug (Unfallopfer): Einwilligung kann nicht (rechtzeitig) eingeholt werden. Wahrscheinlichkeitsurteil Im Interesse des Betroffenen/mangelndes Interesse des Betroffenen 7

Hypothetische Einwilligung - ≠ mutmaßliche Einwilligung Vgl. Zivilrecht, § 630 h II 2 BGB

Hypothetische Einwilligung - ≠ mutmaßliche Einwilligung Vgl. Zivilrecht, § 630 h II 2 BGB Keine Einwilligung, obwohl möglich Diskussion: PRO (nicht bei gezielter Täuschung): Einheit der RO, ultima ratio, kein Erfolgsunrecht = objektive Zurechnung: pflichtgemäßes Alternativerhalten, analog ETIrrtum: Täter will Selbstbestimmung wahren, max. § 229 aber kein Handlungsunrecht - CONTRA: Straf- ≠ Zivil. R, im BGB Beweislastregel, pflg Alt. V + Zustimmung, tödl. Fälle, in dubio, ex tunc 8

Elterliche Erziehung – Züchtigung „Ein kleiner Klaps hat noch niemandem geschadet. “ Oder: „Wir

Elterliche Erziehung – Züchtigung „Ein kleiner Klaps hat noch niemandem geschadet. “ Oder: „Wir sind auch nicht daran gestorben. “ „Wer sein Kind liebt, züchtigt es. “ (vgl. AT Bibel) WDR 30. 15 – 23. 15 Uhr: „Wer seine Kinder liebt …“ WDR 05. 11. 15 – 22. 30 Uhr: Menschen hautnah – „Ein kleiner Klaps auf den Po – Wenn Eltern ihre Kinder schlagen“ Probleme: Kinder als Grundrechtsträger, Rechtsgutsinhaber Erziehung als Grundrecht der Eltern, Art. 6 II GG § 1631 II BGB – zivilrechtliche Verankerung Verfahrensrechtliche Problem: § 230 (vgl. § 247) Strafe – Folgen für die Familie Tatbestand – Rechtswidrigkeit 9

Sadomasochismus, Sport - Verfügbarkeit über eigenen Körper - Grenzen? Sitten - Sport: gesellschaftliche Anerkennung

Sadomasochismus, Sport - Verfügbarkeit über eigenen Körper - Grenzen? Sitten - Sport: gesellschaftliche Anerkennung (insbesondere Boxen, Fußball ? ) Aber mindestens: Regelkonformität 10

Grenzen des § 228 - Was sind gute Sitten? Gibt es allgemein gültige moralische

Grenzen des § 228 - Was sind gute Sitten? Gibt es allgemein gültige moralische Maßstäbe? Kommt es auf Moral überhaupt an? Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden – Wie denkt man billig? - Umfang KV (Schwere) und/oder Zweck? - Rechtsgut, Todesgefahr - Rechtsprechung: BGHSt 49, 166, 171 und BGHSt 49, 34, 40 11

Zwischenfazit - Disposition, Freiheit, Grenzen, § 216 St. GB - Sitten in der pluralistischen

Zwischenfazit - Disposition, Freiheit, Grenzen, § 216 St. GB - Sitten in der pluralistischen Gesellschaft - strikter Bezug auf das Rechtsgut i. V. m. dem freien Willen - Gefahr der Eskalation - unfreie, schwache, verletzbare Personen - gesellschaftlicher Diskurs - Klausuren: Aufbau, Argumentation, Kenntnis aktueller Fälle 12

§ 227 - § 227 (L!) Vorsätzliche KV Tod des Opfers Verbrechen Beziehung zw.

§ 227 - § 227 (L!) Vorsätzliche KV Tod des Opfers Verbrechen Beziehung zw. KV und Tod: Spezifische Gefahr – engere Verbindung Exaktheit? Wertung? § 18! 13

Gefahrzusammenhang - Körperverletzungserfolg (Letalitätslehre) oder tatbestandsspezifische Gefahr in der Handlung? Bsp. : - Schlag

Gefahrzusammenhang - Körperverletzungserfolg (Letalitätslehre) oder tatbestandsspezifische Gefahr in der Handlung? Bsp. : - Schlag auf den Kopf (KV-Vors) – Tod des Opfers - Ausholen – Opfer weicht aus und stirbt bei Sturz - Schlag auf den Kopf (KV-V) – Tod durch Infektion i. KH (vgl. : § 224 Abs. 1 Nr. 5: „Behandlung“) Probleme: Opferverhalten, Dritte, zeitlicher Zusammenhang 14

Fälle • RGSt 44, 137, 139 m. Verweis auf RGSt 5, 29 • BGHSt

Fälle • RGSt 44, 137, 139 m. Verweis auf RGSt 5, 29 • BGHSt 14, 110 (Abweichen v. RGSt 44, 137) • NJW 1971, 152 (Rötzel) • Hochsitzfall (BGHSt 31, 96) • NSt. Z 1992, 335 • Gubener Verfolgungsfall (BGHSt 48, 34) „erfolgsqualifizierter Versuch“ 15

Fahrlässigkeit - Herbeiführung der schweren Folge: Problem: kein weiteres Geschehen, Erörterung bereits im Gefahrzusammenhang

Fahrlässigkeit - Herbeiführung der schweren Folge: Problem: kein weiteres Geschehen, Erörterung bereits im Gefahrzusammenhang - Vorhersehbarkeit (subjektiv) = Wertung 16

Aufbau § 227 I. Tatbestand 1. Tatbestand §§ 223 -226 2. Verursachung des Todes

Aufbau § 227 I. Tatbestand 1. Tatbestand §§ 223 -226 2. Verursachung des Todes 3. Objektive Zurechnung a) Folge als Verhalten des Täters (Opfer, Dritte? ) b) Spezifischer Zusammenhang zw KV und Tod (Verletzungshandlung, erfolgsqualif. Versuch) 4. Mindestens Fahrlässigkeit bzgl. Tod (§ 18) – obj. Erkenn- und Vorhersehbarkeit des Todes II. Rechtswidrigkeit III. Schuld: subj. Erkennbarkeit des Gefahrzushg und Vorhersehbarkeit des Todes 17

Zusammenfassung § 227 Als Handlungs-/Unterlass. Forderung formuliert: - Verletze niemanden! (§ 223) - Töte

Zusammenfassung § 227 Als Handlungs-/Unterlass. Forderung formuliert: - Verletze niemanden! (§ 223) - Töte nicht durch mangelnde Sorgfalt! (Verhalte dich so, dass du durch mangelnde Sorgfalt niemanden tötest! (§ 222) - Wenn du jemanden vorsätzlich verletzt dann nur so, dass du nicht dadurch fahrlässig seinen Tod herbeiführst! (§ 227) 18

§ 231 - Beteiligung an einer Schlägerei (L!) Gefährdung Problem d. Nachweises der Ursächlichkeit

§ 231 - Beteiligung an einer Schlägerei (L!) Gefährdung Problem d. Nachweises der Ursächlichkeit für Tod Obj. Bedingung der Strafbarkeit (s. a. § 323 a) „Gegenbeweis“ unbeachtlich, d. h. wenn Dritter als Täter feststeht, bleibt es bei § 231 19

Definitionen - Schlägerei: mind. 3 Pers. – tätliche Auseinanders. (Problem: Klausuraufbau: Verbrechen vor Vergehen,

Definitionen - Schlägerei: mind. 3 Pers. – tätliche Auseinanders. (Problem: Klausuraufbau: Verbrechen vor Vergehen, aber Def. : gegenseit. KV), - Angriff mehrerer: mind. zwei Personen, feindselige Will. Ri, unmittelbar auf den Körper abzielende Einwirkung (Mittäterschaft nicht erford. ) - Aktive Teilnahme a. i. S. v. Hilfeleisten (auch Anfeuern – a. A. : § 27, Abhalten v. Hilfe) 20

Probleme - Zuschauer (passiv) Schlichter (gewaltfrei? ) Gesundheitshelfer Opfer (Schutzwehr) Notwehr für einzelne Handlungen,

Probleme - Zuschauer (passiv) Schlichter (gewaltfrei? ) Gesundheitshelfer Opfer (Schutzwehr) Notwehr für einzelne Handlungen, dennoch § 231 - Straffreiheit gem. § 231 II: zu keinem Zeitpunkt vorwerfbar beteiligt, nicht ausweichen erlaubt 21

Objektive Bedingung der Strafbarkeit - Keine Entsprechung im Vorsatz, d. h. kein klassisches Element

Objektive Bedingung der Strafbarkeit - Keine Entsprechung im Vorsatz, d. h. kein klassisches Element des objektiven TB - Auch gegeben, wenn Handlung rechtmäßig (z. B. § 32) Unbeteiligter (Schlichter, Zuschauer), der Opfer wird Unabhängig vom Tatbeitrag Opfer kann Täter sein Unvorhersehbare Folge (§ 18 gilt NICHT – a. A. : Schuldprinzip: gilt doch) 22

Zeitpunkt der Beteiligung - Umfassend: vor, während, nach - A. A: vor/nach schwerer Folge

Zeitpunkt der Beteiligung - Umfassend: vor, während, nach - A. A: vor/nach schwerer Folge nicht - Problem: Beweisbarkeit (in dubio reo) 23

Zusammenfassung Körperverletzung § 223: einfache Körperverletzung § 224: gefährliche Körperverletzung § 226: schwere Körperverletzung

Zusammenfassung Körperverletzung § 223: einfache Körperverletzung § 224: gefährliche Körperverletzung § 226: schwere Körperverletzung § 340: während Ausübung/bezogen auf, lässt § 225: Täter, Tathandlung, -folgen, Gefahr § 229: Fahrlässige KV: Tathandlung? § 230: Strafantrag für §§ 223, 229 § 228: Einwilligung, Sitten, Deliktsaufbau, § 227: Körperverletzung mit Todesfolge § 231: Beteiligung, obj. Bed. der Strafbarkeit 24

Vorschau 11. Mai 2016: Täterschaft und Teilnahme Zuvor: Einen schönen Himmelfahrtstag (Vater-, Herren. Männer-,

Vorschau 11. Mai 2016: Täterschaft und Teilnahme Zuvor: Einen schönen Himmelfahrtstag (Vater-, Herren. Männer-, Donnerstag) und ein schönes Wochenende! 25