Herzlich willkommen Der Weg ins Studium Anlass Ort
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Herzlich willkommen! Der Weg ins Studium Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Inhalt § Studienfinanzierung § Ehrenamtliches Engagement im Studium § Weitere Informationen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2
Studienfinanzierung § Was kostet ein Studium? – Lebenshaltungskosten – Studiengebühren § Finanzierungsmöglichkeiten – Unterhalt von den Eltern – Das Kindergeld – BAföG – Stipendium – Studienkredit – Nebenjob Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3
Was kostet ein Studium? Lebenshaltungskosten in Euro/Monat § 323 Miete und Mietnebenkosten § 168 Ernährung § 42 Kleidung § 20 Lernmittel (Bücher, Zeitschriften, Kopien) § 94 Mobilität § 80 Krankenversicherung/Medikamente § 31 Kommunikation (Telefon/Internet/Radio/TV) § 61 Freizeit, Kultur, Sport § 819 Summe Quelle: 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4
Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Grundsätzliches § Unterhaltspflicht der Eltern in der Erstausbildung (§ 1610 BGB) – nach Rechtsprechung bis zum Ende der Ausbildung § Die Höhe richtet sich nach wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unterhaltspflichtigen. – Anhaltspunkte bietet die „Düsseldorfer Tabelle“. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5
Finanzierungsmöglichkeiten Unterhalt von den Eltern Bei abgeschlossener Berufsausbildung § Pflicht zur Gewährleistung einer angemessenen Berufsausbildung – berufsqualifizierender Abschluss – entspricht Neigungen und Fähigkeiten § Ausnahmen: – Das Studium war vor Beginn der Ausbildung abgesprochen. – Das Studium ist eine Weiterbildung mit engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang zur Ausbildung. – Geistige oder körperliche Gründe verhindern die Ausübung des erlernten Berufs. – Die Ausbildung beruhte auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6
Finanzierungsmöglichkeiten Das Kindergeld Altersgrenze § Kindergeld erhalten die Eltern, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. § Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wird es bis zum 25. Lebensjahr zzgl. Pflichtdienstzeit gezahlt. Höhe und Einkommensgrenze § Je nach Anzahl der Kinder mindestens 194 Euro/Monat. § In der ersten Ausbildung gibt es keine Einkommensgrenze mehr. § Während einer zweiten Ausbildung wird weiter gezahlt bei Jobs bis zur 20 h-Grenze, oder einem Minijob oder einer kurzfristige Beschäftigung. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7
Finanzierungsmöglichkeiten BAföG § Zahlungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern § BAföG-Höchstsatz: 735 Euro/Monat – bei eigenen Kindern bis 10 Jahren zusätzlich monatlich 130 Euro Betreuungszuschuss § 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen § Höchstgrenze der Rückzahlung: 10. 000 Euro § Rückzahlungsbeginn: spätestens fünf Jahre nach Ende des Studiums bzw. der Förderungshöchstdauer § Einkommensgrenze: 5. 400 Euro brutto bei Bewilligungszeitraum von 12 Monaten § Vermögensgrenze: 7. 500 Euro Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8
Finanzierungsmöglichkeiten BAföG Elternunabhängiges BAföG erhält, § wer nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre erwerbstätig war. § wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und anschließend drei Jahre berufstätig war. § wer älter als 30 Jahre und nicht von der Altersgrenze des BAföG betroffen ist, z. B. weil sie/er das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat. § wessen Eltern im Ausland leben und ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9
Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Studienförderungswerke § Übersicht unter – www. stipendiumplus. de – www. finanztest. de/stipendien § Gewerkschaftliche Studienförderung durch die Hans-Böckler-Stiftung – Höhe des Stipendiums: • Orientierung am BAföG-Satz, im Moment max. 735 Euro/Monat • Studienkostenpauschale bis zu 300 Euro/Monat • Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Sprachkursen – großes Seminarangebot Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 10
Finanzierungsmöglichkeiten Stipendium Nationales Stipendienprogramm § Start: Sommersemester 2011 § Vergabe durch die Hochschulen an Studierende unter Berücksichtigung von – Studienleistungen – gesellschaftlichem Engagement und – persönlichem Werdegang § Stipendien in Höhe von 300 Euro/Monat, zur Hälfte finanziert durch die Wirtschaft § Forderung der DGB-Jugend: – Bedarfsdeckende, elternunabhängige und darlehensfreie Förderung für alle! – Keine regional unterschiedlichen, bedarfsunabhängigen und studiengangspezifischen Förderungen! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 11
Finanzierungsmöglichkeiten Studienkredite § Übersicht über Anbieter: – www. studienkredite. org § Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kf. W): – Bund übernimmt Ausfallbürgschaft – umfasst bis zu 24 Monatsraten von je 300 Euro zu relativ günstigen Konditionen § Kreditaufnahme will gut überlegt sein! – Das Risiko trägst Du alleine! – Ein eventueller Studienabbruch kann dadurch noch teurer werden. – Lass Dich in jedem Fall von deiner Studierendenvertretung oder dem Studentenwerk beraten! Vorsicht: Viele Studentenwerke sind an den Kf. W-Krediten beteiligt! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 12
Finanzierungsmöglichkeiten Nebenjob § Zeitmanagement § Beschäftigungsverhältnisse § Steuern § Sozialversicherung § Deine Rechte im Job Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 13
Nebenjob Zeitmanagement § Der Zeitaufwand für das Studium ist deutlich höher als die reine Anwesenheitszeit! – Eine zweistündige Veranstaltung führt zu jeweils zwei weiteren Stunden Vor- und Nachbereitungszeit. – Außerdem solltet ihr Zeiten für Literaturbesorgung, Sprechstunden und Wege einplanen. – Dazu kommen Klausurvorbereitung und Hausarbeiten. § Suche Mitstudierende, die ebenfalls jobben müssen, um zum Beispiel Skripte und Mitschriften auszutauschen. § Eigne dir Methoden persönlicher Arbeitsorganisation und Eigenkontrolle, zum Beispiel auf Gewerkschaftsseminaren, an. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 14
Nebenjob Beschäftigungsverhältnisse § Minijob § Kurzfristige Beschäftigung § Reguläre studentische Beschäftigung § (Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten) Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 15
Nebenjob Steuern § Wer abhängig beschäftigt ist, wird vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin beim Finanzamt angemeldet (bei Minijobs stattdessen Pauschale möglich). § Lohnsteuer wird dann automatisch abgeführt. Zuviel geleistete Beiträge können über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgefordert werden. § Freibetrag: 9. 000 Euro pro Jahr sind steuerfrei. (Stand 2018) § Bei abhängig Beschäftigten: – Werbungskostenpauschale von 1. 000 Euro pro Jahr – Höhere Werbungskosten müssen nachgewiesen werden. § Außerdem gelten weitere Freibeträge, z. B. Freibeträge für Alleinerziehende von 1. 908 Euro pro Jahr. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16
Nebenjob Sozialversicherung § Allgemeines § Krankenversicherung § Rentenversicherung § Unfallversicherung Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17
Nebenjob Sozialversicherung § Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von einkommensabhängigen Beitragszahlungen in die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. – Dies gilt nicht im Urlaubssemester oder für Promotionsstudierende! – Wichtig: Dein_e Arbeitgeber_in benötigt immer eine aktuelle Studienbescheinigung! § Mehr arbeiten ist möglich: – Jobs, die auf höchstens drei Monate oder 70 Tage befristet sind – Jobs, die nur in den Semesterferien ausgeübt werden – Jobs, die in Abend, Nacht- und Wochenendarbeit ausgeübt werden Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 18
Sozialversicherung Krankenversicherung § Krankenversicherung für alle Studierenden verpflichtend § Familienversicherung: – bei den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren zzgl. Pflichtdienstzeit – bei Ehepartner_in ohne Altersgrenze – Einkommensgrenze: 435 Euro/Monat (im Minijob 450 Euro) § Studentische Krankenversicherung: – bis zum 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr – einheitlicher Beitrag: 66, 33 Euro/Monat zzgl. Pflegeversicherung 15, 25 Euro/Monat bzw. 16, 87 Euro/Monat § Freiwillige Krankenversicherung: – nach der studentischen Krankenversicherung: ca. 120 Euro/Monat Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19
Sozialversicherung Rentenversicherung Bei regulärer Beschäftigung: § Beitrag: Die Hälfte des regulären Beitragssatzes (derzeit 18, 6%) wird vom Bruttoentgelt abgezogen, die andere Hälfte trägt der/die Arbeitgeber_in. § Es werden Rentenansprüche erworben. Bei Minijobs: § Beitrag: 3, 6% des Bruttoentgeltes – Befreiung auf Antrag möglich Weitere Informationen: § www. deutsche-rentenversicherung. de Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 20
Sozialversicherung Unfallversicherung Als abhängig Beschäftigte_r: § durch Arbeitgeber_in versichert Als freiberuflich selbstständig Tätige_r: § Prüfen, ob es sinnvoll ist, selbst eine Unfallversicherung abzuschließen Im Studium § durch die Hochschule versichert Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 21
Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein: § der Name und die Anschrift der Vertragsparteien § der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses § bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses § der Arbeitsort oder, falls die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann § eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 22
Deine Rechte im Job Arbeitsvertrag Mindestens müssen enthalten sein: § die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit § die vereinbarte Arbeitszeit § die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs § die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses § ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs - oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 23
Deine Rechte im Job Entgelt Seit Januar 2017: Mindestlohn 8, 84 Euro! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 24
Deine Rechte im Job Krankheit § Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Studierende! § Bei variierenden Arbeitszeiten: – Ist ein Dienst vereinbart, steht dir bei Krankheit der entsprechende Lohn zu! – Bei längerer Krankheit ist der durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend. § Voraussetzung: eine ärztliche Krankschreibung, die dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin unverzüglich vorgelegt wird. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 25
Deine Rechte im Job Urlaub und Pausen § Gesetzlicher Urlaubsanspruch: – 24 Werktage = vier Wochen § Tariflicher Urlaubsanspruch: – häufig 30 Arbeitstage = sechs Wochen § Pausenanspruch: – nach sechs Stunden Arbeit mindestens 15 Minuten Pause – bei sechs bis neun Stunden Arbeit insgesamt mindestens 30 Minuten Pause Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 26
Deine Rechte im Job Tarifverträge § Gesetzliche Regelungen gelten für ALLE Arbeitnehmer_innen! § Tarifvertragliche Regelungen – gelten für Mitglieder Gewerkschaft auf der einen Seite und für Mitglieder des Arbeitgeberverbandes auf der anderen (Beide Seiten haben den Tarifvertrag gemeinsam ausgehandelt. ) – Häufig wenden Arbeitgeber_innen den Tarifvertrag auf alle Beschäftigten an. – Ein Tarifvertrag gilt grundsätzlich also auch für studentische Beschäftigte. (Ausnahme: studentische Beschäftigte an Hochschulen) – Einklagbar sind Ansprüche aus dem Tarifvertrag aber nur für Gewerkschaftsmitglieder! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 27
Deine Rechte im Job Betriebs- und Personalrat § Kompetente Beratung und Unterstützung in Fragen zum eigenen Beschäftigungsverhältnis gibt es beim Betriebs- oder Personalrat! § Betriebs- und Personalrat werden von den Beschäftigten gewählt und haben gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 28
Ehrenamtliches Engagement im Studium § HIER BITTE EURE HOCHSCHULGRUPPE UND WEITERE BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN VOR ORT EINTRAGEN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 29
Weitere Informationen § Broschüren § Ansprechpartner_innen vor Ort Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 30
Weitere Informationen Broschüren Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 31
Weitere Informationen Ansprechpartner_innen vor Ort HIER BITTE EURE KONTAKTDATEN EINTRAGEN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 32
Neugierig geworden? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 33
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