Herzlich willkommen Der Weg in den Beruf Tipps
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Inhalt § Der Arbeitsvertrag § Befristete Arbeitsverhältnisse § Entgelt § Kündigung § Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz § Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute § Eine Frage der Macht § Ansprechpartner_innen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 2
Der Arbeitsvertrag § Form § Inhalt Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 3
Der Arbeitsvertrag: Form § Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge möglich. – Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (§ 2 Nachw. G = Nachweisgesetz). § Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden: – Dauer des Auslandseinsatzes – Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung? ) – Sachleistungen – Rückkehrbedingungen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 4
Der Arbeitsvertrag: Inhalt Mindestens müssen enthalten sein (§ 2 Nachw. G): § der Name und die Anschrift der Vertragsparteien § der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses § bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses § der Arbeitsort oder – falls die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll – ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann § eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 5
Der Arbeitsvertrag: Inhalt Mindestens müssen enthalten sein (§ 2 Nachw. G): § die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit § die vereinbarte Arbeitszeit § die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs § die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses § ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs - oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 6
Entgelt Mit Tarif geht´s besser! § Auskünfte zu Tarifentgelten gibt es bei der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft des DGBs. § Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 7
Kündigung § Form § Gründe § Wettbewerbsverbot § Zeugnis Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 8
Kündigung § Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. § Kündigungsschutzgesetz: – Voraussetzung: • Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt. • Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen beschäftigen. – Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen. – Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. § Kündigungsfrist: – Nach § 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. – In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 9
Kündigung: Form § Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. § Kündigungsschutzgesetz: – Voraussetzung: • Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt. • Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen beschäftigen. – Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen. – Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. § Kündigungsfrist: – Nach § 622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten. – In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 10
Kündigung: Gründe Verhaltensbedingte Kündigung: § bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten § i. d. R. vorherige Abmahnung notwendig Krankheitsbedingte Kündigung: § wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder Krankheit § In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten deutlich über sechs Wochen betragen haben. Betriebsbedingte Kündigung: § bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von Arbeitsplätzen § Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 11
Kündigung: Wettbewerbsverbot § Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer_in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent_in innerhalb der gleichen Branche auftritt. § Grundlage: § 74 ff. HGB Wichtig: § Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst kurze Frist aus! § Lass dich vom Betriebsrat und/oder betreffenden Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 12
Kündigung: Zeugnis § Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle Arbeitnehmer_innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung. § Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen. § Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein. § Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle. § Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 13
Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 14
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute Betriebs-/Personalrat (BR/PR): § In Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf Personen beschäftigt sind, können Betriebsräte/Personalräte gewählt werden. Drei Personen sind dafür wählbar. § Grundlage hierfür sind: – Betriebsverfassungsgesetz (Betr. VG) – Bundespersonalvertretungsgesetz (BPers. VG) – Personalvertretungsgesetze der Länder Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 15
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: „ Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. “ Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 16
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute Rechte: § Beteiligungsrecht § Informationsrecht § Beratungsrecht § Mitwirkungsrecht § Mitbestimmungsrecht § Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 17
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute Kompetente Beratung und Unterstützung hinsichtlich: § Entgelt § Arbeitszeit § Zielvereinbarungen § Prämien und Boni § Dienstreisen § Ein- und Umgruppierungen § Versetzungen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum § Veränderungen der Tätigkeit § Teilzeit und Elternzeit § Weiterbildung § Persönliche Entwicklung § Abmahnung § Kündigung 18
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute Die Gewerkschaften sorgen für eine gute Arbeit der Betriebs- und Personalräte durch: § Beratung und Qualifizierung von BR/PR § lokale, regionale, nationale und internationale Netzwerke § die Aushandlung von Tarifverträgen, die viele Konflikte mit Arbeitgeber_innen ersparen § die Unterstützung von Mitgliedern und Vertrauensleuten Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 19
Gewerkschaft, Betriebs/Personalrat und Vertrauensleute Gewerkschaftliche Vertrauensleute § Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaft im Betrieb/der Dienststelle gewählt. § Sie organisieren den Dialog zwischen Mitgliedern und ihrer Gewerkschaft. § Sie informieren den BR/PR über Wünsche, Vorschläge und Sorgen der Beschäftigten in deren Arbeitsbereich. § Sie entscheiden bei Tarifforderungen mit und tragen zur Meinungsbildung in ihrer Gewerkschaft bei. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 20
Eine Frage der Macht! § Für gute Tarifverträge braucht es starke Gewerkschaften! § Für starke Gewerkschaften braucht es viele Mitglieder! § Macht mit und engagiert euch! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 21
Ansprechpartner_innen § BITTE TRAGT HIER EURE KONTAKTDATEN EIN Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 22
Neugierig geworden? Dann sprecht uns an! Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 23
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