Hauswirtschaft im Visier des MDK und der rtlichen

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. Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung

. Hauswirtschaft im Visier des MDK und der örtlichen Behörde nach WTG Mühlheimer Tagung der Hauswirtschaft 26. -28. Oktober 2010 Renate Forke - Altenhilferentin im Evangelisches Perthes Werk e. V.

Evangelisches Perthes-Werk e. V. Münster kurz vorgestellt

Evangelisches Perthes-Werk e. V. Münster kurz vorgestellt

Clemens Theodor Perthes (1809– 1867) 3

Clemens Theodor Perthes (1809– 1867) 3

1854 Eröffnung der ersten „Herberge zur Heimat“ in Bonn 1886 Gründung des Westfälischen Herbergsverbandes

1854 Eröffnung der ersten „Herberge zur Heimat“ in Bonn 1886 Gründung des Westfälischen Herbergsverbandes 1965 Gründung des Perthes-Werkes mit 22 Einrichtungen 1970 Umbenennung in Evangelisches Perthes-Werk 2010 67 eigene Einrichtungen der Alten- und Behinderten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe 4

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- Arbeitsfelder 1 Altenhilfe 27 Stationäre Altenhilfeeinrichtungen Altenwohnungen Kurzzeitpflege 6 Tagespflegen 1 Fachseminar für

- Arbeitsfelder 1 Altenhilfe 27 Stationäre Altenhilfeeinrichtungen Altenwohnungen Kurzzeitpflege 6 Tagespflegen 1 Fachseminar für Altenpflege 2 Diakoniestationen 1 Hospiz 2. 997 Plätze 2. 465 365 12 90 60 5 - Unterstützung für Menschen mit Behinderungen 1. 437 Plätze Wohnstätten Arbeitsplätze der Wfb. M-Werkstätten 331 1. 106 Außenwohngruppen Ambulant Betreutes Wohnen 6

Arbeitsfelder 2 - Unterstützung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten 354 Plätze • 6

Arbeitsfelder 2 - Unterstützung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten 354 Plätze • 6 Werkstätten • 5 Wohnheime • Dezentrales Wohnen • 2 Beratungsstellen • 1 Übernachtungsstelle 200 146 8 - Suchtkrankenhilfe • Wohnhaus Wiedereingliederungshilfe 45 Plätze 45 – Hospiz – Fachseminar für Altenpflege 5 Plätze 60 Plätze insgesamt Mitarbeitende insgesamt 4. 945 3. 855 7

Arbeitsfelder 3 Tochter-Gmb. Hs – Perthes-Verwaltungsgesellschaft Gmb. H • Fritz-Berg-Stiftung, Altena; • Altenwohnheim Mennighüffen,

Arbeitsfelder 3 Tochter-Gmb. Hs – Perthes-Verwaltungsgesellschaft Gmb. H • Fritz-Berg-Stiftung, Altena; • Altenwohnheim Mennighüffen, Löhne – – – Perthes-Dienste Gmb. H Bethesda-Seniorenzentrum Gmb. H, Gronau Jakobi-Altenzentrum Rheine g. Gmb. H Diakonissenmutterhaus Münster g. Gmb. H Evang. Altenhilfezentrum im Schlosspark zu Dülmen g. Gmb. H 595 Plätze 8

Struktur des EPW Mitgliederversammlung Verwaltungsrat Bauausschuss Vorstand 4 Altenhilfe Gmb. Hs (Mehrheit) 4 Gmb.

Struktur des EPW Mitgliederversammlung Verwaltungsrat Bauausschuss Vorstand 4 Altenhilfe Gmb. Hs (Mehrheit) 4 Gmb. Hs (Minderheit) 1 AG (Minderheit) Perthes Verwaltungs gesellschaft Gmb. H 37 Altenhilfe-Einrichtungen 13 Behinderten. Einrichtungen 13 Wohnungslosen. Einrichtungen 1 Hospiz Örtliche Kuratorien Finanzausschuss Perthes-Dienste Gmb. H aeterno Gmb. H Hauptverwaltung 9

Struktur der Hauptverwaltung des EPW Vorstand Abteilungen Stabsabteilungen Stabsstellen Finanzen und Betrieb (und Controlling)

Struktur der Hauptverwaltung des EPW Vorstand Abteilungen Stabsabteilungen Stabsstellen Finanzen und Betrieb (und Controlling) Öffentlichkeitsarbeit Projektmanagement Technik und Investitionen Innenrevision und Datenschutz Pflegerevision Personal und Allgemeine Verwaltung Arbeitssicherheit und Umweltschutz EDV Qualitätssicherung 10

Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung Die Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung ist als gemeinnützige selbständige Evangelische Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Sie

Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung Die Clemens-Theodor-Perthes-Stiftung ist als gemeinnützige selbständige Evangelische Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Sie unterliegt der Aufsicht des Landeskirchenamtes in Bielefeld. Dadurch wird sichergestellt, dass die Stiftung ihren Aufgaben gemäß verwaltet und ihre Gewinne ausschließlich satzungsgemäß verwendet. Stiftungskonto: KD-Bank e. G – Bank für Kirche und Diakonie BLZ: 350 601 90, Konto-Nr. : 2 100 288 012 11

Das EPW in Westfalen 12

Das EPW in Westfalen 12

MDK-Prüfungen und Transparenzberichte Seit 1. Juli 2009 – MDK-Prüfung nach neuer Qualitäts-Prüfrichtlinie (QPR) –

MDK-Prüfungen und Transparenzberichte Seit 1. Juli 2009 – MDK-Prüfung nach neuer Qualitäts-Prüfrichtlinie (QPR) – Regelprüfung, Anlassprüfung, Wiederholungsprüfung – QPR enthält auch die Transparenzkriterien, die benotet veröffentlicht werden EPW – geprüfte Einrichtungen – Stand heute: 21 MDK - Prüfungen Medieninteresse groß – Deutschlandfunk begleitete erste Prüfung – WDR-Fernsehen „Lokalzeit“ – Zeitungsartikel in vielen Regionen 13

MDK-Prüfgrundlagen Aktueller Stand des Wissens (DNQP & § 113 a SGB XI) Expertenstandards Gesetz

MDK-Prüfgrundlagen Aktueller Stand des Wissens (DNQP & § 113 a SGB XI) Expertenstandards Gesetz SGB XI Maßstäbe und Grundsätze zur Qualität nach § 113 SGB XI PTVS / PTVA Pflegetransparenzvereinbarung nach § 115 Abs. 1 a SGB XI Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 a Abs. 7 SGB XI MDK-Anleitungen (intern) 14

Pflegetransparenzvereinbarungen - PTV • PTV für stationäre Pflege am 17. 12. 2008 verabschiedet –

Pflegetransparenzvereinbarungen - PTV • PTV für stationäre Pflege am 17. 12. 2008 verabschiedet – Vereinbarungspartner: GKV-Spitzenverband, Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, überörtliche Sozialhilfeträger und kommunale Spitzenverbände unter Beteiligung des MDS • Bewertung mit Noten in drei Ebenen: – Gesamtergebnis – Qualitätsbereiche (4) – Qualitätskriterien/ ~fragen innerhalb der Qualitätsbereiche • Notensystem: sehr gut bis mangelhaft 15

4 Qualitätsbereiche in der PTVS 1. 2. 3. 4. „Pflege u. medizinische Betreuung“ -

4 Qualitätsbereiche in der PTVS 1. 2. 3. 4. „Pflege u. medizinische Betreuung“ - 35 Kriterien „Demenz“ – 10 Kriterien „Soziale Betreuung…“ – 10 Kriterien und „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft, Hygiene“– 9 Kriterien – „Bewohnerbefragung“ – 18 Kriterien – Die Noten setzen sich aus 82 Einzelbewertungen zusammen – Die Gesamtnote (stationär) wird aus 64 Einzelkriterien (=Transparenzfragen) gebildet ohne Bewohnerbefragung 16

Veröffentlichte Transparenzberichte • Pflicht, Berichte hausintern an gut sichtbarer Stelle auszuhängen • Transparenzberichte im

Veröffentlichte Transparenzberichte • Pflicht, Berichte hausintern an gut sichtbarer Stelle auszuhängen • Transparenzberichte im Internet lesbar unter: – www. pflegenoten. de (GKV-Spitzenverband) – www. pflegelotse. de (vdek – Verband der Ersatzkassen) – www. der-pflegekompass. de (LSV, IKK, Knappschaft) – www. aok-gesundheitsnavi. de (AOK) – www. bkk-pflege. de (BKK) 17

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Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht Auszüge der zu bemängelnden Bewertungssystem-Schwächen: – Dokumentationsqualität wird mit Ergebnisqualität gleichgesetzt

Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht Auszüge der zu bemängelnden Bewertungssystem-Schwächen: – Dokumentationsqualität wird mit Ergebnisqualität gleichgesetzt • neue Detailtiefe als Dokumentationsqualität • Stichwort INDIVIDUELL in allen Pflege- und Betreuungssituationen – Stichprobenauswahl aus allen Bewohnern • entscheidet, ob alle Fragen in Bewertung einfließen oder nicht – chronische Wunde = 4 Fragen – Schmerz = 3 Fragen) –… • entscheidet über die Stichprobengröße bei Einzelfragen oder ganzen Qualitätsbereichen (Demenz = 1) • Stichprobe kann auch nur einen Wohnbereich treffen • Fazit: Stichprobe kann glücklich machen oder auch nicht 19

Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht – Prüferhaltungen, ~Meinungen • trotz Ausfüllanleitung Interpretationsspielräume • Kein aktives Nachfragen,

Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht – Prüferhaltungen, ~Meinungen • trotz Ausfüllanleitung Interpretationsspielräume • Kein aktives Nachfragen, um Ungereimtheiten aufzuklären • geschützter Aufenthalt im Freien – Zaun oder begleitender Spaziergang • Sterbekonzept – fehlende Mindestinhalte im Konzept versus vorhandene Prozessbeschreibung • Individuelle Portionsgröße – Muss als Schlüsselbegriff im Konzept nachlesbar sein 20

Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht – Dichotome Fragen • 26 Fragen, die nur mit Ja oder

Bewertungsschwächen im Tranzparenzbericht – Dichotome Fragen • 26 Fragen, die nur mit Ja oder Nein beantwortet werden – d. h. hier ist nur die Note 1 oder die Note 5 möglich – Hauswirtschaft • Alle 9 Kriterien sind dichotome Fragen • Prüfern fehlt die Fachkenntnis (Pflege, Arzt) • hier wird oft geglaubt, was erzählt wird • ein aussagekräftiges Konzept ist Gold wert • Im EPW gibt es im 4. Qualitätsbereich „Wohnen. . “ nur die Note 1, 0 oder die Note 1, 4 21

Anfängliche Stolperfallen im Qualitätsbereich Hauswirtschaft: Beispiel-Kriterien 57 - Wirken die Bewohner an der Gestaltung

Anfängliche Stolperfallen im Qualitätsbereich Hauswirtschaft: Beispiel-Kriterien 57 - Wirken die Bewohner an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mit? 62 - Wird der Speiseplan in gut lesbarer Form bekannt gegeben? 63 - Orientieren die Portionsgrößen sich an den individuellen Wünschen der Bewohner? 22

Zukunft der Transparenzberichte • gemäß § 115 Abs. 1 a i. V. m. §

Zukunft der Transparenzberichte • gemäß § 115 Abs. 1 a i. V. m. § 8 Abs. 3 SGB XI werden die Transparenzvereinbarungen als Modellprojekt evaluiert • Evaluationsprozess wird begleitet von 16 -köpfigen Beirat – aus Leistungsträgern, Leistungserbringern, Wissenschaft, Politik, Verbraucherschutz, MDS und MDK – zwei Vertreter aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrt (BAGFW) • Auswertung erfolgte durch – Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg – Alice-Salomon-Hochschule Berlin • Ergebnisse im Juli 2010 ergaben zahlreiche Schwächen im System 23

Zukunft der Transparenzberichte • Seit Juli 2010 werden Änderungsbedarfe von den Vertragspartnern in die

Zukunft der Transparenzberichte • Seit Juli 2010 werden Änderungsbedarfe von den Vertragspartnern in die Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVS) neu vereinbart – Bis 2011 will der Gesetzgeber Ergebnisse für eine Überarbeitung – DW-RWL plädiert für Aussetzung des bestehenden Benotungssystems hin zu einem Neustart anderer Prüfsysteme – Sozialgericht Münster urteilt im August 2010: Transparenzverfahren erfüllt nicht gesetzlichen Auftrag (Prüfung Ergebnisqualität) Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen • Es bleibt abzuwarten, wie es 2011 weitergeht 24

Rahmenprüfkatalog WTG • Gesetzliche Grundlage ist § 18 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) • Rahmenprüfkatalog

Rahmenprüfkatalog WTG • Gesetzliche Grundlage ist § 18 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) • Rahmenprüfkatalog trat im Dezember 2009 in Kraft • Ziel sind landsweite einheitliche Prüfungen (Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit) • Durchführung der Prüfung durch die Behörden der Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung • Bewohnerschutz und Bewohnerrechte im Vordergrund 25

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG • Prüf-Rhythmus: jährlich wiederkehrend / anlassbezogen – Bei Anlassbezogener Prüfung: wird

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG • Prüf-Rhythmus: jährlich wiederkehrend / anlassbezogen – Bei Anlassbezogener Prüfung: wird nur der Teil des Rahmenprüfkataloges bearbeitet, der für Beschwerde maßgeblich ist • Deckblatt – – – Angaben zum Betreiber und zur Einrichtungstyp Aktuelle Prüfberichte Preise Soziale Infrastruktur 26

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: 1. Auswahl der Betreuungseinrichtung 2. Wohnqualität der Betreuungseinrichtung 3.

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: 1. Auswahl der Betreuungseinrichtung 2. Wohnqualität der Betreuungseinrichtung 3. Wohnqualität der Zimmer 4. Essen und Trinken 5. Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 6. Personelle Ausstattung der Betreuungseinrichtung 7. Pflegerische und soziale Betreuung 8. Bewohnerrechte und Kundeninformation 27

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: • 78 Fragen insgesamt mit jeweiligen Unterfragen • Jede

Aufbau Rahmenprüfkatalog WTG 8 Prüfkategorien: • 78 Fragen insgesamt mit jeweiligen Unterfragen • Jede Kategorie enthält ein Fazit – Mit Stärken und Schwächen der Einrichtung • Träger und Pflegekasse erhalten in der Regel nur diese Fazite als Bericht. – Der komplette Rahmenprüfbericht wird als internes, behördliches Arbeitspapier verwendet – Behörde in Münster überreicht auf Wunsch kompletten Bericht • Viele Konzepte werden erbeten – Konzepte können kurz und knapp sein – z. B. nur Prozess- oder Verfahrensbeschreibungen 28

Kategorien für die Hauswirtschaft • Kategorie 4: Essen und Trinken Verpflegungssituation wird überprüft –

Kategorien für die Hauswirtschaft • Kategorie 4: Essen und Trinken Verpflegungssituation wird überprüft – Umgang mit besonderen Ernährungssituationen – Umsetzung des Mitbestimmungsrecht der Bewohner bei der Speisenplanung – Gespräche mit Bewohnern, Angehörigen, Beirat etc. Unterlagen: – Hauswirtschaftliches Konzept – Speiseplan (Wahlmenü, Snacks, saisonale Menüs) – Getränkeversorgung 29

Kategorien für die Hauswirtschaft • • Kategorie 6: personelle Ausstattung der Einrichtung Fort- und

Kategorien für die Hauswirtschaft • • Kategorie 6: personelle Ausstattung der Einrichtung Fort- und Weiterbildungspläne, auch für Mitarbeiter der Hauswirtschaft Es muss eine Hauswirtschaftsfachkraft vorhanden sein – Behörde kann hier auch eine Befreiung erteilen, je nach Konzept der Einrichtung (z. B. Outsourcing von Speisenzubereitung) 30

ENDE Danke für die Aufmerksamkeit 31

ENDE Danke für die Aufmerksamkeit 31