Haushalts und Finanzausschuss am 09 11 2015 Schwerpunktbetrachtung
Haushalts- und Finanzausschuss am 09. 11. 2015 Schwerpunktbetrachtung Haushaltsplanung Jugendamt 2016 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 0
Geplante Erträge und Aufwendungen 2012 bis 2016 im Ergebnishaushalt (ohne Personal und Sonstiges) Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 incl. Nachtrag Plan 2015 Erträge 31. 752. 400 € 35. 825. 850 € 37. 633. 600 € 39. 449. 000 € 46. 505. 100 € 7. 056. 100 € Aufwendungen 61. 557. 100 € 68. 259. 450 € 71. 148. 100 € 74. 992. 300 € 82. 009. 400 € 7. 017. 100 € Zuschussbedarf 29. 804. 700 € 32. 433. 600 € 33. 514. 500 € 35. 529. 900 € 35. 511. 600 € -39. 000 € 80 75 70 65 60 55 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 62 47 32 30 Plan 2012 09. 11. 2015 82 75 71 68 Differenz Planentwurf 2016 36 32 Plan 2013 Aufwand 38 34 39 36 Plan 2014 mit NT Plan 2015 Ertrag Zuschussbedarf 36 Planentwurf 2016 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 1
• geplanten Fachaufwendungen/ -auszahlungen des Jugendamtes im Vergleich der Jahre 2013 bis 2016 alle Angaben in € • geplanten Facherträge/ -einzahlungen des Jugendamtes im Vergleich der Jahre 2013 bis 2016 alle Angaben in € 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 2
Ergebnisveränderungen im Vergleich 2015 zu 2016 alle Angaben in € 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 3
wesentliche Veränderungen Erträge und Aufwendungen EHH 2016 zu 2015 Mindererträge Mehrerträge Herkunft Betrag in € SG sonstige Kostenbeteiligungen (Kindergeld, Kostenbeiträge) 99. 500 ASD Leistungen von Sozialleistungsträgern BAB, Waisenrente, Bafög, Krankenkasse) 23. 000 ASD Rückzahlung gewährter Hilfen 16. 700 ASD Kostenerstattungen nach § 89 d SGB VIII (um. A inkl Sachverständigenkosten) 5. 645. 974 ASD Kostenbeteiligung anderer LK und Gemeinden 22. 200 ASD Zuweisungen Familienbildung 83. 000 ASD Kita Grundförderung, Absenkung Fachkraft Kind Verhältnis 1. 404. 900 Kita Veränderungen bei Zuweisungen und Zsuchüsse für laufende Zwecke 20. 600 Ju. Fö diverse Rückerstattungen aufgrund von Unterhaltsansprüchen, Rückzahlung gewährter Leistungen 19. 700 Unter -haltsangel. Mehrerträge. /. Mindererträge 09. 11. 2015 7. 057. 174 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 4
wesentliche Veränderungen Erträge und Aufwendungen EHH 2016 zu 2015 Minderaufwendungen Mehraufwendungen Herkunft Betrag in € SG Kostenbeteiligung und -erstattung 79. 800 ASD Leistungen innerhalb von Einrichtungen 177. 053* ASD um. A ASD (inkl Sachverständigenkosten) Leistungen außerhalb von Einrichtungen Zuweisungen und Kostenbeteiligung anderer LK und Land Kita Grundförderung, Absenkung Fachkraft Kind Verhältnis 5. 645. 974 ASD 60. 900* ASD 83. 000 ASD 1. 407. 000 Kita wesentliche Veränderungen bei den PK im Bereich Jugend- und Schulsozialarbeit 23. 300 Ju. Fö Erhöhung der Fälle Unterhaltsvorschuss und des monatlichen Unter Zahlbetrages von 150 € auf 162 €, Dolmetscherkosten + Mündel für 52. 900 -haltsangel. um. A Mehraufwendungen. /. Minderaufwendungen 7. 016. 221 *Die wesentlichen Veränderungen der Leistungen i. v. E. und a. v. E. werden auf der nächsten Folie detailliert dargestellt. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 5
wesentliche Veränderungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen EHH 2016 zu 2015 Abweichungen i. v. E und a. v. E - Ansatz 2016 zum VJ Hilfen § 19 SGB VIII § 32 SGB VIII § 34 SGB VIII (Heimerziehung) Grund Erhöhung der Belegtage Entgelterhöhung Verringerung der Fallzahlen § 34 SGB VIII (BW) Erhöhung der Fallzahlen § 35 SGB VIII § 41 / 34 SGB VIII § 42 SGB VIII § 35 a SGB VIII Erhöhung der Fallzahlen + BT Erhöhung der Fälle Heim/ Verringerung BW Veränderungen im Rahmen der Inobhutnahme Erhöhung der Belegtage + 1 junger Mensch teilstationär innerhalb 66. 000 78. 300 Hilfen § 28 SGB VIII § 29 SGB VIII Grund Erhöhung der FLS Verringerung der FLS außerhalb 107. 200 -17. 000 -606. 496 § 31 SGB VIII Verringerung der FLS -171. 900 47. 500 § 33 SGB VIII 9. 100 § 35 SGB VIII 12. 470 Erhöhung des Sachaufwandes pro Fall um 50 € Verringerung der FLS und Ø Entgelt § 41 / 30 SGB VIII Erhöhung der FLS 133. 700 154. 400 -18. 300 19. 000 73. 400 84. 100 -175. 326 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 6
SG 51. 001 Controlling/Planung/IT HSK-Maßnahme Nr. 75 III HSK 15 Seit dem 03. 06. 2014 besteht die Projektgruppe Vertragscontrolling (Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt und Rechtsamt) Beschreibung 1. Erstellung Übersicht aller Entgeltvereinbarungen für die Bereiche SGB VIII, IX, XII (differenziert nach Einrichtung, Entgelt, Kapazität, Vereinbarungszeitraum) 2. Rechtliche und finanzielle Prüfung bestehender Verträge 3. Abgleich von Standards mit dem Ziel des einheitlichen Verwaltungshandelns sowie ggf. Kostenoptimierung bzw. - reduzierung 4. Erstellung eines Leistungspools Zielsetzung • • 09. 11. 2015 Ausschluss von Doppelfinanzierungen einheitliches Verwaltungshandeln Analyse von Synergieeffekten Standardanpassungen Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 7
SG 51. 001 Controlling/Planung/IT Abrechnung HSK-Maßnahme 2015 75 III i. V. m. überarbeitete Zielsetzung entsprechend der Festlegung des Landrates vom 12. Mai 2014 Ergebnisse Ø Ausschluss von Doppelfinanzierungen a) Abgleich der Trägerangebote, Prüfung der Kalkulation auf Doppelung von Kostenpositionen (Bsp. Personalkosten, Verwaltungskosten, Kosten Fuhrpark) nur ein Fall innerhalb des Projektzeitraumes b) ggf. Kündigung und Neuverhandlung Ø einheitliches Verwaltungshandeln a) b) c) d) Einführung Ampel-System für Jugend- und Sozialamt Vereinheitlichung Verfahrensstandards und Unterschriftenregelungen Vereinheitlichung der Vertragsunterlagen nicht möglich zwischen SA und JA Bekanntgabe der Angebotsvielfalt Ø Analyse von Synergieeffekten a) möglicher Einsatz von Nicht-Fachkräften bei Schulbegleitern durch Einzelfallentscheidung ASD Ø Standardanpassungen a) Prüfung zur Vereinheitlichung erfolgte nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 8
SG 51. 001 Controlling/Planung/IT HSK-Maßnahme Nr. 75 III 15 • Ausblick: Ø Fortführung des Projektes als Erfahrungsaustausch Ø fortlaufende Kontrollen zur Vermeidung von Doppelfinanzierung Ø rollierende Leitungsverantwortlichkeit zwischen Jugendamt und Sozialamt (momentan obliegt die Verantwortlichkeit dem Sozialamt) Ø bedarfsgerechte Aktualisierung der erarbeiteten Dokumente/ Übersichten (Ampelsystem, Verträge, Angebote) Ø Novellierung der Handlungsempfehlungen für Kita und Hz. E Ø Gemeinsame Beratung mit der AG Vernetzung, um Hilfen ggf. bündeln zu können 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 9
SG 51/1 Jugendförderung und Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ 1. Finanzierungssäulen der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 10
2. Zuwendungen 2016 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 11
4. Kommunalvertrag Die Zuwendungen aus der „Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß § 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJf. G 2016 – 2018“ (Kommunalvertrag) stellen die einzige kreisliche Finanzierungsquelle für die Förderung der offenen Jugendarbeit dar. Die Höhe der Landesförderung wird als Mindestbetrag pro Kopf der in den Gebieten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lebenden 10 - bis 26 -jährigen Einwohner durch Landesverordnung bestimmt (vgl. § 6 Nr. 3 KJf. G –V). 2017/2018 Hochrechnung der Anzahl der 10 - bis 26 -jährigen Einwohner 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 12
3. HSK-Maßnahme Nr. 78 III-51 -8 Am 08. 12. 2014 haben die Kreistagsmitglieder mehrheitlich das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises (B-KT II/89/2014) unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages für die Maßnahme 78 „Jugendarbeit § 11 SGB VIII“ beschlossen. Demnach wird die Höhe der kreislichen Ergänzungsmittel ab dem Jahr 2016 für jeden 10 -26 -jährigen Einwohner 7, 00 € betragen. Der Kommunalvertrag für den Zeitraum 2016 -2018 wurde am 31. 08. 2015 neu abgeschlossen. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 13
5. Schulsozialarbeit ESF • „Operationelles Programm 2014 – 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Sozialfond (ESF)“ mit neuen Steuerungselementen • • ESF-Mittel müssen in mindestens der gleichen Höhe mit örtlichen Mittel gegenfinanziert werden • Sachkostenzuschuss aus kreislichen Mitteln in Form einer Pauschale in Höhe von 400 € Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 60% gewährt. Der Schulträger trägt die restlichen 40 %. In den Fällen, in denen der Landkreis Schulträger ist, übernimmt er in der Regel die restliche Finanzierung 2016 ESF-Mittel 696. 400 €* PK-SK Schulsozialarbeit Anteil des Kreises 451. 300 € * Budgetberechnung für ESF 2016 lt. Zuwendungsbescheid vom 19. 12. 2014 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V 2016 Planungsregion MST Planungsregion NB Planungsregion DM Planungsregion MÜR Gesamt 9 10 9 9 37* * zzgl. Jugendanstalt Neustrelitz 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 14
6. Schulsozialarbeit BUT • Restmittel des Bildungs- und Teilhabepaketes gem. § 46 SGB II (Sozialamt) aus den Jahren 2011 und 2012 für die Finanzierung von Personalstellen in der Schulsozialarbeit • Zuwendung in Höhe von 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtpersonalkosten • vorrangig Schulsozialarbeit an Grundschulen sowie Schulwerkstätten • Sachkostenzuschuss aus kreislichen Mitteln in Form einer Pauschale in Höhe von 400 € PK-SK Schulsozialarbeit Bu. T § 46 –Restmittel 2016 09. 11. 2015 2016 997. 600 € Planungsregion MST Planungsregion NB Planungsregion DM Planungsregion MÜR Gesamt 10 6 5 6 27 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 15
7. Jugendsozialarbeit ESF • „Operationelles Programm 2014 – 2020 des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Sozialfond (ESF)“ mit neuen Steuerungselementen • ESF-Mittel müssen in mindestens der gleichen Höhe mit örtlichen Mittel gegenfinanziert werden • Personalkostenzuschuss aus ESF-Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 75% gewährt • Sachkostenzuschuss aus kreislichen Mitteln in Form einer Pauschale in Höhe von 400 € ESF-Mittel PK+SK Jugendsozialarbeit Anteil des Kreises 2016 568. 900 €* 267. 200 € * Budgetberechnung für ESF 2016 lt. Zuwendungsbescheid vom 19. 12. 2014 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V. 2016 09. 11. 2015 Planungsregion MST Planungsregion NB Planungsregion DM Planungsregion MÜR Gesamt 9 12 1 4 26 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 16
8. Produktionsschule Gesetzliche Grundlage und Entwicklung • „Grundsätze für die Förderung von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ab dem Jahr 2014“ vom 26. 06. 2014 • • • ESF-Zuwendung bis zu 60 % an den Gesamtausgaben örtliche Mitfinanzierung ab dem Jahr 2014 in Höhe von 40 % an den Gesamtausgaben BA und Jobcenter sollen sich durch den bedarfsgerechten „Einkauf“ von Plätzen nach dem Fachkonzept der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (Bv. B-Pro) bzw. dem Fachkonzept § 16 SGB II i. V. mit § 45 SGB III an der örtlichen Mitfinanzierung beteiligen bis zum 01. 09. 2015 - 20 Plätze von 60 Plätzen über Bv. B-Pro-Maßnahmen • 2016 Gesamtkosten Produktionsschule 710. 000, 00 € Zuwendung Landkreis 148. 377, 00 € Mitfinanzierung des LK in % 20, 90 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 17
9. Jugend stärken im Quartier • 01. 2015 – 31. 12. 2018 Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ - Projektförderung für den Landkreis MSE in Höhe von 799. 253, 44 € für den Gesamtförderzeitraum • Gesamtkosten 2016: • davon Eigenanteil Kreis: • ESF-Mittel: • • 249. 964, 99 € 50. 000, 00 € (18. 300 € + geldwerte Leistungen) 199. 964, 99 € Weiterleitung an die Träger ABG Neubrandenburg e. V. - Projekt „Brücke Neubrandenburg“ und AFZ Friedland e. V. - Projekt „Brücke Demmin“; (jeweils ca. 3 Personalstellen) Steuerungs- und Koordinierungsverantwortung liegt bei der kommunalen Koordinierungsstelle, die im Jugend. Service. MSE angebunden ist 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 18
10. Demokratie leben - Partnerschaft für Demokratie • ab 01. 2015 Förderung einer Partnerschaft für Demokratie des LK MSE im Rahmen des Nachfolgeprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ 20152019 • Zuwendung im Haushaltsjahr 2016 insgesamt bis zu • davon für die externe Koordinierung- und Fachstelle • davon für den Aktions- und Initiativfonds • davon für den Jugendfonds • davon für Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit 55. 000 € 20. 000 € 5. 000 € • Ab dem Förderjahr 2016 ist die Kofinanzierung des Aktions- und Initiativfonds sowie des • Jugendfonds in Höhe von mindestens 20% durch Eigenmittel der Projektträger zu sichern. • Fördervoraussetzung: Bereitstellung von 0, 5 VzÄ im federführenden Amt des Landkreises -verantwortlich für Antragstellung, Mittelanforderung, Verwendungsnachweisführung, Berufung bzw. Organisation des Begleitausschusses und einer Koordinierungs- und Fachstelle (verwaltungsextern) 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 19
11. Fanprojekt • • Grundlage für die Förderung des „Fanprojektes“ - als Modellprojekt in der Stadt Neustrelitz: „Richtlinie zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes“ (Landesjugendplan RL I) des Landes M-V Projektbeginn: 01. 2015 Maßnahmeträger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Projektträger: AWO Vielfalt Mecklenburgische Seenplatte g. Gmb. H Das Projekt trägt dazu bei, die Fanszene als jugendkulturellen Ort zu erhalten und ihre besonderen Ausdrucksformen zu fördern. Die Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beträgt 50. 000 €. Durch den Deutschen Fußballbund werden ebenfalls 50. 000 € bereitgestellt. Kreisliche Zuschüsse fallen nicht an. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 20
12. Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist Grundlage der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 – 2015 • Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 - 2015 (gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) • 2012 -2015 Fördergrundsätze des Landes MV zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“; ab 2016 „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ als Übergangsjahr • Auf Berechnungsgrundlage des Königsteiner Schlüssels stehen dem Landkreis MSE zur Finanzierung von 2 Personalstellen als Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ sowie modellhafter Ansätze, Maßnahmen und Projekte 2016 Mittel in Höhe von 173. 469 € zur Verfügung. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 21
13. Beschlussfassung durch den JHA zum Antrag des Kreisjugendringes • Der Jugendhilfeausschuss hat auf seiner Sitzung am 17. 09. 2015 das Konzept des Kreisjugendringes Mecklenburgische Seenplatte e. V. 2016 ff. mit einer anteiligen Förderung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Jahr 2016 der Personal und Sachkosten in Höhe von 44. 000 Euro beschlossen. • Der Jugendhilfeausschuss beschloss weiterhin die Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle im Haushalt des Jugendamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Haushaltsjahr 2016 ff. auf der Grundlage des § 12 SGB VIII. (B Aus. A II/3/2015) • Im Teilhaushalt 4 ist keine Deckungsquelle vorhanden, um die beantragten 44. 000 € auszugleichen. Somit gilt § 71 Abs. 3 SGB VIII hinsichtlich des Beschlussrechtes des JHA: „Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse. “ D. h. , dass die Beschlussfassung zum Antrag im Kreistag erfolgen muss. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 22
SG 51/2 Kindertagesförderung aufgabenbezogene Kennzahlen und ihre Entwicklung Bevölkerungszahl Kinder 0 bis unter 3 Jahre 6. 072 Kinder 3 bis 6, 5 Jahre 7. 634 Kinder* Kinder 6, 5 bis unter 11 Jahre 9. 233 Kinder* * Stand 31. 12. 2013 • Anzahl Kindertageseinrichtungen 197 Kindertageseinrichtungen mit Kapazität von 17. 580 Plätzen** • Anzahl Kindertagespflegepersonen 256 Tagespflegepersonen mit Kapazität von 1. 224 Plätzen** ** Stand 30. 09. 2015 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 23
SG 51/2 Kindertagesförderung Entwicklung Grundförderung gemäß § 18 Absatz 2 KiföG M-V Gemäß § 18 Absatz 2 KiföG M-V beteiligt sich das Land an den Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit der Grundförderung (allgemeine Zuweisung vom Land). Für das Jahr 2016 gewährt es eine Zuweisung für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz in Höhe von 1. 361, 70 €. Diese Zuweisung steigt um 2 % jährlich, was eine jährliche Erhöhung der Kreismittel auf den jeweils entfallenden Landesanteil nach sich zieht. Der Landkreis ist verpflichtet, diesen Betrag mit 28, 8 % gegen zu finanzieren. Kinder in Förderung 2014 2015 2016 2017 2018 2019 16. 732 16. 790 16. 859 17. 000² Vollzeitäquivalente zum 01. 04. /01. 03. des Vorjahres 14. 201, 00 14. 350, 00 14. 544, 00 14. 640, 90² Zuweisung vom Land pro Vollzeitäquivalent 1. 308, 82 € 1. 335, 00 € 1. 361, 70 € 1. 388, 93 € 1. 416, 71 € 1. 445, 04 €² 18. 586. 552, 82 € 19. 157. 250, 00 € 19. 804. 564, 80 € 20. 335. 185, 24 € 20. 741. 909, 44 € 21. 156. 686, 14 € Zuweisungsbetrag Land M-V 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 24
SG 51/2 Kindertagesförderung Übersicht Landeszuweisungen gemäß KiföG M-V § 18 Absatz 3 KiföG M-V Zuweisungen mittelbare pädagogische Arbeit § 18 Absatz 3 KiföG M-V Zuweisungen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses § 18 Absatz 9 KiföG M-V Zuweisungen für die gezielte individuelle Förderung § 18 Absatz 6 KiföG M-V Zuweisungen Fach- und Praxisberatung § 18 Absatz 11 KiföG M-V Zuweisungen zur Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte zur Bildungskonzeption § 18 Absatz 5 KiföG M-V Zuweisungen zur Fort- und Weiterbildung Kindertagespflege § 3 Absatz 2 KiföG M-V Zuweisung zur Förderung von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben § 18 Absatz 4 KiföG M-V Zuweisung zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege § 18 Absatz 13 KiföG M-V Zuweisung zur Finanzierung der anteiligen Elternentlastung von Elternbeiträgen für Kinder im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres § 18 Absatz 13 KiföG M-V Zuweisung zur Finanzierung der anteiligen Elternentlastung von Elternbeiträgen für Kinder im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule gesamt 09. 11. 2015 2014 2015 Plan 2016 1. 295. 769, 79 € 1. 349. 300, 00 € 2. 303. 590, 74 € 2. 916. 900, 00 € 3. 775. 600, 00 € 537. 638, 73 €² 1. 072. 300, 00 € 358. 969, 58 € 355. 000, 00 € 335. 000, 00 € 114. 217, 60 € 113. 000, 00 € 8. 931, 70 € 8. 800, 00 € 95. 027, 90 € 94. 900, 00 € 94. 900 € 116. 837, 00 € 233. 400, 00 € 2. 122. 626, 60 € 2. 366. 800, 00 € 2. 327. 400, 00 € 1. 229. 903, 52 € 1. 344. 600, 00 € 1. 332. 400, 00 € 7. 645. 874, 43 € 9. 865. 000, 00 € 10. 642. 100, 00 € Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt Plan 2017 10. 642. 100, 00 € 25
SG 51/2 Kindertagesförderung Faktoren für den Umfang der Ermäßigung des Elternbeitrages Erhöhung der Kapazitäten in den Einrichtungen im Rahmen des Sicherstellungsgebotes Entw. Platzkosten i. R. der Entgeltverhandlungen durch gesetzl. Qualitätsanforderungen Wirtschaftliche Verhältnisse der Familie Abhängigkeitsfaktoren bzgl. der Höhe der Elternbeitragsermäßigungen • • • Plan 2016: 5. 560 Fälle Plansumme: 8. 226. 800 € ca. 31, 9 % aller betreuten Kinder erhalten Ermäßigung Entwicklung des Umfanges der Anzahl der Leistungsempfänger nach SGB II Höhe des Betreuungsumfanges (Teilzeit oder ganztags) Maßnahmen des Jobcenters 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 26
SG 51/2 Kindertagesförderung Verpflegungskosten gemäß § 18 Absatz 7 KiföG M-V Ermäßigungsfälle Aufwendungen Davon Erstattung vom Land davon Kreisaufwand LK MSE 2015 PLAN 5. 546 3. 394. 300, 00 € 1. 489. 132, 34 € 1. 905. 167, 66 € 2015 V-IST Ø 5. 400 2. 978. 523, 11 € 1. 489. 132, 34 € 1. 489. 390, 77 € PLAN 2016 5. 560 3. 183. 300, 00 € 1. 489. 132, 34 € 1. 694. 167, 66 € Kindertageseinrichtungen 5. 200 Kinder = 2. 970. 300 € Gesamtsumme 2016 5. 560 Kinder = 3. 183. 300 € Kindertagespflege 360 Kinder = 213. 000 € 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 27
SG 51/2 Kindertagesförderung Entwicklung der Ø Entgelte Krippe gemäß § 16 KiföG M-V von 2012 bis 2015 737. 13 € 729. 03 € 600. 00 € 712. 72 € 700. 00 € 713. 55 € 800. 00 € ganztags 485. 55 € teilzeit 355. 49 € 350. 44 € 479. 77 € 339. 26 € 200. 00 € 470. 96 € 300. 00 € 341. 10 € 400. 00 € 474. 35 € 500. 00 € halbtags 100. 00 € 2012 2013 2014 2015 Die Platzkosten sind in den Jahren 2012 bis 2015 um ca. 3, 3% angestiegen. Das resultiert aus den jährlich steigenden Betriebskosten und Anpassungen der Personalkosten. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 28
SG 51/2 Kindertagesförderung Entwicklung der Ø Entgelte Kita gemäß § 16 KiföG M-V von 2012 bis 2015 100. 00 € ganztags 220. 97 € 284. 02 € 413. 17 € 283. 09 € 412. 56 € 219. 88 € 150. 00 € 203. 60 € 200. 00 € 269. 66 € 250. 00 € 405. 08 € 300. 00 € 203. 14 € 350. 00 € 267. 85 € 400. 00 € 405. 72 € 450. 00 € teilzeit halbtags 50. 00 € 2012 2013 2014 2015 Die Platzkosten im Kindergartenbereich sind um ca. 1, 8% in den Jahren von 2012 bis 2015 angestiegen. Diese Steigerung ist durch die stetig steigenden Betriebskosten sowie die Anpassungen der Personalkosten zu begründen. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 29
SG 51/2 Kindertagesförderung Entwicklung der Ø Entgelte Hort gemäß § 16 KiföG M-V von 2012 bis 2015 Platzkosten im Hort 176. 23 € 246. 55 € 242. 24 € 175. 06 € 100. 00 € 165. 64 € 150. 00 € 163. 67 € 200. 00 € 244. 14 € 250. 00 € 247. 37 € 300. 00 € ganztags teilzeit 50. 00 € 2012 2013 2014 2015 Die Platzkosten im Hortbereich sind um ca. 1, 3% gestiegen. Diese Steigerung ist durch die stetig steigenden Betriebskosten sowie die Anpassungen der Personalkosten zu begründen. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 30
SG 51/2 Kindertagesförderung Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr - Investitionsprogramm 2015 -2018 - Zuweisungssumme: 1. 673. 717, 51 € 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 31
SG 51/2 Kindertagesförderung – HSK Maßnahme 77 III 51 -3 • Die Gesamtverantwortung der Fach- und Praxisberatung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Vom Ministerium für Bildung , Wissenschaft und Kultur M-V wurde zwischenzeitlich die Bildungskonzeption für 0 bis 10 -jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet bzw. ergänzt. Das Kapitel „Standards für die Arbeit der Fach- und Praxisberatungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Land Mecklenburg- Vorpommern“ wurde neu aufgenommen. Diese verbindlichen fachlichen Standard für die Fach-und Praxisberatung sind Grundlage der Finanzierung und Basis für die Weiterleitung der Landesmittel durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen. • Es wird von einer strikten Trennung zwischen Fach- und Praxisberatung und Fach- und Dienstaufsicht ausgegangen. Da diese Bereiche bisher keine Trennung erfahren haben, macht sich nun eine entsprechende Neuorganisation der Aufgaben der Sachbearbeiterinnen Fachaufsicht und Fachberatung erforderlich. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 32
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Wesentliches Produkt § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) Indikatoren, die Einfluss auf die Entwicklung von SPFH haben a) Meldungen von Kindeswohlgefährdungen b) Wirtschaftliche Situation der Familie In den letzten 4 Jahren erfolgten gleichbleibend ca. 700 Meldungen jährlich. Im Besonderen wenn kleine Kinder oder Neugeborene betroffen sind, wird diese Hilfeform eingesetzt, um die Gefährdungen zu beseitigen und kostenintensive Fremdunterbringung zu vermeiden. Statistische Erhebungen aus den letzten 6 Jahren haben ergeben, dass in ca. 90 % aller Familienhilfen die Familien Sozialleistungen beanspruchen. c) Entwicklung der Leistungsentgelte In den letzten Jahren haben sich die durchschnittlichen Leistungsentgelte für die Fachleistungsstunde jährlich zwischen 1 % und 3 % erhöht (siehe Controlling) 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 33
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Entwicklung der Ø FLS-Sätze für § 31 SGB VIII von 2011 bis 2015 Fachleistungsstunde § 31 SGB VIII € 40. 00 € 38. 00 € 36. 00 € 34. 00 € 32. 70 € 33. 61 € 34. 68 € 35. 00 € 35. 34 2013 2014 2015 € 32. 00 € 30. 00 2011 2012 Erhöhung des FLS-Satzes zw. 2011 und 2015 für § 31 SGB VIII um 8, 1 %. Gründe: - Zunahme der Sachkosten - Anpassung der Personalkosten an die gestiegenen Tarife 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 34
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) II Entwicklung des Aufwandes der Familienhilfen § 31 SGB VIII Leistung § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 Fachleistungsstunden Ist 2014 Progn. Stand Sept 2015 Plan 2016 3. 252. 509 € 3. 286. 200 € 3. 078. 100 € 86. 459 89. 596 87. 445 Zur Prognose 2015 wird in 2016 mit einer Verringerung der in Anspruch genommenen Fachleistungsstunden (FLS) und Aufwendungen ausgegangen. Die Ø Entgelte der FLS, Fälle und Laufzeiten werden sich in 2016 gegenüber dem Vorjahr verringern. Gegenüber dem IST 2014 werden sich laut Prognose 2015 die Ø Entgelte für FLS erhöhen. Dadurch gibt es nahezu identische Aufwendungen, trotz Verringerung der FLS. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 35
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Haushaltssicherungskonzept Vollzeitpflege § 33 SGB VIII - HSK Nr. 79 Im Haushaltssicherungskonzept wurde festgeschrieben, dass die Anzahl der Pflegestellen zugunsten der teureren Heimerziehung erhöht werden soll. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Pflegestellen und Anzahl der Pflegekinder: Jahresfallzahl Anzahl Pflegestellen Anzahl Pflegekinder Plan 2014 Ist 2014 Plan 2015 Ist 31. 03. 2015 (Stichtag) Ist 30. 06. 2015 (Stichtag) Ist 30. 09. 2015 Plan 2016 (Stichtag) 300 303 335 308 281 335 331 366 353 327 354 332 351 Zuschussbedarf Entwicklungen des Zuschussbedarfes der Heimerziehung und Vollzeitpflege (aufgrund Kostenerstattung für die um. A erfolgen keine Auswirkungen auf den Zuschussbedarf) 12, 000 € 10, 000 € 8, 000 € 6, 000 € 4, 000 € 2, 000 € 0 € Ist 2013 Ist 2014 Plan 2015 Prognose 2015 (Sep Plan 2016 15) § 34 Heimerziehung/ sonstige 9, 655, 265 € 8, 673, 863 € 8, 828, 300 € 7, 885, 301 € 8, 359, 900 € betreute Wohnform § 33 Vollzeitpflege 3, 495, 589 € 3, 893, 832 € 3, 961, 200 € 3, 800, 270 € 4, 138, 200 € 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 36
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst HSK-Maßnahme Nr. 79 III-51 -11 Aufbau eines breiten Pools von Pflege- und Bereitschaftspflegestellen Ø fortlaufender Prozess Ø gegenüber 2014 Zuwachs von 5 Pflegestellen Enge Verbindung zur HSK Maßnahme 80 (Reduzierung der Aufwendungen in Heimerziehung). Ø Die Umsetzung der Maßnahme wird regelmäßig überprüft und in einer Tabelle dargestellt. Ø Absenkung der Fallzahl im Bereich Heimerziehung, durch Überleitung in Pflegeverhältnisse erfolgte in 9 Fällen (Dezember 2014 – Juni 2015) Ø In den Folgejahren ist dieser Effekt nicht in diesem Umfang fortsetzbar, da die bestehenden Fälle bearbeitet sind und „Neufälle“ im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gesteuert werden. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 37
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Heimerziehung/sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII) - HSK Nr. 80 Übersicht Heimerziehung § 34 SGB VIII und Gründe für den Unterbringungsort außerhalb des LK MSE Von 295 Heimerziehungen wurden nachfolgend untergebracht: 300 244 in MV 7% 200 100 20 31 in MV außerhalb MV 10% 0 im LK MSE Stand: Stichtag 30. 09. 2015 1. 2. Junge Menschen verbleiben in den Einrichtungen nach einem Zuständigkeitswechsel in unseren LK Die Kapazität von Einrichtungen mit einer besonderen Ausrichtung (Drogen, psychische Erkrankung, Straffälligkeit usw. ) ist in unserem LK nicht gegeben bzw. nicht ausreichen vorhanden. 3. 4. Die schwankenden Bedarfe müssen ggf. durch Belegungen außerhalb des LK befriedigt werden. Die geographischen Bedingungen erfordern ggf. eine landkreisangrenzende Unterbringung. (Distanz zum Elternhaus - Rückführung) Bestimmte Fälle bedürfen einer landkreisfernen Unterbringung. Spezialeinrichtungen (U-Haftvermeidung; Adipositas usw. ) müssen außerhalb genutzt werden. Eine Schaffung solcher Spezialeinrichtungen innerhalb des LK ist nicht erforderlich. 5. 6. 09. 11. 2015 im LK MSE 83% Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 38
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Entwicklung der Ø Tagessätze für § 34 und 35 a SGB VIII von 2011 bis 2015 € 150. 00 € 132. 18 € 120. 52 € 131. 67 € 118. 84 € 117. 14 € 90. 00 € 125. 53 € 100. 00 € 114. 05 € 110. 00 € 109. 79 Tagessätze € 120. 00 € 119. 70 € 130. 00 € 129. 89 € 140. 00 € 80. 00 € 70. 00 € 60. 00 € 50. 00 2011 2012 § 34 SGB VIII 2013 2014 2015 § 35 a SGB VIII (stationär) Erhöhung des Tagessatzes zw. 2011 und 2015 bei Unterbringung nach § 34 SGB VIII um 9, 8 %, bei Unterbringung nach § 35 a SGB VIII um 10, 4 %. Gründe: - Erhöhung der Sachkosten - Anpassung der Personalkosten an die gestiegenen Tarife - Anpassung der Personalschlüssel an die gestiegenen Herausforderungen der Mitarbeiter in den Einrichtungen 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 39
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst HSK-Maßnahme Nr. 80 III-51 -12 Die Fallübergaben an das Sozialamt Ø wurden in 2014 abgeschlossen Ø Prüfung eines vorrangigen Leistungsträgers erfolgt fortlaufend Kinder unter 10 Jahren in Heimerziehung Ø seit dem Beginn dieser Maßnahme 35 auf 21 reduziert Gesondertes Controlling - Fälle über 150 € Tagessatz Ø seit dem 01. 2014 von 43 auf 26 Fälle gesenkt Aufbau von Bereitschaftspflegestellen Ø konnte nicht umgesetzt werden, stellt aber weiterhin einen Arbeitsschwerpunkt dar. Wechsel von der Heimerziehung in die Vollzeitpflege Ø in der HSK Maßnahme 79 beschrieben. Ø Tabelle zur Darstellung der Überführung der Fallzahlen von der Heimerziehung § 34 in die Vollzeitpflege zeigt 9 Fälle von Dezember 2014 bis 30. 06. 2015 Zusammenfassung Ø Für die Punkte 1 -3 ist die Konsolidierung weitestgehend abgeschossen Ø In den kommenden Jahren wird es um die Stabilisierung der IST-Situation gehen. Ø Eine Fallreduzierung ist auch hier nicht unbegrenzt fortsetzbar. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 40
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Tabellen zur HSK-Maßnahme Nr. 80 III-51 -12 Übersicht Ü 16 Jahre §§ 33 Vollzeitpflege, 34 SGB VIII Heimerziehung, § 41/ 33 und 34 SGB VIII junge Volljährige Über 16 Jahren stationär IST 31. 03. 2014 Fallzahl §§ 33, 34 SGB u. i. V. m. 41 VIII IST 30. 06. 2014 153 IST 31. 12. 2014 IST 30. 06. 2015 IST 30. 09. 2015 111 99 103 135 Übersicht § 34 SGB VIII Heimerziehung in Einrichtungen und § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe mit einem Tagessatz über 150 € (Controllingmaßnahme) Heimerziehungen und Eingliederungshilfe über 150 € Fallzahl Ist 01. 14 Ist 30. 06. 14 Ist 30. 09. 14 Ist 31. 12. 14 Ist 31. 03. 15 Ist 30. 06. 15 Ist 30. 09. 15 43 35 25 21 26 26 28 Übersicht § 34 SGB VIII Heimerziehung Kinder unter 10 Jahren (Controllingmaßnahme) Unter 10 Jahren in Heimerziehung Fallzahl § 34 SGB VIII 09. 11. 2015 Ist 31. 03. 2014 Ist 30. 06. 2014 Ist 31. 12. 2014 Ist 30. 06. 2015 Ist 30. 09. 15 35 27 25 21 18 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 41
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst HSK-Maßnahme Nr. 81 III-51 -13 Durch das Personalamt/SG Organisation erfolgte bzgl. der Auslagerung der Rufbereitschaft eine Prüfung und Erstellung eines Abschlussberichts. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 42
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Überprüfung der Rufbereitschaft des Jugendamtes Ergebnis 2015: Die rechtlichen Obliegenheiten sind abschließend geprüft. Mit dem Ergebnis, dass eine Vergabe möglich wäre. Der Abschlussbericht des Personalamtes SG Organisation empfiehlt ein Outsourcing der Rufbereitschaft im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojektes. Festlegungen: Aufgrund der besonderen Lage hinsichtlich der Flüchtlingsproblematik und der nicht genau zu beziffernden finanziellen Auswirkungen wird die Rufbereitschaft des Jugendamtes derzeit nicht an einen freien Träger ausgelagert. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 43
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst HSK-Maßnahme Nr. 83 III-51 -18 Familienbildung soll gemäß § 16 SGB VIII bedarfsgerecht an allen 4 Regionalstandorten des Landkreises angeboten werden. Ziel von Familienbildung als präventive, niederschwellige Maßnahme ist die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familie. Die vorzuhaltenden niederschwelligen Beratungszugänge gemäß der §§ 17, 18 und 28 SGB VIII sollen im Landkreis weiterhin angeboten und zugänglich sein. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 44
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst • Aufgrund der HSK Maßnahme Nummer 83 mussten neue Vereinbarungen gemäß § 77 SGB VIII über die Höhe der Kosten mit freien Trägern getroffen werden. Teilweise wurden vorhandene Kostensätze zu höheren Konditionen neu verhandelt, andererseits wurden gänzlich neue Vereinbarungen getroffen. Ø Dies führte dazu, dass der durchschnittliche Fachleistungsstundensatz in 2015 von 38, 39 € auf 44, 07 € stieg. Damit ist das Ziel der Jugendhilfeplanung, das Angebot flächendeckend anzubieten und die Finanzierung zu novellieren, verfolgt worden. Planansatz 2015: Prognose Sep 2015: Mehraufwand in 2015: (§ 28 SGB VIII) 395. 000 € 444. 400 € 49. 400 € (§ 16 – 18 SGB VIII) 231. 400 € 258. 100 € 26. 700 € Planansatz 2016: 502. 200 € 224. 700 € Summe: 76. 100 € Es ist festzustellen, dass das eigentliche Ziel der HSK Maßnahme Nummer 83 (Einsparung von 50. 000 €) nicht erreicht werden konnte. • Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der vereinbarten Verfahren zur Leistungserbringung beauftragt. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 45
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst HSK-Maßnahme Nr. 84 III-51 -19 Ziel dieser Maßnahme ist die Nutzung sozialräumlicher Strukturen und Angebote, sowie die Ressourcen des Familiensystems. Ø Grundsatz „ambulant vor stationär“, - Familiensysteme beraten, begleiten, stärken, damit sie erhalten bleiben Ø Bei der Verabschiedung von Leistungen finden immer Teamberatungen unter Beteiligung des Hauptsachbearbeiters (HSB) statt. - fachlich sichergestellt, dass bestehende Ressourcen, familiär und im Sozialraum geeignet in die Entscheidung über Hilfen zur Erziehung einbezogen werden Ø Wenn Hilfen beschlossen wurden, erfolgt die weitere Steuerung und Fortsetzung der ressourcenorientierten Hilfeleistung über den Hilfeplan. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung : Ø Externe Untersuchung des ASD in 2015 (Start g. Gmb. H ) - hier werden in einzelnen Schwerpunktprodukten die Hilfeplanverfahren auf ihre Wirksamkeit hin untersucht Ø Durch das gemeinsame Zusammenwirken des Sozial-, Gesundheits- und Jugendamtes in der „Arbeitsgruppe Vernetzung“ erfolgt eine Abstimmung der Hilfen in den Familien. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 46
SG 51/3 Allgemeiner Sozialpädagogischer Dienst Auswirkungen der aktuellen Flüchtlingspolitik im Kontext unbegleiteter minderjähriger Ausländer (um. A) • • 09. 11. 2015 Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die Inobhutnahme, das Clearing und die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zuständig. Die Inobhutnahme muss unverzüglich erfolgen, binnen dreier Tage ist die Vormundschaft im Amtsgericht zu beantragen. Mit Stand vom 09. 11. 2015 befinden sich 149 um. A in der Obhut des Jugendamtes im LK MSE. Die Inobhutnahme der um. A erfolgt in Einrichtungen der Jugendhilfe, bei Verwandten und in zentralen Einrichtungen für Ausländer (z. B. Basepohl oder Fünfeichen) bei Familienmitgliedern. Damit ist ein erhebliches Verwaltungsaufkommen für das Jugendamt verbunden. Neben der Fallarbeit im sozialpädagogischen Sinne müssen die Amtsvormundschaften und Kostenerstattungen gegenüber dem Land sowie die Rechnungslegungen mit freien Trägern bearbeitet werden. Für alle um. A für die eine Hilfe zur Erziehung eingeleitet werden musste, wurde bisher die breite Trägerlandschaft des Landkreises genutzt. Ab 2016 werden auf dem Campus-Areal der Stadt Neubrandenburg um. A über 16 Jahren durch freie Träger der Jugendhilfe betreuen. Ab dem 01. 10. 2015 hält das Jugendamt eine neue Stelle Projektleitung um. A LK MSE vor. Neben der Korrespondenz mit den Landesstellen erfolgt ferner die Koordination der lokalen Netzwerkpartner in unterschiedlichsten Gremien. Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 47
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen/Vormundschaft Unterhaltsvorschuss Gesetzliche Grundlagen: • • Unterhaltsvorschussgesetz §§ 1, 2 Landesausführungsgesetz MV; Landesaufgabe - im übertragenden Wirkungskreis Stichtag Aufgabe Fallzahlen Prognose Zahlfälle 31. 12. 2015 3. 000 Rückgrifffälle nach Zahlende Gesamt: 31. 12. 2014 Zahlfälle Rückgrifffälle nach Zahlende Gesamt: 31. 12. 2013 Zahlfälle Rückgrifffälle nach Zahlende Gesamt: 5. 500 8. 500 3. 150 5. 224 8. 374 3. 147 5. 031 8. 178 3410000. 42122000 Unterhaltsansprüche § 7 UVG § zivilrechtliche Forderungen § Erträge gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) § Formel: Aufwand UVG abzüglich Ertrag § 5 UVG * 13, 5 % (518. 400 €. /. 9. 600 € * 13, 5 %) § beeinflussende Faktoren: - 09. 11. 2015 Selbstbehalt (seit Januar 2015 1. 080 €) Einführung Mindestlohn Gesetz zur Anhebung des Grundbetrages, Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 48
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen/Vormundschaft Entwicklung Fallzahlen UVG im LK MSE Zeitraum 2012 - 2016 3300 3250 3200 3150 3100 3050 3000 2950 3, 154 3, 147 3, 150 3, 000 3, 200 Dezember 12 Dezember 13 Dezember 14 August 15 Prognose 16 2900 Quelle: H&H Prozentuale Verteilung UVG-Zahlungen im LK MSE nach Alterststufen Altersstufe 1 (0 - 5 Jahre) 60 Altersstufe 2 (6 - 11 Jahre) 40 20 0 % 09. 11. 2015 55 % 45 % August 2015 55 % 45 % Prognose 2016 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 49
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten, Beurkundungen, Vormundschaft • Unterhaltsvorschuss • • Aufwand Mit Wirkung vom 01. 07. 15 ist das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlages“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses: bis 30. 06. 15 Altersstufe 1 (0 - <6 Jahre) 133, - EUR Altersstufe 2 (6 - <12 Jahre) 180, - EUR ab 01. 07. 15 Altersstufe 1 (0 - <6 Jahre) 144, - EUR Altersstufe 2 (6 - <12 Jahre) 192, - EUR ab 01. 16 Altersstufe 1 (0 - <6 Jahre) 145, - EUR Altersstufe 2 (6 - <12 Jahre) 194, - EUR • • • bezogen auf den Haushalt 2016 bedeutet dies: rechnerisches Mittel der Beträge beider Altersstufen wäre 169, 50 EUR da jedoch der Anteil 0 - < 6 jähriger Kinder, welche Unterhaltsvorschuss erhalten höher ist als der Anteil der 6 - < 12 Jährigen gehen wir in der Planung von einem „Mittelwert“ von 162, - EUR aus 162, - x 3200 Fälle = 518. 400 EUR Ertrag entsprechend HSK 76 wird für 2016 eine Ergebnisverbesserung bezüglich der „Rückholung“ von Unterhaltsansprüchen gemäß § 7 UVG um 2500, - EUR angestrebt (Vgl. 2015 = 500 EUR) die Rückholquote von 13, 5 % entspricht einem Betrag von 68. 688, - EUR, zzgl. der Erträge aus § 5 UVG (9. 600, - EUR) ergibt sich der Ertrag für das SG 51/4 in Höhe von 78. 288, gerundet 78. 300, - EUR 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 50
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen/Vormundschaft Gesetzliche Grundlagen: • • • Beistandschaften/Unterstützungen/Beratungen - §§ 18, 52 a, 55 SGB VIII i. V. m. §§ 1712 ff BGB Sorgeregister - § 58 a SGB VIII Beurkundungen und Nebenbeurkundungen - §§ 59, 60 SGB VIII Stichtag Aufgabe Prognose 31. 12. 2015 Beistandschaften 1. 430 Beurkundungen Nebenbeurkundungen Beistandschaften Beurkundungen Nebenbeurkundungen 2. 200 1. 417 2. 221 510 1. 413 1. 998 510 31. 12. 2014 31. 12. 2013 Fallzahlen Beurkundungen: - Sorgerechtserklärung - Vaterschaftsanerkennung - Feststellung von Unterhaltsverpflichtungen Nebenbeurkundungen: - Negativattest - Beglaubigung von Abschriften Seit Ende des dritten Quartals 2015 ist bei den Beurkundungen mit Bürgern, deren Heimatsprache nicht Deutsch ist eine Zunahme zu beobachten. In Verbindung mit den notwendigen Dolmetscherkosten im Rahmen der Mündelbetreuung durch die Vormünder gehen wir für das Haushaltsjahr 2016 davon aus, dass die Sachverständigenkosten sowohl bei den Beurkundungen als auch für die Amtspfleger bzw. Amtsvormünder erheblich steigen werden. 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 51
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen/Vormundschaft Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften Vormundschaften / Pflegschaften Stichtag Plan 2016 Prognose 2015 31. 12. 2014 31. 12. 2013 Fallzahlen 400 300 280 276 gesetzliche Grundlagen: § 55 ff SGB VIII i. V. m. §§ 1773 ff BGB 3630800. 555510000 Kontaktgelder Vormundschaften § 400 Mündel im LK MSE, gesetzlich vorgeschriebene monatliche Kontaktgestaltung gemäß § 1793 Abs. 1 a BGB, finanzielle Zuwendungen für diese Mündel für besondere Anlässe wie z. B. Konfirmation, Jugendweihe, Geburtstage, Schul- u. Berufsabschlüsse (12. 200 EUR . /. 400 = 30, 50 EUR je Mündel) § ggf. Fallzahlsteigerung im Rahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländer 3630800. 56250000 Sachverständigen-, Dolmetscherkosten § Kostensteigerung für erforderliche Dolmetscher im Rahmen der Betreuung um. A und aufgrund steigender Anzahl von Beurkundungen von Bürgern ausländischer Herkunft, im Plan Haushalt 2016 Bereitstellung von 10. 000, - EUR 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 52
SG 51/4 Unterhaltsangelegenheiten/Beurkundungen/Vormundschaft HSK-Maßnahme Nr. 76 III-51 -1 • Nutzung Fachanwendung Prosoz 14+ • Nutzung der Schnittstelle H & H und Fachverfahren • intensive Haushaltsüberwachung durch monatliches Berichtswesen an CPI • Fachaustausch innerhalb des Fachteams • vorgesehene Zentralisierung steht noch aus 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 53
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hinweis in eigener Sache: http: //vnkinderschutz. lk-mecklenburgische-seenplatte. de/ 09. 11. 2015 Anja Zörner – Amtsleiterin Jugendamt 54
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