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Sicherer Übungs- und Schulungsdienst
Gliederung Sicherer Übungs- und Schulungsdienst • Gefahren des Übungs- und Schulungsdienstes • Grundsätze zur Übungsdurchführung • • Benutzung von PSA Allgemeine Hinweise Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Besonders gefährliche Handlungen • Standortausbildung • Einsatzübung • Übungsvorbereitung • Übungsdurchführung • Übungsnachbereitung • Schulungsdienst Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 3
Gefahren des Übungs- und Schulungsdienstes Nicht zu erwarten sind bei der Übung die ‚Gefahren der Einsatzstelle‘ (Ausnahmen z. B. Heißausbildung, Abseilübungen) 4 x. A -1 x. C - 4 x. E Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 4
Gefahren des Übungs- und Schulungsdienstes sondern viele ‚einfache‘ Gefahren, die u. a. von der Technik der Feuerwehr oder von dem Übungsort ausgehen: • so sind bereits Schläuche Gefahrenquellen, die Feuerwehrangehörige verletzen können (durch Kupplungen getroffen werden, über Schläuche stolpern …) • Leitern sind Gefahrenquellen (davon abstürzen, daran klemmen …) • Löcher, Steine … bilden Stolperstellen • …. Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 5
Gefahren des Übungs- und Schulungsdienstes Diese Gefahren müssen erkannt werden (s. auch Gefährdungsbeurteilung) und wenn möglich prophylaktisch beseitigt werden, denn warten wir lange genug, können Gefahren nach dem Hinzukommen ‚unfallmitbewirkender Faktoren‘ wirksam werden (deren Energie wird plötzlich und unkontrolliert frei) und es kann zum Unfall kommen. Mit gefährlicher Technik, die nicht beseitigt werden kann (wie z. B. der Schlauch), muss der Feuerwehrangehörige üben, sie so einzusetzen, dass niemand gefährdet wird. Um typische Gefahreneinwirkungen des Feuerwehrdienstes auf den Feuerwehrangehörigen unwirksam werden zu lassen, müssen auch bei der Übung die Handlungen und Abläufe genau so erfolgen wie im Realeinsatz und konsequent immer die dafür geeigneten PSA getragen werden. Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 6
Gefahren des Übungs- und Schulungsdienstes Wie kommt es zu Unfällen oder Beinaheunfällen? I II III Gefahr (Energie) Gefahrenquelle Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Mensch Gefahrenquelle beseitigen PSA konsequent nutzen das Hinzukommen unfallmitbewirkender Faktoren vermeiden (deshalb auch üben!) unfallmitbewirkende Faktoren Sache räumlicher und zeitlicher Zusammenhang Sicherheitswidrige I Gefährdung Technik Sicherheitswidrige Organisation Plötzliches, unkontrolliertes Sicherheitswidriges Freiwerden von Energie Beinaheunfall II Personenverhalten Unfall Sachschaden PSA Körperschaden Sicherer Übungs- und Schulungsdienst nicht wissen III nicht können nicht wollen Seite 7
Grundsätze zur Übungsdurchführung Bei jeder Übung muss jeder Feuerwehrangehörige dieselbe Sorgfalt und die gleiche Aufmerksamkeit an seine Tätigkeit legen, wie im Realeinsatz. Und es ist immer konsequent die erforderliche PSA zu tragen: PSA für den Grundschutz Sicherer Übungs- und Schulungsdienst PSA für den erweiterten Schutz z. B. für die Heißausbildung Seite 8
Grundsätze zur Übungsdurchführung Tragen von den zu erwartenden Gefährdungen angepassten kompletter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie auch im Einsatz • Grundschutz durch PSA bestehend aus, z. B: Ø Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 mit mind. Leistungsstufe 1 Ø Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN EN 443 Ø Feuerwehrschutzhandschuhen nach DIN EN 659 bzw. Schutzhandschuhen mit den mech. Eigenschaften nach DIN EN 388 mit den Leistungsstufen 3233, soweit keine thermischen Einwirkungen zu erwarten sind. Ø Feuerwehrstiefeln nach DIN EN 15090 • Auf das Tragen von Schmuck auch bei der Übung verzichten!! Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 9
Grundsätze zur Übungsdurchführung Tragen von spezieller persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei besonderen Gefahren des Übungsdienstes (als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung) • Erweiterter Schutz durch spezielle PSA bestehend aus, z. B. : Ø Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen nach DIN EN 469 mit mind. Leistungsstufe 2, z. B. zur Heißausbildung Ø Feuerwehrschutzhandschuhen gegen thermische Einwirkungen nach DIN EN 659, z. B. zur Heißausbildung Ø Feuerschutzhauben gegen thermische Einwirkungen nach DIN EN 13911, z. B. zur Heißausbildung Ø Feuerwehr-Haltegurt nach DIN 14927 Ø Rettungswesten nach DIN EN ISO 12402 -2, z. B. bei Übungen auf dem Wasser oder bei der Gefahr in Gewässer zu fallen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 10
Grundsätze zur Übungsdurchführung Allgemeine Hinweise • bei der Planung der Übung Kenntnisse, Fähigkeiten und körperliche Leistungsfähigkeit der Übungsteilnehmer berücksichtigen • vor Übungsdurchführung Kontrolle des Übungsortes - auch regelmäßig genutzte Übungsflächen - auf Gefahrenquellen, z. B. Stolperstellen • bei Dunkelheit für ausreichende Ausleuchtung sorgen • Wettervorhersage beachten Ø Bei Extremwetterlagen, z. B. Unwetter oder auch extremer Hitze, ggf. Übung absagen • auch bei der Übung nur vorschriftsmäßig geprüfte Geräte und Ausrüstungsgegenstände verwenden • komplette PSA (zumindest Grundschutz) tragen • nach der Übung für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der verwendeten Geräte sorgen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 11
Grundsätze zur Übungsdurchführung Zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten • Gefährdungen durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ausschließen, die im Einsatzfall nicht angewendet werden, z. B. : Ø Verwendung von zusätzlichen Sicherungsleinen bei der Benutzung von Leitern, insbesondere bei Feuerwehranwärtern Ø zusätzliche Sicherung von Leitern Ø zusätzliche Sicherungsleinen bei Abseilübungen Ø Verwendung von Schutz-Ponchos bei der Heißausbildung im holzbefeuerten Brandübungscontainer. Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 12
Grundsätze zur Übungsdurchführung Besonders gefährliche Handlungen bei Übungen ausschließen, wie z. B. • Springen von Personen in ein Sprungrettungsgerät • Abseilen von Personen in einer Schleifkorbtrage Zu Übungszwecken oder zur Vorführung darf nicht gesprungen werden! Für derartige Handlungen sind unbedingt Fallkörper bzw. Dummys zu verwenden! • Auf Wasserschlachten grundsätzlich verzichten! • keine Brandbeschleuniger einsetzen! Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 13
Standortausbildung Allgemeine Hinweise • Ziel: Erwerb der einzelnen Grundfertigkeiten nach Fw. DV 1 bzw. Fw. DV 10 • theoretischen Unterricht vorbereitend und ergänzend zu praktischen Übungen durchführen • Ausbildungsstand (Kenntnisse, Fähigkeiten) und Leistungsfähigkeit der Übungsteilnehmer berücksichtigen • begrenzte, sinnvolle Teilnehmerzahl wählen • je nach Tätigkeit ggf. auch Gefährdungsbeurteilung durchführen – so auch Übungsort betrachten • richtige Ladungssicherung beim Transport von Ausrüstungen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 14
Standortausbildung Allgemeine Hinweise • auch bei der Standortausbildung gilt: Ø Routinemäßige Nutzung der kompletten PSA Ø bei Entnahme und Transport von Geräten die erforderliche Mindestanzahl von Personen einsetzen Ø doppelt gerollte Schläuche so tragen, dass beide Kupplungen festgehalten werden Ø Schläuche möglichst so verlegen, dass sie nicht über Verkehrswegen liegen Ø ggf. Anwendung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen notwendig Ø Unterlassung von besonders gefährlichen Tätigkeiten Ø Verwendung von vorschriftsmäßig geprüften Geräten und Ausrüstungsgegenständen sowie Wiederherstellung ihrer Einsatzbereitschaft • bauliche Voraussetzungen zur Ausbildung schaffen, z. B. am Übungsturm, auf der Übungsfläche. Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 15
Einsatzübung Bei der Einsatzübung werden die in der Standortausbildung trainierten Einzelaktionen im Verbund der Feuerwehr angewendet. Hier ist Voraussetzung, dass die Grundtätigkeiten theoretisch und praktisch richtig ausgeführt werden. Die zum Thema Standortausbildung gegebenen Hinweise gelten auch bei der Einsatzübung. Die Übung sollte insbesondere dazu dienen, das Zusammenspiel der einzelnen Einheiten zu üben. Der Zeitfaktor sollte untergeordnet sein. Deshalb müssen auch erforderliche Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, die beim Realeinsatz nicht angewendet werden. Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 16
Einsatzübung Übungsvorbereitung Vorbesprechung • Übungsbedarf und Ziele beschreiben • Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner festlegen • Absprachen mit anderen Feuerwehren zwecks gemeinsamer Übung treffen • Ausbildungsstand und Leistungsfähigkeit der Übungsteilnehmer berücksichtigen • zu erwartende Probleme ansprechen, sammeln und erläutern Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 17
Einsatzübung Übungsvorbereitung Begehung des Übungsobjektes • Besichtigung durchführen. Hierbei bereits auf dafür ggf. erforderliche PSA achten. • möglichst keine Abbruchhäuser benutzen, sonst mittels Gefährdungsbeurteilung hier gesondert die Gefährdungen betrachten • Gefahrenquellen vor Übungsbeginn beseitigen oder sichern. Ø Auf Stolper- und Absturzstellen achten, insbesondere beim Verrauchen von Objekten. • Absprache des Übungsablaufes Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 18
Einsatzübung Übungsvorbereitung Gefährdungsbeurteilung durchführen • Ermittlung der zu erwartenden Gefahrenquellen unter Berücksichtigung von Ø dem Übungsobjekt auf Grundlage der Begehung, Ø dem Übungsablauf, Ø der Übungsschwere und Ø dem Ausbildungsstand (Qualifikation, Kenntnisse, Fähigkeiten) der Übungsteilnehmer • Hilfsmittel verwenden, z. B. Ø Checkliste „Gefährdungsbeurteilung einer Feuerwehr. Einsatzübung“ Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 19
Einsatzübung Übungsvorbereitung Planung der Übung (organisatorisch und technisch) • Abstimmung mit dem Träger des Brandschutzes vornehmen • Verantwortlichkeiten festlegen Ø Übungsleiter benennen (entspricht nicht dem Einsatzleiter!) • Einholen von Genehmigungen • Zusammenspiel verschiedener Einheiten üben bzw. absprechen • Einweisung von Teilnehmern Ø Übungsteilnehmer, Verletztendarsteller, Sicherungsposten etc. • ggf. Information von weiteren Beteiligten und Dritten, z. B. Anwohner, Beschäftigte in Betrieben Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 20
Einsatzübung Übungsvorbereitung Planung der Übung (organisatorisch und technisch) • technische Vorbereitung und Bedarfsplanung Ø Bedarf an Personal, Geräten, Ausrüstung Ø bei Dunkelheit ausreichende Beleuchtung einplanen Ø Erste-Hilfe-Material und ggf. Sanitäter einplanen Ø ggf. Getränke und Verpflegung organisieren • Zufahrten und Rettungswege prüfen und bereitstellen • bei Großübungen Absprachen mit Leitstelle, Polizei, Hilfeleistungsorganisationen (auch zur Ersten Hilfe) führen • Kommunikationswege prüfen und bereitstellen • Abbruchkriterien, Notfallmaßnahmen, Notsignale festlegen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 21
Einsatzübung Übungsvorbereitung Planung der Übung (organisatorisch und technisch) • Überbeanspruchung der Übungsteilnehmer vermeiden • Gefährdungen auf ein Minimum reduzieren. Ø Nicht zu viele Gefahren künstlich oder gleichzeitig schaffen, z. B. durch Rauch, Nebel, Realbrand, Dunkelheit, Zeitdruck Alarmfahrten bei Übungen auf ein Minimum reduzieren • Übungsbeobachter einteilen (z. B. Sicherheitsbeauftragte oder Führungskräfte) • Wettervorhersage berücksichtigen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 22
Einsatzübung Übungsdurchführung • PSA konsequent und vollständig nutzen Ø auch Vorbildfunktion von Vorgesetzten beachten • keine Brandbeschleuniger einsetzen • Anwendung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen • auch bei Übungen gehen und nicht laufen (SRS-Unfälle vermeiden) • Übungsbeobachter einsetzen • Belastung der Übungsteilnehmer beachten • Verletztendarsteller mit Augenmaß einsetzen und betreuen • bei Dunkelheit für ausreichende Beleuchtung sorgen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 23
Einsatzübung Übungsnachbereitung Nachbesprechung • Besprechung mit den Teilnehmern durchführen • Probleme, Kritikpunkte ansprechen und dokumentieren • ggf. zusätzliche Besprechungen mit Verantwortlichen und Führungskräften, Übungsleitern und Übungsbeobachtern führen Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 24
Einsatzübung Übungsnachbereitung Übungsauswertung im Führungsteam • Auswertung der Übung durch Verantwortliche und Führungskräfte • Unterstützung durch Übungsbeobachter und Sicherheitsbeauftragte • Übungsablauf und ursprüngliche Ziele nachvollziehen • Probleme und Kritikpunkte zusammenfassen und auswerten • Maßnahmen für zukünftige Übungen bzw. Ausbildungen ableiten Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 25
Schulungsdienst Voraussetzungen für eine sichere Ausbildung im Rahmen des Schulungsdienstes schaffen, z. B. durch • vorhandene Räumlichkeiten (Schulungsraum) mit: Ø ausreichender Größe Ø entsprechender Möblierung Ø technischer Ausstattung (z. B. PC, Beamer, Leinwand) Ø ausreichender Beleuchtung, Belüftung und Heizung Ø sichere Gestaltung (z. B. nicht über Verkehrswege verlegte Kabel) Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 26
Zusatzmaterial Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren (DGUV Information 205 -014, bisher BGI/GUV-I 8675. Neue Auflage Ende 2016) Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst (DGUV Information 205 -021, bisher BGI/GUV-I 8663) Gefährdungs- und Belastungs-Katalog – Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz (DGUV Information 211 -032, bisher BGI/GUV-I 8700) Gefährdungsbeurteilung einer Feuerwehr-Einsatzübung (Checkliste der Vereinigung für Gefahrstoff- und Brandschutzforschung - VGBF) Gefährdungsbeurteilung für Feuerwehr-Einsatzübungen (Artikel Zeitschrift BRANDSchutz 09/2014) 09 -2014) zurück zum Hauptmenü Sicherer Übungs- und Schulungsdienst Seite 27
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