Haftung Ausgleich durch Schadensersatz Ziel Ausgleich von Interessenbeeintrchtigungen
Haftung Ausgleich durch Schadensersatz Ziel: Ausgleich von Interessenbeeinträchtigungen
Haftung Ausgleich durch Abschöpfung Ziel: Ausgleich von Interessenbeeinträchtigungen
Interessen Bestandsinteressen Ø genereller Schutz (§ 823 I) Ø besonderer Schutz bei Vertragsverhältnis (§§ 280 I, 241 II) Leistungsinteressen Ø Schutz durch Vertrag (§§ 280 II, III, 281 ff. )
Interessen gegenständlich Ø Schutz durch Verbot der Beeinträchtigung wirtschaftlich Ø Erlaubnis der Beeinträchtigung Ø Schutz durch Pflicht zu finanziellem Ausgleich
Dienende und übergeordnete Interessen z. B. Verwendung einer Sache übergeordnetes Interesse dienendes Interesse z. B. Beschaffung einer Sache, Aufbewahrung, Herstellung, . . . dienendes Interesse
Formen des Ausgleichs Wiederherstellung eines früheren Zustands Prävention Realisation z. B. Lieferung oder Ersatzbeschaffung der gekauften Sache Restitution Kompensation abstrakter Ausgleich in Geld
Regelungsgebiete: sog. „Haftungsregime“ §§ 280 I, 311 II, 241 II Vertrag §§ 280 ff. cic Go. A §§ 677 ff. §§ 987 ff. EBV Deliktsrecht §§ 823 ff. Bereicherungsrecht §§ 812 ff.
Anspruchsgrundlagen §§ 280 I, 241 II Bestandsinteresse Leistung unmöglich Leistung noch möglich §§ 280 I, III, 281 primäres Interesse: Erfüllung übergeordnete Interessen Unmöglichkeit vor Vertragsschluss § 311 a II §§ 280 I, II, 286 Schadenseintritt als Leistungspflicht noch besteht Unmöglichkeit nach Vertragsschluss Schadenseintritt als Leistungspflicht nicht mehr besteht §§ 280 I, III, 281 §§ 280 I, III, 283
Prüfung eines Schadensersatzanspruchs A. Anspruch des. . . gegen. . . auf Schadensersatz in Höhe von. . . aus. . . I. Anspruch entstanden 1. 2. 3. 4. 5. insb. durch Rechtsgeschäft Schuldverhältnis a. Zustandekommen b. Wirksamkeit Erfolg oder Verhalten? Pflichtverletzung §§ 276 -278; Beweislast: § 280 I 2 Vertretenmüssen Weitere Voraussetzungen Anspruchsinhalt z. B. Fristablauf in § 281 a. Schaden §§ 249 ff. „Differenzhypothese“ b. Kausalität c. Mitverschulden II. Anspruch nicht erloschen III. Anspruch durchsetzbar
Gutachten zum Fall A. Anspruch der F gegen H auf Schadensersatz in Höhe des Wertes der Vase aus §§ 280 I, 241 II I. Schuldverhältnis Werkvertrag (§ 631) II. Pflichtverletzung III. Vertretenmüssen IV. Anspruchsinhalt 1. Schaden 2. Mitverschulden V. Ergebnis Zerstörung der Vase fahrlässiges Verhalten des H § 249 II 1: Wert der Vase § 254 I: Kürzung um ca. 30 % B. Anspruch der F gegen H auf Schadensersatz in Höhe des Wertes der Vase aus § 823 I
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