Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe berblick ber
Gymnasium Ganderkesee Informationen zur gymnasialen Oberstufe Überblick über die Qualifikationsphase (Klasse 12 und 13) Ausblick auf das Abitur
Aufbau der gymnasialen Oberstufe 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase 12. 2 13. 1 Qualifikationsphase Ve rs et zu ng Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht und Wahlunterricht 13. 2 Angebot von Schwerpunkten Abiturprüfung (Zentralabitur) Unterricht auf Erhöhtem Niveau Normalem Niveau Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung
Versetzung in die Qualifikationsphase in allen Fächern mindestens ausreichend in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend möglicher Ausgleich 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder 2 Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung Nichtversetzung
Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase Das Punktesystem 1 15 14 2 13 12 11 3 10 9 8 4 7 6 5 5 4 3 2 6 1 0
Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig) 2 Fächer auf erhöhtem Niveau (P 1, P 2) schriftliche Abiturprüfung (die beiden Schwerpunktfächer , doppelte Wertung) 1 Fach auf erhöhtem Niveau (P 3) 1 Fach auf normalem Niveau (P 4) schriftliche Abiturprüfung 1 Fach auf normalem Niveau (P 5) mündliche Abiturprüfung schriftliche Abiturprüfung
Wahl der Prüfungsfächer: unmittelbar nach Ostern 1. Schritt: Sprachlich Deutsch Englisch Wahl eines Schwerpunktes ( = Prüfungsfächer 1 bis 3) Gesellschaftswissenschaftlich Geschichte Deutsch / Biologie Politik-Wirtschaft Naturwissen-schaftlich Mathematik Naturwissenschaft Wahl Oder Biologie Chemie Wahl Im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt kann das 3. Prüfungsfach gewählt werden: Biologie, Geschichte, Politik-Wirtschaft, Deutsch
Wahl der Prüfungsfächer 2. Schritt: Wahl der Prüfungsfächer 4 und 5 unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: Unter den 5 Prüfungsfächern müssen sein: Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach Voraussetzung für eine Wahl: • mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase • bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme
Aufgabenfelder A Deutsch Englisch Französisch Latein Italienisch Kunst Musik sprachliterarischkünstlerisch B gesellschaftswissenschaftlich Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Religion C Mathematischnaturwissenschaftlich Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Werte und Normen Sport Seminarfach
Belegungsverpflichtungen – sofern nicht schon als Prüfungsfach gewählt – Fach Halbjahre einzubringen Stunden Deutsch 4 4 4 Fremdsprache 4 4 4 Kunst / Musik 2 2 2 Geschichte 2 2 2 Politik-Wirtschaft 2 2 2 Religion / Wu. N 4 2 2 Mathematik 4 4 4 Naturwissenschaft 4 4 4 Seminarfach 4 2 2 Sport 4 - 2
Zusätzlich sind zu belegen und einzubringen: Im sprachlichen Schwerpunkt: eine weitere Fremdsprache (4 Halbjahre) Im gesellschaftswissenschaftlichen eine weitere Fremdsprache oder Schwerpunkt: eine weitere Naturwissenschaft (2 Halbjahre) Im naturwissenschaftlichen eine weitere Naturwissenschaft Schwerpunkt (4 Halbjahre) Freiwillig: zusätzliche Fächer Im Durchschnitt sind 32 Stunden pro Woche zu belegen
Das Seminarfach Es sollen „studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fächerübergreifendes Arbeiten eingeübt werden“. 12 / 1 Jeder Schüler wählt zwei „Module“ für jeweils 3 Monate – Arbeit mit wiss. Texten – Moderationstechnik– … – Lernpsychologie 12 / 2 und Jeder Schüler wählt einen thematischen Kurs für ein Jahr. In 12 / 2 oder 13 / 1 wird eine Facharbeit geschrieben. 13 / 1 – 1815: Aufbruch in die Moderne – Literaturverfilmungen 13 / 2 Prüfungsvorbereitung – Geothermie – nachhaltige Chemie Zwei Halbjahre fließen in die Abiturnote ein!
Planung der persönlichen Schullaufbahn 1. Erfüllen der Mindestbedingungen verstehen. 2. Sich über das Unterrichtsangebot informieren 3. 4. Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? 4. und 5. Prüfungsfach Werden die verbindlichen Bedingungen erfüllt? Fehlende Mindestbedingungen erfüllen. 6. Voraussichtliche 7. Zusätzliche Fächer oder Halbjahre wählen 8. Welche Schwerpunkte und Fächer werden an der Schule angeboten? Den Schwerpunkt wählen (P 1, P 2 und P 3). wählen. 5. Welche Vorschriften sind zu beachten? Wochenstunden summieren. Studienplan erstellen. Werden höchstens 36 einzubringende Halbjahre belegt? Wie viele Stunden müssen noch belegt werden? Welche Fächer werden in der Schule noch angeboten? !
Korrektur der Fächerwahl Wechsel eines Prüfungsfaches: – Nur 4. bzw. 5. Prüfungsfach bis zum Ende der Klasse 12 mit Genehmigung der Schulleiterin Neuwahl, Abwahl, Umwahl von Kursen – Neuwahl zum Halbjahr, sofern dies organisatorisch möglich ist – Abwahl zum Halbjahr, sofern Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen nicht verletzt werden – Umwahl nur mit Tauschpartner
Organisatorische Sachzwänge Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwerpunkt, ein bestimmtes Prüfungsfach oder einen bestimmten Kurs! Es kann vorkommen, dass ein Fach, das nur zweistündig belegt zu werden braucht, vierstündig belegt werden muss! Es besteht kein Anspruch darauf, ein Fach, das nur zwei Halbjahre belegt werden muss, in einem bestimmten Schuljahr zu belegen!
Gesamtqualifikation und Abiturprüfung 36 Schulhalbjahresergebnisse Die Ergebnisse der ersten beiden Prüfungsfächer doppelt + 5 Abiturprüfungen Die Ergebnisse der Abiturprüfungen vierfach Achtung: In P 1 und P 2 dürfen höchstens 3 Ergebnisse unter 5 Punkten sein! In allen übrigen Fächern zusammen höchstens 4 Ergebnisse unter 5 Punkten!
Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Regelfall: 3 Jahre Höchstzeit: 4 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung im 11. Jahrgang 2. Rücktritt nach dem 1. Kurshalbjahr 3. Rücktritt nach dem 2. Kurshalbjahr 4. Rücktritt nach dem 3. Kurshalbjahr 5. Rücktritt statt Meldung zur Abiturprüfung oder Nichtzulassung zur Prüfung oder Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung 11. 1 11. 2 12. 1 Einführungsphase 1 Nichtversetzung 12. 2 13. 2 Qualifikationsphase 3 Rücktritt 4 2 13. 1 Rücktritt 5 5 5 Rücktritt statt Meldung Nichtzulassung Wiederholung
Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Abgeschlossene Berufsausbildung oder Einjähriges Praktikum
Für die Durchführung der Prüfung wird eine Prüfungskommission (PK) gebildet Mitglieder sind: ► Vorsitzendes Mitglied (i. d. R. der Schulleiter) ► zwei weitere Mitglieder (i. d. R. aus der Schulleitung) ► evtl. Vertreter des Schulträgers (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften ► Wahrung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe ► Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ► Festsetzung zusätzlicher mündlicher Prüfungen ► Feststellung über Bestehen und Nichtbestehen der Abiturprüfung ► Bekanntgabe der Ergebnisse an den Prüfling, ggf. Benachrichtigung ► der Eltern Regelung bei Rücktritt / Nichtteilnahme Täuschungsversuch Erleichterungen Störung Widerspruch
Für jeden Prüfling wird in jedem Prüfungsfach ein Fachprüfungsausschuss (FPA) gebildet Mitglieder sind: für die schriftliche Prüfung (P 1, P 2, P 3, P 4) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Referent (Fachlehrer) ► Korreferent für die mündliche Prüfung (P 5) ► Fachprüfungsleiter (FPL) ► Prüfer (Fachlehrer) ► Protokollführer ► bis zu 5 weitere Lehrkräfte (nicht stimmberechtigt) Aufgaben sind: ► Vorbereitung der Prüfung (Prüfer) ► Einhaltung gültiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften (FPL) ► Wahrung einheitlicher Prüfungsbedingungen und Bewertungen (FPL) ► Beratung der Prüfungskommission in fachlichen Angelegenheiten
Schriftliche Abiturprüfung Zu bearbeitende Prüfungsaufgaben: Ø In allen Prüfungsfächern werden zwei oder drei Prüfungsaufgaben vorgelegt Ø Der Prüfling hat eine Auswahlzeit von bis zu 20 Minuten Bearbeitungszeit: Ø P 1, P 2 und P 3: 300 Minuten Schriftliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre) Ø P 4: 220 Minuten Ø ggf. Verlängerung bei experimentellen Arbeiten Korrektur und Bewertung: Ø Kennzeichnung der Vorzüge und der Mängel Ø Abzug von 1 bis 2 Punkten bei schwerwiegenden Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form Ø Gutachten mit Bewertung Ø Festsetzung der endgültigen Bewertung
Mündliche Prüfung Vorbereitungszeit: Ø Ø Ø in der Regel 20 Minuten Aufzeichnungen machen erlaubt bei Zuspätkommen keine Verschiebung des Prüfungsbeginns Mündliche Abiturprüfung (über wenigstens 2 Schulhalbjahre ) Ø Ø Einzelprüfung Ø Dauer 20 bis 30 Minuten Ø keine inhaltliche Wiederholung der schriftlichen Prüfung Ø Bezug mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre Ø Gliederung in zwei Teile (Vortrag / Prüfungsgespräch) Ø Fragen auch durch FPL und VPK Anwesende: die drei (bis acht) Mitglieder des FPA Mitglieder PK bis zu 2 weitere Personen (bei dienstlichem Interesse) mit Zustimmung des Prüflings: Ø Ø Ø Durchführung: ein Mitglied des Schulelternrates ein Mitglied des Schülerrates bis zu 2 Schüler des 12. Jg. Bewertung: Ø Ø Ø Vorschlag des Prüfers Festsetzung durch FPA bei Stimmengleichheit Entscheidung durch VPK
- Slides: 21