Gymnasium Brunsbttel Informationsabend zur Oberstufe Inhalt n n
Gymnasium Brunsbüttel Informationsabend zur Oberstufe
Inhalt n n n 1. Allgemeine Information zur Struktur und Organisation der Oberstufe 2. Zentralabitur 3. Was Sie bei der Wahl Ihrer Kurse beachten sollten!
Oberstufe n 1. Einführungszeit (Klassenverband bzw. Gruppen) n n 11. Jahrgang 2. Qualifikationsphase (Kurssystem) 12. Jahrgang n 13. Jahrgang n Abiturprüfung n
Versetzungsbestimmungen n § 2 (4) OVO: Schülerinnen und Schüler können auf Antrag die Einführungszeit einmal wiederholen. Sie müssen die Einführungszeit wiederholen, wenn sie den Anforderungen des Kurssystems voraussichtlich nicht gewachsen sein werden. Das ist in der Regel der Fall, wenn sie in Deutsch oder Mathematik oder einer Fremdsprache oder in zwei anderen zu belegenden Fächern ungenügende Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch, wenn Leistungen in jeweils zwei der Fächer Deutsch oder Mathematik oder Fremdsprache oder insgesamt mehr als zwei der zu belegenden Fächer mit mangelhaft oder ungenügend benotet werden.
Zu beachten ist dabei besonders: n 4 Notenpunkte gilt in der 11. Jahrgangsstufe als ausreichende Leistung. n n n Es gibt keine Ausgleichsregelung! Mangelhafte Leistungen in beiden Fremdsprachen führen zur Nichtversetzung! Abgesehen von den genannten Fächern (D, M, FS) sind alle Fächer gleichwertig und versetzungsrelevant!
Das Kurssystem n n In der Qualifikationsphase erfolgt eine Schwerpunktbildung nach Neigung und Begabung durch die Wahl der Leistungs- und Grundkurse. Dabei müssen bestimmte Belegpflichten sowohl in Bezug auf die Fächer als auch auf die Stundenzahl beachtet werden!
Aufgabenfelder Sprachlich-künstlerisch Deutsch Fremdsprachen Musik Kunst Gesellschaftswissenschaftlich Geschichte Erdkunde Wipo Mathematisch-naturwissenschaftlich Mathematik Biologie, Physik, Chemie Informatik Keinem der Aufgabenfelder sind die Fächer Religion, Philosophie und Sport zugeordnet
Belegpflichten n n 12. Jahrgang n 13. Jahrgang Deutsch Fremdsprache Kunst oder Musik n Deutsch Fremdsprache Geschichte Erdkunde Wipo n Geschichte Erdkunde oder Wipo n Mathematik 1 Naturwissenschaft n Sport Projektkurs Mathematik 2 Naturwissenschaften oder 1 Naturwissenschaft und Informatik Religion oder Philosophie Sport
Belegpflicht/ Wochenstundenzahl Stundenzahl: Leistungskurse: n 5 Mathematik, Deutsch, Fremdsprache 3 Übrige Fächer 2 n 1. und 2. Kurshalbjahr 30 Wochenstunden 3. und 4. Kurshalbjahr 26 Wochenstunden
ABITUR 4 Prüfungsfächer n n P 1: P 2: P 3: P 4: 1. Leistungskurs 2. Leistungskurs schriftliches Prüfungsfach im GK mündliches Prüfungsfach im GK
Fragen? ? ?
Zentralabitur n Zentrale Aufgabenstellungen wird es in den Leistungskursen Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Biologie, Physik und Chemie geben. (Hier sind nur die am Gym. Brb. eingerichteten Fächer genannt. ) n n Nur die Aufgabenstellung erfolgt zentral, es ändert sich nicht die Art der Aufgaben, die Anforderungen und die Korrektur. In den Themenkorridoren finden Sie die verbindlichen Voraussetzungen für das Abitur. (www. lernnetz-sh. de unter zentralabitur)
Die wichtigste Entscheidung: Die Wahl der Leistungskurse Sie müssen sich für 2 Leistungskurse und 1 Ersatz-LK (bei Nicht-Zustandekommen) entscheiden!
Kriterien für die Wahl n. Neigung n Leistungen n Lehrer/in
P. S. : Diese Folie ist zwar als einzige in der Reihe sicherlich etwas von meiner subjektiven Meinung beeinflusst! Bedenken Sie dabei aber auch den Schatz meiner langjährigen Erfahrung!!
Ausfüllen des Wahlbogens n 1. Wahl der Leistungskurse n 2. Ankreuzen der Pflichtgrundkurse n 3. „Auffüllen“ mit Wahlgrundkursen mindestens bis 30 Wochenstunden n 4. Ankreuzen des Ersatz-LK ( ) n 5. Bili Ja/Nein
Bitte beachten Sie: Die Wahl Ihrer LKs, d. h. die Aufgabenfelder, zu denen diese gehören, hat einen wesentlichen Einfluss auf Ihre Wahlmöglichkeit der Abitur. Prüfungsfächer!!
Fragen? ? ?
Hinweis n n Sie finden die Oberstufenverordnung unter: http: //sh. juris. de/sh/gesamt/OVO_SH. htm #OVO_SH_rahmen bzw. über www. lernnetz-sh. de unter schulen/schulrecht/verordnungen + erlasse/OVO
n Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!
Anhang Nach Bedarf:
Wahl der Grundkurse § 5 OVO Pflichtgrundkurse (1) Die Schülerinnen und Schüler belegen zum Beginn des ersten Kurshalbjahres für das erste und zweite Kurshalbjahr Pflichtgrundkurse in folgenden Fächern; soweit es nicht ihre Leistungsfächer sind: Deutsch, eine Fremdsprache; § 7 Abs. 2 Satz 4 ist zu beachten, Kunst, Musik oder darstellendes Spiel, Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft/Politik, Mathematik, zwei Naturwissenschaften oder eine Naturwissenschaft und Informatik als Folgekurs aus der Einführungsphase, Religion oder ersatzweise Philosophie, Sport.
§ 5 OVO Pflichtgrundkurse (2) Die Schülerinnen und Schüler belegen zum Beginn des dritten Kurshalbjahres für das dritte und vierte Kurshalbjahr Pflichtgrundkurse in folgenden Fächern, soweit es nicht ihre Leistungsfächer sind: Deutsch, die Fremdsprache aus Absatz 1, Mathematik oder Substitutionskurse in Informatik (Mathematik) oder Wirtschaft/Politik (Mathematik) nach Abs. 3, Geschichte, Erdkunde oder Wirtschaft/Politik, eine Naturwissenschaft aus Absatz 1, Projektkurs, Sport. (4) Zu den Pflichtgrundkursen gehören auch Grundkurse im dritten und vierten Abiturprüfungsfach nach § 7, die durchgehend vom ersten bis vierten Kurshalbjahr belegt werden müssen.
§ 7 OVO Abiturprüfungsfächer (1) Die Leistungsfächer sind erstes und zweites Abiturprüfungsfach. Die Schülerinnen und Schüler legen mit Beginn des dritten Kurshalbjahres die Grundkursfächer für ihr drittes und viertes Abiturprüfungsfach fest. In den beiden Leistungsfächern und im dritten Abiturprüfungsfach findet eine schriftliche Prüfung, im vierten Abiturprüfungsfach ausschließlich eine mündliche Prüfung statt. Das weitere regelt die Abiturprüfungsverordnung. Die Wahl des Faches Sport als drittes Abiturprüfungsfach ist nicht zulässig. Darstellendes Spiel kann nicht Abiturprüfungsfach sein.
§ 7 OVO Abiturprüfungsfächer (2) Die vier Abiturprüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder nach § 3 Abs. 2 mit mindestens je einem Fach abdecken. Im sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld ist eines der Fächer Deutsch oder Fremdsprache als Abiturprüfungsfach zu wählen. Wird ein Leistungskurs Deutsch mit einem Leistungskurs der Fächer Geschichte, Erdkunde, Wirtschaft/Politik kombiniert, muss Mathematik oder eine Fremdsprache unter den vier Prüfungsfächern sein. Wird ein Leistungskurs Deutsch mit einem Leistungskurs der Fächer Kunst, Musik, Sport, Religion, Philosophie kombiniert, muss Mathematik unter den vier Prüfungsfächern sein. Sofern von den drei Fächern Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik nur die Fremdsprache Abiturprüfungsfach ist, muss die Schülerin oder Schüler mindestens seit der Klassenstufe 9 in dieser Fremdsprache unterrichtet worden sein.
§ 7 OVO Abiturprüfungsfächer (3) Als Abiturprüfungsfächer dürfen nur die von der Schülerin oder dem Schüler von Beginn der Jahrgangsstufe 11 bis zum Abitur durchgehend belegten Fächer gewählt werden.
Zulassung zum mündlichen Abitur n n n n n Zulassung zum mündlichen Abitur LK-Bereich: 1. – 3. KH 6 Kurse zweifach 4. KH 2 Kurse einfach Min. 70 Punkte Mindestens 4 LKs aus dem 1. -3. KH mit mindestens 5 Punkten GK-Bereich: 22 GKs, davon mindestens 16 mit mindestens 5 Punkten (alle Pflicht-GKs, nicht die der P 3, P 4 -Fächer im 4. KH Sport max. 3 Kurse) n Min. 110 Punkte n n n Abi-Prüfung: 4 Prüfungsfächer jeweils 4. KH einfach Abi-Prüfung 4 -fach Es müssen in zwei der vier Fächer, darunter ein LK, mind. 25 Punkte erreicht worden sein. n Min. 100 Punkte n Insgesamt min. 280 Punkte entspricht dem Abi-Durchschnitt 4, 0
- Slides: 27