Gute gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher
Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung – gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung „Gute Arbeit – gesunde Arbeitsbedingungen“ Hamburg, 30. September 2014 Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg e. Mail: guembel@Arbeitund. Gesundheit. de
Angebote der Beratungsstelle Beratung von Arbeitnehmer*innen Berufskrankheitenberatung Beratung von Betriebs- und Personalräten Seminare für Betriebsund Personalräte Sachverständigenarbeit für Betriebs- und Personalräte Öffentlichkeitsarbeit Förderung aus dem Hamburger Haushalt Michael Gümbel Coaching, Supervision Organisationsberatung Finanzierung durch den Arbeitgeber u. a. = Vermittlung an andere Beratungsstelle Arbeit & 2
Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: • Schwere körperliche Arbeit • Nacht- und Schichtarbeit • Lange Arbeitszeiten • Wenig Handlungsspielraum • Monotonie Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 3
Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: • Schwere körperliche Arbeit • Nacht- und Schichtarbeit • Lange Arbeitszeiten • Wenig Handlungsspielraum • Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse „Indirekte Steuerung“ durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von „Zeit“, „Raum“ und „Vertrag“ Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 4
Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: • Schwere körperliche Arbeit • Nacht- und Schichtarbeit • Lange Arbeitszeiten • Wenig Handlungsspielraum • Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse „Indirekte Steuerung“ durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von „Zeit“, „Raum“ und „Vertrag“ Michael Gümbel Neue Arbeitswelt: • Stark gestiegener Leistungsdruck • Hohe Eigenverantwortung, ständige Anforderung der Selbstoptimierung • Kreativität und Spaß im Nutzen des Arbeitgebers • Hohe Verunsicherung • Zunahme von „Burnout“ und psychischen Erkrankungen Beratungsstelle Arbeit & 5
Aus dem Grundgesetz Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 6
Aus dem Arbeitsschutzgesetz § 4 (1) 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. (…) Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. § 5 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 7
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats • § 87(1) Betr. VG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: – 7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften; • § 87(2) Betr. VG: Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 8
Mitbestimmungsrechte des Personalrats • § 87(1) Hmb. Pers. VG: Der Personalrat hat insbesondere bei folgenden sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mitzubestimmen: – 14. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Bundesverwaltungsgericht 2002 und 2012: • Die Gefährdungsbeurteilung ist keine Maßnahme, sondern lediglich eine Vorbereitung möglicher Maßnahmen, und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung Strategie dagegen: • Der PR nutzt sein Initiativrecht und beantragt möglichst viele sinnvolle Maßnahmen, um den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Gefährdungsbeurteilungen zu bewegen. (Vgl. Hummer/Geißler: Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen. In: Gute Arbeit. Jahrbuch 2013) Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 9
Überblick: Mögliche Gefährdungen Körperlich/physisch: • Lärm • Gefahrstoffe • Unfallgefahren • ungeeignete Arbeitsmittel • ungeeignete Räume • einseitige Belastungen, z. B. Dauerstehen • Heben und Tragen von Lasten usw. Michael Gümbel Psychisch: • Arbeitsaufgaben • Arbeitsorganisation • Soziale Beziehungen • Rahmenbedingungen Beratungsstelle Arbeit & 10
Psychische Belastungen und Ressourcen* Soziale Beziehungen Arbeitsanforderungen Arbeitsorganisation Rahmenbedingungen Alles, was von außen auf die Menschen zukommt und psychisch auf ihn/sie wirkt *DIN EN ISO 10075 Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 11
Was ist Gestaltungsfeld der Betriebsparteien? Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 12
Prozess der Gefährdungsbeurteilung evaluieren Gefährdungsbeurteilung: • Grobanalyse • Feinanalyse z. B. durch: • Befragungen • Interviews • Zirkel/ Workshops umsetzen Michael Gümbel Maßnahmen entwickeln Beratungsstelle Arbeit & 13
Fehlende Kompetenzen • Nicht nur die Interessenvertretungen – auch die Arbeitgeber verfügen häufig nicht über die erforderlichen Kompetenzen • Wer unterstützt beim Thema „psychische Belastungen“ in den Betrieben? – Expert*innen nach DGUV Vorschrift 2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen) – Andere Akteur*innen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement – Seltener Personen mit Organisationsentwicklungs-Kompetenzen • Dieser Mangel wird nicht so wahrgenommen – Viele sehen sich als Expert*innen – Rolle der betrieblichen Akteur*innen ist nicht klar genug, um Expert*innen richtig einzusetzen Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 14
Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Michael Gümbel Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Beratungsstelle Arbeit & 15
Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Michael Gümbel Wirkung Beratungsstelle Arbeit & Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit 16
Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Wirkung Analyse Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & 17
Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Wirkung Analyse Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung Michael Gümbel Beratungsstelle Arbeit & Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit BR/PR/MAV muss hier in der Regel: • Initiativ werden • Unterstützung holen • Konzepte entwickeln • Prozesse steuern! 18
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