GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof Dr Steffen Flea
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GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 2 Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald 1
Gliederung 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 3 Controlling 4 Betriebsgenetik 2
Gliederung 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 2. 1 Grundlagen 2. 1. 1 Bilanztheorie 2. 1. 2 Jahresabschluss nach HGB 2. 1. 3 Internationale Standards 2. 2 Jahresabschluss des Krankenhauses 2. 2. 1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2. 2. 2 Abgrenzungsverordnung 2. 2. 3 Sonderposten 2. 3 Bilanzanalyse 3 Controlling 4 Betriebsgenetik 3
Einordnung ins System • Systemmodell: Relationen – informationell – materiell – personell – interne und externe Relationen • Jahresabschluss – primär externer Informationsfluss – bedingt interner Informationsfluss 4
2. 1. 1 Bilanztheorien • Allgemein: Bilanz = Gegenüberstellung von zwei Tatbeständen • Wertmäßige Bilanz: z. B. in Euro • Umfang der Bilanz – Gesamtwirtschaftliche/volkswirtschaftliche Bilanzen, außenwirtschaftliche Bilanzen (Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz, . . . ) – Einzelwirtschaftliche/betriebswirtschaftliche Bilanzen • Stichtagsbezogene, wertmäßige Gegenüberstellung der Bestandsgrößen Vermögen und Schulden eines Betriebes 5
Systeme der Bilanztheorien: Überblick • Formale Bilanztheorien – Inhalt: Wesen der Bilanz – Arten: • statische Bilanztheorie • dynamische Bilanztheorie • Materielle Bilanztheorie – Inhalt: Höhe der Bewertung 6
Statische Bilanztheorie • Wesen der Beständebilanz – Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital – Passiva: Kapitaldisposition (= Woher bekam ich mein Kapital? ) – Aktiva: Vermögensdisposition (= Was habe ich mit Kapital gemacht? ) • Gu. V-Konto – Kapitalertragsbilanz: Gu. V bilanziert die Veränderung des Kapitals – Verbindung verschiedener Beständebilanzen – Gu. V und Bilanz • Gu. V als Unterkonto des Eigenkapitalkontos – – Aufwand = Kapitalverzehr Ertrag = Kapitalersatz Gewinn = Kapitalzuwachs Verlust = Kapitalvernichtung 7
Statische Bilanztheorie • Zweck der Bilanz nach statischer Vorstellung – Ausweis von Kapital und Vermögen – Vorsichtsprinzip: • Nur zu realisierende Werte dürfen aktiviert werden – es gibt keine „zu erwartenden Erträge“ • Alle möglichen Inanspruchnahmen des Kapitals müssen passiviert werden – es gibt „zu erwartende Aufwendungen“: Rückstellungen – Gläubigerschutz • Nach statischer Bilanztheorie und Vorsichtsprinzip wird Risiko nicht in Zukunft übertragen, sondern jetzt in der Gu. V sichtbar. • Primäre Ausrichtung am Gläubigerschutz 8
Dynamische Bilanztheorien • Wesen der Beständebilanz: – Zusammenfassung aller noch nicht erfolgswirksam gewordenen Werte – Herleitung der Beständebilanz aus Bewegungsgrößen • Guv – Bilanz als Unterkonto der Gu. V • Bilanz gehört eigentlich nicht zur Buchhaltung! – Bilanzieller Ausweis aller Aufwendungen und Erträge, die in der laufenden Periode noch nicht angefallen sind • Zweck der Beständebilanz: – Nicht „richtiger“ Ausweis von Beständen – Sondern richtige Erfolgsermittlung, d. h. zeitgerechte Zuteilung des Erfolgs 9
Materielle Bilanztheorien: Überblick • Inhalt: Theorie des Wertes einzelner Bilanzpositionen • Nominelle Bilanztheorie – Bilanzierungswert = Anschaffungswert – Ausgangslage: statische Wirtschaft, stabile Preise, stabile Währungen – Nominalwertprinzip der Steuergesetzgebung • Organische Bilanztheorie – Bilanzierungswert = Wiederbeschaffungswert – „Inflation Accounting“ – Vermeidet Substanzverlust (Kapazitätsverlust) im Zeitablauf 10
2. 1. 2 Jahresabschluss nach HGB • § 266: Gliederung der Bilanz (Kapitalgesellschaften) (1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. 11
Aktivseite A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen: III. Finanzanlagen: B. Umlaufvermögen I. III. IV. Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks C. Rechnungsabgrenzungsposten D. (ggf. ) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ______________ (Bilanzsumme)
Passivseite A. Eigenkapital I. III. IV. V. VI. Gezeichnetes Kapitalrücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag; Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, (ggf. ) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag B. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Rechnungsabgrenzungsposten ______________ ( Bilanzsumme )
Gewinn- und Verlustrechnung (Gu. V) • Inhalt (nach HGB): Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum • Ziel (nach HGB): Ausweis des unternehmerischen Erfolgs als Differenz von Ertrag und Aufwand. • Darstellung – Gu. V ist ein Konto des Kontenrahmens – Gu. V muss in Staffelform ausgewiesen werden 14
Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse ± Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen) = Gesamtleistung - Materialaufwand (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen) = Rohaufwand / Rohertrag - Personalaufwand (Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Altervorsorge und Unterstützung) - Abschreibungen (Anlagevermögen (außer Finanzanlagen), unübliche Abschreibungen auf Umlaufvermögen) - sonstige betrieblichen Aufwendungen (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen) = Betriebsergebnis
Gesamtkostenverfahren Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge) + Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens + sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - Abschreibungen auf Finanzanlagen und übliche Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens - Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis
Gesamtkostenverfahren außerordentliche Erträge - außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis
Gesamtkostenverfahren Betriebsergebnis + Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) + außerordentliches Ergebnis - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern) = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Letzter Posten der Gu. V)
Aktiengesellschaft: zu ergänzen 1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen 4. Einstellungen in Gewinnrücklagen a) aus der gesetzlichen Rücklage b) aus der Rücklage für eigene Aktien c) aus satzungsmäßigen Rücklagen d) aus anderen Gewinnrücklagen 5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Kennzahlen bei börsennotierten Unternehmen • EBT – Earnings before taxes – Jahresüberschuss + gewinnmindernde Steuern • EBIT: – Earnings before interest and taxes – EBT + Nettozinszahlungen • EBITDA: – Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization – EBIT + Abschreibungen 20
2. 1. 3 Internationale Standards • Großbritanien: – International Accounting Standards Committee (IASC): 1973 • International Accounting Standards (IAS) – International Accounting Standards Board (IASB) (2001) • International Financial Reporting Standards (IFRS): neue Rechnungslegungsstandards von IASB • USA – United States Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) 21
Bilanz nach IAS 1. 68 Aktiva A. B. Langfristige Vermögenswerte 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 3. Investment Properties 4. At-equity-Beteiligungen 5. Übrige Finanzanlagen 6. Latente Steuern Kurzfristige Vermögenswerte 1. Vorräte 2. Forderungen 3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4. Steuerforderungen 5. Liquide Mittel Passiva A. B. C. Eigenkapital 1. Eingezahltes Kapital und Rücklagen 2. Minderheitsanteile Langfristige Schulden 1. Langfristige Finanzschulden 2. Langfristige Rückstellungen 3. Latente Steuern Kurzfristige Schulden 1. Kurzfristige Finanzschulden 2. Verbindlichkeiten sonst. Lief. u. Leist. 3. Kurzfristige Rückstellungen 4. Steuerverbindlichkeiten
Bilanz nach IAS 1. 68 Aktiva A. B. Langfristige Vermögenswerte 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 3. Investment Properties 4. At-equity-Beteiligungen 5. Übrige Finanzanlagen 6. Latente Steuern Kurzfristige Vermögenswerte 1. Vorräte 2. Forderungen 3. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4. Steuerforderungen 5. Liquide Mittel Passiva A. B. C. als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Eigenkapital 1. Eingezahltes Kapital und Rücklagen 2. Minderheitsanteile Langfristige Schulden Eigenkapitalbeteiligungen mit 1. Langfristige Finanzschulden längerfristiger Perspektive 2. Langfristige Rückstellungen 3. Latente Steuern Kurzfristige Schulden 1. Kurzfristige Finanzschulden 2. Verbindlichkeiten sonst. Lief. u. Leist. Steuerdifferenz zwischen Handels- und 3. Kurzfristige Rückstellungen Steuerbilanz 4. Steuerverbindlichkeiten
Veränderungen gegenüber HGB • Grundsatz: – HGB: Vorsichtsprinzip (Kapitalerhaltung, Schutz der Gläubiger) – IFRS: Informationsfunktion für Investor (insb. anonymer Teilnehmer des Kapitalmarktes) • „Fair presentation“, nicht eingeschränkt durch Vorsicht und Risikovorsorge • Folge: – Tendenz eines höheren Eigenkapitalausweises durch Verhinderung der Bildung von stillen Reserven und durch – gegenüber dem deutschen Handelsrecht – frühere Gewinnrealisierung. 24
Beispiele • Firmenwert aus Unternehmenserwerb – IFRS: Aktivierungspflichtig, Abschreibung nur bei Wertminderung – HGB: planmäßige Abschreibung zwingend • Anlagevermögen: – IFRS: Zeitwert als Fair Value, u. U. auch über Anschaffungs- und Herstellkosten – HGB: Anschaffungs- und Herstellkosten als Obergrenze des Vermögensansatzes (gemildertes Niederstwertprinzip) • Nicht realisierter Gewinne – IFRS: Ausweis u. U. Pflicht – HGB: Ausweis streng verboten • Aufwandsrückstellungen – IFRS: verboten – HGB: Erlaubt 25
Anwendungsbereich • Tochtergesellschaften internationaler Unternehmen • Konzernabschlüsse: – kapitalmarktorientierte Unternehmen: • ab 2005: verpflichtend nach IFRS (Bilanzrechtsreformgesetz 2004) • Übergangsfrist bis 2007 – nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen: • Wahlrecht • insb. für Unternehmen relevant, die sich auf die Börse vorbereiten • Einzelabschlüsse: – für große Kapitalgesellschaften möglich – Einzelabschluss auf HGB-Ebene für Besteuerung 26
2. 2 Jahresabschluss des Krankenhauses 2. 2. 1 Krankenhausbuchführungsverordnung 2. 2. 2 Abgrenzungsverordnung 2. 2. 3 Sonderposten 27
2. 2. 1 Krankenhausbuchführungsverordnung • Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) • Hintergrund: – 1972: KHG • enthielt auch Angaben zu pflegesatzfähigen Kosten und deren Nachweis • auf Dauer zu ergänzen und auszuweiten – 1973: Bundespflegesatzverordnung • Klare Definition der pflegesatzfähigen Kosten für spezifische Pflegesätze • „Besondere Vorschrift für die Ermittlung der Selbstkosten“ – 1978: Abgrenzungsverordnung – 1978: Krankenhausbuchführungsverordnung 28
Krankenhausbuchführungsverordnung 1978 • Vorschrift einer doppelten Buchführung • Ziele – Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der staatlichen Fördermittel – Übernahme der Daten des Selbstkostenblattes aus der Buchhaltung – Transparenz von Kosten und Leistungen 29
Krankenhausbuchführungsverordnung 1986/87 • Anpassung der Vorschriften an HGB und Aktiengesetz • Anpassung an Europäische Rechnungslegungsstandards • Zulassung von Teilkostenrechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung 30
Grundlagen • KHBV § 2 Geschäftsjahr – Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. • KHBV § 3 Buchführung, Inventar – Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; – im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs (Buchführungspflicht). – Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten – Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs. 31
Grundlagen • KHBV § 4 Jahresabschluss – Der Jahresabschluss des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. – Der Jahresabschluss soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden. – Ansonsten gilt das HGB. • KHBV § 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluss 32
KHBV § 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluss • Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Anschaffungs- oder Herstellungskosten – abzügl. Abschreibungen • Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz – “Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG” (Passivseite) – abzügl. Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens • Eigenkapital – festgesetztes Kapital: Beträge, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden – Kapitalrücklagen: sonstige Einlagen des Krankenhausträgers – Gewinnrücklagen wie HGB 33
KHBV § 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen • Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs. • § 257 HGB: Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen – Aufbewahrungspflicht für alle Belege und Dokumente – Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse können Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden – Buchungsbelege sind 10 Jahre aufzubewahren. 34
KHBV § 8 Kosten- und Leistungsrechnung • Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen • Ziele: – – betriebsinterne Steuerung Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung 35
Mindestanforderungen der Ku. L-Rechnung • Kostenstellenrechnung – in Abhängigkeit von Größe und Struktur des KH – Minimum: Kostenstellenrahmen der Anlage 5 – Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. – Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. 36
KHBV § 9 Befreiungsvorschrift • Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. 37
KHBV und IFRS • KHBV basiert auf HGB • Hauptziel: erfolgsneutraler Ausweis von öffentlichen Fördermitteln • Bruttoprinzip: – Volle Aktivierung aller Vermögensgegenstände – Volle Passivierung der Zuschüsse als „Sonderposten“ – keine Saldierung • IFRS und US-GAAP: – Nettoprinzip: • Verrechnung der Sonderposten nach KHG mit dem Anlagevermögen • Ausweis nur von nicht-geförderte Vermögenswerte 38
Anhänge zur KHBV • Anlage 1 – Gliederung der Bilanz • Anlage 2 – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung • Anlage 3 – Anlagennachweis • Anlage 4 – Kontenrahmen für die Buchführung – Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen • Anlage 5 – Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung – Kontenrahmen: Klasse 0 -8 – Kostenstellenrahmen: Klasse 9 39
Anlagennachweis 40
Kontenplan • • • Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge Kontenklasse 5: Andere Erträge Kontenklasse 6: Aufwendungen Kontenklasse 7: Aufwendungen Kontenklasse 8: Abschlusskonten 41
Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung • • • 90: Gemeinsame Kostenstellen 91: Versorgungseinrichtungen 92: Medizinische Institutionen 93– 95: Pflegefachbereiche – Normalpflege 97: Sonstige Einrichtungen 98: Ausgliederungen – 980: Ambulanzen – 981: Hilfs- und Nebenbetriebe – 982– 989: frei • 99: frei 42
Arbeitsaufgabe: • Analysieren Sie den Kontenplan sowie den Kostenstellenplan • Hinweis: Bilanz und Gu. V werden in Kapitel 2. 2. 3 diskutiert 43
2. 2. 2 Abgrenzungsverordnung • 1978: Verordnung über die Abgrenzung und die durchschnittliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern in Krankenhäusern • 1986: Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser • Heute: Für Investitionsfinanzierung nach wie vor gültig • z. B. http: //www. buzer. de/gesetz/2545/#a 36464 44
Begriffsbestimmungen • Anlagegüter: – die Wirtschaftsgüter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens • Gebrauchsgüter: – die Anlagegüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer bis zu drei Jahren • Dienst- und Schutzkleidung, Wäsche, Textilien, • Glas- und Porzellanartikel, Geschirr, • sonstige Gebrauchsgüter des medizinischen Bedarfs wie Atembeutel, Heizdecken und –kissen, Hörkissen und –muscheln, Magenpumpen, Nadelhalter, Narkosemasken, Operationstisch-Auflagen, -Polster und – Decken, Schienen, Spezialkatheter und -kanülen, Venendruckmesser, Wassermatratzen, • sonstige Gebrauchsgüter des Wirtschafts- und Verwaltungsbedarfs wie Bild-, Ton- und Datenträger, elektrische Küchenmesser, Dosenöffner und Quirle, Warmhaltekannen. 45
Begriffsbestimmungen • Verbrauchsgüter: die Wirtschaftsgüter, – die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung aufgezehrt oder unverwendbar werden oder • Einwegspritzen, Reinigungsmittel, Medikamente – die ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und üblicherweise bei ihm verbleiben. • Prothesen – Als Verbrauchsgüter gelten auch die wiederbeschafften, abnutzbaren beweglichen Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut ohne Umsatzsteuer 150 Euro nicht übersteigen • Mehrwegspritzen, Schrupper 46
Pflegesatzfähig (waren) • Kosten der Anschaffung oder Herstellung von Verbrauchsgütern • Kosten der Wiederbeschaffung von Gebrauchsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Gebrauchsgut ohne Umsatzsteuer 410 Euro nicht übersteigen, in voller Höhe in dem Pflegesatzzeitraum, in dem sie angeschafft oder hergestellt werden, • Abschreibung von Gebrauchsgütern • Kosten der Instandhaltung von Anlagegütern (teilweise) 47
Nicht Pflegesatzfähig (waren) • Kosten der Errichtung und Erstausstattung von Krankenhäusern mit Ausnahme der Kosten der Verbrauchsgüter • Kosten der Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese über die übliche Anpassung der vorhandenen Anlagegüter an die medizinische und technische Entwicklung wesentlich hinausgeht • Kosten der Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren 48
2. 2. 3 Sonderposten • Grundsatz: Bilanz und Gu. V richten sich nach HGB • Sonderposten: Krankenhausspezifische Posten, insb. auf Grundlage des KHG 1972 (Umstellung auf duale Finanzierung) 49
Aktivseite A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital (KGr. 00) B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände und dafür geleistete Anzahlungen (KUGr. 090 u. 091) II. Sachanlagen III. Finanzanlagen C. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14) IV. Schecks, Kassenbestand, … Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13) D. Ausgleichsposten nach dem KHG 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180) 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181) E. Rechnungsabgrenzungsposten F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Passivseite A. Eigenkapital B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22) 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) C. Rückstellungen: D. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34) davon gefördert nach dem KHG … 6. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 35) E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38)
Gu. V - Betriebserträge 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40) 2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42) 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) 5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551) 6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) 8. sonstige betriebliche Erträge
Gu. V - Betriebsaufwendungen 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61– 63), 10. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (KUGr. 651; Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) Betriebserträge – Betriebsaufwendungen = Zwischenergebnis
11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) 12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) 13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490– 491) 14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) 15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) 16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) 17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) 18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) 19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KUGr. 750, 751)
Zwischenergebnis 20. Abschreibungen a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes (KUGr. 760, 761) b)auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) 21. sonstige betriebliche Aufwendungen Zwischenergebnis
Jahresüberschuss 22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), 23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521) 24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51) 25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) 26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), = 27. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 28. außerordentliche Erträge (KUGr. 590) 29. außerordentliche Aufwendungen (KUGr. 792) = 30. außerordentliches Ergebnis 31. Steuern (KUGr. 730) 32. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
Erklärungsbedürftige Posten der Bilanz und Gu. V Erlöse Unfertige Erzeugnisse Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand • Sonderposten aus Zuwendungen Dritter • Ausgleichsposten aus Darlehensförderung • • • 57
Erlöse • Zahl der Konten – Fünf Erlöskonten pro DRG • • • Normallieger Abschläge für Kurzlieger Zuschläge für Langlieger Abschläge für vorzeitige Verlegung Abschläge für Aufnahmeverlegung – Ein Erlöskonto pro DRG + Nebenbuchhaltung • In der Praxis sind manche Finanzbuchhaltungssysteme überfordert! 58
Unfertige/Fertige Waren • Grundsatz: Fertige Waren kann es wegen der zeitlichen Identität von Leistungserstellung, Konsumption und Absatz im Dienstleistungsprozess im Krankenhaus nicht geben • Unfertige Waren: Patienten, die mit Fallpauschalen berechnet werden und über den Bilanzstichtag im Krankenhaus liegen (Überlieger) 59
Beispiel • Ausgangsbasis: – Patient liegt 10 Tage im alten Jahr und 10 Tage im neuen Jahr, OP war im alten Jahr • Pflegesatzsystem: – Pflegesatz im alten Jahr, z. B. 250 Euro / Tag – Pflegesatz im neuen Jahr, z. B. 280 Euro / Tag – Zwischenrechnung zum 31. 12. über 2500 Euro, Restrechnung zum 10. 1. 2800 Euro. 60
Beispiel • Fallpauschalensystem (vor 1. 1. 2004) – Laut Fallpauschalenkatalog: • Fallpauschale: 5. 000 Euro • OP-Sonderentgelt: 2. 000 Euro • Normaufenthaltsdauer: 20 Tage – Berechnung: • Resterlös ohne Sonderentgelt: 5. 000 Euro – 2. 000 Euro = 3. 000 Euro = 150 Euro/Tag • Altes Jahr: Erlös = 2. 000 Euro Sonderentgelt + 10*150 Euro = 3500 Euro • Erlös neues Jahr: 1500 Euro 61
Buchung • Buchung im alten Jahr: – Unfertige Erzeugnisse (Bilanzkonto) – an Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen (Gu. V-Konto) 3500 Euro • Buchung im neuen Jahr: – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5000 Euro – an Unfertige Erzeugnisse (Bilanzkonto) 3500 Euro – und Erlöse aus Krankenhausleistungen (Gu. V-Konto) 1500 Euro 62
Beispiel • DRG-System – Problem: Es ist kein offizieller Wert der Hauptleistung (OP) ausgewiesen (kein Sonderentgelt) – Grundsatz: • Aktivierungspflichtig: Einzelkosten • Aktivierungswahlrecht: Material- und Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten • Aktivierungsverbot: alle zukünftigen Kosten (Realisierungsprinzip) – Individuelle Kalkulation • Vereinfachend auf Grundlage der DRG-Kalkulationsdaten des In. EK • eigene Kostenträgerrechnung 63
Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz • Die Investitionsförderung nach KHG (duale Finanzierung verlangt eine vollständige, jedoch erfolgsneutrale Verbuchung der Investitionsförderungen • Förderungsprozess – – – Antrag auf Fördermittel Eingang des Bewilligungsbescheides Eingang der Fördermittel Erwerb von Anlagevermögen Abschreibungen (über mehrere Jahre verteilt) 64
Eingang des Bewilligungsbescheides • Inhalt: – Forderungen gegenüber dem Ministerium steigen – Gleichzeitig entsteht einen Verpflichtung, das Geld gemäß des Bescheides zu verwenden, d. h. es entsteht eine Verbindlichkeit • sollte der Geld nicht verwendet werden, muss es zurückgezahlt werden 65
Eingang des Bewilligungsbescheides • Theoretische Verbuchungen – Möglichkeit 1: • Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Verbindlichkeiten nach KHG (Bilanz-Konto) • Problem: Es handelt sich um einen Ertrag – Möglichkeit 2: • Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (Fördermittel nach dem KHG) (Gu. V-Konto) • Problem: Investitionsfinanzierung muss erfolgsneutral sein 66
Eingang des Bewilligungsbescheides • Tatsächliche Verbuchung – Forderungen nach KHG (Bilanz-Konto) an Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (Fördermittel nach dem KHG) (Gu. V-Konto) – Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG (Gu. VKonto) an Verbindlichkeiten nach KGH • Folge: Vollständiger Ausweis, jedoch erfolgsneutral 67
Soll Forderungen nach KHG (Bestandskonto 150) EBK . . . Zuführung 460, 100. 000 Fördermittel, die zu passivieren sind Haben
Soll Fördermittel, die zu passiveren sind (Erfolgskonto 460) Zuführung Haben 150, 100. 000 Forderungen nach KGH 69
Soll Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Haben EBK . . . . Zuführung 752, 100. 000 Zuführung zu Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten 70
Soll Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) Zuführung 350, Verbindlichkeiten nach dem KGH Haben 100. 000 71
Abschluss auf Gu. V Soll (Aufwendungen) Ab. Zuführung zu schluss- Fördermitteln buchung nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) Gu. V (Erträge) 100. 000 Ab. Fördermitschluss- tel, die zu buchung passiveren sind (Erfolgskonto 460) Neutralisierung Haben 100. 000
Eingang der Fördermittel • Inhalt: Förderbetrag kommt (teilweise) auf Bankkonto an • Buchungssatz: – Bank an Forderungen nach KHG 73
Eingang der Fördermittel Soll Forderungen nach KHG EBK . . . . Zufüh- 460, Förder- 100. 000 rung mittel, die zu passivieren sind Bezahlung 13, Bank Haben 100. 000
Soll Bank (Bestandskonto 13) EBK Haben . . . . Bezahlung 150, 100. 000 Forderungen nach KHG 75
Erwerb des Anlagevermögens • Inhalt: – Einrichtungen und Ausstattungen: Zugang – Bank: Bezahlung, d. h. , Bankkonto nimmt ab – Zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel, d. h. , wir haben unsere Aufgabe erfüllt, die Verbindlichkeiten aus KHG sinken – Statt der Verbindlichkeiten wird ein Passivkonto „Sonderposten aus Fördermittel nach dem KHG“ gebildet • NB: Sollte das Anlagegut vorzeitig verkauft werden, ist der entsprechende Betrag zurückzuzahlen 76
Erwerb des Anlagevermögens • Buchung – Einrichtungen und Ausstattungen an Bank – Verbindlichkeiten nach dem KHG (Bilanz-Konto) an Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bilanz. Konto) 77
Soll Bank (Bestandskonto 13) EBK . . . . Erwerb 07, Einrichtungen und Ausstattungen Haben 100. 000 Bezahlung 150, 100. 000 Forderungen nach KHG 78
Soll Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) EBK Erwerb 13, Bank Haben . . . . 100. 000 79
Soll Verbindlichkeiten nach KHG (Bestandskonto 350) Um 22, Sonder- 100. 000 buchung posten aus Fördermitteln nach dem KHG EBK Zufüh- 752, Zurung führung zu Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten Haben. . . . 100. 000 80
Soll Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) EBK Um 350, buchung Verbindlichkeiten nach dem KHG Haben. . . . 100. 000 81
Sonderposten • Langfristiges Kapital • Zwischenform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital 82
Abschreibungen • Problem: Normale Abschreibungen setzen voraus, dass das Investitionsgut durch Eigenkapital angeschafft wurde, d. h. , Abschreibung ist Aufwand und reduziert den Gewinn. Bei öffentlich geförderten Krankenhäusern wurde das Investitionsgut jedoch geschenkt, d. h. der Werteverlust darf nicht gewinnmindernd sein, sondern „Geschenk mindernd“ (Erfolgsneutralität) • Folge: Gegenposten, so dass der Abschreibung auf AV eine Abschreibung auf den Sonderposten gegenüber steht 83
Buchungen • Erfolgswirksame Reduktion des Anlagevermögens – Abschreibungen auf Sachanlagen (Gu. V-Konto) an Einrichtungen und Ausstattungen (Bilanz-Konto) • Erfolgswirksame Reduktion des Sonderpostens – Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (Bilanz. Konto) an Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KGH (Gu. V-Konto) 84
Soll Einrichtungen und Ausstattungen (Bestandskonto 07) EBK Erwerb 13, Bank . . . . Haben Ab 761, 5. 000 schreibung Abschreibungen auf Sachanlagen 100. 000 85
Soll Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG (Bestandskonto 22) Ab 490, Erträge 5. 000 schrei- aus der bung Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG EBK Haben. . . . Um 350, 100. 000 buchung Verbindlichkeiten nach dem KHG 86
Soll Abschreibungen auf Sachanlagen (Erfolgskonto 761) Ab 07, schreibung Einrichtungen und Ausstattung Haben 5. 000 87
Soll Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Förderung nach dem KHG (Erfolgskonto 490) Haben Ab 22, schreibung Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 5. 000 88
Gu. V Soll (Aufwendungen) (Erträge) Abschlussbuchung Zuführung zu Fördermitteln nach KGH zu Sonderposten (Erfolgskonto 752) Abschlussbuchung Abschreibungen 5. 000 auf Sachanlagen (Erfolgskonto 761) 100. 000 Abschlussbuchung Haben Fördermittel, 100. 000 die zu passiveren sind (Erfolgskonto 460) Erträge aus 5. 000 der Auflösung von Sonderposten aus Förderm. n. d. KHG (Erfolgskonto 490) 89
Budgetierung • Grundsatz: – Maßgeblich für das Entgelt ist das prospektive Budget – Überweisungen der Krankenkassen sind ein Abschlag – Abweichungen: Rückzahlung oder Nachzahlung • Buchungen – bei Entlassung es Patienten • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Bilanz-Konto) an Erlöse aus Krankenhausleistungen (Gu. V-Konto) – Erlöskonten stark aufgegliedert, siehe vorne – Bei Bezahlung durch Krankenkassen • Bank an Forderungen aus L+L – Am Bilanzstichtag • Ausgleichsbeträge (Gu. V-Konto) an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (falls Abschlag > Budget) • Forderungen aus L+L an Ausgleichsbeträge (Gu. V-Konto) (falls Abschlag < Budget) – Hinweis: „Ausgleichsbeträge“ als Unterkonto der Erlöskonten 90
Ausgleichsposten nach dem KHG • Inhalt: reine Bilanzierungshilfe • Einführung des KHG: 1. 10. 72: Bund Länder (später nur Länder) übernehmen Finanzierung des investiven Bereichs • Buchungstechnisches Problem: Anlagen verschleißen, d. h. es entsteht Abschreibung (= Werteverzehr, Verlust des Eigenkapitals). Dies müsste eigentlich über Gu. V laufen. Allerdings müssen Abschreibungen wegen der dualen Finanzierung erfolgsneutral sein! • Lösung: Entwicklung des Ausgleichspostens 91
Ausgleichsposten nach dem KHG • Ziel: Neutralisierung der Abschreibungen von Anlagen, die vor Inkrafttreten des KHG mit Eigenmitteln oder mit Darlehen finanziert wurden • 2 Arten: – aus Eigenmitteln finanziert – aus Darlehn finanziert 92
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung • Beispiel: – Kauf eines Gebäudes aus Eigenmitteln für 1. 000 DM zum 1. 1. 70, Abschreibung auf 40 Jahre – Abschreibung pro Jahr: 25. 000 DM (≈ 12. 500 Euro) – Buchwert am 1. 1. 2006: 100. 000 DM (≈ 50. 000 Euro) 93
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung • Buchungen – Abschreibung: • Abschreibungen auf geförderte Einrichtungen, die mit Eigenmitteln finanziert wurden (Gu. V-Konto) • an Grundstücke und grundstücksgleiche Recht mit Betriebsbauten 12. 500 Euro – Neutralisierung: • Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (Bilanz-Konto) • an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (Gu. V-Konto) 12. 500 Euro • Folge: – Es entsteht eine Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung“ 94
Grundstücke (…) mit Betriebsbauten [€] Soll 1. 1. 06 EBK Soll 31. 12. 06 Grundstücke 50. 000 31. 12. 06 Abschreib. 12. 500 31. 12. 06 SBK 37. 500 Abschreibungen [€] 12. 500 Haben 31. 12. 06 Gu. V Haben 12. 500
Ausgleichsposten f. Eigenm. f. [€] Soll 1. 1. 06 EBK 31. 12. 06 Einstellung Soll 450. 000 31. 12. 06 SBK 462. 500 12. 500 Erträge aus der Einstellung von AP für EMF [€] 31. 12. 06 Gu. V Haben 12. 500 31. 12. 06 AP f. EMF Haben 12. 500
Aktiva Bilanz zum 31. 12. 06 [€] Grundstücke 37. 500 AP f. EMF 462. 500 Soll Abschreibungen Gu. V [€] 12. 500 Erträge aus der Einstellung von AP für EMF Passiva Haben 12. 500
Zustand am Ende der Abschreibungsperiode Aktiva Grundstücke AP f. EMF Bilanz zum 31. 12. 09 [€] Passiva 0 500. 000 Dieser Posten bleibt bei der HGB-Bilanz für immer bestehen. Bei einer Überführung in IFRS wird er mit dem Eigenkapital verrechnet. 98
Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung • Inhalt: – Kauf eines Anlagegegenstandes vor Inkrafttreten des KHG mit Darlehn – Staat sagt nachträglich zu, die Darlehnsrückzahlung zu übernehmen – Problem: Erfolgsneutralität der Abschreibungen • Vorgehen: – Neutralisierung – Zins (1. 000 Euro) und Tilgung (20. 000 Euro) werden getrennt ausgewiesen 99
Verbuchung • Buchung bei Tilgung – Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten an Bank 20. 000 Euro • Buchung bei Zinszahlung – Zinsaufwand (Gu. V-Konto) an Bank 1. 000 Euro • Buchung bei Überweisung der Förderung – Bank an Erträge aus Darlehnsförderung (Gu. V-Konto) 21. 000 Euro • Abschreibungsbuchung – Abschreibungen auf geförderte Einrichtungen, die mit Darlehn finanziert wurden (Gu. V-Konto) an Grundstücke und grundstücksgleiche Recht mit Betriebsbauten 25. 000 Euro 100
Verbuchung • Neutralisierungsbuchung – Bisheriges Ergebnis: • Ertrag: 21. 000 Euro • Aufwand: Abschreibungen + Zinskosten 26. 000 Euro • Folge: Neutralisierung von 5. 000 Euro = Abschreibung – Tilgung! – Buchung • Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung (Bilanz-Konto) an Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung (Gu. V-Konto) 5. 000 Euro 101
Gu. V [€] Soll 15. 10. 06 Zinsaufwand 31. 12. 06 Abschreibungen 1. 000 25. 000 Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung 31. 12. 06 Erträge aus der ES v. AP a. DF Bilanz [€] Soll … 17. 11. 06 Erträge aus Darlehnsf. … 70. 000 Haben 21. 000 5. 000 Haben
Buchung nach Ende der Abschreibung • in diesem Fall: Abschreibungsperiode ist geringer als Tilgungsperiode – Bildung des Aktivpostens „Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung“ – Tilgung erfolgt noch nach Ende der Abschreibungen • Problem: Erträge aus Darlehnsförderung gehen ein, ohne entsprechende Kosten 103
Nach Ende der Abschreibungsperiode • Buchung bei Tilgung – Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten an Bank 20. 000 Euro • Buchung bei Zinszahlung – Zinsaufwand (Gu. V-Konto) an Bank 1. 000 Euro • Buchung bei Überweisung der Förderung – Bank an Erträge aus Darlehnsförderung (Gu. V-Konto) 21. 000 Euro • Abschreibungsbuchung entfällt • Neutralität: – Erträge: 21. 000 – Aufwendungen: 1. 000 – Folge: Aufwendungen durch die Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung • d. h. Ausgleichsposten wird bis zum Ende der Tilgungszeit aufgelöst 104
Ausgleichsposten • Hinweis: es kann auch ein Ausgleichsposten aus Darlehnsförderung auf der Passivseite entstehen, wenn – Tilgung > Abschreibung • i. e. Abschreibungszeitraum > Darlehnsdauer 105
2. 3 Bilanzanalyse • Prinzip: große Ähnlichkeit zu klassischen Bilanzkennziffern • aber: Sonderposten! 106
Goldene Bilanzregel • Anlagendeckung I: – Eigenkapital / Anlagevermögen – Ziel: > 1 – DKI-Management-Report 2007: 0, 5 • Anlagendeckung II: – (Eigenkapital+Sonderposten)/Anlagevermögen – DKI: 1, 1, d. h. auch Teile des Umlaufvermögens werden über langfristiges Kapital gedeckt 107
Rentabilität • Eigenkapitalrentabilität I: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / Eigenkapital – DKI: 0, 9% • Eigenkapitalrentabilität II: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit / (Eigenkapital+Sonderposten) – DKI: 0, 8% • Gesamtkapitalrentabilität: (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +Zinsaufwendungen) / bereinigte Bilanzsumme – DKI: 1, 1% • Umsatzrentabilität: (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +Zinsaufwendungen) / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit – DKI: 1, 5% 108
Andere Kennziffern • Aufwandsintensität: Betriebliche Aufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit – DKI: 107, 5% • d. h. Unterdeckung!!! • Personalintensität: Personalaufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit – DKI: 59, 7 % • Materialintensität: Materialaufwendungen / Umsatzerlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit – DKI: 25, 2 % 109
Arbeitsaufgabe • Analysieren Sie die vorliegenden Jahresabschlüsse. 110
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