Gesetzliche Erbfolge und letztwillige Verfgungen SCHU Nadine Becker
Gesetzliche Erbfolge und letztwillige Verfügungen SCHU Nadine Becker Rechtsanwältin & Fachanwältin für Erbrecht Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) Gerd Spiess Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht Stand: 14. 03. 2018 SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Gesetzliche Erbfolge V+ Testament SCHU Gesetzliche Erbfolge - Blutsverwandte - Ehegatte Gesamtrechtsnachfolge Immobilie Geld Wertpapiere Bewegliche Habe Erbengemeinschaft SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Blutsverwandte V V+ Karl Karin Erich SCHU Erna S M V+ 2. Ordnung Eltern 1. Ordnung Abkömmlinge Repräsentationsprinzip innerhalb der Stämme Ist ein Elternteil verstorben, dessen Anteil an andere Abkömmlinge (Geschwister) Gibt es keine anderen Abkömmlinge, der andere Elternteil alleine SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Ehegatte V+ E ½ V M 1/4 SCHU Karl Karin V+ E 3/4 zusammen½ SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Beispiel V+ 2010 geschieden E SCHU S+ 2012 SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Letztwillige Verfügungen - WARUM - Nachlass selber regeln! - Erbengemeinschaft verhindern! - Vermächtnisse aussprechen SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Mein letzter Wille Ich, Frau Mustermann, geboren am 01. 1960 in Musterstadt, derzeit wohnhaft in der Mustermannstraße 100 in Musterstadt, errichte nachfolgendes Testament: SCHU Ich hebe hiermit alle von mir errichteten letztwilligen Verfügungen von Todes wegen auf, insbesondere mein Testament vom 01. 2000. Zu meinem Alleinerben berufe ich A, ersatzweise B. Meinem Freund F vermache ich meinen Schmuck. Ort, Datum, Unterschrift SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Formalien eines Testaments – unbedingt einhalten - eigenhändig schreiben und unterschreiben NICHT mit dem PC! Testament/Mein letzter Wille SCHU Ort, Datum, Vorname und Nachname bisherige Testamente widerrufen Bei gemeinschaftlichem Testament: auch der andere Ehegatte muss unterzeichnen SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Abänderung eines Testaments - Testament regelmäßig überprüfen - Notarielles Testament: aus der Verwahrung nehmen, neues SCHU Testament - Eigenhändiges Testament: Vernichten neues Testament altes Testament widerrufen aus der Verwahrung nehmen und vernichten - Gemeinschaftliches Testament: nur änderbar, solange beide noch leben SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE
Wir hoffen, Ihnen hat die Veranstaltung gefallen und Sie haben einen kleinen Einblick in den umfangreichen Bereich der gesetzlichen Erbfolge und der letztwilligen Verfügung erhalten. Sollten Sie künftig Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden unter: 0 24 21 -30 83 -0 SCHU oder info@schupp-und-partner. de Nadine Becker & Gerd Spiess Sie finden uns auch auf:
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