Gerchte in der EKD Eigenstndige Arbeitsvertragsregelungen abgekoppelt vom
Gerüchte in der EKD Eigenständige Arbeitsvertragsregelungen abgekoppelt vom öffentlichen Dienst? Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 1
Kirchenkonferenz 30. 6. 05 n. Im März 2005 Einsetzen einer Arbeitsgruppe nmit Teilnahme Vd. DD n. Ergebnis: eine Vorlage für die Sitzung am 30. 6. 05 nmit Eckpunkten für eigenständige Regelung nin enger Zusammenarbeit von Gliedkirchen und dem Diakonischen Werk Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 2
Vorschlag für Sitzung am 30. 6. 05 n. Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie nin allen Kommissionen soll zwischenzeitlich nicht über die Übernahme TVöD entschieden werden n. Eckpunkte für eigene Regelung oder Modifikation TVöD Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 3
Argumente gegen TVöD 1. Mehrkosten für Arbeitgeber 2. durch Kinderzuschläge 3. komplizierte Übergangsregelungen 4. administrativer Mehraufwand 5. Besitzstände 6. Einmalzahlungen 7. Aufbau einer Leistungsvergütung 8. Ostangleichung Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 4
Argumente für eigene Regelung n. Kostendruck verringern n. Personalkosten senken n. Arbeitsplätze erhalten nweniger aufwändig n. Vereinheitlichung (trotz 16 ARKen und 2 Tarifkommissionen) ndadurch Einspareffekt Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 5
Eckpunkte für eigene Regelung Tabelle n 15 Entgeltgruppen nnur 2 Höherstufungen nach 3 und nach 10 Jahren n. EG 1: 1068 € (TVöD: 1268 €) n. EG 15 bis 4 678 € (TVöD: 5 030 €) Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 6
n. Jahressonderzahlung 60 % n. Besitzstandswahrung = Gehaltsdifferenz nprüfen, ob abschmelzend n. Kinderzulage n. Anspruch bis Stichtag n. Zahlung bis Vollendung 18. Lj Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 7
Familienbudget n 1 % der Bruttopersonalkosten n. Maßnahmen zur Familienförderung nbetrieblich per Dienstvereinbarung nsonst Zuschuss an Beschäftigte mit Kindern Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 8
Leistungsbezogene Vergütung n Wenn Finanzierung Kinderzuschläge gesichert n Leistungszulagen oder -prämien n Grundlage Dienstvereinbarungen n ARKen entscheiden über prozentualen Anteil n Ohne Dienstvereinbarung können Arbeitgeber erhöhte Vergütung an alle zahlen n Anwendung Beurteilungssystem auf den Einzelfall im Ermessen des Arbeitgebers Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 9
Notlagenregelung n. Vergütungsabsenkung um 10 % nauch für verfasste Kirchen n. Einfrieren Ostangleichung n. Abgesenkte Vergütungstabelle für finanzschwache Regionen/Bereiche Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 10
Arbeitszeit n 39 Std/Wo n. Arbeitszeitkorridor 38 - 42 Std/Wo nbei wirtschaftlicher Notwendigkeit Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich n. Zwangsarbeitszeitkonten n. Ausgleichszeitraum 1 Jahr Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 11
Umsetzung dieser Vorhaben n. Dialog mit der Mitarbeiterseite n. Fachforum nje 2 Vertreter. Innen Mitarbeiter und Anstellungsträger nidentische Anträge in Kommissionen nvernetzte Beratungen n. Schlichtungsverfahren mit gleichlautenden Anträgen Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 12
Gerüchte verdichten sich. . . Kirchenkonferenz beschließt am 30. 6. 05 n. Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der vorgelegten Eckpunkte nalle Kommissionen sollen diese Ergebnisse abwarten n. Eckpunke: eigenständige Regelung oder als Modifikation für TVöD n 16. 9. 05 Arbeitsrechtsreferenten Renate Richter, ver. di Bu. V, 30. 6. 05 13
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