Gemeinde Hallerndorf Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Schnaid
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Gemeinde Hallerndorf Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtung im Ortsteil Schnaid Bürgerversammlung 09. März 2016 Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung Dr. Heinrich Schulte Raiffeisenstr. 2 97209 Veitshöchheim Tel. : 0931 / 30 40 84 - 920 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 2
1. 1 Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 62 Gemeindeordnung (GO) Art. 62 (GO): Grundsätze der Einnahmebeschaffung – Danach hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen - soweit vertretbar und geboten – für die von ihr erbrachten Leistungen aus besonderen Entgelten zu finanzieren, im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. – Der Investitionsaufwand, soweit er nicht über Zuwendungen gedeckt wird, ist über Beiträge und Gebühren zwingend zu finanzieren. 3
1. 2 Gesetzliche Finanzierungsmöglichkeiten nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Art. 5 Abs. 1 KAG schreibt vor: „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. 4
2. Voraussetzungen für die Ermittlung rechtsgültiger Beitragssätze 5
Übersicht: Finanzierung der Wasserversorgungseinrichtungen Ausgaben u. a. - Investitionen/ Abschreibungen - Zinsen - Personalkosten - Instandhaltungen - Sonst. Betriebsaufwand Zuschüsse (entfällt ab 01. 2015) Beiträge Gebühren Prinzip der kostendeckenden Einrichtungen!! 6
2. 2 Der Anlagenachweis als Fundament Gebühr Beitrag Gesetzlicher Nachweis Nach KAG Gebührenkalkulation Gesplittete Abwassergebühr Globalberechnung - Beiträge - Anlagenachweis 7
2. 3 Aufbau einer Globalberechnung für die Beiträge 2. 3. 1 Grundsätzliches Ø Die Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze für die Herstellung und Verbesserung von Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtungen ist die sog. Globalkalkulation. Grundlage der Globalkalkulation ist: – die Ermittlung des Investitionsaufwand und – die Ermittlung der Flächen im Einrichtungsgebiet Nach dem aktuellen Stand des KAG sowie derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind dies die Grundstücks- und Geschossflächen des Einrichtungsgebietes. – Maßstab für die Ermittlung der Geschossflächen ist in Bayern überwiegend (94%) die „tatsächliche Geschossfläche“ 8
2. 3. 2 Einrichtungsgebiet Ø Das Einrichtungsgebiet ist dasjenige Flächengebiet, dass durch Beschluß der Kommune mit dort liegenden Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung (Verteilungsmaßstab: „Wer zahlt wieviel? “) herangezogen wird. Ø In einem Einrichtungsgebiet können eine oder auch mehrere technisch selbständige Entwässerungseinrichtungen liegen. Ø Das Einrichtungsgebiet ist in der Mehrzahl der Fälle mit dem politischen Flächengebiet in der Kommune deckungsgleich; möglich ist aber auch, im politischen Kommunalgebiet mehrere, dann kleinere Einrichtungsgebiete (Ortsteile) mit dann oftmals eigenen technischen Entwässerungseinrichtungen zu beschließen. Ø Hier in Hallerndorf, Ortsteil Schnaid gilt: Ein rechtliches eigenständiges Einrichtungsgebiet für den Ortsteil Schnaid mit einer in der Satzung WAS definierten technisch selbstständigen Wasserversorgungseinrichtung. Folge: Alle im Einrichtungsgebiet liegenden Beitragsflächen sind ggf. auch beitragspflichtig Solidarprinzip 9
2. 3. 3 Was sind Herstellungsbeiträge? Herstellungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sowie deren räumliche Erweiterung (Erschließung von bisher historisch nicht erschlossenen Stadtteilen oder neuen Bau- und Gewerbegebieten) erhoben. Der einzubeziehende Aufwand bestimmt sich aus den laufend fortzuschreibenden Anschaffungs- und Herstellungskosten der jeweiligen Einrichtung. Nachträgliche Herstellungsbeiträge ergeben sich ggf. , wenn an einzelnen Gebäuden zusätzliche Geschossflächen geschaffen werden oder bestehende Gebäude erstmals an die Entwässerungs- oder Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen werden (z. B. Dachgeschosse, Wintergärten, Anschluss von Garagen oder anderen Nebengebäuden). 10
2. 3. 4. Wann liegen Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge vor? Unter Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind Maßnahmen zu verstehen, die der Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit einer schon vorhandenen Einrichtung dienen, also Maßnahmen, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf eine schon vorhandene Anlage auswirken. Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge werden von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken des Einrichtungsgebietes erhoben; denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dient eine Maßnahme, die in einem Teilbereich der Anlage vorgenommen wird, immer der Verbesserung und Erneuerung der Gesamteinrichtung -> Solidarprinzip!! 11
2. 3. 5. Die Ermittlung des jeweiligen umlagefähigen Investitionsaufwandes (Herstellung und Verbesserung) ØAufwandssumme Die Ermittlung des Aufwandes erfolgt nach den in der Verwaltung vorhandenen Unterlagen, z. B. nach Sachbüchern, Anlagenachweisen, ingenieurtechnischen Berechnungen, Ausschreibungsergebnissen, Kostenschätzungen usw. ØAufwandsverteilung auf Grundstücks- und Geschossflächen Die Verteilung der Investitionssumme der Herstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen auf die Grundstücks- und Geschossflächen muss sich nach neuester Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes an folgenden Vorgaben orientieren: Wasserversorgung: Der Herstellungs- bzw. Verbesserungsaufwand ist nach der Rechtsprechung mehrheitlich (mindestens 50%) auf die Geschossflächen – also größer 50% bis zu 70% / 80% - zu verteilen, also z. B. 75% Geschossflächenbeitrag zu 25% Grundstücksflächenbeitrag. Hier in Schnaid gilt: 65 % Geschossflächenbeitrag zu 35 % Grundstücksflächenbeitrag
3. Ermittlung der Beizugsflächen für Zwecke der Beitragserhebung 13
3. 1 Beitragspflichtige Grundstücksfläche Grundsatz Grundsätzlich ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche anzusetzen. Sonderregel für übergroße Grundstücke: Die Grundstücksfläche wird für übergroße Grundstücke von mindestens 2. 500 m² in sog. unbeplanten Gebieten auf - bei bebauten Grundstücken auf das 2, 5 -fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, jedoch mindestens 2. 500 m², bei unbebauten Grundstücken auf 2. 500 m² begrenzt. 14
Beispiel: Wohngrundstück Größe 10. 000 m², unbeplantes Gebiet, Geschossfläche: a) 300 m², b) 1. 100 m² Lösung a): Grundstücksberechnung: 300 m² Geschossfläche x 2, 5 = 750 m² Geschossfläche, mindestens jedoch 2. 000 m² = beitragspflichtig, hier also Ansatz von 2. 500 m² als Grundstücksfläche. b): Grundstücksberechnung: 1. 100 m² Geschossfläche x 2, 5 = 2. 750 m² Geschossfläche; also mindestens 2. 500 m², hier jedoch beitragspflichtige Grundstücksfläche 2. 750 m². 15
3. 2 Beitragspflichtige Geschossflächen Tatsächlich vorhandene Geschossfläche: Zu erheben ist die tatsächlich vorhandene Geschossfläche nach den rechtlichen Vorgaben, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Beitragsschuld vorhanden ist. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung wird die tatsächlich vorhandene Geschossfläche veranlagt; wird die beitragspflichtige Geschossfläche später vergrößert, entsteht eine weitere Beitragsschuld in Höhe der zusätzlichen Geschossflächen; es kommt damit unter Umständen zu Nacherhebungsveranlagungen. Unbebaute Grundstücke und Geschossfläche „ Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. “ Beispiel: Grundstück, unbebaut, Größe 1. 000 m² => fiktive Geschossfläche 25 % v. 1. 000 m² = 250 m² Bei späterer Bebauung wird diese vorausbezahlte Geschossfläche auf die dann tatsächlich gebaute Geschossfläche angerechnet.
3. 3 Beispiele für die Erfassung und Berechnung der beitragspflichtigen Flächen nach dem Maßstab „Tatsächliche Geschossfläche“ 17
Grundsatz-Fragen DG - Hat das Gebäude Anschlussbedarf? z. B. - Wohngebäude - Stallgebäude - Garagen - u. a. - Ist das Gebäude ein selbst. Gebäudeteil? - Bestehen tats. Anschlüsse? 1. Stock EG Keller Garage 18
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Geschossflächenberechnung nach KAG, tatsächliche Geschossfläche Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² 10, 06 m Beitragspflichtige Geschossfläche +E 12, 08 m +K = 240, 00 m² Erfassung: - Außenmaße, abgerundet auf volle 10 cm - Bezugsfertig, auch etagenweise - Muss kein Vollgeschoss sein (Vollgeschoss = 2/3 der Grundfläche mit Höhenmaß > 2, 30 m) siehe auch Dachgeschoss 23
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m 10, 06 m - 1, 00 m x 5, 00 m = 115, 00 m² K = aufgefüllt E = Terrasse EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² 5, 00 m +E Beitragspflichtige +K +E 12, 08 m 1, 00 m Geschossfläche = 235, 00 m² Keller: Volle Fläche, grundsätzlich wird Bedarf auf SW-Ableitung unterstellt - Nutzung ist nicht erheblich 24
Dachgeschoss: - DG, wenn sie ausgebaut sind (bewohnbar) - Ausbauzustand: - Raum verschalt - Estrich o. ä. - Fenster und normale Treppe - Nutzung vielfältig; nicht nur Wohnraum, auch Sauna, Hobby, Hausarbeit, Fitness u. a. Beispielberechnung Wohnhaus 10, 06 m E = Terrasse +E + DG 5, 00 m K = aufgefüllt 1, 00 m +E + DG 12, 08 m +K DG = Decke -Flächenberechnung: 60 % des darunter liegenden Geschosses „Nicht – Ausgebaut“ = Begehung und Inaugenscheinnahme zwingend!!!! (Duldungspflicht nach § 13 WAS!) 25
Beispielberechnung Wohnhaus 6, 07 m Ausgebaut 12, 08 m DG DG 1. Stock 10, 06 m 6, 07 m 10, 06 m Ansicht Grundriss 26
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m 10, 06 m E = Terrasse + DG 5, 00 m K = aufgefüllt +E EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² +E + DG 72, 00 m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 307, 00 m² 12, 08 m 1, 00 m 115, 00 m² DG: 10, 00 m x 12, 00 m x 60 % = +K DG = Decke - 1, 00 m x 5, 00 m = Außenmaße: -Gebäudefluchtlinie - Freisitz, Terrasse, Loggien, überdacht, können beitragspflichtig sein -Hauseingang vorspringend nicht -Wintergarten-Anbau beitragspflichtig -Nicht überdachte Terrasse nicht (nach allen Seiten offen) -u. v. a. denkbare Bauvarianten 27
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Grundriss DG 6, 00 m ausgebaut 12, 08 m DG nicht ausgebaut 6, 07 m 29 10, 06 m
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 06 m E = Terasse +E 5, 00 m K = aufgefüllt + DG DG = Decke 1, 00 m +K +E +E + DG 2 3, 03 m - 1, 00 m x 5, 00 m = 115, 00 m² EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² DG: 10, 00 m x 12, 00 m x 60 % = 72, 00 m² DG 2: 5, 00 m x 12, 00 m x 60 % = 36, 00 m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 343, 00 m² 12, 08 m +K 10, 00 m x 12, 00 m DG 2 = Spitzboden wie Dachgeschoss 30
Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflichtig nur dann, wenn Anschluss Wasser vorhanden (selbständiger Gebäudeteil), oder mit Gebäude verbunden, zugänglich, integriert 1. Stock Garage EG Ansicht selbst. Gebäudeteil ohne Wasser Garage -kein Beitrag! EG Grundriss / EG 1. Stock Grundriss / 1. Stock
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Beitragspflicht Garagen / Beispiele 1. Stock Beitragspflicht, wenn im Gebäude integriert und Zugang vom Wohngebäude Garage EG Ansicht EG 1. Stock Garage Grundriss / EG Grundriss / 1. Stock 35
Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflicht 1. Stock Garage EG Ansicht EG: EG Garage 1. Stock: 1. Stock Wohnung Grundriss / EG Grundriss / 1. Stock 36
Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflicht Garagen / Beispiele Dach Garage 1. Stock EG Ansicht Garage EG Grundriss / EG 1. Stock Grundriss / 1. Stock
4. Beitragsberechnung 38
4. 1 Flächenverzeichnis Hallerndorf, Ortsteil Schnaid Wasser Grst. fläche Geschossfl. - m² Angeschlossene Grundstücke 151. 155 42. 825 Nachverdichtungen innerorts, pauschal 500 1. 000 151. 655 43. 825 Gesamt 39
4. 2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 40
4. 2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 4. 2. 1 Historische Investitionen Bezeichnung Grundstücke, Grunddienstbarkeiten Hochbauten Leitungsnetze 5. 310, 00 € 10. 617, 00 € 207. 816, 00 € Grundstücksanschlüsse 46. 988, 00 € Ausstattungen / Geräte 13. 057, 97 € Betriebstechnische Anlagen 77. 059, 11 € Gesamtinvestitionsaufwand 360. 848, 08 € Gesamtinvestitionsaufwand, gerundet 360. 848 € (netto) 41
4. 2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 4. 2. 2 Zuwendungen, Erstattungen 128. 840 € 4. 2. 3 Umlegungsfähiger Aufwand Gesamtinvestitionsaufwand 360. 848 € (netto) abzgl. Zuwendungen 128. 840 € abzgl. Gebührenanteil 39. 000 € Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand 193. 008 € (netto) 42
4. 2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 4. 2. 4 Vorläufige Herstellungsbeiträge Herstellungsbeitrag Wasserversorgung: 193. 008 € davon entfallen: Ø auf die Grundstücksflächen Ø auf die Geschossflächen Bezugsflächen: 67. 553 € (35, 0%) 125. 455 € (65, 0%) Grundstücksflächen 151. 655 m² / Geschossflächen 43. 825 m² Herstellungsbeitrag Wasserversorgung: -Grundstücksflächen: 67. 553 € : 151. 655 m² = Beitrag 0, 44 € / m² (netto); 0, 47 € / m² (brutto) -Geschossflächen: 125. 455 € : 43. 825 m² = Beitrag 2, 86 € / m² (netto); 3, 06 € / m² (brutto) Bisherige Beitragssätze: 1, 02 € / m² (netto) Grundst. fläche; 3, 07 € / m² (netto) Gesch. fläche 1, 09 € / m² (brutto) Grundst. fläche; 3, 28 € / m² (brutto) Gesch. fläche 43
Herstellungsbeitrag Wasserversorgung - vorläufig Beitrag neu Beitrag alt pro m 2 Grundstücksfläche 0, 47 € 1, 09 € pro m 2 Geschossfläche 3, 06 € 3, 28 € Beitrag (brutto) 44
4. 2 Herstellungsbeitrag Wasserversorgung 4. 2. 5 Beispielberechnung Mustergrundstücke Grundst. - Geschoss- Beitrag (brutto) fläche 0, 47 €/m² + 3, 06 €/m² m² m² € 1. 095 310 1. 463 2 Größeres Anwesen 1. 000 350 1. 541 3 Kleineres Anwesen 350 210 807 4 Landwirt. Anwesen 2. 500 2. 705 700 175 865 1 Durchschnittl. Anwesen Schnaid Bauplatz 5 (Fiktive Geschossfl. 25 % der Grst. fläche) 45
4. 3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 46
4. 3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 4. 3. 1 Investitionen Bezeichnung - Zubringerleitung, Druckerhöhungsanlage zum Hochbehälter Stiebarlimbach 288. 000 € - Sanierung Ortsnetz Wasserleitungen 167. 800 € Gesamtinvestitionsaufwand, brutto 455. 800 € (brutto) Gesamtinvestitionsaufwand, netto 383. 025 € (netto) 47
4. 3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 4. 3. 2 Zuwendungen, Erstattungen 0€ 4. 3. 3 Umlegungsfähiger Aufwand Gesamtinvestitionsaufwand abzgl. Zuwendungen Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand 383. 025 € (netto) 0€ 383. 025 € (netto) 48
4. 3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 4. 3. 4 Vorläufige Verbesserungsbeiträge Umlegungsfähiger Aufwand = 383. 025 € davon entfallen: Ø auf die Grundstücksflächen 134. 059 € (35, 0%) Ø auf die Geschossflächen 248. 966 € (65, 0%) Bezugsflächen: Grundstücksflächen 151. 655 m² / Geschossflächen 43. 825 m² Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung: -Grundstücksflächen: 134. 059 € : 151. 655 m² = Beitrag 0, 88 € / m² (netto); 0, 94 € / m² (brutto) -Geschossflächen: 248. 966 € : 43. 825 m² = Beitrag 5, 68 € / m² (netto); 6, 08 € / m² (brutto) 49
Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung - vorläufig - pro m 2 Grundstücksfläche 0, 94 € pro m 2 Geschossfläche 6, 08 € Beitrag (brutto) 50
4. 3 Möglicher Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung 4. 3. 5 Beispielberechnung Mustergrundstücke Grundst. - Geschoss- Beitrag (brutto) fläche 0, 94 €/m² + 6, 08 €/m² m² m² € 1. 095 310 2. 914 2 Größeres Anwesen 1. 000 350 3. 068 3 Kleineres Anwesen 350 210 1. 606 4 Landwirt. Anwesen 2. 500 5. 390 700 175 1. 722 1 Durchschnittl. Anwesen Schnaid Bauplatz 5 (Fiktive Geschossfl. 25 % der Grst. fläche) 51
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