Gemeinde Burggen Finanzierung der Entwsserungseinrichtung Brgerinformations Veranstaltung 21
Gemeinde Burggen Finanzierung der Entwässerungseinrichtung Bürgerinformations. Veranstaltung 21. Januar 2019 Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung Dr. Heinrich Schulte Raiffeisenstr. 2 97209 Veitshöchheim Tel. : 0931 / 30 40 84 - 90 Fax: 0931 / 30 40 84 - 99
1. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Bayern
1. 1 Art. 62 Gemeindeordnung (GO) – Grundsatz der Einnahmebeschaffung „Die Kommune muss die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen beschaffen. Eine Finanzierung aus Steuern und / oder Krediten ist nachrangig“ 3
1. 2 Art. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) „Die Abgaben (Beiträge, Gebühren) werden auf Grund einer besonderen gemeindlichen Abgabensatzung erhoben. “ 4
1. 3 Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Art. 5 Abs. 1 KAG schreibt vor: „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für Verbesserung die oder Herstellung, Erneuerung Anschaffung, ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. 5
1. 4 Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) „Die Kommune kann für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren müssen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten (Abschreibung, Verzinsung mit Anlagennachweis) , die Kosten des Betriebs, der Unterhaltung und der Verwaltung sowie die Aufwendungen für die Ermittlung für die Anforderungen von einrichtungsbezogenen Abgaben (Beiträge, Gebühren) umfassen. “ 6
2. Voraussetzungen für die Ermittlung rechtsgültiger Beitragssätze 7
Übersicht: Finanzierung der Entwässerungseinrichtung Ausgaben u. a. - Investitionen/Abschreibungen - Instandhaltungen - Zinsen - Personalkosten - Sachaufwand Anlagen - Erhebungsaufwand, Abgaben Innere Verrechnung Zuwendungen (nur noch bedingt) Beiträge (einmalig, projektbezogen) Gebühren (laufend, nutzungsbezogen) Prinzip der kostendeckenden Einrichtungen!! 8
Übersicht: Finanzierung der Entwässerungseinrichtung Rechtssicherer Erlass der Beitrags- und Gebührenbescheide Gebührenkalkulation Beitragskalkulation - Einmalige Erhebung - Laufende Erhebung - Bezug auf Maßnahmen (Herstellung, Verbesserung) - Regelmäßig alle 1 – 4 Jahre Verzeichnis der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen (Beitrag) Verzeichnis der eingeleiteten Abwassermengen Anlagennachweis der Einrichtungen Satzungen – Rechtsverhältnis zw. Kommune und Bürger
3. Zusammenhang zwischen Gebührenund Beitragsmaßnahmen
Entwässerungseinrichtung
Beispiel Anlagennachweis zur Entwässerungseinrichtung: Bezeichnung der Anlage Anschaffungskosten Nutzungs -dauer -€- in Jahren Beiträge Anteil von Investitionen -€SW (BÜ) NLW (BÜ) Gebühren Anteil der Abschreibungen -€STE (KO) SW (BÜ) NLW (BÜ) STE (KO) 1. 000 40 900. 000 (90%) 100. 000 (10%) 0 22. 500 (90%) 2. 500 (10%) 0 Mischwasserkanal 500. 000 40 250. 000 (50%) 125. 000 (25%) 6. 250 (50%) 3. 125 (25%) Oberflächenwasserkanal 400. 000 50 0 200. 000 (50%) 0 4. 000 (50%) Regenrückhaltebecken 300. 000 40 150. 000 (50%) 75. 000 (25%) 3. 750 (50%) 1. 875 (25%) 1. 300. 000 500. 000 400. 000 32. 500 11. 500 9. 000 Beitragszahler Kommune Gebührenzahler Kommune Geschossfläche Grundst. fläche allg. HH ggf. Kredit SWGebühr NLW-Gebühr allg. HH ggf. Kredit 72, 2 % 27, 8 % 73, 8 % 26, 2 % Kläranlage Gesamt Wer trägt die Beiträge / Gebühren? 2. 200. 000 - - - 100 %
Zusammenhang zwischen Gebührenkalkulation und Beitragsmaßnahmen - Entwässerungseinrichtung Beispielberechnung! A. Investitionen € 2. 000, ND 40 Jahre jährliche kalkulatorische Abschreibung € 2. 000 : 40 = € 50. 000 B. Beiträge und Zuwendungen € 1. 200. 000, Auflösung 40 Jahre jährliche kalkulierte Auflösung € 1. 200. 000 : 40 = -€ 30. 000 C. Erhöhung der Investitionen durch eine Verbesserungsmaßnahme (wird aktiviert – gleiche ND von 40 Jahren unterstellt) Investition + € 800. 000 = Abschreibung = Beiträge (70%) + € 560. 500 = Auflösung = € 20. 000 -€ 14. 000 13
Zusammenhang zwischen Gebührenkalkulation und Beitragsmaßnahmen - Entwässerungseinrichtung D. Kalkulation Beispielberechnung! Annahme Abwassermenge – 70. 000 m³ 1. Vor Verbesserungsmaßnahme: Afa € 50. 000. /. Auflösung B/Z. /. € 30. 000 = Rest-Aufwand € 20. 000 Gebühr: € 20. 000 : 70. 000 m³ = € 0, 28 / m³ 2. Nach Verbesserungsmaßnahme: Afa € 70. 000. /. Auflösung B/Z. /. € 44. 000 = Rest-Aufwand € 26. 000 Gebühr: (€ 50. 000 + € 20. 000) (€ 30. 000 + € 14. 000) € 26. 000 : 70. 000 m³ = € 0, 37 / m³ Gebührensteigerung um 0, 09 € / m³ 14
Beispiel Gebührenkalkulation – Entwässerungseinrichtung: 2015 € 2016 € 2017 € 2018 € Plan 2019 (für 2019 -2022) € 66. 903, 70 66. 832. 39 67. 838, 63 66. 800, 00 - - - 467, 47 1. 816, 69 850, 90 - 166, 87 440, 63 67. 371, 17 68. 649, 08 68. 689, 53 66. 633, 13 440, 63 - - 44. 880, 83 Personalaufwand 33. 323, 39 20. 340, 91 2. 300, 41 2. 800, 00 Betriebsaufwand (Rep. , Verbr. material, Energie, Uml. AZV) 58. 703, 58 49. 722, 55 52. 211, 51 82. 000, 00 Gemeinkosten 32. 273, 75 35. 337, 01 41. 995, 02 39. 858, 11 39. 825, 00 Kalk. Abschreibungen 0, 00 0, 00 Kalk. Verzinsungen 0, 00 0, 00 Summe Ausgaben 124. 300, 72 105. 400, 47 96. 506, 94 124. 658, 11 169. 505, 83 - 59. 929, 55 - 36. 751, 39 - 27. 817, 42 - 58. 024, 97 - 169. 065, 21 Einnahmen lfd. Gebühren Grundgebühren Sonstige Entgelte Summe Einnahmen Ausgaben Verlust aus Vorjahr Ergebnis 179. 523 €: 4 = 44. 880 €
Zusammenhang zwischen Gebührenkalkulation und Beitragsmaßnahmen - Entwässerungseinrichtung Abwassermenge: 63. 100 m³ Zukünftiger Gebührensatz: Berechnung: 169. 065, 21 € : 63. 100 m³ = 2, 68 € / m³ 16
4. Aufbau kommunaler Satzungen und Globalberechnungen zur Berechnung der Beiträge
4. 1 Inhalt der kommunalen Satzungen (leitungsgebundene Einrichtungen) - Beitrag Die wichtigsten Regelungsinhalte – bürgerbezogen – sind: Ø Definition des Einrichtungsgebietes - Politisches Gemeindegebiet oder Teile davon, z. B. einzelne Ortsteile - Ein rechtliches Einrichtungsgebiet, aber auch mehrere technische - Solidarprinzip Hier in Burggen gilt: Eine rechtliches Einrichtungsgebiet mit einer in der Satzung EWS definierten, technisch selbstständigen Entwässerungseinrichtung. Folge: Alle im jeweiligen Einrichtungsgebiet liegenden Beitragsflächen sind ggf. auch beitragspflichtig Solidarprinzip 18
4. 1 Inhalt der kommunalen Satzungen (leitungsgebundene Einrichtungen) - Beitrag Die wichtigsten Regelungsinhalte – bürgerbezogen – sind: Ø Tatbestand und Entstehung - z. B. Anschluss- und Benutzungszwang, Anschluss- und Benutzungsrecht, Beitragspflichtiger (Grundbuch), Entstehen der Beitragsschuld Ø Berechnungsmaßstab - Grundstücksfläche und tatsächliche Geschossfläche mit weiteren Berechnungskriterien u. a. Außenmaße der Gebäude, übergroße Grundstücks. Regelung, Keller, Dachgeschosse u. v. m. Ø Beitragssätze 19
4. 1 Inhalt der kommunalen Satzungen (leitungsgebundene Einrichtungen) - Beitrag Die wichtigsten Regelungsinhalte – bürgerbezogen – sind: Ø Duldungsrecht der Kommune - Recht auf Betreten der betreffenden Grundstücke für Abgabenzwecke Art 13 KAG, § 99 AO in Verbindung mit § 20 EWS Ø Beschreibung der technischen Bauwerke / Begriffsbestimmungen - Art des Leitungsnetzes (MW/Trennsystem), Grundstücksanschlüsse, Kläranlage, Anlage des Grundstückseigentümers etc. 20
4. 2 Aufbau einer Globalberechnung zur Berechnung der Beiträge 4. 2. 1 Grundsätzliches Ø Die Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze für die Herstellung und Verbesserung von Entwässerungseinrichtung ist die sog. Globalkalkulation. Grundlage der Globalkalkulation ist: – die Ermittlung des Investitionsaufwandes und – die Ermittlung der Flächen im Einrichtungsgebiet. Nach dem aktuellen Stand des KAG sowie derzeitigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind dies die Grundstücks- und Geschossflächen des Einrichtungsgebietes. – Maßstab für die Ermittlung der Geschossflächen ist in Bayern überwiegend (94%) die „tatsächliche Geschossfläche“. 21
4. 2 Aufbau einer Globalberechnung zur Berechnung der Beiträge 4. 2. 2. Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge Herstellungsbeiträge: - Erstmalige Herstellung - Räumliche Erweiterung (nicht erschlossene Ortsteile, neue Bau- und Gewerbegebiete) - Schaffung von weiteren beitragspflichtigen Geschossflächen (z. B. Dachgeschossausbau, Wintergarten, Anschlüsse in Garagen und Nebengebäuden u. a. ) Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge: - Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit vorhandener Einrichtungen (unabhängig davon, wo diese Maßnahmen technisch im Einrichtungsgebiet (Ortsteile) durchgeführt werden). Solidaritätsprinzip!! 22
4. 2 Aufbau einer Globalberechnung zur Berechnung der Beiträge 4. 2. 2. Herstellungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge Entwässerung: Kosten der Schmutzwasserbeseitigung: - Voll auf die Geschossflächen oder bis zu 90% auf die Geschossflächen und bis zu 10% auf die Grundstücksflächen zu verteilen. Kosten Niederschlagswasserbeseitigung: - Voll auf die Grundstücksflächen 23
5. Ermittlung der Beizugsflächen für Zwecke der Beitragserhebung 24
5. 1 Beitragspflichtige Grundstücksfläche Grundsatz Grundsätzlich ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche anzusetzen. Sonderregel für übergroße Grundstücke: Die Grundstücksfläche wird für übergroße Grundstücke von mindestens 2. 000 m² in sog. unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken auf das 3, 0 -fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, jedoch mindestens 2. 000 m², - bei unbebauten Grundstücken auf 2. 000 m² begrenzt. 25
Beispiel: Wohngrundstück Größe 5. 000 m², unbeplantes Gebiet, Geschossfläche: a) 300 m², b) 850 m² Lösung a): Grundstücksberechnung: 300 m² Geschossfläche x 3, 0 = 900 m² Geschossfläche, mindestens jedoch 2. 000 m² = beitragspflichtig, hier also Ansatz von 2. 000 m² als Grundstücksfläche (statt 5. 000 m²). b): Grundstücksberechnung: 850 m² Geschossfläche x 3, 0 = 2. 550 m² Geschossfläche; also mindestens 2. 000 m², hier jedoch die größere beitragspfl. Grst. fl. 2. 550 m² (statt 5. 000 m²). 26
5. 1 Beitragspflichtige Grundstücksfläche Die Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche im unbeplanten Bereich ist eine Vorteilsgewährung an den Eigentümer, da der Vorteil aus der Anschlußnahme an die Entwässerungseinrichtung nicht linear mit der Grundstücksgröße wächst. 27
5. 2 Beitragspflichtige Geschossflächen Tatsächlich vorhandene Geschossfläche: Zu erheben ist die tatsächlich vorhandene Geschossfläche nach den rechtlichen Vorgaben, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Beitragsschuld vorhanden ist. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung wird die tatsächlich vorhandene Geschossfläche veranlagt; wird die beitragspflichtige Geschossfläche später vergrößert, entsteht eine weitere Beitragsschuld in Höhe der zusätzlichen Geschossflächen; es kommt damit unter Umständen zu Nacherhebungsveranlagungen. Unbebaute Grundstücke und Geschossfläche „ Bei Grundstücken, für die nur eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. “ Beispiel: Grundstück, unbebaut, Größe 1. 000 m² => fiktive Geschossfläche 25 % v. 1. 000 m² = 250 m² Bei späterer Bebauung wird diese vorausbezahlte Geschossfläche auf die dann tatsächlich gebaute Geschossfläche angerechnet.
5. 3 Beispiele für die Erfassung und Berechnung der beitragspflichtigen Flächen nach dem Maßstab „Tatsächliche Geschossfläche“ 29
Grundsatz-Fragen DG - 1. Stock EG Keller Garage - Hat das Gebäude Anschlussbedarf? z. B. - Wohngebäude - Stallgebäude - Garagen - u. a. Ist das Gebäude ein selbst. Gebäudeteil? Bestehen tats. Anschlüsse? Rückbau von tatsächlichen Anschlüssen, = Ausbau Anschlussstelle mit Kappung des Gebäudeanschlusses, Hausanschlusses und Verplombung durch den Einrichtungsträger Nutzungsänderung? 30
Wohnhaus: (W) (A) - Hauptgebäude (+) - Eingang- Vordach (-) - Carport (-) - Garage (-) Da nicht mit Hauptgebäude baulich verbunden und keine Anschlüsse 31
Landwirtschaftl. Anwesen: (W) (A) - Hauptgebäude (+) - Stallungen (+) (-) Für (W) beitragspfl. , da kein Rückbau der Wasserleitung - Maschinenhalle (-) - Getreidesilo (-) - Scheunen (-) - Milchkammer (+) - Boxenlaufstall (+) (-) 32
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Geschossflächenberechnung nach KAG, tatsächliche Geschossfläche Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² 10, 06 m Beitragspflichtige Geschossfläche +E 12, 08 m +K = 240, 00 m² Erfassung: - Außenmaße, abgerundet auf volle 10 cm - Bezugsfertig, auch etagenweise - Muss kein Vollgeschoss sein (Vollgeschoss = 2/3 der Grundfläche mit Höhenmaß > 2, 30 m) siehe auch Dachgeschoss 46
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m 10, 06 m - 1, 00 m x 5, 00 m = 115, 00 m² K = aufgefüllt E = Terrasse EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² 5, 00 m +E Beitragspflichtige +K +E 12, 08 m 1, 00 m Geschossfläche = 235, 00 m² Keller: Volle Fläche, grundsätzlich wird Wasserbedarf unterstellt. Nutzung ist nicht erheblich Sonderregelung für Gewölbekeller! 47
Dachgeschoss: - DG, wenn sie ausgebaut sind (bewohnbar) Beispielberechnung Wohnhaus 10, 06 m E = Terrasse +E + DG 5, 00 m K = aufgefüllt 1, 00 m +E 12, 08 m +K DG = Decke Ausbauzustand: - Raum verschalt - Estrich o. ä. , Heizung, Strom - Fenster und normale Treppe - Nutzung vielfältig; nicht nur Wohnraum, auch Sauna, Hobby, Hausarbeit, Fitness u. a. + DG 48
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Beispielberechnung Wohnhaus 6, 07 m Ausgebaut 12, 08 m DG DG 1. Stock 10, 06 m 6, 07 m 10, 06 m Ansicht Grundriss 51
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 00 m x 12, 00 m 10, 06 m E = Terrasse + DG 5, 00 m K = aufgefüllt +E EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² +E + DG 80, 00 m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 315, 00 m² 12, 08 m 1, 00 m 115, 00 m² DG: 10, 00 m x 12, 00 m x 2/3 = +K DG = Decke - 1, 00 m x 5, 00 m = Außenmaße: -Gebäudefluchtlinie - Freisitz, Terrasse, Loggien, überdacht, können beitragspflichtig sein -Hauseingang vorspringend (-), rückspringend (+) -Wintergarten-Anbau beitragspflichtig -Nicht überdachte Terrasse, nach allen Seiten offen, (-) -u. v. a. denkbare Bauvarianten 52
Balkon (-) 53
Balkon (-)
Balkon (+)
Balkon (+)
Balkon (+)
Balkon (-)
Balkon (-) Terrasse (-)
Balkon (+) Hauseingang (+)
Grundriss DG 6, 00 m ausgebaut 12, 08 m DG nicht ausgebaut 6, 07 m 61 10, 06 m
Beispielberechnung Wohnhaus K: 10, 06 m E = Terasse +E 5, 00 m K = aufgefüllt + DG DG = Decke 1, 00 m +K +E +E + DG 2 3, 03 m - 1, 00 m x 5, 00 m = 115, 00 m² EG: 10, 00 m x 12, 00 m = 120, 00 m² DG: 10, 00 m x 12, 00 m x 2/3 = 80, 00 m² DG 2: 5, 00 m x 12, 00 m x 2/3 = 40, 00 m² Beitragspflichtige Geschossfläche = 355, 00 m² 12, 08 m +K 10, 00 m x 12, 00 m DG 2 = Spitzboden wie Dachgeschoss 62
Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflichtig nur dann, wenn Wasseranschluss vorhanden (selbständiger Gebäudeteil), oder mit Gebäude verbunden, zugänglich, integriert 1. Stock Garage EG Ansicht selbst. Gebäudeteil ohne Wasser Garage -kein Beitrag! EG Grundriss / EG 1. Stock Grundriss / 1. Stock
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Beitragspflicht Garagen / Beispiele 1. Stock Beitragspflicht, wenn im Gebäude integriert und Zugang vom Wohngebäude Garage EG Ansicht EG 1. Stock Garage Grundriss / EG Grundriss / 1. Stock 72
Beitragspflicht Garagen / Beispiele Beitragspflicht 1. Stock Garage EG Ansicht EG: EG Garage 1. Stock: 1. Stock Wohnung Grundriss / EG Grundriss / 1. Stock 73
Berechnung Garagen – Selbständige Gebäudeteile oder nicht? Beitragspflicht Garagen / Beispiele Dach Garage 1. Stock EG Ansicht Garage Beitragspfl. Geschoßfl. EG 1. Stock Türen Grundriss / EG Grundriss / 1. Stock
6. Beitragsberechnung
Herstellungsbeitrag Entwässerungseinrichtung 77
1. Flächenverzeichnis Entwässerung Grst. fläche Geschossfl. - m² Lt. Vermessung 719. 835 221. 739 Vorhalteflächen 16. 951 4. 238 Nachverdichtun gen innerorts, pauschal 1. 000 2. 000 737. 786 227. 977 Gesamt 78
Herstellungsbeitrag Entwässerung 2. 1 Historische Investitionen Bezeichnung Grundstücke / Grunddienstbarkeiten Gesamt -€- STE -€- SW -€- NW -€- 63. 572, 08 8. 070, 29 44. 302, 54 11. 199, 25 SW – Kanäle 1. 899. 268, 96 0, 00 RW – Kanäle 144. 210, 34 72. 105, 20 0, 00 72. 105, 14 MW – Kanäle 2. 223. 062 556. 117, 38 1. 110. 827, 50 556. 117, 12 Kläranlage 1. 869. 371, 78 0, 00 1. 682. 434, 61 186. 937, 17 Grundstücksanschlüsse 1. 049. 238, 21 0, 00 630. 283, 53 418. 954, 68 47. 553, 49 977, 30 41. 223, 49 5. 352, 70 6. 917, 46 0, 00 6. 225, 71 691, 75 7. 303. 194, 32 637. 270, 17 5. 414. 566, 34 1. 251. 357, 81 Ausstattung / Geräte Betriebstechnische Anlagen Gesamt
Herstellungsbeitrag Entwässerung 2. 2 Investitionen Vorhalteflächen Gesamt -€- Bezeichnung Diverse 240. 000, 00 STE -€- SW -€- NW -€- 120. 000, 00 60. 000, 00 STE -€- SW -€- NW -€- 2. 3 Gesamtinvestitionsaufwand Bezeichnung Gesamt 2. 1 + 2. 2 Gerundet Gesamt -€ 7. 543. 194, 32 7. 543. 194 757. 270, 17 757. 270 5. 474. 566, 34 1. 311. 357, 71 5. 474. 566 1. 311. 358 80, 68 % 19, 32 % 6. 785. 924 € = 100 %
Herstellungsbeitrag Entwässerung 2. 4 Zuwendungen, anderw. Deckung 2. 661. 968 € 2. 5 Umlegungsfähiger Aufwand Gesamtinvestitionsaufwand 6. 785. 924 € abzgl. Zuwendungen u. anderw. Deckung 2. 661. 968 € Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand 4. 123. 956 € 81
Herstellungsbeitrag Entwässerung 2. 6 Herstellungsbeiträge Umlegungsfähiger Gesamtinvestitionsaufwand 4. 123. 956 € davon entfallen: Ø auf die Grundstücksflächen Ø auf die Geschossflächen Bezugsflächen: 796. 941 € (19, 32%) 3. 327. 015 € (80, 68%) Grundstücksflächen 737. 786 m² / Geschossflächen 227. 977 m² Herstellungsbeitrag Entwässerung: -Grundstücksflächen: -Geschossflächen: 796. 941 € : 737. 786 m² = Beitrag 1, 08 € / m² 3. 327. 015 € : 227. 977 m² = Beitrag 14, 59 € / m² 82
Herstellungsbeitrag Entwässerung pro m 2 Grundstücksfläche 1, 08 € pro m 2 Geschossfläche 14, 59 € Diese Beitragssätze werden angewendet, wenn a) ein bisher nicht beitragspflichtiges Grundstück n e u beitragspflichtig wird, b) durch eine Grundstückserweiterung die Fläche oder durch zusätzliche bauliche Maßnahmen die Geschoßflächen vergrößert wurden. Zur Beachtung: Keine Neu-Veranlagung bestandskräftiger Bescheide von Alt-Anschließern; keine Erstattung und/oder Nachberechnung bei nun veränderten Beitragssätzen! 83
Herstellungsbeitrag Entwässerung 2. 7 Beispielberechnung Mustergrundstücke Grundst. - Geschossfläche Beitrag 1, 08 €/m² + 14, 59 €/m² m² m² € 700 300 5. 133 2 Größeres Anwesen 1. 000 350 6. 187 3 Reihenhaus, Altort 350 170 3. 442 4 Landwirt. Anwesen 1. 500 8. 915 700 175 3. 309 1 Durchschnittl. Anwesen Bauplatz 5 (Fiktive Geschossfl. 25 % der Grst. fläche) 84
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