Gegenstand der Vorlesung II Krperschaften Gegenstand der Vorlesung

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Gegenstand der Vorlesung II. Körperschaften

Gegenstand der Vorlesung II. Körperschaften

Gegenstand der Vorlesung I. Personengesellschaften • Gb. R • OHG • KG • Part.

Gegenstand der Vorlesung I. Personengesellschaften • Gb. R • OHG • KG • Part. GG • Reederei • Stille Gesellschaft II. Körperschaften • Gmb. H • UG haftungsbeschränkt • Verein • AG • SE • SCE • Genossenschaft • VVa. G • KGa. A

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung II. Körperschaften A) Gmb. H

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung II. Körperschaften A) Gmb. H

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Vorgründungsgesellschaft: Gb. R

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Vorgründungsgesellschaft: Gb. R / o. HG mit dem Ziel der Gründung einer Gmb. H Gesellschaftsvertrag Vorgesellschaft: Vor-Gmb. H Organbestellung Kapitalaufbringung Gmb. H Eintragung im Handelsregister

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Form, § 2

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Form, § 2 Abs. 1 Gmb. HG: notarielle Beurkundung Inhalt, § 3 Gmb. HG Firma: Namenszusatz „Gmb. H“ o. ä. , § 4 Gmb. HG Sitz: Ort im Inland, § 4 a Gmb. HG Gegenstand: jeder gesetzlich zulässige Zweck, § 1 Gmb. HG; ausgenommen Versicherungen Stammkapital: min. 25. 000, 00 €, § 5 Abs. 1 Gmb. HG Geschäftsanteile: min. 1 €/Geschäftsanteil, in der Summe dem Stammkapital entsprechend, § 5 Abs. 2, 3 Gmb. HG zeitliche Befristungen, § 3 Abs. 2 Alt. 1 Gmb. HG Zusätzliche Verpflichtungen der Gfter, § 3 Abs. 2 Alt. 2 Gmb. HG

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Gmb. H t

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Gmb. H t fte ha Gfter A Die Organe im Überblick Gfter H Gfter G Gfter B Gesellschafterversammlung Gfter F Gfter C Gfter D Gfter E weist an berichtet bestellt Geschäftsführung vertritt

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen 1. Organ: Die

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen 1. Organ: Die Gesellschafter, auftretend durch die Gesellschafterversammlung Einberufung • durch jeden Geschäftsführer • frist- und formgerecht, § 51 Gmb. HG • min. 1 Woche vorher durch eingeschriebenen Brief • unter Nennung der Tagesordnung • andernfalls nur wenn alle Gfter anwesend und mit Versammlung einverstanden sind • wenn… • …Minderheitsanteilseigner, die zusammen min. Anteile im Wert von 10% des Stammkapitals besitzen, es verlangen (§ 50 Gmb. HG) • …½ des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 Gmb. HG) • …Aufgaben nach § 46 Gmb. HG wahrgenommen werden sollen (u. a. Feststellung Jahresabschluss) Beschlussfassung durch Abstimmung, § 47 Gmb. HG • nach h. M. Beschlussfähigkeit bereits bei Anwesenheit nur eines Gfters gegeben • einfache Mehrheit reicht • 1 Stimme pro 1 € Gesellschaftsanteil • vertragliche Abrede, nach welcher in einer bestimmten Weise abzustimmen sei, (Stimmrechtsbindungsvertrag) ist grdstzl. zulässig • Stimmrecht entfällt, wenn • Der Gesellschafter entlastet, • von einer Verbindlichkeit befreit, bzw. • mit ihm ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder • gegen diesen ein Rechtsstreit eingeleitet/erledigt werden soll

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen 2. Organ: Geschäftsführer

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen 2. Organ: Geschäftsführer Bestellung von mind. 1 Geschäftsführer zwingend, § 6 Abs. 1 Gmb. HG Der Geschäftsführer wird bestellt, § 46 Nr. 5 Gmb. HG • Bestellung (einseitiges Berufen) ≠ Vertrag (mehrseitiges Rechtsgeschäft)! • grdstzl. unbefristet, aber Abberufung jederzeit möglich, § 38 Gmb. HG • zusätzlich wird i. d. R. noch ein Dienstvertrag abgeschlossen, der Vergütung, etc. regelt qualifizierte Personen, § 6 Abs. 2, 3 Gmb. HG • natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen • auch Gesellschafter • nicht: • Betreute • mit Berufsverbot Belegte • einschlägig Vorbestrafte (z. B. wg. Bankrotts oder Insolvenzverschleppung)

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen primäre Aufgabe: Vertretung,

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen primäre Aufgabe: Vertretung, § 35 Gmb. HG aktiv (Abgabe von WE) • grundsätzlich Gesamtvertretung, § 35 Abs. 2 S. 1 Gmb. HG • anderes vereinbar • Einzelvertretung • modifizierte Gesamtvertretung (eine bestimmte Anzahl an Geschäftsführern gemeinsam) • unechte Gesamtvertretung (nur gemeinsam mit Prokuristen) • Beschränkungen entfalten keine Außenwirkung, § 37 Abs. 2 Gmb. HG passiv (Empfang von WE) • Abgabe ggü einem Geschäftsführer reicht, § 35 Abs. 2 S. 2 Gmb. HG i. V. m. § 170 Abs. 3 ZPO Verbot des Insichgeschäftes, § 181 BGB (abdingbar)

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen weitere Aufgaben Einzuhaltender

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen weitere Aufgaben Einzuhaltender Mindestkatalog • Kapitalerhaltung, §§ 30, 31 Gmb. HG • Anmeldungen beim Handelsregister, §§ 39, 40 Gmb. HG • Buchführung, Bilanz und Jahresabschluss- & Lageberichtsvorlage, §§ 41 – 42 a Gmb. HG • Einberufung von & Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, § 49 Gmb. HG • Erfüllung der Steuerpflichten, § 34 AO! • Insolvenzanträge, § 15 a Ins. O! Darüber hinaus erweiterbar, nur begrenzt durch Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftszweck Ungeachtet dessen im Einzelfall an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden, § 37 Abs. 1 Var. 2 Gmb. HG!

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Bareinlagen: • min.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Bareinlagen: • min. ¼ jedes Geschäftsanteils, § 7 Abs. 2 S. 1 Gmb. HG • in der Summe min. ½ des Mindeststammkapitals (12. 500 €), § 7 Abs. 2 S. 2 Gmb. HG Beispiel Mindesteinlage 1 ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (+) A 6250 B 6250 • Stammkapital: 100. 000 € • Geschäftsanteile: A, B, C und D je 25. 000 D 6250 • Stammkapital: 28. 000 € • Geschäftsanteile: A, B, C und D je 7. 000 ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (+) [RUBRIKE NNAME] 15500 [RUBRIKE NNAME] 7000 C 1750 D 1750 [RUBRIKE NNAME] 2000 A 6249 B 6249 C D 6249 C 6250 ausstehend 75000 Beispiel Mindesteinlage 2 ¼ jedes Geschäftsanteiles (-) ½ des Mindeststammkapitals (+) ausstehend 81253 ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (-) ausstehend 21000 A 1750 B 1750 C 1750 D 1750

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Sacheinlagen • Möglichkeit

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Sacheinlagen • Möglichkeit der Erbringung durch Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein, § 5 Abs. 4 S. 1 Gmb. HG • Definition nach § 27 Abs. 2 Akt. G analog: „Sacheinlagen oder Sachübernahmen können nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist; Verpflichtungen zu Dienstleistungen können nicht Sacheinlagen oder Sachübernahmen sein. “ • Sacheinlagegutachten ist zwingend zu erstellen.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Probleme: 1. Verdeckte

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Probleme: 1. Verdeckte Sacheinlage, § 19 Abs. 4 Gmb. HG: „Ist…“ a) b) „…eine Geldeinlage eines Gesellschafters…“ „…bei wirtschaftlicher Betrachtung und…“ c) „…aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede…“ die Gesellschaft muss tatsächlich so stehen, als sei eine Sacheinlage erbracht worden wird vermutet, wenn zwischen Geldeinlage und dinglichem Geschäft weniger als ½ Jahr liegt „…vollständig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten“ – damit keine Befreiung von der Erbringung der Einlage. Beispiel: A hat eine Einlage von 10. 000 € zu erbringen und leistet diese in Bar. Drei Monate später verkauft A der Gesellschaft sein Auto für 4. 000 €. Rechtsfolge: A hat eine Bareinlage von 6. 000 € und eine Sacheinlage von 4. 000 € erbracht. Für die Sacheinlage haftet er nach § 9 Abs. 1 Gmb. HG und § 9 a Abs. 1, 2 Gmb. HG. (In Höhe des Fehlbetrages ist Einlage in Geld zu leisten) 2. „Hin- und Herzahlen“, § 19 Abs. 5 Gmb. HG: „Ist…“ a) b) „…vor der Einlage eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart worden, …“ „…die wirtschaftlich einer Rückzahlung der Einlage entspricht und…“ • Barleistung an den Gfter oder ihm Nahestehende c) „…die nicht als verdeckte Sacheinlage im Sinne von Absatz 4 zu beurteilen ist“ • Beispiel: A hat eine Einlage von 10. 000 € zu erbringen und vereinbart bereits vor Zahlung an die Gmb. H die Anschließende Gewährung eines jederzeit kündbaren Darlehens i. H. v. 4. 000 €. A kauft sich von den zurückgewährten 4. 000 € ein Auto. • Rechtsfolge: Die Erfüllungswirkung ist nicht eingetreten, da die Gmb. H zwar jederzeit die 4. 000 € fordern kann, diese aber nicht mehr in Bar zur Verfügung stehen und somit der Gesellschaft entzogen sind.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen • Anmeldung beim

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen • Anmeldung beim Handelsregister • Verantwortung für Anmeldung liegt bei allen Gesellschaftern, Liquidatoren und Geschäftsführern, § 78 Gmb. HG • Voraussetzungen: i. B. Kapitalaufbringung, § 7 Abs. 2 Gmb. HG • „elektronisch in öffentlich beglaubigter Form“, § 12 HGB: durch Notar • Die Eintragung erfolgt nicht, wenn bedeutende Mängel vorliegen (§ 9 c Gmb. HG)

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen vereinfachtes Verfahren, §

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen vereinfachtes Verfahren, § 2 Abs. 1 a Gmb. HG (höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer) schneller durch vereinfachte Prüfung der Eintragung günstiger durch nur einen Vorgang jede Abweichung vom Musterprotokoll führt zum Ausschluss des vereinfachten Verfahrens

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Mantelgesellschaft: Bereits gegründete

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Mantelgesellschaft: Bereits gegründete und ehemals aktive Gmb. H, die ihr operatives Geschäft eingestellt hat Motive Sehr schnelle Geschäftsaufnahme möglich Die Gesellschaft besitzt besondere Rechte (bspw. an einer Wort-Bild-Marke), die nicht übertragen werden können Probleme Haftung für „Altlasten“ § 8 c KSt. G bringt massive Verlustabzugsbeschränkungen bis hin zum völligen Wegfall des Verlustvortrages Steuerliche Nutzung bestehender Verlustvorträge Kein erneutes Aufbringen des Mindeststammkapitals Wiederaufnahme d. operativen Geschäfts ist wirtschaftliche Neugründung alle Gründungsvoraussetzungen müssen erneut erfüllt werden

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Vorratsgesellschaft: Bereits gegründete

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen Vorratsgesellschaft: Bereits gegründete Gmb. H, deren Tätigwerden ledigl. in der Verwaltung des Eigenkapitals bestand Motive Sehr schnelle Geschäftsaufnahme möglich Die Gesellschaft besitzt besondere Rechte (bspw. an einer Wort-Bild-Marke), die nicht übertragen werden können Probleme Haftung für „Altlasten“ § 8 c KSt. G bringt massive Verlustabzugsbeschränkungen bis hin zum völligen Wegfall des Verlustvortrages Steuerliche Nutzung bestehender Verlustvorträge Kein erneutes Aufbringen des Mindeststammkapitals Wiederaufnahme d. operativen Geschäfts ist wirtschaftliche Neugründung alle Gründungsvoraussetzungen müssen erneut erfüllt werden

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Überblick Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung Alternativen

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Effektive Kapitalerhöhung • Kapitalerhöhungsbeschluss

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Effektive Kapitalerhöhung • Kapitalerhöhungsbeschluss (Satzungsänderung i. S. d. § 53 Gmb. HG) • Zulassungsbeschluss, § 55 Abs. 2 Gmb. HG • Übernahmeerklärung (Vertrag zwischen Übernehmer und Gmb. H) • Kapitalaufbringung, §§ 56, 56 a Gmb. HG • Anmeldung & Eintragung, §§ 57, 57 a Gmb. HG Nominelle Kapitalerhöhung • gebildete Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt, §§ 57 c ff. (erst nach Aufstellung des JA für das vorangegangene Jahr möglich)

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Auszahlung des Reingewinns (§

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Auszahlung des Reingewinns (§ 29 Gmb. HG) • Jeder Gfter hat den Anspruch in Relation zu seinem Geschäftsanteil an der Auszahlung des Reingewinns, ggf. gemindert um vereinbarte Rücklagen, beteiligt zu werden. Kredite • an Gfter grundsätzlich möglich • an Geschäftsführer, Prokuristen und sonstige Vertreter verboten, wenn sie aus dem zum Erhalt des Stammkapitals erforderlichen Vermögen gewährt werden sollen! (§ 43 a Gmb. HG) Einschränkungen zur Kapitalerhaltung • Leistungen an Gfter die zu einer Unterbilanz führen sind verboten (§ 30 Gmb. HG) und können zurückgefordert werden (§ 31 Gmb. HG).

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Geschäftsanteile müssen umlauffähig sein

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Geschäftsanteile müssen umlauffähig sein (§ 15 Abs. 1 Gmb. HG) Vinkulierung (Übertragung) möglich (§ 15 Abs. 5 Gmb. HG), i. B. • Zustimmung der Mitgesellschafter • Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten möglich (§ 16 Abs. 3), wenn… • • …der Nichtberechtigte fälschlicherweise in der Gesellschafterliste eingetragen ist, … …die Liste seit mind. 3 Jahren unrichtig ist, … …die Unrichtigkeit der Liste dem eigentlich Berechtigten zuzurechnen ist und… …in Bezug auf die Unrichtigkeit weder positive Kenntnis, noch ein Kennenmüssen des Erwerbers besteht.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter Die Gesellschaftet unbeschränkt.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter Die Gesellschaftet unbeschränkt.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter haftet der Gesellschaft für • falsche

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter haftet der Gesellschaft für • falsche Angaben bei Gründung (§ 9 a Abs. 1 Gmb. HG) • Obliegenheitsverletzungen (§ 43 Abs. 2 Gmb. HG), z. B. • Verletzung von Obliegenheiten aus dem „Mindestkatalog“ (s. o. ) • fehlerhaften Kapitalfluss (§ 43 Abs. 3 Gmb. HG) • Zahlungen an Gfter die zu Unterbilanz führen • Erwerb von Eigenanteilen durch die Gesellschaft • Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 64 Gmb. HG) haftet strafrechtlich, z. B. • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei Nichtanzeige des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals, § 84 Abs. 1 Gmb. HG • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei Nichtbeantragung der Eröffnung der Insolvenz, § 15 a Abs. 4 Ins. O • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Bankrotts, § 283 St. GB • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Veruntreuung, § 266 St. GB • Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bei Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, § 370 Abs. 3 AO • etc.

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage

Gründung Kapital- und Anteilsfluss Haftung Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage Ausnahmen • Für Handlungen der Vorgründungsgesellschaft • nach den jeweiligen Haftungsregeln der Gb. R / o. HG • Für Verbindlichkeiten der Vor-Gmb. H • vor Eintragung • Keine direkte Außenhaftung • im Innenverhältnis unbeschränkte Haftung ggü. der Gesellschaft • Gläubiger können Ansprüche der Gesellschaft gg. die Gesellschafter pfänden und gegen die Gesellschafter vollstrecken lassen • Nach Eintragung • Haftung der Gfter ggü. der jetzt bestehenden Gmb. H auf Differenz zwischen tatsächlich vorhandenem Kapital und Stammkapital • bei fehlendem Eintragungswillen • vollumfänglich und privat