Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen Voneinander lernen
Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen Prävention häuslicher Gewalt Marion Ernst, Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes Remich, 16. 11. 2009 Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 1
Alle reden von Prävention… o Primäre Prävention: Verhinderung erstmaliger Gewalt primäre universelle Prävention: allgemeine Bevölkerung primäre selektive Prävention: Risikogruppen o o Sekundäre Prävention: (möglichst frühzeitige) Beendigung der Gewalt bzw. Verhinderung weiterer Gewalt Tertiäre Prävention: Minderung der Gewaltfolgen Teils große Überschneidungen untereinander Abgrenzung zur Intervention unscharf Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 2
Intervention/Repression mit (u. a. ) sekundärpräventiven Aspekten o o o Einrichtung Sonderdezernat St. A (2001) Novellierung SPol. G (2004) AG Schwachstellenanalyse Einrichtung Interventionsstelle (2007) Aus- und Fortbildung von Polizei, Justiz, Jugendhilfe usw. (2000…) Beispiel Gesundheitswesen: Handreichung und Schulungen von Ärzten, Pflegepersonal… zu eigener Schlüsselposition und Türöffnerfunktion und zu den Handlungsmöglichkeiten/Aufgaben: Erkennen von Gewalteinwirkungen, Kontakt mit Betroffenen, Behandlung, gerichtsverwertbare Dokumentation (!), Weitervermittlung an Fachstellen/ Motivation o … Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 3
„Häusliche Gewalt: erkennen – behandeln – dokumentieren. Eine Information für Ärztinnen und Ärzte“ Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 4
Intervention/Repression mit (u. a. ) tertiärpräventiven Aspekten o o Gesundheitswesen: Medizinische Notfallversorgung und Behandlung, Weitervermittlung an psychosoziale oder psychotherapeutische Fachstellen (Motivation) Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen: Durchführung adäquater Hilfe- bzw. Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Heilung (zugleich sekundär- und primärpräventiv) Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 5
Primäre Prävention o o Þ Partnerschaftsgewalt ist eine „Hypothek für die nachfolgende Generation“ (Dr. Kindler, DJI), denn Partnerschaftsgewalt wird in hohen Raten „vererbt“ Die Kinder möglichst frühzeitig vor weiterer elterlicher Partnerschaftsgewalt zu schützen und ihnen Hilfe zur Heilung zu gewähren, trägt entscheidend zur Unterbrechung der generationsübergreifenden Weitergabe der Gewalt bei, verhindert deren Reproduktion Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 6
Kindliche Schädigungen durch elterliche Partnerschaftsgewalt o o o Erhöhung der Gewaltrate in späteren eigenen Partnerschaften um das Dreifache Partnerschaftsgewalt ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für Kindesmisshandlung => zusätzliche Erhöhung der Rate späterer PG mindert die schulische Leistung und die Intelligenz (8 IQ), Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen Entwicklung, Minderung der Konfliktlösekompetenz und der Beziehungsfähigkeit (HG macht einsam) Das Ausmaß der kindlichen Schädigung entspricht dem des Aufwachsens mit einem oder zwei suchtkranken Elternteilen Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 7
Primärprävention im Saarland Jugendhilfe / Familiengerichte o Schulung aller Mitarbeiter/innen der Jugendämter (ASD) n n n o Art und Umfang der kindlichen Schädigung Kriterien und Verfahren zur Kindeswohlgefährdungsprüfung Hilfebedarf Kontakt mit den Familienmitgliedern Kooperation mit Familiengericht Rechtlicher Schutz (§ 8 a SGB VIII, § 1666 BGB, §§ 1, 2 Gew. Sch. G, § 12 SPol. G) Weiterentwicklung von Jugendhilfeinterventionen bei Kindeswohlgefährdungen durch elterl. Partnerschaftsgewalt Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 8
Broschüre für die Jugendämter 1. Aufl. April 2008 Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 9
. Stärkere Beachtung von Partnerschaftsgewalt im Kindschaftsrecht o o o Ausbildung der angehenden Richter/innen, Staatsanwälte/innen u. Rechtsanwälte/innen (Referendare) Fortbildungen/Fortbildungsangebote für Familiengerichte (Veranstaltungen des Saarlandes bei der Deutschen Richterakademie, im Gemeinsamen Justizfortbildungsprogramm von Rheinland-Pfalz/Saarland, im Saarland) Erstellung einer Praxishilfe für Familiengerichte durch die Bund-Länder-AG „Häusliche Gewalt“ Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 10
Rückkopplung ins System Konsequenzen für das polizeiliche Einschreiten o o Gefährdungsmeldung an das Jugendamt bei mehrmaliger Gewalt auch ohne konkrete Anhaltspunkte für kindliche Schädigungen Sensibilisierung für die kindlichen Schädigungen durch Ergänzung der Handlungsrichtlinie und Schulung Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 11
„Handlungsrichtlinie für die polizeiliche Arbeit in Fällen Häuslicher Gewalt“ Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 12
. n Vielen Dank! Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 13
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