Ganner i Fam Z 10 11 2008 Allgemeines

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Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Allgemeines § Je mehr Regelungen, umso

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Allgemeines § Je mehr Regelungen, umso mehr Verstöße? – Untersuchung 2002: 3 -5 Verstöße pro Vertrag – Untersuchung 2007: 13 Verstöße pro Vertrag – Häufigste Fehler Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 § Entgeltanpassung, Ausschluss der Schadenersatzpflicht, Schriftlichkeitsgebot bei Änderungen, Datenschutz, Gerichtsstand § Rsp-Entwicklung – 1997: Kündigung durch Heimträger (OGH 6 Ob 247/97 k) – 1997 -2004: einzelne E zu AGB (z. B LG Innsbruck 15. 5. 2002, 15 Cg 50/02 h; OLG Wien 21. 6. 2004, 4 R 73/04 s) – Seit 2005: kontinuierliche Rsp zum HVer. G und zu AGB

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 SH-Tr – Heim. Tr - Bewohner.

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 SH-Tr – Heim. Tr - Bewohner. In rt ra g ve eim H ch ru sp An Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 tl. ech f-r Öf Heim. Tr SH-Tr V zugunsten Dritter oder V mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Heim. V: OGH 4 Ob 188/06

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Heim. V: OGH 4 Ob 188/06 k; 10 Ob 24/07 p § § „… Gegenstand einer solchen privatrechtlichen Vereinbarung (>Heimvertrag<) zwischen Heimträger und Betroffenem [können] naturgemäß nur solche Leistungen des Heimträgers sein, diesem nicht schon durch Zahlungen des Sozialhilfeträgers abgegolten worden sind. “ Konsequenz – HVer. G wäre bei SH-Empfängern gar nicht anwendbar § auf die wesentlichen Leistungen nicht, weil vom SH-Tr bezahlt § auf die Zusatzleistungen nicht, weil dort nicht Unterkunft, Betreuung und Pflege V-Inhalt sind (§ 27 b Abs 1 KSch. G) Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 § Richtig – Heimvertrag umfasst die gesamte Grundversorgung, Pflegeleistungen und Zusatzleistungen § UFS Linz – privatrechtlicher Heimvertrag auch, wenn SH-Tr die Leistungen selbst, aber im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, erbringt

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 SHTr – Heim. Tr § LGZ

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 SHTr – Heim. Tr § LGZ Wien 34 R 113/08 g Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 „Wenn der SH-Tr direkt an den Betreiber der anerkannten Einrichtung auszahlt, entsteht dadurch zwischen dem SH-Tr und dem Heim. Tr ein privatrechtliches Vertragsverhältnis. Daran ändert nichts, dass der SH-Tr seine Förderrichtlinien veränderte und frühere Verträge mit anerkannten Einrichtungen aufkündigte. Die Rechtsgrundlage für die Überweisung der Tagesbeiträge an die klagende Partei beruht wiederum auf einer privatrechtlichen Vereinbarung. “ § LGZ Wien 36 R 27/06 x – Echter Vertrag zugunsten Dritter § OGH 7 Ob 175/06 w – Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Doppelverrechnung von Leistungen OGH 10 Ob

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Doppelverrechnung von Leistungen OGH 10 Ob 24/07 p, 4 Ob 188/06 k, 6 Ob 286/05 k etc. § Wäscheversorgung, „Haushaltsbeiträge“ § 1. Problem: fehlende Leistungskataloge der SH-Tr Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 § 2. Problem – Rsp: Leistungen können nicht Inhalts des Heim. V sein, die der SH-Tr zahlt – m. E: solche Leistungen sind V-Inhalt, bei Doppelverrechnung aber Nichtigkeit gem. § 879 ABGB

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Benützungsentgelt nach dem Tod § OGH

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Benützungsentgelt nach dem Tod § OGH 6 Ob 261/07 m: Klausel ist zulässig, nach welcher – bis zur Räumung des Zimmers weiterhin ein (geringeres: 30 €/Tag) Benutzungsentgelt berechnet wird – und dem Heimträger ein Wahlrecht eingeräumt wird, nach fünf Tagen weiterhin den Entgeltanspruch geltend zu machen oder die Räumung und Lagerung der Nachlassgegenstände auf Kosten des Nachlasses zu veranlassen § Rechtsgrundlage? Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 – Heim. V endet mit Tod: § 27 h Abs 2 KSch. G; § 27 d Abs 1 Z 7 KSch. G – Eigener Verwahrungsvertrag § Höhe – Abwesenheitsvergütung: § 27 f Satz 2 KSch. G – Leistungspflicht von Bewohner. Innen ohne gleichwertige Gegenleistung unzulässig: § 27 g Abs 5 KSch. G – Lagerbox mit 15 m 2 kostet 117 € pro Monat § Wahlrecht führt m. E zu Willkürmöglichkeit für Heim – § 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 3 KSch. G

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung § 27 f 2. Satz

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung § 27 f 2. Satz KSch. G Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 § Bestehende Problematik – Was erspart sich ein Heimträger wirklich? Wie ist das zu berechnen? – Praxis § Vergütung zumeist zwischen € 3 und € 8 pro Tag § Aber z. B Niederösterreich: – die vollen Pflegekosten plus € 5, 80 für Einsparungen bei Verpflegung, Wäscheversorgung und Reinigung der Unterkunft. § Selbstzahler – Sozialhilfeempfänger – z. B Krankenhausaufenthalt § § Grund der Abwesenheit ist für Vergütung unerheblich Einzige Voraussetzung ist Abwesenheit von mehr als drei Tagen – jeweils 0 bis 24 Uhr oder durchgehend 72 Stunden? – dann aber Vergütung ab dem ersten Tag – keine Vergütung bei kürzeren Abwesenheiten, auch wenn Einsparungen beim Heimträger vorhanden

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung § Preisminderung ex lege –

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung § Preisminderung ex lege – Aufrechnungsmöglichkeit mit Ansprüchen des Heimträgers und bereicherungsrechtliche Rückforderungsmöglichkeit (§ 1431 ABGB) § Verjährung in 3 Jahren § Erl. RV (202 Blg. NR 22. GP 10) Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 – Fixkosten können nicht gemindert werden § etwa Pflegeleistungen, die auch anderen Bewohnern erbracht werden müssen § solidarische Finanzierung der Fixkosten § OGH, 1 Ob 230/06 i – Pauschalierung der Vergütung im Heimvertrag zulässig – 6, 30 € bei Tageskostensatz von € 88, 91 reicht § bei betreutem Wohnen § Wäscheversorgung und Reinigung der Unterkunft erfolgt durch Heimbewohner. Innen

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung §§ 1168 Abs 1 und

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung §§ 1168 Abs 1 und 1155 Abs 1 ABGB § „ …anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. “ Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 – Ersparnis § Material (z. B. Lebensmittel), Arbeitslohn – Erwerb durch anderweitige Verwendung § z. B zwischenzeitliche Weitergabe des Heimplatzes – Erwerbsmöglichkeit oder Ersparnis versäumt § § 27 f Satz 2 KSch. G ist lex specialis dazu – relativ zwingendes Recht; § 2 Abs 2 KSch. G

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Ganner - i. Fam. Z,

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Hotel- und Pflegekomponente

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Einsparungen während der Abwesenheit einer

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Einsparungen während der Abwesenheit einer Heimbewohnerin / eines Heimbewohners: § Bei kurzen und nicht angekündigten Abwesenheiten (bis zu drei Wochen) Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 – In der Realität sehr geringe Einsparungen möglich – Es können nur variable Kosten I eingespart werden, Großteil der Kosten werden aber durch das Personal verursacht – Einsparung zwischen € 10 und € 14 pro Tag § Bei längeren oder bei länger angekündigten Abwesenheiten (ab drei Wochen) – Zusätzlich zu den variablen Kosten I können bei vorausschauender, wirtschaftlicher Führung auch die Personalkosten eingespart werden (Anpassung der Dienstpläne, Überstundenabbau) – Unterscheidung bei der Pflegestufe ist notwendig

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Ganner - i. Fam. Z,

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Abwesenheitsvergütung Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Kostenersparnis bei längeren Abwesenheiten: Pflegestufe Hotelkomponente Pflegekomponente Summe der Kosten Einsparung absolut Einsparung in % PS 0 € 37, 5 € 8, 2 € 45, 7 € 29, 3 64% PS 1 € 37, 5 € 18, 1 € 55, 6 € 39, 3 71% PS 2 € 37, 5 € 27, 2 € 64, 7 € 48, 4 75% PS 3 € 37, 5 € 39, 4 € 76, 9 € 60, 6 79% PS 4 € 37, 5 € 52, 7 € 90, 2 € 73, 9 82% PS 5 -7 € 37, 5 € 65, 2 € 102, 7 € 86, 4 84%

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Entgelterhöhung: § 6 Abs 1 Z

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Entgelterhöhung: § 6 Abs 1 Z 5 KSch. G § Unzulässige Klausel, wenn – die Preiserhöhungsbefugnis an den gestiegenen Personal- und Sachaufwand gebunden ist Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 – der Heimträger berechtigt ist, ohne Zustimmung der Bewohner. Innen Entgeltänderungen durchzuführen, wenn sich die bisherige Berechnungs- und Kalkulationsgrundlage der Entgelte durch Umstände, die unabhängig vom Willen des Heimträgers sind, so weit verändert hat, dass die Entgelte nicht mehr kostendeckend sind; hierbei handelt es sich um „. . . behördlich vorgegebene Änderungen der Standards“ – die Höhe der Tagkostensätze regelmäßig vom Vorstand des städtischen Sozialfonds festgesetzt wird und der Prüfung durch die Finanzabteilung der Stadtgemeinde (für den Wohnbereich) bzw. durch das Amt der Landesregierung (Pflegebereich) unterliegt § Gültige und sinnvolle Klausel ist bei den bestehenden Modellen der Festlegung von Tagsätzen durch SH-Tr kaum möglich § Eigene Bestimmung (vgl Deutschland) wäre sinnvoll

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Unzulässige Klausel, wenn

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Unzulässige Klausel, wenn § Bewohner. Innen und Heimträger einander im Rahmen des Heimvertrages nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 § für Wertsachen nicht gehaftet wird § jede Haftung für die gelagerten und verwahrten Gegenstände ausgeschlossen ist, sofern nicht eine Person, für die das Heim einzustehen hat, die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat; Gastwirtehaftung wurde bejaht § jeglicher Schaden, der durch einen Verstoß gegen die Hausordnung entsteht, zu Schadenersatz verpflichtet und zur Auflösung des Vertrages führen kann

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Rechtswidrig ist auch eine Klausel, wonach

Ganner - i. Fam. Z, 10. 11. 2008 Rechtswidrig ist auch eine Klausel, wonach § die Bewohner. Innen einer Weitergabe ihrer Daten an das Land, die Stadtgemeinde sowie sonstige Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag bzw. der Finanzierung des Aufenthalts im Heim zustimmen § eingebrachte Sachen binnen eines Monats zugunsten des Heimträgers verfallen, wenn das Zimmer nicht fristgerecht geräumt wird § für vertragliche Änderungen die Schriftform verpflichtend ist § „Änderungen der Hausordnung … durch den Vorstand des Heimes vorgenommen werden [können]“ § notwendige Reparaturen ohne Anspruch auf Minderung der Pensionskosten oder Schadenersatz zu dulden sind § die Zustimmung zur Haustierhaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann