Flucht und Asyl ein Thema das uns alle

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Flucht und Asyl - ein Thema das uns alle angeht Mathias Schmitt Dipl. Sozialpädagoge

Flucht und Asyl - ein Thema das uns alle angeht Mathias Schmitt Dipl. Sozialpädagoge (FH) Caritas Flüchtlingsberatung Eichstätt

Inhalt der Einführung 1. Flucht und Asyl n n n 2. Das Asylverfahren n

Inhalt der Einführung 1. Flucht und Asyl n n n 2. Das Asylverfahren n n 3. Rechtsquellen, Zuständigkeiten und Akteure Ablauf des Asylverfahrens Entscheidungen des BAMF Asylanträge in Deutschland Professionelle und ehrenamtliche Flüchtlingshilfe n n n 4. Die Flucht – ein hohes Wagnis Fluchtwege Flucht in Zahlen Asyl - mehr als ein Begriff Das europäische Asylsystem Abwehr statt Schutz Asyl- und Flüchtlingsberatung Exkurs: Menschenrechte Lebensbedingungen im Asylverfahren Problemfelder im Asylverfahren Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement Literatur und Internetquellen

Die Flucht – ein hohes Wagnis Die Flucht ist n oftmals lebensgefährlich n sehr

Die Flucht – ein hohes Wagnis Die Flucht ist n oftmals lebensgefährlich n sehr teuer n dauert mehrere Monate, manchmal mehrere Jahre n ist geprägt durch die Hoffnung auf ein besseres Leben Nach der Ankunft im schutzsuchenden Staat erwartet die Menschen ein Leben voller Ungewissheit und oftmals verbunden mit Erfahrungen der Ablehnung und erneuter Diskriminierung Fluchtgründe: n Krieg und innerstaatliche Konflikte (Syrien, Irak, Afghanistan) n Diktaturen und islamische Gottesstaaten (Eritrea, Irak, Mali) n Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure (Irak, Syrien, Afghanistan) n Korruption und fehlende Rechtsstaatlichkeit (Balkanstaaten, Sinti und Roma) n Frauenhandel (Nigeria) n Umweltzerstörung (Nigeria) n Armut und fehlende Perspektiven (die ärmsten Länder Welt, Palästina)

Fluchtwege Fluchtrouten: (Quelle: Frontex) Ø Western African route Ø Western Mediterranean route Ø Central

Fluchtwege Fluchtrouten: (Quelle: Frontex) Ø Western African route Ø Western Mediterranean route Ø Central Mediterranean route Ø Apulia and Calabria route Ø Circular route from Albania to Greece Ø Western Balkan route Ø Eastern Mediterranean route Ø Eastern Borders route Ø Schengen area Ø Schengen associate countries

Flucht in Zahlen Europa: (Quelle: Eurostat 2014)

Flucht in Zahlen Europa: (Quelle: Eurostat 2014)

Flucht in Zahlen Die hier abgebildete Darstellung zeigt ein übliches Fluchtszenario. Binnenvertriebene Nachbarstaaten (Quelle:

Flucht in Zahlen Die hier abgebildete Darstellung zeigt ein übliches Fluchtszenario. Binnenvertriebene Nachbarstaaten (Quelle: ai Journal 8/14) Stand: April 2014 Ende des Jahres 2013 waren weltweit 51, 2 Mio. Menschen auf der Flucht; davon waren 16, 7 Mio. Flüchtlinge 33, 3 Mio. Binnenvertriebene 1, 2 Mio. Asylbewerber (Quelle: UNHCR, Global Trends 2013)

Asyl – mehr als ein Begriff Asyl = Zufluchtsort, welcher Schutz vor Gefahren bietet

Asyl – mehr als ein Begriff Asyl = Zufluchtsort, welcher Schutz vor Gefahren bietet (griechisch für "unberaubt; sicher„) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) „Kein Mensch ist illegal!“ Forderung und Name des politisches Netzwerks von antirassistischer Gruppen in Deutschland „Ich war fremd und obdachlos und ihr habt mich aufgenommen; “ Matthäus 25, 31 -40 dass „[…] niemand an einem Ort der Erde zu sein, mehr Recht hat, als der Andere. “ Immanuel Kant (1795): Zum ewigen Frieden.

Das europäische Asylsystem Seit Ende der 90 iger Jahre erleben wir eine stetige Harmonisierung

Das europäische Asylsystem Seit Ende der 90 iger Jahre erleben wir eine stetige Harmonisierung des europäischen Asylsystems. n n n Die EMRK legt den Grundstein für die Stärkung der Menschenrechte in der EU unionsrechtlicher subsidiärer Schutz (Non-Refoulment-Gebot) Vertrag von Amsterdam / Beschlüsse von Tampere (1999) Schaffung eines "Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" Es folgt das Haager Programm (2005 – 2009) Stockholmer Programm (2010 – 2014) Programme zur Zielumsetzung in den Bereichen Sicherheit (Schutz der Außengrenzen) und Migration (Asyl) Durch verschiedene Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten dies in nationales Recht umsetzen Qualifikations – Richtlinie Verbesserung bei der Anerkennung Asylverfahrens - Richtlinie Auslagerung der Grenzkontrollen Eher selten werden durch Verordnungen bestimmte Regelungen direkt umgesetzt Dublin Verordnung (I, II und III) Problem: Setzt ein faires Asylverfahren in allen EU Staaten voraus - was derzeit nicht der Fall ist und weist einzelnen Ländern die alleinige Verantwortung zu. Die Überwachung der Außengrenzen wird durch die gemeinsame Grenzschutzagentur Frontex umgesetzt Problem: Jede Flucht stellt erstmal einen illegalen Grenzübertritt dar und wird versucht zu verhindern !!! LEGALE EINREISEMÖGLICHKEITEN FÜR FLÜCHTLINGE !!!

Abwehr statt Schutz „Flüchtlingsschutz bedeutet vielmals Schutz vor Flüchtlingen anstatt Schutz von Flüchtlingen. “

Abwehr statt Schutz „Flüchtlingsschutz bedeutet vielmals Schutz vor Flüchtlingen anstatt Schutz von Flüchtlingen. “ (Amnesty International 2013) n Seit dem Jahr 2000 sind mehr als 23. 000 Menschen an den n n Grenzen Europas gestorben. (Quelle: Pro Asyl 2014) Fehlende legale Zugangsmöglichkeiten erhöhen die Aktivitäten von Schleusern und die Todeszahlen an den Grenzen. Von 2007 – 2013 wurden 1, 8 Milliarden Euro in der EU für die Sicherung der Außengrenzen ausgegeben. Aber nur 700 Millionen für eine Verbesserung des Asylverfahrens oder Situation von Flüchtlingen. Die Grenzschutzagentur Frontex übt auch weiterhin sogenannte Push Back Operationen durch. Die Rettungsaktion Mare Nostrum ist beendet. Es folgt erneut ein verstärkte Abwehr von illegalen Einwanderern. !!! SCHUTZ STATT ABWEHR !!!

2. Asylverfahren – Rechtsquellen und Zuständigkeiten n n n Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

2. Asylverfahren – Rechtsquellen und Zuständigkeiten n n n Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylverfahren Regierung der Bezirke Verteilung auf die Landkreise, Familienzusammenführungen Landkreise und kreisfreie Städte Unterbringung Ausländeramt Ausstellen der Aufenthaltstitel, Anordnung der Abschiebung Sozialamt Ausführung von Asylbewerberleistungsgesetz und Sachleistungsprinzip Wohlfahrtsverbände Asylbetreuung in den Asylunterkünften bzw. Beratungsstellen Rechtsquellen n Internationales Recht n n n Europäisches Recht n n Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Genfer Flüchtlingskonvention (GK) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83) Dublin III Verordnung Nationales Recht n n n Aufenthaltsgesetz (Aufenth. G) Asylverfahrensgesetz (Asyl. Vf. G) Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb. LG) Aufenthaltsverordnung (Aufenth. V) Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) usw.

Der Ablauf des Asylverfahrens n Ankunft in Deutschland n n n Antrag auf Asyl

Der Ablauf des Asylverfahrens n Ankunft in Deutschland n n n Antrag auf Asyl bei Polizei oder staatlichen Einrichtungen Zuteilung in Erstaufnahmeeinrichtung Registrierung, Aufenthaltsgestattung, med. Untersuchung Prüfung der Zuständigkeit Dublin Verordnung Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte Sammel- / dezentrale Unterkünfte Anhörung im Asylverfahren „Kernpunkt im Asylverfahren“ Warten auf das Ergebnis der Anhörung derzeit fast 2 Jahre; Ausnahme: Syrien, Balkan oder Dublin Verfahren Kirchenasyl Asylbewerber flüchten in den Schutz der Kirche Für das Kirchenasyl gibt es keine rechtliche Grundlage. Meist dient das Kirchenasyl dazu die sog. „DUBLIN Frist“ zu umgehen um so ein Asylverfahren in der BRD zu ermöglichen. Derzeit 181 Kirchenasylen mit mindestens 338 Personen, davon sind etwa 112 Kinder. 136 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. Die Menschen im Kirchenasyl leben ausschließlich von Spendengelder und der Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern und der Kirche.

Entscheidungen des BAMF n Asylberechtigter (16 a GG) Seit dem Asylkompromiss von 1993 kaum

Entscheidungen des BAMF n Asylberechtigter (16 a GG) Seit dem Asylkompromiss von 1993 kaum mehr möglich, da Einreise über einen sicheren Drittstaat ein Anerkennung als Asylberechtiger ausschließt. n anerkannter Flüchtling (Genfer Konvention) Diskriminierung und Verfolgung (auf Grund der. . . ) n Rasse n Religion n Nationalität n Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe n Politischen Überzeugung weitere Begriffe: Akteure der Verfolgung Staatliche oder Nicht-staatliche Verfolgung Interne Fluchtalternative Alternativer Wohnort im Heimatland Rechtsfolgen: n Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, dann Niederlassungserlaubnis n Arbeitserlaubnis n Familiennachzug n Freizügigkeit im Bundesgebiet n Integrationskurs (verpflichtend) n Volle Sozialleistungen

Entscheidungen des BAMF n subsidiären Schutz (EMRK) Drohen eines ernsthaften Schadens n Todesstrafe n

Entscheidungen des BAMF n subsidiären Schutz (EMRK) Drohen eines ernsthaften Schadens n Todesstrafe n Folter n Krieg und innerstaatliche Konflikte Rechtsfolgen: n Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahre, dann 2 Jahre, mit Auflagen nach 7 Jahren Niederlassungserlaubnis n Arbeitserlaubnis n Kein Familiennachzug n Wohnsitzauflage n Integrationskurs (verpflichtend) n Volle Sozialleistungen n Abschiebestopp § 60 Aufenth. G nationales Abschiebeverbot (k. höherrangiger Schutz) Bsp: nicht behandelbare Krankheit im Heimatland Verschlechterung) Rechtsfolgen: wie beim subsidiären Schutz, manches ist eingeschränkt

Entscheidungen des BAMF n Ablehnung Abschiebung in einen anderen europäischen Staat oder in das

Entscheidungen des BAMF n Ablehnung Abschiebung in einen anderen europäischen Staat oder in das Heimatland Duldung kein Aufenthaltstitel; Die Abschiebung ist derzeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich Beispiele: Partner im Asylverfahren, fehlender Reisepass, Krankheit (Duldung) Rechtsfolgen: n Duldung wird jeweils für 6 Monate erteilt n Arbeitserlaubnis nur unter Zustimmung des Ausländeramtes n Kein Familiennachzug n Wohnsitzauflage; leben in GU oder dezentraler Unterkunft n Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylanträge in Deutschland Quelle: BAMF 2014

Asylanträge in Deutschland Quelle: BAMF 2014

3. Asyl- und Flüchtlingsberatung Meist Durchführung durch die Wohlfahrtsverbände; Sozialarbeiter betreuen mit einem Schlüssel

3. Asyl- und Flüchtlingsberatung Meist Durchführung durch die Wohlfahrtsverbände; Sozialarbeiter betreuen mit einem Schlüssel von 1: 150 mehrere Unterkünfte in den Landkreisen / kreisfreien Städten n Hilfe im Asylverfahren n n n n Netzwerkarbeit Hilfe bei Behördengängen, Anträgen usw. Teilhabe ermöglichen, Rechte einfordern n n n n Aufklärung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte Vorbereitung auf persönliche Anhörung Infos über den Verlauf des Asylverfahrens Rechtlichen Beistand organisieren Zugang zu Bildung Zugang zu medizinischen Leistungen Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zu Sozialleistungen Zugang zu Kultur und Sport Zugang zu Wohnraum Empowerment / Advocacy Öffentlichkeitsarbeit / Aufklärungsarbeit

Exkurs in die Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) n Die AEMR war

Exkurs in die Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) n Die AEMR war eine Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkrieges n Am 10. Dezember 1948 wurde die AEMR von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt n Die AEMR ist in mehr als 300 Sprachen übersetzt worden und ist damit eines der am meisten übersetzten Texte weltweit. n Jeder neue UN Mitgliedsstaaten erkennt mit seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen automatisch die AEMR an.

Exkurs in die Menschenrechte zweigeteilt und doch unteilbar? ! Die AEMR besteht aus 30

Exkurs in die Menschenrechte zweigeteilt und doch unteilbar? ! Die AEMR besteht aus 30 Artikel und ist in zwei Menschrechtspakte aufgeteilt ZIVILPAKT SOZIALPAKT Die hier enthaltene Rechte werden als Abwehrrechte bezeichnet bürgerliche und politische Rechte Die hier enthaltene Rechte werden als Teilhaberechte bezeichnet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beispiele: n Verbot der Sklaverei n Recht auf Arbeit n Meinungsfreiheit n Recht auf Bildung n Religionsfreiheit n Recht auf Gesundheit Bürgerliche und politische Menschenrechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehören zusammen und bedingen sich gegenseitig Unteilbarkeit der Menschenrechte

Teilhaberechte Nicht der Mangel an sich stellt eine Verletzung der Teilhaberechte dar Die Zugangsmöglichkeiten

Teilhaberechte Nicht der Mangel an sich stellt eine Verletzung der Teilhaberechte dar Die Zugangsmöglichkeiten dürfen nicht diskriminierend sein Während des Asylverfahrens sind die Teilhaberechte je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich stark eingeschränkt. Entscheidend dabei ist ob und in welcher Weise ein Zugang zu diesen Rechten erschwert wird bzw. verweigert wird n gesetzliche Vorgaben werden nicht eingehalten Bsp: notwendige medizinische Leistungen werden nicht gewährt n gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen Bsp: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Juni 2012 für die Erhöhung der Geldleistungen für Asylbewerber Aus der Begründung: „…ein menschenwürdiges Existenzminimum…umfasst …ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben…“

Lebensbedingungen im Asylverfahren Trotz vieler Verbesserungen in den letzten Monaten bleiben den Asylbewerbern viele

Lebensbedingungen im Asylverfahren Trotz vieler Verbesserungen in den letzten Monaten bleiben den Asylbewerbern viele Rechte vorenthalten: n Geldleistungen (153, - € Taschengeld + 136, - € Essensgeld) + Sachleistungen n Zugang zu Bildung: Schulpflicht, Sprachkurse (Berufsförderzentren, Berufsschulen, ehrenamtliche Sprachkurse, SEO Kurse), Sprachförderung an Schulen, Bildungspaket n Zugang zum Arbeitsmarkt: gemeinnützige Arbeit, Residenzpflicht, nachrangiger Arbeitsmarktzugang nach 3 Monaten n Zugang zu Sozialleistungen: Kinderbetreuung, Unterstützung bei Schwangerschaft, Erziehungshilfe (SGB VIII) eingeschränkt n Zugang zu medizinischer Versorgung: starke Einschränkung, nur Schmerz und akut Erkrankungen, notwenige Therapie bei Traumatisierung fehlen n Zugang zu Kultur- & Sportangeboten: Sportvereine, Integrationsmaßnahmen, Aktivitäten durch ehrenamtliche Helfer n Unterbringung in dezentralen Unterkünften oder GU n Residenzpflicht; derzeit beschränkt auf den Regierungsbezirk

Problemfelder im Asylverfahren Problemfelder im Bereich der Teilhaberechte: n Zugang zu Bildung keine ausreichenden

Problemfelder im Asylverfahren Problemfelder im Bereich der Teilhaberechte: n Zugang zu Bildung keine ausreichenden Sprachkursangebote, Fahrtkosten, Kinderbetreuung n Zugang zu medizinischen Leistungen eingeschränkte Leistungen, fehlende Behandlungen von Traumatisierung, fehlende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge n Zugang zum Arbeitsmarkt Nachrangigkeit, Dauer der Verweigerung, Sprachdefizite, Anerkennung der Abschlüsse, fehlende Fördermaßnahmen, Residenzpflicht n Zugang zu Sozialleistungen erhöhter Bedarf bei Kindern nach Fluchterlebnis, Sachleistungsprinzip, kein Mehrbedarf n Zugang zu Kultur und Sport Mitgliedschaft im Verein, Fahrtkosten und fehlende Mobilität, Kostenfaktor n Zugang zu Wohnraum nach Anerkennung finden, Haushaltsführung, Wohnsitzauflage Weitere Problemfelder: n Rassismus und Ablehnung durch Bevölkerung vor Ort n Fehlende Dokumente für Eröffnung eines Bankkontos, Erhalt einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw. n Unzureichende Asylbetreuung bzw. Betreuungsschlüssel zu hoch Forderung: Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement n n n n Patenschaften (Save me - Kampagne) Ehrenamtliche

Bürgerinitiativen und ehrenamtliches Engagement n n n n Patenschaften (Save me - Kampagne) Ehrenamtliche Helfer vor Ort n Fahrdienste n Sprachkurse n Begleitung zu Behördengänge und Arztbesuche n Integrationsleistungen n Kirchenasyl Studentische Aktionen und „Freimodule“ Bsp: TUN Thematisierung in Schule und Jugendgruppen Wohnprojekte: Bsp: Tür an Tür – Bürgerinitiative in Augsburg Amnesty International n Fortbildungen zum Thema Asylberatung n Schüler- und Studentengruppen, Ortsgruppen Flüchtlingsunterstützungsgruppen n Pro Asyl n Flüchtlingsrat (Bsp: Bayrische Flüchtlingsrat) n GGUA n Jesuiten Flüchtlingsdienst

Literatur und Internetquellen Literatur: n Tillmann Löhr: Schutz statt Abwehr n Von Loeper: Erfolgreiche

Literatur und Internetquellen Literatur: n Tillmann Löhr: Schutz statt Abwehr n Von Loeper: Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für Asyl und Menschenrechte n Amnesty International: Jahresbericht n Asylmagazin – Fachzeitschrift für die Asylberatung Internetquellen: n n n www. unhcr. de www. muenchner-fluechtlingsrat. de www. fluechtlingsrat-bayern. de www. asyl. net www. bordermonitoring. eu www. bamf. de