Finanzkontrolle und Wirtschaftsprfung Dr Jens Harms Prsident des

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Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin

Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin

Haushaltsflucht • • • Betriebe nach § 26 LHO / BHO Juristische Personen des

Haushaltsflucht • • • Betriebe nach § 26 LHO / BHO Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts Einbeziehung privaten Kapitals (ppp) Durchführungsprivatisierung

Jahresabschlussprüfung • Kameralistische Wirtschaftsführung • Überwiegend Prüfung durch Rechnungshöfe • Kaufmännische Buchführung • Prüfung

Jahresabschlussprüfung • Kameralistische Wirtschaftsführung • Überwiegend Prüfung durch Rechnungshöfe • Kaufmännische Buchführung • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Reform auf allen Ebenen • Flexibilisierung, Globalhaushalte • Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (1997) • Einführung des kaufmännischen

Reform auf allen Ebenen • Flexibilisierung, Globalhaushalte • Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (1997) • Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Länder, Kommunen, Hochschulen etc. • leistungsorientierte Budgetierung

Entdeckung neuer Tätigkeitsfelder • Nach der bisherigen Aufgabenverteilung ergeben sich weitere Geschäftsfelder für Wirtschaftsprüfer

Entdeckung neuer Tätigkeitsfelder • Nach der bisherigen Aufgabenverteilung ergeben sich weitere Geschäftsfelder für Wirtschaftsprüfer • Rechnungshöfe stehen der Neuausrichtung bisher eher abwartend gegenüber

Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer IDW PS 720 • • •

Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer IDW PS 720 • • • Geschäftsführungsorganisation Geschäftsführungsinstrumente Geschäftsführungstätigkeit Vermögen und Finanzen Ertragslage Künftig: Deutscher Corporate Governance Kodex

Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer zu beantwortende Fragestellungen • Entsprechen die

Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer zu beantwortende Fragestellungen • Entsprechen die Berichte der tatsächlichen Lage? • Genügt die Geschäftsführung den rechtlichen Vorgaben? • Werden Vorkehrungen gegen Risiken getroffen? • Sind Problembereiche identifiziert und begründet?

Rolle der Rechnungshöfe • Bei öffentlichen Unternehmen privaten Rechts: Betätigungsprüfung, Beurteilung der staatlichen Interessenwahrnehmung

Rolle der Rechnungshöfe • Bei öffentlichen Unternehmen privaten Rechts: Betätigungsprüfung, Beurteilung der staatlichen Interessenwahrnehmung • Bei Landesbetrieben und juristischen Personen öffentlichen Rechts: Wirtschaftsführungsprüfung

Positionen der Akteure • Geprüfte Einrichtungen: Minimierung von Kontrollen • Wirtschaftsprüfer: Maximierung der Geschäftstätigkeit

Positionen der Akteure • Geprüfte Einrichtungen: Minimierung von Kontrollen • Wirtschaftsprüfer: Maximierung der Geschäftstätigkeit (Abschlussprüfer und Berater) • Finanzkontrolle: Verfassungsrechtlicher Auftrag (keine ungeprüften Bereiche)

Drei Ebenen der Kontrolle 1. Organisationsinterne Revision und Controllingsysteme 2. Ergebniscontrolling und Mittelzuweisung durch

Drei Ebenen der Kontrolle 1. Organisationsinterne Revision und Controllingsysteme 2. Ergebniscontrolling und Mittelzuweisung durch aufsichtführende Beteiligungsbehörde 3. Staatliche Finanzkontrolle prüft das gesamte Spektrum der Leistungserbringung

Prüfungsthemen. . . • Personalausstattung der Verwaltungsbereiche • Eingruppierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen •

Prüfungsthemen. . . • Personalausstattung der Verwaltungsbereiche • Eingruppierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen • Einhaltung der Nebentätigkeitsverordnung • Berechnung und Abführung von Nutzungsentgelten • Einhaltung der Lehrverpflichtungsverordnung

. . . Prüfungsthemen (u. a. ) • Organisation und Ausstattung von Werkstätten •

. . . Prüfungsthemen (u. a. ) • Organisation und Ausstattung von Werkstätten • Planung, Vergabe und Durchführung von Baumaßnahmen • Facilitymanagement • Leistungsvergleiche (Benchmarking, Balanced-Scorecard)

Balanced-Scorecard-Betrachtung für Hochschulen Le hr Fo rs c hu ng sp ro f il

Balanced-Scorecard-Betrachtung für Hochschulen Le hr Fo rs c hu ng sp ro f il pr of il

Verhältnis Wirtschaftsprüfung / Finanzkontrolle • Abschlussprüfung • Materielle Prüfung der Effizienz und Effektivität der

Verhältnis Wirtschaftsprüfung / Finanzkontrolle • Abschlussprüfung • Materielle Prüfung der Effizienz und Effektivität der Leistungserstellung • Rechtlich bestimmtes Nebeneinander Ebenso möglich: • Punktuelle Kooperation • Systematische Kooperation • Leistungswettbewerb

Rechtlich bestimmtes Nebeneinander • • • Bestellung Übersendung des Berichts Teilnahme an Bilanzbesprechungen? Erfahrungsaustausch?

Rechtlich bestimmtes Nebeneinander • • • Bestellung Übersendung des Berichts Teilnahme an Bilanzbesprechungen? Erfahrungsaustausch? Personalentwicklung durch gegenseitige Praktika? • Vermittlung gegenseitigen Verständnisses

Punktuelle Kooperation • Wirtschaftsberater bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung • Beauftragung durch Rechnungshöfe • Notwendigkeit von

Punktuelle Kooperation • Wirtschaftsberater bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung • Beauftragung durch Rechnungshöfe • Notwendigkeit von Sachmittelbereitstellung in den Rechnungshofhaushalten

Systematische Kooperation • Gesetzliche Verankerung der Beauftragung – In Hessen verankert im Gesetz über

Systematische Kooperation • Gesetzliche Verankerung der Beauftragung – In Hessen verankert im Gesetz über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften • Leistungsvergleiche zwischen den Kommunen • Bereicherung der tradierten Finanzkontrolle

Leistungswettbewerb • Erfahrungen bei der Audit Commission of England Wales • Bieterwettbewerb von Prüfungsleistungen

Leistungswettbewerb • Erfahrungen bei der Audit Commission of England Wales • Bieterwettbewerb von Prüfungsleistungen auf der Basis von Ausschreibungen • Die Vergabe durch die Audit Commission erfolgt etwa für die Hälfte der Prüfaufträge • Produktivität, Qualität und Kosten gleichen sich sukzessive an

Fazit • • • Abgegrenzte Regelungssysteme Schnittmenge bei § 53 HGr. G Abschlussprüfung vs

Fazit • • • Abgegrenzte Regelungssysteme Schnittmenge bei § 53 HGr. G Abschlussprüfung vs Beratung Kooperation Durchführungsprivatisierung bei staatlicher Gewährträgerkompetenz möglich