Finanzkontrolle und Wirtschaftsprfung Dr Jens Harms Prsident des
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Finanzkontrolle und Wirtschaftsprüfung Dr. Jens Harms Präsident des Rechnungshofs von Berlin
Haushaltsflucht • • • Betriebe nach § 26 LHO / BHO Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts Einbeziehung privaten Kapitals (ppp) Durchführungsprivatisierung
Jahresabschlussprüfung • Kameralistische Wirtschaftsführung • Überwiegend Prüfung durch Rechnungshöfe • Kaufmännische Buchführung • Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
Reform auf allen Ebenen • Flexibilisierung, Globalhaushalte • Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetz (1997) • Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Länder, Kommunen, Hochschulen etc. • leistungsorientierte Budgetierung
Entdeckung neuer Tätigkeitsfelder • Nach der bisherigen Aufgabenverteilung ergeben sich weitere Geschäftsfelder für Wirtschaftsprüfer • Rechnungshöfe stehen der Neuausrichtung bisher eher abwartend gegenüber
Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer IDW PS 720 • • • Geschäftsführungsorganisation Geschäftsführungsinstrumente Geschäftsführungstätigkeit Vermögen und Finanzen Ertragslage Künftig: Deutscher Corporate Governance Kodex
Erweiterte Prüfung § 53 HGr. G durch Wirtschaftsprüfer zu beantwortende Fragestellungen • Entsprechen die Berichte der tatsächlichen Lage? • Genügt die Geschäftsführung den rechtlichen Vorgaben? • Werden Vorkehrungen gegen Risiken getroffen? • Sind Problembereiche identifiziert und begründet?
Rolle der Rechnungshöfe • Bei öffentlichen Unternehmen privaten Rechts: Betätigungsprüfung, Beurteilung der staatlichen Interessenwahrnehmung • Bei Landesbetrieben und juristischen Personen öffentlichen Rechts: Wirtschaftsführungsprüfung
Positionen der Akteure • Geprüfte Einrichtungen: Minimierung von Kontrollen • Wirtschaftsprüfer: Maximierung der Geschäftstätigkeit (Abschlussprüfer und Berater) • Finanzkontrolle: Verfassungsrechtlicher Auftrag (keine ungeprüften Bereiche)
Drei Ebenen der Kontrolle 1. Organisationsinterne Revision und Controllingsysteme 2. Ergebniscontrolling und Mittelzuweisung durch aufsichtführende Beteiligungsbehörde 3. Staatliche Finanzkontrolle prüft das gesamte Spektrum der Leistungserbringung
Prüfungsthemen. . . • Personalausstattung der Verwaltungsbereiche • Eingruppierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen • Einhaltung der Nebentätigkeitsverordnung • Berechnung und Abführung von Nutzungsentgelten • Einhaltung der Lehrverpflichtungsverordnung
. . . Prüfungsthemen (u. a. ) • Organisation und Ausstattung von Werkstätten • Planung, Vergabe und Durchführung von Baumaßnahmen • Facilitymanagement • Leistungsvergleiche (Benchmarking, Balanced-Scorecard)
Balanced-Scorecard-Betrachtung für Hochschulen Le hr Fo rs c hu ng sp ro f il pr of il
Verhältnis Wirtschaftsprüfung / Finanzkontrolle • Abschlussprüfung • Materielle Prüfung der Effizienz und Effektivität der Leistungserstellung • Rechtlich bestimmtes Nebeneinander Ebenso möglich: • Punktuelle Kooperation • Systematische Kooperation • Leistungswettbewerb
Rechtlich bestimmtes Nebeneinander • • • Bestellung Übersendung des Berichts Teilnahme an Bilanzbesprechungen? Erfahrungsaustausch? Personalentwicklung durch gegenseitige Praktika? • Vermittlung gegenseitigen Verständnisses
Punktuelle Kooperation • Wirtschaftsberater bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung • Beauftragung durch Rechnungshöfe • Notwendigkeit von Sachmittelbereitstellung in den Rechnungshofhaushalten
Systematische Kooperation • Gesetzliche Verankerung der Beauftragung – In Hessen verankert im Gesetz über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften • Leistungsvergleiche zwischen den Kommunen • Bereicherung der tradierten Finanzkontrolle
Leistungswettbewerb • Erfahrungen bei der Audit Commission of England Wales • Bieterwettbewerb von Prüfungsleistungen auf der Basis von Ausschreibungen • Die Vergabe durch die Audit Commission erfolgt etwa für die Hälfte der Prüfaufträge • Produktivität, Qualität und Kosten gleichen sich sukzessive an
Fazit • • • Abgegrenzte Regelungssysteme Schnittmenge bei § 53 HGr. G Abschlussprüfung vs Beratung Kooperation Durchführungsprivatisierung bei staatlicher Gewährträgerkompetenz möglich
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