FFENTLICHES BAURECHT Rechtsschutz Arne Friege BERGERHOFF RECHTSANWLTE Rechtsanwalt
ÖFFENTLICHES BAURECHT Rechtsschutz Arne Friege – BERGERHOFF RECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht E-Mail: friege@bergerhoff. de
Gesetzliche Regelungen ■ Verwaltungsgerichtsordnung (Vw. GO) - Bundesgesetz – Widerspruchsverfahren – Klageverfahren 2
Bescheid ■ verbindliche Regelung, keine bloße Information oder Anhörung – Behörde lehnt Bauantrag ab – Behörde ordnet Rückbau der ohne Genehmigung errichten Garage an – Behörde untersagt die Nutzung eines Wohnhauses als Ferienwohnung ■ Form (Überschrift Bescheid oder normales Schreiben) unerheblich ■ Rechtsmittelbelehrung nicht Voraussetzung für einen Bescheid 3
Bescheid – muss man etwas machen? ■ Bescheid wird nach Ablauf der Widerspruchs-/Klagefrist bestandskräftig ■ Keine Rechtsmittel mehr zulässig ■ Wirksamkeit und Bindungswirkung unabhängig von der Rechtmäßigkeit/Rechtswidrigkeit ■ Behörde kann Bescheid bei Nichtbefolgung vollstrecken (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) ■ Behörde kann rechtswidrigen Bescheid zurücknehmen/muss aber nicht ■ Ist die Rechtmäßigkeit strittig, kann sich Behörde auf Bestandskraft berufen 4
Monatsfrist - Jahresfrist ■ Bescheid enthält Rechtsmittelbelehrung (Regelfall) – 1 Monat ■ Bescheid enthält keine Rechtsmittelbelehrung (Ausnahme) – 1 Jahr 5
Fristberechnung ■ – – – ein Monat nach Zustellung 4. 5. Fristbeginn 5. 5 Fristablauf 4. 6 (24 h) ■ Fristende fällt auf einen Feiertag, Samstag, Sonntag – Fristablauf am nächsten Werktag ■ Zustellung ist der Tag, an der Postbote das Schriftstück übergibt oder die Benachrichtigung hinterlässt, wenn er niemanden antrifft ■ Keine Verlängerung möglich! ■ Wiedereinsetzung möglich (Urlaub, Krankenhaus etc. , § 60 Vw. GO) 6
Widerspruch/Klage ■ Bescheid ■ Widerspruchsbescheid -----------------------------------■ Klage Verwaltungsgericht ■ Urteil ■ Antrag auf Zulassung der Berufung ■ Berufungsverfahren ■ Urteil ■ Revisionsverfahren Bundesverwaltungsgericht 7
Widerspruchsverfahren ■ Überprüfung id. R durch nächsthöhere Behörde ■ Zulässigkeitsvoraussetzung für Klageverfahren ■ Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft – in Thüringen u. a. bei Bescheiden des LVw. A – in Bayern auch bei Bescheiden der Landkreise/Kommunen in Bausachen ■ Richtiges Rechtsmittel ergibt sich aus Rechtsmittelbelehrung – ohne Rechtsmittelbelehrung: Adressat muss sich schlau machen! 8
Nachbar gegen Bauvorhaben ■ Baugenehmigung ■ Widerspruch des Nachbarn ■ Keine aufschiebende Wirkung (§ 212 a Bau. GB) ■ Bauherr darf trotz Widerspruch bauen (Risiko!) ■ Nachbar kann Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen (Anordnung der aufschiebenden Wirkung = Baustopp) 9
Nachbarschützende Vorschriften § 113 Vw. GO: Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Naturschutz (-) Gebietsart (+) GRZ, GFZ, Höhe, Zahl der Vollgeschosse (id. R -) Baugrenze vorne und hinten (id. R -) Lärm, Geruch (+) Brandschutz (+) WKA Lärm, Schattenwurf, Diskoeffekt, „erdrückende“ Wirkung (+) Vögel, kein Bedarf, Verschandelung der Landschaft, Naturschutz (-) 10
Naturschutzverbände § 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung. . . oder deren Unterlassen einlegen, wenn die Vereinigung 1. geltend macht, dass eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder deren Unterlassen Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen und für die Entscheidung von Bedeutung sein können, widerspricht, . . . Anlagen mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung BIm. Sch-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung 11
Rechtsschutz des Antragstellers ■ Ablehnung des Antrags ■ Widerspruchsbescheid ■ Klageverfahren ■ Zeitdauer – Lohnt sich das? ■ Keine Baugenehmigung im einstweiligen Rechtsschutz 12
Auflagen im Genehmigungsbescheid ■ Baugenehmigung für ein Freizeitzentrum mit Fitnesscenter, Squash-Plätzen, Gaststätte ■ Betriebszeitbeschränkung als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung ■ Ohne Widerspruch tritt Bestandskraft ein 13
Rechtsschutz gegen Anordnungen ■ Rückbau ■ Nutzungsuntersagung ■ Beschränkung Betriebszeiten ■ Widerspruch hat aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 Vw. GO) ■ aber: Behörde kann sofortige Vollziehung anordnen ■ Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 Vw. GO möglich 14
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