FeuerwehrKreisausbildung RheinlandPfalz Lehrgang Truppmann Teil 1 Grundausbildung Thema
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung Thema: Unfallversicherung -Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung / Stand: 11/2017 Lehrgang: Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) 3. Unterrichtseinheit: Unfallversicherung Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung © Copyright 2005: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Deckblatt
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung Thema: Unfallversicherung -Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung / Stand: 11/2017 Gesetzlicher Versicherungsschutz Für die Feuerwehrangehörigen besteht Versicherungsschutz bei allen Verrichtungen, die den Aufgaben und Zweck der Organisation unmittelbar dienen. Zu den versicherten Tätigkeiten zählen: • Einsatzdienst (z. B. Brandbekämpfung, techn. Hilfeleistung) • Arbeits- und Werkstättendienst • Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst • Angeordneter Dienstsport • Sitzungen der Gremien der Feuerwehr • Teilnahme an sonstigen dienstlich angeordneten Veranstaltungen Auch die Mitglieder Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung sind in einem bestimmten Umfang versichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Tätigkeiten, die mit dem Feuerwehrdienst nicht zusammenhängen! © Copyright 2005: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Gesetzl. Versicherungsschutz
Lehrgang: Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung Thema: Unfallversicherung -Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung / Stand: 11/2017 Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Leistungen der Zusatzversicherung Rahmenvereinbarung des Gemeinde- und Städtebundes Tod Invalidität Bergungskosten Versicherungsumfang Krankenhaustage- / Genesungsgeld © Copyright 2005: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Unfall- / Krankentagegeld Leistungen
Lehrgang: Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung Thema: Unfallversicherung -Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung / Stand: 11/2017 Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Leistungen der Zusatzversicherung mögliche freiwillige Versicherungen der Gemeinde Haftpflicht Ersatz von Sachschäden Schäden an eigenen Kfz Versicherungsumfang Rabattverlust Rechtsschutz © Copyright 2005: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Mietwagenkosten Leistungen
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Truppmann -Teil 1 - Grundausbildung Thema: Unfallversicherung -Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung / Stand: 11/2017 Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt • Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, z. B. Gruppenführer, Wehrführer, Ausbilder! Wichtig ist zur Dokumentation ein Vermerk bzw. bei Verletzungen eine Eintragung im Verbandbuch! • Soweit erforderlich, Arzt aufsuchen! Wichtig: Hinweis auf Feuerwehrdienstunfall! • Sofern ärztliche Behandlung erforderlich wurde, ist grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige über den Dienstweg bei der Unfallkasse Rheinland – Pfalz einzureichen. © Copyright 2005: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Verhalten bei Schaden
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