FeuerwehrKreisausbildung RheinlandPfalz Lehrgang Atemschutzgertetrger Thema Verantwortlichkeiten der Atemschutzgertetrger
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Atemschutzgeräteträger Thema: Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger Stand: 12/2011 Lehrgang: Atemschutzgeräteträger 4. Unterrichtseinheit: Atemschutz - Einsatzgrundsätze 4. 1 Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger © Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS
Lehrgang: Atemschutzgeräteträger Thema: Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Stand: 12/2011 Der Atemschutzgeräteträger muss: • Die Einsatzgrundsätze im Atemschutz beachten • Vor Übungen und Einsätzen eine Gerätesichtprüfung und Einsatzkurzprüfung durchführen • Während des Einsatzes regelmäßig den Druck der Isoliergeräte kontrollieren • Beginn und Ende des Atemschutzeinsatzes bei der verantwortlichen Führungskraft melden • In Abstimmung mit dem Fahrzeugführer, nach dem Gebrauch die Wartung des Atemschutzgerätes (einschließlich des Atemanschlusses) veranlassen • Festgestellte Mängel melden. der Benutzung zu entziehen © Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS Hinweis : Schadhafte Geräte sind unverzüglich
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Atemschutzgeräteträger Thema: Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger Stand: 12/2011 weiterhin • dürfen nur vollständig ausgerüstete Trupps eingesetzt werden • geschlossenes Vorgehen im Trupp • Konsequente Anwendung der Atemschutzüberwachung Abgabe von Namensschildern u. Ä. z. B. • regelmäßiger Rückmeldungen z. B. Wahrnehmungen, Standortwechsel usw. • falls erforderlich, rechtzeitige Verstärkung für den Trupp anfordern • Leistungsgrenzen innerhalb des Trupps beachten zeitliche, physische und psychische Begrenzung durch schwächste Truppmitglied © Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS das
Feuerwehr-Kreisausbildung Rheinland-Pfalz Lehrgang: Atemschutzgeräteträger Thema: Verantwortlichkeiten der Atemschutzgeräteträger Stand: 12/2011 zusätzlich: Der Atemschutzgeräteträger ist in hohem Maße eigenverantwortlich: Krankheit Alkohol Drogen Medikamente © Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Bildquelle: LFKS G 26. 3 AS-Nachweis Körperlich einsatzfähig sein Jährliche Fortbildung
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