Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung q Feuerwehr
Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung q Feuerwehr und Ordnungsbehörden q Zuständigkeiten und Aufgaben der Feuerwehr q Feuerwehr und Grundrechte q Durchführung von Einsatzmaßnahmen
Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Feuerwehr und Ordnungsbehörden § OBG Reihenfolge der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr Abwehr einer Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. (In Vertretung durch Polizei) Ordnungsamt q Polizei q Bauordnungsamt q Untere Wasserbehörde q ? 1. Verhaltensstörer 2. Zustandsstörer 3. Originär zuständige Behörde 4. Anderes Amt in Amtshilfe 5. Nichtstörer Zuständigkeit der Feuerwehr
Aufgaben der Feuerwehr § 1 FSHG, Aufgaben der Gemeinde § 1 FSHG Unterhalt einer leistungsfähigen Feuerwehr Angemessene Löschwasserversorgung Maßnahmen zur Brandverhütung q Bekämpfung von Schadenfeuern q Brandsicherheitswachen q Hilfeleistung bei Unglücksfällen q Brandschau q Baulicher Brandschutz q Brandschutzerziehung u. Aufklärung q Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen q Amtshilfe für andere Organisationen q Rettungsdienst q Zivilschutz q Entgeldpflichtige Einsätze
Fallbeispiele Feuerwehr und Ordnungsbehörden U. Unbelehrbar verbrennt auf dem Grundstück seines Schwagers G. Gleichgültig Kartons, Folien und anderes Verpackungsmaterial. Die Nachbarn fühlen sich durch den Rauch belästigt und alarmieren die Feuerwehr. Hr. Unbelehrbar erklärt, dass er die Feuerwehr gar nicht gerufen hat und er das Feuer unter Kontrolle hat und überhaupt nicht einsieht, was wir dort wollen. Zudem öffnet sich ein Fenster und Hr. Gleichgültig ruft der Feuerwehr zu, dass er den Zutritt zum Grundstück verweigert und das wir uns schleunigst verpissen sollen! § Wie ist in diesem Fall die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr geregelt? § Unter welchen Voraussetzungen kann die Feuerwehr tätig werden?
Aufgaben/Zuständigkeit der Feuerwehr Fallbeispiele
Aufgaben der Feuerwehr Fallbeispiele
Aufgaben der Feuerwehr Brandsicherheitswachen Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr § 7 FSHG Veranstaltungen mit Gefährdung vieler Personen im Brandfall § 116 Vstätt. VO Gemeinde entscheidet nach Anhörung des Leiters der öffentlichen Feuerwehr Brandsicherheitswache Maßnahmen zur Verhütung von Brandgefahren Bekämpfung von Brandgefahren Sicherung der Rettungswege Sicherung der Angriffswege
Aufgaben der Feuerwehr § 12 FSHG, Dienstpflichten Teilnahme an Bereitschaft zur Ausbildung Einsätzen Teilnahme an Übungen Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen Dienstpflichten Ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger Übernahme von Brandsicherheits wachen Bereitschaft zur Fortbildung Wartung und Pflege von Ausrüstung Wartung und Pflege von Ausstattung
Feuerwehr und Grundrechte Einschränkungen nach § 38 FSHG läst eine Einschränkung folgender Grundrechte zu: q Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG, Abs. 2, Satz 1) q Recht auf Freiheit der Person (Artikel 2 GG) q Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) Unter Beachtung folgender Grundsätze: q Verhältnismäßigkeit der Mittel q Maßnahme muß im Interesse eines wirkungsvollen Einsatzes liegen q Feuerwehr muss zuständig sein q Abwehr einer gegenwärtig erheblichen Gefahr q Keine Gefährdung höherwertiger Pflichten der Personen
Feuerwehr und Grundrechte Fallbeispiele
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen 1. 2. 3. 4. Gegenwärtige Gefahr Maßnahme gegen Störer nicht möglich Keine Gefährdung oder Verletzung höherwertiger Pflichten Gefahrenabwehr durch Behörde nicht möglich Einsatzleiter Hilfeleistungspflicht Pflicht zur Gestellung von Hilfsmitteln Pflicht zur Gestellung von Fahrzeugen
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen, die: 1. 2. Einsatz stören Sich und andere gefährden Einsatzkräfte Weisung zum Verlassen der Einsatzstelle
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 27 FSHG, Inanspruchnahme und Handlungspflichten von Personen Eigentümer oder Besitzer von störenden Gegenständen Einsatzkräfte Wegräumen auf Weisung Deren Entfernung dulden
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen § 28 FSHG, Pflichten der Grundstückseigentümer und Besitzer Eigentümer oder Besitzer von betroffenen und umliegenden Grundstücken Einsatzkräfte Gewährung von Zutritt Einsatzleiter Arbeiten zur Gefahrenabwehr dulden Wasservorräte zur Verfügung stellen Duldung von: Räumungen, Beseitigungen, Einfriedungen, usw.
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele
Durchführungen von Einsatzmaßnahmen Fallbeispiele q Menschenrettung mit Sprungtuch und Heranziehung fremder Personen q Umfangreiche Straßenreinigung nach VU, Heranziehen von Schaulustigen q Waldbrand seit geraumer Zeit, Anrücken der Einheit gegen den Willen des Eigentümers über Grundstück, weil Einsparung von ca. 500 m B-Leitung
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