FB Tarifpolitik Zielvereinbarungen Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen
FB Tarifpolitik Zielvereinbarungen Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Einführung von Zielvereinbarungen mit Entgeltbindung
Eckpunkte FB Tarifpolitik • • Der Zielvereinbarungsprozess Inhalte von Zielvereinbarungen Regelungen zur Entgeltbindung Konfliktlösung Rolle und Rechte des Betriebsrats Datenspeicherung und –schutz Der Einführungsprozess Themen für den Betriebsrat
Zielvereinbarungsprozess FB Tarifpolitik • Beschreibung des „formalen“ Prozesses – Vorgesetzte/r macht Vorschlag (für Gesprächstermin, Inhalt der Zielvereinbarung als auch Zielerreichung) – Vorschlag wird dem/den Beschäftigten schriftlich rechtzeitig vor dem Gespräch ausgehändigt – Zeitlicher Ablauf, Fristen • Formulare für Zielvereinbarung und Zielerreichungsgespräch • Beschreibung von Dokumentation, Ablage
Zielvereinbarungsprozess FB Tarifpolitik • Liste zulässiger Ziele (einschl. Prozess zur fortlaufenden Aktualisierung der Liste) • Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung bei Veränderung der Ausgangsbedingungen • Zwischengespräch 3 Monate vor Ablauf der ZV-Periode mit Vereinbarung von Unterstützungsmaßnahmen, wenn Zielverfehlung absehbar – Keine Entgeltminderung, wenn dies nicht stattgefunden hat • Neue ZV bei Arbeitsplatzwechsel
Inhalte von Zielvereinbarungen FB Tarifpolitik • Inhalte der einzelnen Zielvereinbarung – Ein oder mehrere tätigkeitsbezogene Einzelziele – Gewichtung der Ziele zueinander – Messkriterien für die Zielerreichung – Qualifizierungsziele und -maßnahmen – Rahmenbedingungen • Begrenzung der Anzahl der Einzelziele auf max. 3 - 5
Inhalte von Zielvereinbarungen FB Tarifpolitik • Kriterien für Einzelziele festlegen, z. B. : Einzelziele müssen – nachvollziehbar, – messbar, – bei normaler Leistung im Rahmen der tariflichen/vertraglichen Arbeitszeit erreichbar, – sich auf die Aufgaben des/der Beschäftigten beziehend und im Rahmen der Verantwortlichkeit der tariflichen Eingruppierung liegend und – zeitlich bestimmt sein
Inhalte von Zielvereinbarungen FB Tarifpolitik • Ziele müssen so gestaltet sein, dass sie „übererfüllt“ werden können • Möglichst keine „weichen“ Ziele; wenn unvermeidbar dann Vorrang von messund zählbaren Kenngrößen vor bewerteten Zielen festschreiben
Entgeltbindung FB Tarifpolitik • Festlegung Zielentgeltkurve, Verhältnis Zielerfüllung zum Geld • Festlegung Mindest- und Maximal. Zielentgelt • Mindestens jetziges Entgelt absichern bei 100% Zielerreichung • Mechanismen gegen kollektiv überhöhte Ziele
Entgeltbindung FB Tarifpolitik • Zahlungsmodalitäten – Abschlagszahlung mit Abrechnung am Jahresende – Oder: Zahlung neu ermitteltes Zielentgelt bis Ablauf der nächsten Periode • Mindestzahlung, auch wenn neue Zielvereinbarung nicht zu Stande kommt • Bei Gruppenzielen Modalitäten der Verteilung auf die Gruppe • Ggf. Optionsrecht Nichtteilnahme ältere AN (z. B. wie bei tarifl. Entgeltsicherung), dann Absicherung bisheriges Entgelt
Konfliktlösung FB Tarifpolitik • Innerbetriebliche Schiedsstelle (paritätische Kommission) mit Entscheidungsmechanismus • Individuell – Schlichtung bei Streit über • Inhalt der Zielvereinbarung • Zielerfüllung • Anpassung Ziele innerhalb der Periode • Kollektiv – Liste der möglichen Einzelziele – Wirksamkeit des Einspruches BR gegen Zielvereinbarungen
Betriebsrat FB Tarifpolitik • Einsichtsrecht bzw. Aushändigung der abgeschlossenen Vereinbarungen • Statistiken über die Zielerreichung • Jährliche Beratung der Ergebnisse bzw. der Auswirkungen mit AG • Einwirkungsrechte auf die Personalbemessung • Verhandlung von Musterzielen
Betriebsrat FB Tarifpolitik • Beschäftigte können BR bei Zielvereinbarungsgespräch bzw. Review hinzuziehen • Eigenständiges Widerspruchsrecht des BR gegen Zielvereinbarungen bei Verstößen gegen BV/TV – Insbesondere bei Einzelzielen, die gegen TV oder BV verstoßen
Datenspeicherung und -schutz FB Tarifpolitik • Vernichtung der Daten im direkten Zugriffsbereich des Vorgesetzten nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode (keine Schatten-Personalakte) • Löschung der Daten im Unternehmen nach 3 Jahren • Nutzung der gewonnenen Daten ausschließlich im Rahmen des beschriebenen Zielvereinbarungsprozesses bzw. zur Ermittlung bzw. Auszahlung der entsprechenden Entgeltkomponente
Datenspeicherung und schutz FB Tarifpolitik • Keine Nutzung der gewonnen Daten zur Begründung von Personalmaßnahmen, ggf. mit Beweislastumkehr • Keine Weiterverarbeitung der gewonnenen Daten per EDV
Einführungsprozess FB Tarifpolitik • Einführungsprozess in der Betriebsvereinbarung beschreiben • Schulungsmaßnahmen für alle beteiligten Gruppen vereinbaren • Bei Neueinführung mindestens ein Probejahr ohne Entgeltbindung
Themen für BR FB Tarifpolitik • Konzept zur Beteiligung der Beschäftigten in der Aushandlungsphase • Betriebsräte müssen sich in der Einführungsphase und auch danach mit dem Thema beschäftigten – Beratung von Beschäftigten – Eigenständige Überwachung der Umsetzung / der Einhaltung der Vereinbarungen – Nutzung des Systems zur Leistungsregulierung
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