Fahrzeuginstandhaltung Gefahren und Schutzmanahmen in KfzWerksttten Fahrzeuginstandhaltung Haufe

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Fahrzeuginstandhaltung Gefahren und Schutzmaßnahmen in Kfz-Werkstätten Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1234567 - Version: 1.

Fahrzeuginstandhaltung Gefahren und Schutzmaßnahmen in Kfz-Werkstätten Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1234567 - Version: 1. 0. 0. 1 22. 05. 2006 Stand:

Ungeschützt bewegte Maschinenteile Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Fang- und Einzugstellen an sich drehenden

Ungeschützt bewegte Maschinenteile Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Fang- und Einzugstellen an sich drehenden Teilen (Antriebsmotoren). • Quetsch- und Scherstellen – Hebebühnen, – Rollenprüfstände, – zwischen Fahrzeugen und Teilen der Umgebung. Schutzmaßnahmen: • Gefahrenstellen kennzeichnen, Sicherheitsabstände einhalten. • Eng anliegende Kleidung. • Keine Handschuhe bei Arbeiten an drehenden Teilen (Hautschutzmittel benutzen). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 2

Teile mit gefährlichen Oberflächen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Scharfkantige oder spitze Teile bzw.

Teile mit gefährlichen Oberflächen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Scharfkantige oder spitze Teile bzw. Werkzeuge. Schutzmaßnahmen: • Sichere und geeignete (funkenarme) Werkzeuge. • Geeignete PSA benutzen (Schutzhandschuhe, Schutzschuhe). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 3

Kontakt mit heißen Medien Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Kontakt zu heißen Teilen, Flüssigkeiten

Kontakt mit heißen Medien Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Kontakt zu heißen Teilen, Flüssigkeiten und Gasen (Auspuffanlage, Motorenöl, Kühlwasseranlage). Schutzmaßnahmen: • Technische Hilfsmittel benutzen. • Heiße Medien und Teile abkühlen lassen. • Geeignete PSA benutzen (Schutzhandschuhe). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 4

Kontakt mit Gefahrstoffen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Arbeiten an Kraftstoffsystemen von Ottomotoren (Benzin,

Kontakt mit Gefahrstoffen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Gefährdungen: • Arbeiten an Kraftstoffsystemen von Ottomotoren (Benzin, Autogas). • Abgase und Rußpartikel. • Batteriesäure. Schutzmaßnahmen: • Absaugung und Belüftung. • Vermeidung des Haut- und Augenkontakts. • Benutzen spezieller Werkzeuge (funkenarm oder isoliert). • Geeignete PSA benutzen. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und Schwangere beachten! Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 5

Persönliche Schutzausrüstung Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel • Beim Umgang mit folgenden Stoffen geeignete Hautreinigungs-,

Persönliche Schutzausrüstung Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel • Beim Umgang mit folgenden Stoffen geeignete Hautreinigungs-, Hautpflege- und Hautschutzmittel benutzen: – Öle und Fette – Lacke und Wachse – Kraftstoffe – Organische Lösemittel – Unterbodenschutz Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 6

Verkehrs- und Rettungswege, Notausgänge und Ausstiege: • Stets freihalten • Nicht einengen Fahrzeuginstandhaltung -

Verkehrs- und Rettungswege, Notausgänge und Ausstiege: • Stets freihalten • Nicht einengen Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 7

Absturzgefahren bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen sichern (Abdecken, Absperren). • Fahrzeuge

Absturzgefahren bei Arbeitsgruben und Unterfluranlagen • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen sichern (Abdecken, Absperren). • Fahrzeuge nur dort verlassen und besteigen, wo es sicher ist. • Über und dicht neben ungesicherten Arbeitsöffnungen keine Arbeiten ausführen. • Offene Arbeitsöffnungen nicht überspringen. • Schmier- und Kraftstoffe auf Fußböden und Treppen unverzüglich entfernen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 8

Benutzen von Hebebühnen • Nur beauftragte und unterwiesene Beschäftigte dürfen Hebebühnen bedienen. • Hebebühnen

Benutzen von Hebebühnen • Nur beauftragte und unterwiesene Beschäftigte dürfen Hebebühnen bedienen. • Hebebühnen oder andere Hebeeinrichtungen nur bestimmungsgemäß betreiben: – Sicherung gegen Abgleiten von angehobenen Fahrzeugen. • Lasten mit ortsveränderlichen Hebebühnen oder anderen Hebeeinrichtungen nur in tiefer Stellung verfahren. • Nur an angehobenen Fahrzeugen arbeiten, wenn diese gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen und Absinken gesichert sind. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 9

Arbeiten an Fahrzeugen mit Absturzgefahr • Nur an angehobenen Fahrzeugen arbeiten, wenn diese gegen

Arbeiten an Fahrzeugen mit Absturzgefahr • Nur an angehobenen Fahrzeugen arbeiten, wenn diese gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen und Absinken gesichert sind. • Bei Arbeiten mit Absturzhöhen von mehr als 1 m: Maßnahmen gegen Absturz von Personen treffen. • Leitern nur für Arbeiten geringen Umfangs nutzen. • Arbeitsbühnen (Podeste) benutzen: – Maximaler Abstand zwischen Fahrzeug und Arbeitsseite von Arbeitsbühnen 0, 2 m. – Ortsbewegliche Arbeitsbühnen gegen Wegrollen sichern. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 10

Rauchverbote in Arbeitsräumen Rauchverbote gelten in: • Arbeitsbereichen, in denen mit entzündlichen Flüssigkeiten umgegangen

Rauchverbote in Arbeitsräumen Rauchverbote gelten in: • Arbeitsbereichen, in denen mit entzündlichen Flüssigkeiten umgegangen wird. • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen. • Kundenfahrzeugen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 11

Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen • Standorte für Feuerlöscheinrichtungen stets frei halten: – gut sichtbar –

Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen • Standorte für Feuerlöscheinrichtungen stets frei halten: – gut sichtbar – leicht zugängliche Stellen • Zum Ablöschen brennender Kleidung Löschdecken benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 12

Führen von Fahrzeugen Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten! • Nur unterwiesene und beauftragte Beschäftigte dürfen

Führen von Fahrzeugen Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche beachten! • Nur unterwiesene und beauftragte Beschäftigte dürfen Fahrzeuge führen. • Verkehrsregeln einhalten. • Bei beschränkter Sicht beim Rückwärtsfahren: Einweisen lassen! Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 13

Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen • Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen

Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen • Fahrzeug vor Beginn der Arbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern: – Betätigen der Feststellbremse. – Unterlegkeile benutzen, bei Arbeiten an Bremssystemen oder bei deren Unwirksamkeit. • Kraftbewegte Fahrzeugteile in angehobener Stellung formschlüssig gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern. • Bei druckluftgefederten Fahrzeugen: Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Absinken des Aufbaus treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 14

Arbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen • Anfallenden Abriebstaub durch Staub bindende Nassreinigung oder durch

Arbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen • Anfallenden Abriebstaub durch Staub bindende Nassreinigung oder durch Absaugen gefahrlos beseitigen (Nicht mit Druckluft!). • Verschließende Beläge möglichst ohne Zerstörung als ganze Teile entfernen. • Demontierte Beläge, Reibbelagreste und abgesaugten Staub staubdicht verpacken und emissionsfrei entsorgen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 15

Arbeiten in Behältern und engen Räumen • Vor Instandhaltungsarbeiten: – Stoffe und Zubereitungen in

Arbeiten in Behältern und engen Räumen • Vor Instandhaltungsarbeiten: – Stoffe und Zubereitungen in Behältern und engen Räumen von Fahrzeugen ermitteln und – entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. • Keine Alleinarbeiten durchführen: – Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern beachten. – Aufsichtsführenden benennen. – Betriebsanweisung beachten. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 16

Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Ein- und Ausbau, Starthilfe für Fahrzeuge • Beim Ausbau von

Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Ein- und Ausbau, Starthilfe für Fahrzeuge • Beim Ausbau von Akkumulatoren Reihenfolge beachten: – Verbrauchernetz (soweit möglich) ausschalten, – Minuspol abklemmen, – Pluspol abklemmen. • Beim Anklemmen von Batterieladeeinrichtungen, Starthilfegeräten und Messegeräten Minusleitung als Letzte und weit entfernt von der Gasaustrittsöffnung der Batterien anklemmen. • Beim Einbau Reihenfolge beachten: – Pluspol anklemmen, – Minuspol anklemmen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 17

Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Warten und Laden von Akkumulatoren • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen.

Umgang mit Akkumulatoren (Batterien) Warten und Laden von Akkumulatoren • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. • Beim Laden von Akkumulatoren vorhandene Lüftungsöffnungen stets freihalten. • Säure und Laugen mit Säureheber und Ballonkipper umfüllen und auf Akkumulatoren auffüllen. • Akkumulatoren nicht überladen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 18

Arbeiten an Kraftstoff-Einspritzdüsen • Beim Überprüfen von Einspritzdüsen Schutz gegen Verletzungen durch Hochdruckstrahl benutzen.

Arbeiten an Kraftstoff-Einspritzdüsen • Beim Überprüfen von Einspritzdüsen Schutz gegen Verletzungen durch Hochdruckstrahl benutzen. • Eingespritzten Kraftstoff mit Auffangbehälter (Glaszylinder) auffangen. • Überprüfung von Einspritzdüsen für Ottokraftstoff nur in gesonderten Prüfanlagen durchführen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 19

Montage von Fahrzeugrädern • Hilfsmittel für Transport von Reifen und Rädern benutzen. • Reifen

Montage von Fahrzeugrädern • Hilfsmittel für Transport von Reifen und Rädern benutzen. • Reifen und Räder > 200 kg oder mit einem Durchmesser > 1, 5 m: Montage, Demontage und Transport nur mit mind. 2 Personen ausführen. • Vor dem Füllen von Luftreifen Sichtprüfung durchführen. • Beim Befüllen von Luftreifen Schutzeinrichtung benutzen. • Höchstzulässigen Fülldruck nicht überschreiten. • Beim Auswuchten von Rädern Schutzeinrichtung benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 20

Aus- und Einbau von Schraubenfedern • Ein- und Ausbau nur mit geeigneten Spannvorrichtungen durchführen.

Aus- und Einbau von Schraubenfedern • Ein- und Ausbau nur mit geeigneten Spannvorrichtungen durchführen. • Zulässige Spannkräfte nicht überschreiten. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 21

Arbeiten an Rollen-Prüfstand • Rollen-Prüfstand nur innerhalb der Leistungsgrenzen betreiben. • Nicht in Gefahrenbereichen

Arbeiten an Rollen-Prüfstand • Rollen-Prüfstand nur innerhalb der Leistungsgrenzen betreiben. • Nicht in Gefahrenbereichen der drehenden Fahrzeugräder und Prüfstandsrollen aufhalten. • Unbenutzte Rollen-Prüfstände durch Abschließen des Hauptschalters gegen Unbefugte Benutzung sichern. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 22

Lackierarbeiten • Absaugung benutzen. • Zusätzlich geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index:

Lackierarbeiten • Absaugung benutzen. • Zusätzlich geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 23

Verarbeiten von Konservierungsstoffen • Unterbodenschutz- und Hohlraumkonservierungsstoffe mit entzündlichen oder gesundheitsgefährlichen Lösungsmitteln: – Geeignete

Verarbeiten von Konservierungsstoffen • Unterbodenschutz- und Hohlraumkonservierungsstoffe mit entzündlichen oder gesundheitsgefährlichen Lösungsmitteln: – Geeignete Persönliche Schutzausrüstung benutzen. – Beim Umgang mit entzündlichen Stoffen: Bereich von 5 m von der Verarbeitungsstelle gilt als feuergefährdeter Bereich. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 24

Arbeiten am Kraftstoffsystem (Otto-Motoren) • Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Hautschutz). • Auffangen austretender Kraftstoffe unmittelbar

Arbeiten am Kraftstoffsystem (Otto-Motoren) • Persönliche Schutzausrüstung benutzen (Hautschutz). • Auffangen austretender Kraftstoffe unmittelbar an der Austrittsstelle. • Abklemmen der Kraftstoffleitungen im flexiblen Bereich. • Dichtes Verschließen von offenen Leitungen bzw. Anschlüssen. • Arbeiten nicht über Arbeitsgruben ausführen. • Absaugen von Dämpfen. • Sofortiger Wechsel der mit Kraftstoff getränkten Kleidung. • Zum trockenen Kraftstofffilterausbau spezielle Werkzeuge benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 25

Betanken von Fahrzeugen • Nur geeignete Befüllungssysteme benutzen. • Maßnahmen zur Verhütung von Brand-

Betanken von Fahrzeugen • Nur geeignete Befüllungssysteme benutzen. • Maßnahmen zur Verhütung von Brand- und Explosionsgefahren treffen. • Nur explosionsgeschützte Arbeitsmittel im Bereich der Brandund Explosionsgefahr benutzen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 26

Arbeiten an Fahrzeugen mit Autogasanlagen • Fahrzeuge an gut sichtbarer und gekennzeichneter Stelle abstellen.

Arbeiten an Fahrzeugen mit Autogasanlagen • Fahrzeuge an gut sichtbarer und gekennzeichneter Stelle abstellen. • Vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten Entnahmeventil schließen. • Entnahmeleitungen entleeren. • In brandgefährdetem Bereich (3 m Umkreis um das Fahrzeug): – Stellplätze über Erdgleiche. – Keine Bodenöffnungen. • Entleerung von Autogasbehältern nicht in Räumen durchführen. • Bei Arbeiten an Autogasanlagen Explosionsschutzmaßnahmen treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 27

Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen • Nur beauftragte Person dürfen Arbeiten durchführen. • Betriebsanweisungen

Arbeiten an Airbag- und Gurtstraffersystemen • Nur beauftragte Person dürfen Arbeiten durchführen. • Betriebsanweisungen und Herstellerinformationen beachten. • Zünden von Airbags nur im eingebauten Zustand. • Systemmodule nicht mit Reinigungsmittel oder Fett behandeln. • Elektrische Prüfung nur mit zugelassenen Geräten durchführen. • Besondere Maßnahmen zur Verschrottung von Einheiten treffen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 28

Arbeiten an elektrischen Anlagen • Arbeiten nur durch beauftragte und dafür ausgebildete Personen ausführen

Arbeiten an elektrischen Anlagen • Arbeiten nur durch beauftragte und dafür ausgebildete Personen ausführen lassen. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 29

Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung • Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung

Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung • Schutzmaßnahmen bei erhöhter elektrischer Gefährdung treffen. • Schweißstromquelle und ortsveränderliche Stromquellen außerhalb des Fahrzeugs aufstellen. • Bei Schweißarbeiten isolierende Unterlagen oder Zwischenlagen benutzen. • Bewegliche Netzleitung und Schweißleitungen gegen Beschädigungen schützen. • Bei begrenzter Bewegungsfreiheit nur ortsveränderliche Betriebsmittel benutzen mit – Schutzkleinspannung oder – Schutztrennung. Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 30

Arbeiten auf öffentlichen Straßen Arbeiten an Fahrzeugen • Warnkleidung der Klasse 2 benutzen. •

Arbeiten auf öffentlichen Straßen Arbeiten an Fahrzeugen • Warnkleidung der Klasse 2 benutzen. • Sicherungsmaßnahmen durchführen: – durch Aufstellen eines Sicherheitspostens, – durch Absperrung des Arbeitsbereichs (Warndreieck, Pylone). Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 31

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr/Frau Telefon: Fahrzeuginstandhaltung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartner für Fragen und Anregungen ist: Herr/Frau Telefon: Fahrzeuginstandhaltung - Haufe Index: 1804103 - Version: 1. 0. 0. 1 - Stand: 25. 09. 2007 32