Fachbereich Bildungseinrichtungen Sachgebiet Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kooperationen von
Fachbereich Bildungseinrichtungen Sachgebiet Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kooperationen von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerkstreffen „Kinderwelt ist Bewegungswelt“ 27. 10. 2020 Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. Georg Nottelmann DGUV Sachgebiet Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Kooperationen von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen • • Die gesetzliche Unfallversicherung Von der Notbetreuung zum Regelbetrieb SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen Fazit und Ausblick Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 2
Die gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversicherungsträger (UVT) UK/BG Spitzenverband: DGUV Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 3
Die gesetzliche Unfallversicherung: Auftrag und Aufgaben Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sollen „mit allen geeigneten Mitteln“: 1. Arbeitsunfälle*, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten, 2. die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherstellen 3. und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen. * einschließlich Wegeunfälle Georg Nottelmann SARS-Co. V-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung – Die gesetzliche Unfallversicherung Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 4
Von der Notbetreuung zum Regelbetrieb Öffnungsstufe „Eingeschränkte Notbetreuung“ „Erweiterte Notbetreuung“ „Eingeschränkter Regelbetrieb“ (Stand 01. 10. 2020) 03/20 04/20 05/20 06/20 07/20 08/20 X X X … … X X X „Vollständiger Regelbetrieb“ 09/20 10/20 X 11/20 12/20 … (? ) (? ) ? ? ? • Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote (…); Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz gemeinsam mit der Bundesministerin für FSFJ vom 28. 04. 2020): • Stufenweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen • über Zeitpunkt und Art der Öffnung entscheiden die einzelnen Bundesländer • Aktuell überall eingeschränkter Regelbetrieb / Regelbetrieb in der Pandemie • Die großflächige Schließung von Kitas / Notbetreuung soll künftig vermieden werden Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 5
Von der Notbetreuung zum Regelbetrieb Eingeschränkter Regelbetrieb / Regelbetrieb in der Pandemie heißt insbesondere: • grundsätzlich sind wieder alle Kindertageseinrichtungen geöffnet und • es werden wieder alle Kinder betreut • es dürfen nach landesrechtlichen Regelungen i. d. R. auch wieder offene pädagogische Konzepte umgesetzt werden, d. h. es darf wieder gruppenübergreifend gearbeitet werden • Beschäftigte mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer SARS-Co. V-2 -Infektion (individuelle Feststellung z. B. durch Betriebsarzt/Betriebsärztin) verrichten keine Betreuungsaufgaben am Kind • es müssen weiterhin besondere (Hygiene-)Schutzmaßnahmen ergriffen werden Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 6
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen • Regelungen insbesondere der Sozial-/ und Familienministerien der Bundesländer • Bundesarbeitsministerium: „BMAS SARS-Co. V-2 Arbeitsschutzstandard“ (16. 04. 2020) „SARS-Co. V-2 Arbeitsschutzregel“ (20. 08. 2020) • DGUV: „SARS-Co. V-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung“ (letzte Aktualisierung 25. 09. 2020) (https: //www. dguv. de/corona-bildung/kitas/index. jsp) • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (Infektionsschutz vor SARS-Co. V-2) durch Arbeitgeber bzw. Unternehmer/Träger • Verweis: Hygienepläne nach Infektionsschutzgesetz (Pflicht für Kitas) • TOP-Modell: Technische / Organisatorische / Personenbezogene Maßnahmen • VBG: „SARS-Co. V-2 -Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für Sportvereine“ (08. 05. 2020) (http: //www. vbg. de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavirus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/ Sportunternehmen. pdf? __blob=publication. File&v=4) Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 7
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Technische Maßnahmen • Flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der Abstandsregel für Erwachsene (z. B. durch Hinweisschilder, Bodenmarkierungen, transparente Abtrennungen) • Begrenzung der Personenzahl im Leitungsbüro und in Pausenräumen (Möblierung) • Regelmäßige Reinigung von (Hand-)Kontaktflächen (ggf. Überprüfung von Reinigungsintervallen) mit handelsüblichem Haushaltsreiniger in allen (Gemeinschafts-)Räumen sowie Fußböden im U 3 - Bereich) • Sicherstellung von ausreichend gesundheitlich zuträglicher Atemluft: (1000 ppm CO 2 sollen soweit als möglich unterschritten werden: ggf. Erhöhung der Lüftungsfrequenz, Ausdehnung der Lüftungszeiten oder bei RLT-Anlagen Erhöhung des Außenluftvolumenstroms; kein Umluftbetrieb ohne geeignete Filter (H 13/H 14)). Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 8
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Organisatorische Maßnahmen • Abstandsregel (mind. 1, 5 m) • muss von Erwachsenen (Beschäftigten, Erziehungsberechtigten und sonstigen Personen) im Kontakt der untereinander sowie zu fremden Kindern beachtet werden • sollte im Rahmen der pädagogischen Arbeit soweit vertretbar beachtet werden, wird aber nicht konsequent umgesetzt werden können (emotionale Beziehungsarbeit) • kann von Kindern nicht diszipliniert und konsequent eingehalten werden • Betreuung möglichst in festen Gruppen; keine „offenen“ Konzepte (Empfehlung DGUV!) • Bringen und Abholen nur von Einzelpersonen, unnötige Aufenthalte und Gespräche vermeiden, technische Möglichkeiten nutzen ((Video-)Telefonate) • • Außengelände so oft wie möglich nutzen, gruppenübergreifende Kontakte vermeiden Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 2. 10. 2020 9
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Organisatorische Maßnahmen • Veranstaltungen und Ausflüge • Allgemeine länderspezifische Regelungen beachten • Keine größeren „Kita-Veranstaltungen“ • Vorrangig fußläufig erreichbare Ziele ohne größere Menschenansammlungen ansteuern • Personaleinsatz • Betreuung von Kindern nicht durch Personen mit erhöhtem Risiko für schweren Krankheitsverlauf (RKI: individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (Arbeits-) medizinischen Begutachtung) Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 10
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Organisatorische Maßnahmen • (Besondere) Hygienemaßnahmen: • Alle sich länger in der Einrichtung Aufhaltende sollen sich bei Betreten und anlassbezogen mit Flüssigseife ca. 20 -30 s die Hände waschen • Vorrangige Verwendung von Einmalhandtüchern (Stoff oder Papier) • Husten- und Niesetikette einhalten, sofortige Entsorgung benutzter Taschentücher möglichst in geschlossene Behältnisse • Wechsel von speicheldurchnässter oder mit Körperflüssigkeiten der Kinder durchnässte Kleidung, Aufbewahrung in flüssigkeitsdichtem Beutel, Reinigung bei mind. 60 °C mit Vollwaschmittel Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 11
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Organisatorische Maßnahmen • Erste Hilfe muss weiterhin jederzeit unverzüglich geleistet werden können • Arbeitsmittel soweit möglich personenbezogen nutzen, Spielzeug u. A. für Kinder gruppenbezogen bereitstellen, bedarfsgerechte Reinigung, Essgeschirr personenbezogen nutzen; Bällebäder sollen z. B. gesperrt werden • Betreuungszeit und Pausengestaltung bei Bedarf entzerren (zeitliche Versetzung) • Zutritt „fremder“ Personen auf das nötigste begrenzen, Kontaktdaten erfassen • Zutrittsverbot bei Symptomen mit Verdacht auf SARS-Co. V-2. ; Beschäftigte und Kinder mit Symptomen sollen unverzüglich nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 12
SARS-Co. V-2 – Wesentliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen SARS-Co. V-2 Schutzstandard: Personenbezogene Maßnahmen • Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) • für Kinder: nein da Gefahr des unsachgemäßen Umgangs in Kita und damit einhergehender Risikoerhöhung • für Erwachsene untereinander: ja, wenn Abstandsgebot von 1, 5 m nicht eingehalten werden kann • für Erwachsene im Kontakt mit Kindern: empfohlen, wenn Unterschreiten des Mindestabstands vorhersehbar und planbar • Unterweisung und aktive Kommunikation mit allen Beteiligten Erwachsenen und Kindern Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 13
Fazit und Ausblick Wichtige Schutzmaßnahmen • Abstand – Hygiene – Alltagsmaske + Lüftung: AHA + L • Aufenthalt möglichst viel im Freien bzw. an der frischen Luft • Bei Aufenthalt in (Bewegungs-)Räumen muss intensiv durchlüftet werden (Lüftungsplan wird empfohlen) Ausblick • Keine flächendeckende Schließung, aber weiterhin Schließung einzelner Gruppen oder Kitas wahrscheinlich • Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen im Herbst/Winter? • Weiterhin unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bundeländern? • Impfstoff für wen (Erwachsene/Kinder) und ab wann verfügbar? Georg Nottelmann Kooperation von Kitas und Sportvereinen in Zeiten von Corona - Schutzmaßnahmen Digitales Netzwerktreffen dsj 27. 10. 2020 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Georg Nottelmann Dipl. -Ing. / Aufsichtsperson SGB VII DGUV Fachbereich Bildungseinrichtungen Leiter Sachgebiet Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege c/o Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Hauptabteilung Prävention Postanschrift Postfach 120530 40194 Düsseldorf Besucheradresse Moskauer Straße 18 40227 Düsseldorf Fon 0211 2808 1325 Fax 0211 2808 1209 nrw. de Mobil 0173 58 666 27 g. nottelmann@unfallkasse-nrw. de g. nottelmann@unfallkasse-
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