Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts Quellen des Europarechts

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Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

Europarecht I Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts

Quellen des Europarechts primäres Gemeinschaftsrecht sekundäres Gemeinschaftsrecht -Gründungsverträge -ihre Anhänge und Protokolle -nachträgliche Ergänzungen

Quellen des Europarechts primäres Gemeinschaftsrecht sekundäres Gemeinschaftsrecht -Gründungsverträge -ihre Anhänge und Protokolle -nachträgliche Ergänzungen und Änderungen - VERORDNUNGEN RICHTLINIEN ENTSCHEIDUNGEN EMPFEHLUNGEN STELLUNGNAHMEN Europarecht = im engeren Sinne das Recht der Europäischen Union (EU), bzw. das Recht der Europäischen Gemeinschaften

Besondere Funktion des Europarechts - es stellt eine eigene Rechtsordnung dar - anders als

Besondere Funktion des Europarechts - es stellt eine eigene Rechtsordnung dar - anders als Völkerrecht !!! - wirkt unmittelbar normativ auf das innerstaatliche Recht der EU-Mitgliedstaaten

Chronologie des primären EU-Rechts Verträge Jahr - - 1951 – EGKSV (Geltungsdauer bis 2002.

Chronologie des primären EU-Rechts Verträge Jahr - - 1951 – EGKSV (Geltungsdauer bis 2002. ) 1957 – EWGV, EAGV 1992 – EUV, Maastricht-Vertrag 1997 – Vertrag von Amsterdam 2000 – Vertrag von Nizza 2004 – der “Europäische Konvent” (Verfassungsvertrag) 2007 - Unterzeichnung des Reformvertrags in Lissabon – sein Inkrafttreten 2009

Sekundäres Europarecht - das ganze sekundäre Europarecht = Resultat der Gesetzgebung der Gemeinschaftsorgane im

Sekundäres Europarecht - das ganze sekundäre Europarecht = Resultat der Gesetzgebung der Gemeinschaftsorgane im Mitentscheidungsverfahren a) Das Europäische Parlament b) Der Ministerrat / Rat der Europäischen Union

Verordnungen = uredbe - definiert im Art. 249 des EU-Vertrags: „Die Verordnung hat allgemeine

Verordnungen = uredbe - definiert im Art. 249 des EU-Vertrags: „Die Verordnung hat allgemeine Geltung“ verbindlich in allen ihren Teilen und unmittelbar gültig in allen Mitgliedstaaten ZIEL – Rechtsvereinheitlichung (gleiches Recht in allen Mitgliedstaaten)

Richtlinien = direktive verbindlich im Hinblick auf das zu erreichende Ziel für alle Mitgliedstaaten,

Richtlinien = direktive verbindlich im Hinblick auf das zu erreichende Ziel für alle Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet sind ABER - innerstaatliche Stellen können über Form und Mittel der Durchführung entscheiden - ZIEL – Rechtsangleichung der Rechtsysteme der Mitgliedstaaten

Entscheidungen = odluke - gerichtet nur an einzelnen Mitgliedstaaten - verbindlich nur für diese

Entscheidungen = odluke - gerichtet nur an einzelnen Mitgliedstaaten - verbindlich nur für diese Staaten - im Unterschied zu Richtlinien können Entscheidungen auch an natürliche und juristische Personen gerichtet werden

Empfehlungen und Stellungnahmen = preporuke i mišljenja - nicht rechtlich verbindlich für diejenigen, an

Empfehlungen und Stellungnahmen = preporuke i mišljenja - nicht rechtlich verbindlich für diejenigen, an die sie gerichtet werden - immerhin, glaubt man, dass sie großen Einfluss haben, denn der Europäische Gerichtshof bestimmt – sie müssen von den nationalen Gerichtsinstanzen während der Auslegung der EU-Gesetzgebung beachtet werden

DREI SÄULEN DER EUROPÄISCHEN UNION* Eingeführt durch den Vertrag von Maastricht (1993) – Gründung

DREI SÄULEN DER EUROPÄISCHEN UNION* Eingeführt durch den Vertrag von Maastricht (1993) – Gründung der EU, einer Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht Europäische Gemeinschaften (EG) - Europäische Gemeinschaft -Europäische Atomgemeinschaft PRINZIP DER SUPRANATIONALITÄT Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit In Strafsachen (PJZS) Prinzip des Intergouvernementalismus *Situation vor dem Lissabon-Vertrag

Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Er stellt die EU auf

Am 1. Dezember 2009 tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Er stellt die EU auf eine neue Rechtsgrundlage n Das „ 3 Säulen System der EU“ (Europäische Gemeinschaft, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit) gilt nicht mehr, n ab dem 1. Dezember 2009 gibt es nur noch die Europäische Union, die sämtliche Politikbereiche umfasst. n Der Begriff „Europäische Gemeinschaften“ wurde vollständig gestrichen. Alleiniges Rechtssubjekt ist zukünftig die EU.

Supranationalität (nadnacionalna nadležnost) n Verlagerung von Kompetenzen von der nationalen Ebene auf eine höher

Supranationalität (nadnacionalna nadležnost) n Verlagerung von Kompetenzen von der nationalen Ebene auf eine höher stehende Ebene n Robert Schumann und Jean Monnet gelten als Väter der supranationalen Intergrationstheorie n AUTONOME RECHTSORDNUNG - die Kompetenzen einer supranationalen Organisation beruhen auf der Übertragung von Souveränitätsrechten durch die Mitgliedstaaten

VORRANG DES SUPRANATIONALEN RECHTS - Fähigkeit, Rechtsakte zu erlassen, die unmittelbare Rechtswirkung für natürliche

VORRANG DES SUPRANATIONALEN RECHTS - Fähigkeit, Rechtsakte zu erlassen, die unmittelbare Rechtswirkung für natürliche und juristische Personen in den Mitgliedstaaten entfalten. Sanktionsmöglichkeit infolge der Verletzung von Vetragspflichten (Klage vor dem Europäischen Gerichtshof)

SAA Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

SAA Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen

SAA – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Schritt 1 – Unterzeichunung des Abkommens am 29. Oktober

SAA – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Schritt 1 – Unterzeichunung des Abkommens am 29. Oktober 2001 (ein Interimabkommen) der Status eines potenziellen Kandidaten Schritt 2 – die kroatiesche Regierung beantragt den Beitritt Kroatiens zur EU in 2003 Schritt 3 – erlangt Kroatien den Status des Beitrittskandidaten in 2004

Wie lauten folgende Syntagmen auf Kroatisch? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Wie lauten folgende Syntagmen auf Kroatisch? 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. die Beziehungen auf vertragliche Ebene heben auf der Grundlage der Gegenseitigkeit das nationale Recht dem geltenden Gemeinschaftsrecht angleichen (Angleichung) den Status eines potenziellen Kandidaten für die Mitgliedschaft zuerkennen den Beitritt zur EU beantragen / Auftrag stellen auf. . . das In-Kraft-Treten (in Kraft treten) des SAA der Status eines Beitrittskandidaten der Rahmen für den politischen Dialog Ausbau der wirtschaftlichen und internationalen Zusammenarbeit

Syntagmen – TEIL II 10. Übergang zur Marktwirtschaft 11. schrittweise Errichtung einer Freihandelszone 12.

Syntagmen – TEIL II 10. Übergang zur Marktwirtschaft 11. schrittweise Errichtung einer Freihandelszone 12. Annährung der Standpunkte der Vertragsparteien zu internationalen Fragen 13. Bereiche Justiz und Inneres 14. Einfuhr- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung erheben 15. interne steuerliche Maßnahmen einführen / beseitigen 16. Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes (Acquis Communautaire) 17. das Wettbewerbsrecht, das öffentliche Auftragswesen, der Verbraucherschutz

Lesen Sie den Text auf der Seite 91 – 92 über das SAA und

Lesen Sie den Text auf der Seite 91 – 92 über das SAA und beantworten Sie folgende Fragen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Was bedeutet das SAA für die Republik Kroatien? Wie umfangreich ist das SAA mit der RK? Wann und wo wurde das SAA unterschrieben? Welchen Status hat die RK laut dem Abkommen? Wer und wann hat den Beitritt Kroatiens zur EU beantragt? Seit wann hat Kroatien den Status eines Beitrittskandidaten? Welche Ziele sind im SAA definiert?

Fragen über SAA – Teil II 8. Was ist der Sinn des politischen Dialogs

Fragen über SAA – Teil II 8. Was ist der Sinn des politischen Dialogs laut dem SAA? 9. Welche Bereiche sind wichtig bei der regionalen Zusammenarbeit? 10. Wozu muss sich Kroatien angesichts der Errichtung einer Freihandelszone verpflichten? 11. In welchem Zeitraum muss Kroatien seine Rechtsvorschriften dem Gemeinschaftsrecht angleichen? 12. Welche Prioritäten wurden für den Prozess der Rechtsangleichung im SAA festgelegt? 13. Welche konkreten Aufgaben wurden für den Justizbereich genannt?

Lesen Sie den Text B, S. 93 und etscheiden Sie, welcher Untertitel passt zu

Lesen Sie den Text B, S. 93 und etscheiden Sie, welcher Untertitel passt zu welchem Absatz. 1. 2. 3. 4. 5. Wirtschaftliche Aspekte der Beitrittskandidatur Voraussetzungen für den EU-Beitritt Der gemeinschaftliche Besitzstand und die Verhandlungskapitel Bestimmungen für den Beitritt laut dem EUV Der politische Status des Beitrittskandidaten Welcher Untertitel ist zu viel?

Ergänzen Sie das passende Verb. nach einer Vorbereitungsphase _____ die Beitrittskandidaten der EU ____

Ergänzen Sie das passende Verb. nach einer Vorbereitungsphase _____ die Beitrittskandidaten der EU ____ 2. wirtschaftliche und politische Bedingungen / Verpflichtungen _______ 3. gemeinschaftliche Standards und Politiken muss ein neuer Mitgliedstaat ________ 4. auf den Grundsätzen der Freiheit, Demokratie, etc. ________ 5. starke Unternehmen können dem Wettbewerbsdruck erfolgreich ________ 6. ein Rechtssystem muss auch Eigentumsrechte ______ 1.

Sagen Sie es anders. 1. 2. 3. 4. mit dem In-Kraft-Treten in ein Vertrag

Sagen Sie es anders. 1. 2. 3. 4. mit dem In-Kraft-Treten in ein Vertrag / Gesetzbuch Eingang finden in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen Investitionen tätigen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Beitrittskandidat als funktionierende Marktwirtschaft eingestuft wird? Ergänzen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Beitrittskandidat als funktionierende Marktwirtschaft eingestuft wird? Ergänzen Sie. - Preise und. . . -. . . . Eigentumsrechte. . -. . . Stabilität. . . - Finanz. . . -. .