EURecht AB Kurs Kapitel I 1 Was versteht
EU-Recht A/B Kurs Kapitel I.
1. Was versteht man unter dem Begriff „Supranationalität“? Der Begriff bezeichnet das Recht einer internationalen Organisation, Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen ohne deren ausdrücklichen Zustimmung oder auch gegen deren Willen zu verpflichten; Voraussetzung dafür ist, dass den Organisationen in diesen Bereichen von den Mitgliedstaaten Hoheitsrechte übertragen wurden. Die Europäische Union ist eine supranationale Organisation, der von den Mitgliedstaaten Hoheitsrechte übertragen wurden und die durch handlungsbefugte Organe eigene Rechtsordnung schaffen und deren Einhaltung überwachen können.
2. Besitzt die Europäische Union Rechtspersönlichkeit? Die Europäische Union hat Rechtspersönlichkeit; das bedeutet, dass die Union völkerrechtlich bindende Verträge selbständig abschließen kann und Verträgen beitreten kann.
3. Auf welchen Werten gründet sich die Europäische Union? Die – aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas hervorgegangenen – Werte, auf die sich die Union gründet, sind Achtung der Menschenwürde Freiheit Demokratie Gleichheit Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte
4. Welche sind die Beitrittsvoraussetzungen? Jeder europäische Staat kann die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragen. Als Beitrittsvoraussetzungen stellt die Union bestimmte Bedingungen hinsichtlich des politischen und wirtschaftlichen Systems des jeweiligen beitrittswilligen Staates. Politische Voraussetzungen: Ein Staat, der sich um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bewirbt, hat die Grundsätze von Freiheit, Demokratie, Menschenwürde, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschen- und Minderheitenrechten zu achten. Wirtschaftliche Voraussetzungen: Ein beitrittswilliger Staat muss die Wirtschaftsordnung der Europäischen Union übernehmen und sich daher zu einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung mit freiem Wettbewerb bekennen. Rechtliche Voraussetzungen: Ein neuer Mitgliedstaat muss den gesamten rechtlichen Besitzstand der Union übernehmen, dabei können Übergangsfristen und –maßnahmen vereinbart werden. Kopenhagener Kriterien: Institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechts und Minderheitenschutz Funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standhalten zu können Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen sowie der Ziele der politischen Union und der Wirtschafts und Währungsunion Als einen wichtigen Gesichtspunkt sieht der Europäische Rat auch die Fähigkeit der Union an, neue Mitglieder aufnehmen zu können.
5. Nach welchen Grundsätzen grenzt sich die Zuständigkeit der Union von jener der Mitgliedstaaten ab? Die Mitgliedstaaten übertragen der Union Zuständigkeiten, alle nicht der Union übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Der Union selbst kommt keinerlei Kompetenz (Befugnis zur Veränderung, Vermehrung oder Verringerung eigener Zuständigkeit) zu. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung: Die Union wird nur innerhalb der Grenzen der konkret benannten Zuständigkeiten tätig, die ihr die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der in den Verträgen niedergelegten Ziele übertragen haben. Dieser Grundsatz wird durch die Befugnis zur Schließung von Vertragslücken ergänzt bzw. relativiert. Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche (ausgenommen Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik) erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, kann der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften erlassen.
6. Welche Arten von Zuständigkeiten kennt die Union? ausschließliche Zuständigkeit: Nur die Union kann gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Mitgliedstaaten dürfen nur bei Ermächtigung durch die Union oder zur Durchführung von Rechtsakten der Union tätig werden z. B. Zollunion, Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln, Währungspolitik für die Mitgliedstaaten der Euro Zone geteilte Zuständigkeit: Sowohl Union als auch Mitgliedstaaten haben grundsätzlich das Recht gesetzgeberisch tätig zu werden und verbindliche Rechtsakte zu erlassen; die Mitgliedstaaten jedoch nur, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausübt z. B. Binnenmarkt, Sozialpolitik, Landwirtschaft und Fischerei, Verbraucherschutz Nicht klar zugeordnete Zuständigkeiten sind durch eine Generalklausel geteilte Zuständigkeiten. Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten können in bestimmten Bereichen von der Union durchgeführt werden, ohne dass durch die Zuständigkeit der Union für diese Bereich an die Stelle der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten tritt z. B. Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit, Katastrophenschutz, Verwaltungszusammenarbeit Der Umfang der Zuständigkeiten der Union und Einzelheiten ihrer Ausübung ergeben sich aus den relevanten Verträgen.
7. Was besagt das Subsidiaritätsprinzip und wie wird seine Einhaltung gewährleistet? Im Rahmen der Festlegung der Gemeinschaftskompetenzen gibt es oft Probleme bei der Abgrenzung zwischen Regelungsbefugnissen der Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten. Das Subsidiaritätsprinzip soll die Ausübung der Gemeinschaftszustän digkeiten begrenzen. Die Gemeinschaft darf demnach nur dann tätig werden, wenn ein Ziel durch die Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Unionsebene erreicht werden kann. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehen die Maßnahmen der Union nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus. Es gibt detaillierte Prüfregeln; nationale Parlamente können in einem Frühwarnsystem Bedenken wegen Subsidiaritätsverletzung anmelden. Wenn diese Stellungnahmen 1/3 der den nationalen Parlamenten zustehenden Stimmen erreichen (ein Parlament hat 2 Stimmen), muss der betroffene Gesetzgebungsentwurf der Union überprüft werden. Erreichen diese Stimmen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mindestens die Hälfte aller Stimmen und hält die Kommission an ihrem Vorschlag fest, werden die Stellungnahmen der nationalen Parlamente und der Kommission dem Unionsgesetzgeber (Europäisches Parlament und Rat) zur Berücksichtigung vorgelegt. Sieht Parlament (mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen) und/oder Rat (mind. 55 % seiner Mitglieder) das Subsidiaritätsprinzip verletzt, wird der Kommissionsvorschlag nicht mehr weiter behandelt. Dieses Prüfverfahren findet vor Abschluss der jeweils ersten Lesung statt. Klagen wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips können vor dem Gerichtshof durch die Mitgliedstaaten und unter gewissen Voraussetzungen auch durch den Ausschuss der Regionen eingebracht werden.
EU-Recht A/B Kurs Kapitel II.
8. Welche sind die Organe der Europäischen Union? Das Europäische Parlament Der Europäische Rat Der Rat Die Kommission Der Gerichtshof Europäische Zentralbank Der Rechnungshof
9. Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen? Wie viele Mitglieder hat es? Wie viele Mitglieder stellt Österreich? Zusammensetzung Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten. Es setzt sich aus unmittelbar gewählten Abgeordneten zusammen und vertritt auf Gemeinschaftsebene direkt die Interessen der Bevölkerung der Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten werden in allgemeiner direkter Wahl nach dem Wahlrecht der Mitgliedstaaten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Europäische Parlament setzt sich aus 751 Abgeordneten zusammen Österreich ist durch 18 Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten ( 5 Vertreter der Fraktion der Europäischen Volkspartei 5 Vertreter der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten 3 Vertreter der Fraktion der Grünen 4 Vertreter der Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit 1 Vertreter in der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten) Präsident des Europäischen Parlaments = Martin Schulz (Deutschland)
10. Welche Zuständigkeiten hat das Europäische Parlament? a. ) Mitwirkung an der Gemeinschaftsrechtsetzung: das Europäische Parlament ist kein selbständiges Rechtsetzungsorgan wie ein nationales Parlament Im Zusammenwirken mit Rat wird das Europäische Parlament als Gesetzgeber tätig. Das Regelverfahren in der Rechtsetzung ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (entspricht dem früheren Verfahren der Mitentscheidung) Parlament und Rat sind in ihrer Bedeutung gleichgestellt und müssen sich über den geplanten Rechtsakt einig werden b. ) Haushaltsrechte: Der jährliche Haushaltsplan wird von Parlament und Rat gemeinsam aufgestellt. Der mehrjährige Finanzrahmen wird vom Rat nach Zustimmung des Parlaments festgelegt. Beim Eigenmittelbeschluss (damit werden Einnahmen der Union festgelegt) verbleibt dem Parlament ein bloßes Anhörungsrecht; es beschließt der Rat einstimmig nach Zustimmung der Mitgliedstaaten. Parlament kontrolliert Ausführung des Hauhaltsplans, dabei kann Hilfe des Rechnungshofs in Anspruch genommen werden Sonstiges: Es wählt den Präsidenten der Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates Bestellung des gesamten Kommissionskollegiums bedarf der Zustimmung des Parlaments c. ) Kontrollrechte: Die ordnungsgemäße Abwicklung der Unionspolitiken wird vom Europäischen Parlament kontrolliert (Anfragen an Kommission) auf Antrag eines Viertels der Parlamentsmitglieder kann Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, Misstrauensantrag gegen gesamte Kommission kann beschlossen werden(2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die absolute Mehrheit aller Abgeordneten darstellen muss, ist dafür erforderlich)
11. Wie erfolgt die Beschlussfassung im Europäischen Parlament? grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen abhängig vom Zuständigkeitsbereich Unionsrechtsetzung: Haushaltsrecht: Kontrollrechte: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (siehe Frage 34) mehrjähriger Finanzrahmen wird vom Rat mit Zustimmung des Parlaments festgelegt Eigenmittelbeschluss – Parlament hat bloßes Anhörungsrecht Antrag eines Viertels seiner Mitglieder kann Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschließen Annahme eines Misstrauensantrags kann Kommission zur Niederlegung des Amtes zwingen (2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die absolute Mehrheit aller Abgeordneten darstellen muss) Kommissionspräsident wird mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt Bestellung des Kommissionskollegiums bedarf der Zustimmung des Parlaments
12. Wer ist Mitglied des Europäischen Rates? Europäischer Rat ist das höchstrangig zusammengesetzte Organ der Union; besteht aus Staats oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten des Europäischen Rates (Donald Tusk, Polen) und der Kommission (Jean Claude Juncker, Luxemburg) Hoher Vertreter der Union für Außen und Sicherheitspolitik (Frederica Mogherini, Italien) nimmt an den Arbeiten des Europäischen Rates teil Mitglieder des Europäischen Rates können sich von jeweils einem Minister bzw. der Kommissionspräsident von einem Mitglied der Kommission unterstützen lassen
13. Wofür ist der Europäische Rat zuständig? Europäischer Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hiefür fest Europäischer Rat ist für die Annahme einer Reihe von für die Union wesentlichen Beschlüssen zuständig (z. B. Vertragsänderungsverfahren)
14. Welche Aufgaben hat der Präsident des Europäischen Rates? Wird vom Europäischen Rat für 2 1/2 Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl ist zulässig Präsident führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und nimmt auf seiner Ebene die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik wahr – unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen und Sicherheitspolitik Europäischer Rat wird vom Präsidenten einberufen und tritt 2 Mal pro Halbjahr zusammen; erforderlichenfalls können außerordentliche Tagungen einberufen werden
15. Wie erfolgt die Beschlussfassung im Europäischen Rat? Nach dem Konsens Prinzip, dh es werden keine formalen Abstimmungen durchgeführt. Ein Beschluss kommt dann zustande, wenn keine Gegenstimme festgestellt wird. Kommt es (aufgrund von speziellen Regelungen in Verträgen) zu formalen Abstimmungen, sind der Präsident des Europäischen Rates und der Kommission nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder des Europäischen Rates können sich gegenseitig Stimmrecht übertragen, jedoch kann jedes Mitglied das Stimmrecht nur für höchstens ein weiteres Mitglied ausüben.
16. Wer ist Mitglied des Rates? Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaates verbindlich zu handeln. Rat tagt in verschiedenen Zusammensetzungen (Ratsformationen). Je nach Art der anstehenden Entscheidung wird der Rat aus den Ministern der Mitgliedstaaten gebildet, in deren Ressort die Entscheidung fällt z. B. : ECOFIN – Rat für Wirtschaft und Finanzen (Finanz /Wirtschaftsminister) Rat Umwelt – (Umweltminister) Rat Allgemeine Angelegenheiten Rat Auswärtige Angelegenheiten Übrige Ratsformationen werden durch Europäischen Rat festgelegt. Ratsarbeitsgruppen (Bedienstete der Ministerien der Mitgliedstaaten) bereiten Arbeiten im Rat vor. Vor den Ratstreffen werden die Arbeiten vom Ausschuss der ständigen Vertreter der Regierungen (bei der Union akkreditierte Botschafter der Mitgliedstaaten) koordiniert. Rat vertritt mitgliedstaatliche Interessen Vorsitz: System der gleichberechtigten Rotation Gruppenpräsidentschaft von jeweils 3 Staaten für die Dauer von 18 Monaten, ein Staat nimmt für jeweils 6 Monate den Vorsitz ein, die anderen beiden Staaten unterstützen ihn dabei derzeit (November 2016) Vorsitz Slowakei (Juli bis Dezember 2016) zum Zeitpunkt der Prüfung für 1. Halbjahr 2016 Vorsitz Malta
17. Welche Abstimmungsarten gibt es im Rat? Der Rat kann seine Beschlüsse einstimmig (jedem Mitglied des Rates kommt eine Stimme zu) mit einfacher Mehrheit (absolute Mehrheit der Mitglieder, ohne Stimmengewichtung, jedem Mitglied des Rates kommt eine Stimme zu) mit qualifizierter Mehrheit (Mindeststimmenanzahl häufigste Form der Beschlussfassung) mindestens 55% der Mitglieder des Rates, gebildet von mindestens 15 Ratsmitgliedern, sofern die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65% der Unionsbevölkerung ausmachen. fassen. Stimmenwägung bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit: Mindeststimmenzahl für qualifizierte Mehrheit 260 Gesamt 352 (Österreich stehen derzeit 10 Stimmen zu) Zustandekommen von Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit: Wird über Vorschlag der Kommission abgestimmt → qualifizierte Mehrheit = bei Vorliegen der Mindeststimmenanzahl, sofern Beschluss von Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen wird, auf Antrag eines Ratsmitgliedes müssen die beschließenden Staaten eine Mehrheit von 62 % der Unionsbevölkerung repräsentieren (= dreifache Mehrheit) Vorschlag kommt nicht von Kommission → bei Vorliegen der Mindeststimmenanzahl und Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten (auf Antrag eines Ratsmitgliedes müssen die beschließenden Staaten eine Mehrheit von 62 % der Unionsbevölkerung repräsentieren = dreifache Mehrheit)
18. Welche Zuständigkeiten hat der Rat? Rat übt gemeinsam mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus und ist der Gesetzgeber der Union • Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: dem Rat steht die Rechtsetzungsbefugnis uneingeschränkt zu, dem Parlament kommen dabei wesentlich weniger Rechte zu. Das sind Rechtsakte einer zwischenstaatlichen Konstruktion, denen keine unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten zukommt. Die Mitgliedstaaten sind an Beschlüsse im Rahmen der GASP gebunden, für die innerstaatliche Geltung bedürfen diese einer nationalen Umsetzungen um Rechtswirkung zu entfalten. • Exekutivbefugnisse: Beschluss gegen einen Mitgliedstaat bei übermäßigem Haushaltsdefizit Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und internationalen Abkommen Erneuerung von Mitgliedern des Rechnungshofes, des Wirtschafts und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen • Kontrollrechte: Der Rat kann Handlungen oder Unterlassungen der Kommission durch den Gerichtshof überprüfen lassen. Beim Gerichtshof kann ein Antrag auf Amtsenthebung gegen ein Kommissionsmitglied eingebracht werden.
19. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Europäischen Rat und dem Rat? Rat vertritt Interessen der Mitgliedstaaten Unterschiede in der Zusammensetzung: Europäischer Rat: höchstrangig zusammengesetztes Organ der Union Staats oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission Rat: Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene Unterschiedliche Aufgabenbereiche Europäischer Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen der Union fest Rat maßgebliches Rechtssetzungsorgan gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
20. Was ist der Europarat? Eigenständige internationale Organisation in Europa, kein Organ der Europäischen Union 1949 in London gegründet Sitz in Straßburg 47 Mitgliedstaaten (Westeuropäische Staaten und viele Staaten des ehemaligen Ostblocks) Ziele: Verwirklichung einer engeren europäischen Einheit, Verbesserung der Lebensbedingungen in Europa, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte (im Rahmen des Europarates wurde 1950 die Europäische Konvention für Menschenrechte unterzeichnet) Organe: Parlamentarische Versammlung Ministerkomitee (Außenminister der Mitgliedstaaten) Fachministerkonferenz (für die Bereiche Justiz, Unterricht, Familienfragen, Raumordnung…. ) Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
21. Wie setzt sich die Kommission zusammen? Kollegialorgan, das aus je einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates besteht (derzeit 28) Hoher Vertreter der Union für Außen und Sicherheitspolitik – Vizepräsident der Kommission Mitglieder üben ihr Amt unabhängig aus; Kommission in ihrer Gesamtheit und einzelne Mitglieder sind weisungsfrei (Anweisungen von Regierungen der Mitgliedstaaten sind unzulässig und dürfen nicht befolgt werden)
22. Welche Rolle spielt das Europäische Parlament bei der Bestellung der Kommission Europäischer Rat schlägt den Europäischen Parlament mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor Parlament wählt diesen Kandidaten mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder (bei Ablehnung durch das Parlament schlägt der Europäische Rat einen neuen Kandidaten vor) Rat nimmt – im Einvernehmen mit dem neuen Kommissionspräsidenten – aufgrund der Vorschläge der Mitgliedstaaten die Liste der übrigen Kommissionsmitglieder an Kommissionskollegium (inkl. Präsident und Hohem Vertreter) stellt sich dem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Kommission wird sodann vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt
23. Wie heißt das österreichische Kommissionsmitglied? Johannes Hahn zuständig für den Bereich Nachbarschaftspolitik, Erweiterung
24. Wie erfolgt die Beschlussfassung in der Kommission? Die Kommission fasst ihre Beschlüsse als Kollegium mit der Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder.
25. Welche sind die wichtigsten Kompetenzen der Kommission? a) Legislativrechte: Der Kommission kommt das Recht zu Vorschläge für Sekundärrecht vorzulegen. Rat und Parlament können im Bereich der Rechtssetzung nur tätig werden, wenn ein Vorschlag der Kommission vorliegt. Die Kommission kann von Rat und Parlament aufgefordert werden Vorschläge auszuarbeiten und vorzulegen (Motor der Union, Initiativmonopol) Dadurch wird das ordnungsgemäße Funktionieren und die kontinuierliche Entwicklung der Union gewährleistet. Die Kommission kann (neben Rat und Parlament) Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erlassen, Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben. Es handelt sich dabei um Durchführungsbestimmungen, zu deren Erlassung eine ausdrückliche Ermächtigung in einer Verordnung oder Richtlinie des Rates erforderlich ist. b) Exekutivrechte: Haushalt: Der Entwurf für den Unionshaushalt wird von der Kommission erstellt. Der Kommission obliegt auch die Verwaltung des genehmigten Haushalts; auch Fonds der Union werden verwaltet (z. B. Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Wettbewerbsaufsicht (Untersagung von Kartellen, Verhängung von Bußgeldern) Vertretung nach außen ausgenommen im Bereich der GASP c) Kontrollrechte Die Kommission überwacht die sich für die Mitgliedstaaten aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen – Umsetzung von Unionsrecht in nationales Recht, Anwendung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen kann die Kommission den Gerichtshof anrufen (Hüterin der Verträge). d) Komitologie: Bei der Erlassung von Durchführungsbestimmungen ist die Kommission an die Stellungnahme des Komitologie Ausschusses gebunden (Ausschuss aus Verwaltungsbediensteten der Mitgliedstaaten)
26. Wie wird der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bestellt und welche Aufgaben hat er? Frederica Mogherini Italien Hoher Vertreter wird mit qualifizierter Mehrheit für die Funktionsperiode der Europäischen Kommission nach Zustimmung des Kommissionspräsidenten vom Europäischen Rat ernannt. mehrere Funktionen: Vizepräsident der Europäischen Kommission Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten Außenbeauftragter des Europäischen Rates Aufgaben: Leitet Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik der Union und führt sie im Auftrag des Rates durch. In diesem Bereich mach der Hohe Vertreter dem Rat Vorschläge bzw. Initiativen. Der Hohe Vertreter vertritt die Union im Rahmen der GASP nach außen. Innerhalb der Kommission ist der Hohe Vertreter mit dem Vereich der Außenbeziehungen und der Koordinierung der übrigen Aspekte des auswärtigen Handelns betraut. Doppelfunktion: in der zwischenstaatlich geführten Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik im Rahmen der auf supranationaler Ebene durch die Kommission wahrgenommenen Außenbeziehungen soll Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union sicherstellen
27. Welche Spruchkörper umfasst der Gerichtshof der Europäischen Union? Gerichtshof, Gericht und Fachgerichte (Entscheidungen werden im Plenum oder durch Einzelrichter gefällt) Gericht – setzt sich aus mindestens einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen, ist für eine Reihe von Entscheidungen in 1. Instanz zuständig. Gegen Entscheidungen kann ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingebracht werden Gericht ist Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen der Fachgerichte, die dem Gericht für besondere Sachgebiete beigeordnet sind.
28. Wie setzt sich der Gerichtshof zusammen? Der Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet das gesamte die Gerichtsbarkeit ausübende Organ der Union, das mehrere Spruchkörper (Gerichtshof, Gericht und Fachgerichte) umfasst Gerichtshof – jeder Mitgliedstaat stellt einen Richter (Dr. Maria Berger, Österreich); die derzeit 28 Richter wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten für die Dauer von 3 Jahren (einen Wiederwahl ist zulässig). 9 Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof; sie sind zuständig für die Erstellung von begründeten Schlussanträge (das sind Rechtsgutachten, die einen Urteilsvorschlag enthalten, dem der Gerichtshof in der Regel folgt. )
29. Was sind die wichtigsten Verfahrensarten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union? Vertragsverletzungsverfahren: Kommission und jeder Mitgliedstaat können den Gerichtshof bei Verdacht auf Vertragsverletzung anrufen. (rechtzeitige oder nicht vollständig erfolgte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch einen Mitgliedstaat – häufigster Anwendungsfall) stellt Gerichtshof Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Verpflichtung aus Verträgen fest – wenn Mitgliedstaat Urteil nicht nachkommt, Zwangsgelder oder Zahlung eines Pauschalbetrags können verhängt werden Nichtigkeitsklage: Um die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebungsakte des Europäischen Parlaments des , des Rates, der Kommission oder Europäischen Zentralbank zu gewährleisten, kann beim Gerichtshof gegen Handlungen dieser Organe aus bestimmten Gründen (Unzuständigkeit, Verletzung von Primär oder Sekundärrecht, Ermessensmissbrauch) Klage erhoben werden. Klageberechtigung kommt dabei den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, der Europäischen Zentralbank und dem Ausschuss der Regionen (letztere 3 jeweils nur zur Wahrung der eigenen Rechte) und jeder natürlichen oder juristischen Person , (unter gewissen Voraussetzungen) zu. Untätigkeitsklage: Mitgliedstaaten, natürliche oder juristische Personen und Organe der Union können bei Untätigkeit von Parlament, Europäischer Rat, Kommission oder Zentralbank vor dem Gerichtshof Klage erheben, sofern diese Untätigkeit als Vertragsverletzung zu qualifizieren ist. Vor Klageerhebung muss eine Aufforderung ergehen, tätig zu werden. Schadenersatzklage: Schadenersatzklagen wegen außervertraglicher Haftung der Gemeinschaften (z. B. für Schäden, die Organe oder Bedienstete in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachen) Vorabentscheidungsverfahren: (siehe eigene Fragestellung)
30. Was versteht man unter dem Vorabentscheidungsverfahren? Der Gerichtshof hat dadurch die Möglichkeit sehr effektiv die einheitliche Anwendung und Auslegung von Unionsrecht in den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der Gerichtshof entscheidet im Wege der Vorabentscheidung über: die Auslegung der Verträge, die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Unionsorgane, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union Ergibt sich in einem Verfahren vor dem Gericht (unter den Gerichtsbegriff sind auch die Unabhängigen Verwaltungssenate in Österreich zu subsumieren) eines Mitgliedstaates die Frage der Beurteilung von Unionsrecht und erscheint diese Frage zur Erlassung des Urteils erforderlich, kann das laufende Verfahren unterbrochen werden, um die relevante Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Ein letztinstanzliches Gericht ist zur Vorlage verpflichtet. Die Vorabentscheidung des Gerichtshofes ist in der Entscheidung des nationalen Gerichtes entsprechend zu berücksichtigen.
31. Was ist der Ausschuss der Regionen und welche Aufgaben hat er? Er zählt zu den in den Verträgen aufgezählten sonstigen Einrichtungen. Diese haben im Rechtsetzungsverfahren der Gemeinschaft bestimmte Rechte (Anhörungsrechte bzw. Rechte auf Stellungnahme) Er besteht aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. 350 Mitglieder, Österreich stellt 12 davon (je ein Mitglied pro Bundesland sowie drei Mitglieder, die von Städte und Gemeindebund gestellt werden). Mitglieder müssen ein auf Wahlen beruhendes Mandat einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sein. Mitglieder werden auf Vorschlag der Mitgliedstaaten vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf 5 Jahre ernannt. Anhörungsrechte Wenn in den Verträgen vorgesehen (z. B. verpflichtende Anhörung) oder wenn es Rat oder Kommission für zweckmäßig erachten. Stellungnahmerecht Wenn Wirtschafts und Sozialausschuss gehört wird und spezifische regionale Interessen berührt sind. Selbstbefassungsrecht wenn er es für zweckdienlich erachtet. Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union In den Fällen, in denen die Anhörung der Ausschuss der Regionen verpflichtend vorgesehen ist, kann der Ausschuss der Regionen wegen Verstoß eines Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip Nichtigkeitsklage erheben.
32. Was versteht man unter primärem Gemeinschaftsrecht? Unter primärem Unionsrecht (Primärrecht) versteht man all jene Bestimmungen, die in den Verträgen der EU (Verfassung der EU) festgelegt sind. Wichtigste Verträge: Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrecht des Europäischen Rates Beitrittsverträge Allgemeine Rechtsgrundsätze: Leiten sich aus den Verträgen ab (z. B. der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz in der gemeinsamen Agrarpolitik) und aus Rechtsordnung der Mitgliedstaaten (z. B. Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit) Allgemeine Rechtsgrundsätze dienen dem Gerichtshof der Europäischen Union als Interpretationshilfe Grundrechte Völkerrechtliche Abkommen: Einen Rang zwischen primärem und sekundärem Gemeinschaftsrecht nehmen die von der EG abgeschlossenen völkerrechtlichen Abkommen ein; ihr Abschluss hängt von den Vorschriften des primären Gemeinschaftsrechts ab, die Abkommen sind für die Gemeinschaftsorgane verbindlich und gehen daher Sekundärrecht vor, das von Organen geschaffen wird. gemischte Abkommen: Im Primärrecht finden sich nur Einzelkompetenzen zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen. Wenn der Union die Kompetenzen teilweise fehlen, werden gemischte Abkommen abgeschlossen, dh sowohl Union als auch Mitgliedstaaten werden Vertragspartner des jeweiligen internationalen Abkommens. z. B. Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum
33. Welche sind die beiden wichtigsten Formen des Sekundärrechts? Verordnungen Richtlinien All jene Rechtsakte, die aufgrund des Primärrechts von den Unionsorganen erlassen werden, stellen Sekundärrecht dar. Verordnung: Diese ist in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; d. h. die Rechtsvorschrift erlangt ohne Mitwirkung der Gesetzgebungsorgane der Mitgliedstaaten (ohne Transformation) Rechts wirksamkeit. Verordnungen begründen Rechte und Pflichten gegenüber den Mitgliedstaaten und deren Behörden, in manchen Fällen auch gegenüber Einzelnen. Sie verdrängen entgegenstehendes nationales Recht. Auch spätere gesetzgeberische Maßnahmen von Mitgliedstaaten, diesen Verordnungen widersprechen, sind unzulässig. Richtlinien: Diese sind für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich. Die Wahl der Form und der Mittel, durch die das festgelegte Ziel in der innerstaatlichen Rechtsordnung verwirklicht wird, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Diese sind verpflichtet ihre nationalen Rechtsvorschriften innerhalb der in der Richtlinie festgesetzten Frist anzupassen. Hauptanwendungsfall: Rechtsangleichung – komplizierte Rechtsbereiche sollen schrittweise den Gemeinschaftszielen angepasst werden. Die geringe Regelungsdichte der Richtlinie (gegenüber VO) soll flexiblere Anpassung an besondere Verhältnisse in Mitgliedstaaten ermöglichen und auch Kompetenzen der nationalen Gesetzgebungsorgane berücksichtigen. Unterlässt es ein Mitgliedstaat Richtlinien fristgerecht umzusetzen, kann sich der Einzelne auf Bestimmungen aus (nicht) rechtzeitig umgesetzten Richtlinien direkt berufen.
34. Wie geht das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vonstatten? Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (entspricht dem früheren Verfahren der Mitentscheidung) Vorschlag der Kommission: (Europäisches Parlament bzw. Rat können die Kommission auffordern, Vorschläge zu unterbreiten; „Bürgerinitiative“ – mindestens eine Million Unionsbürger. Innen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten können von der Kommission die Vorlage von Vorschlägen verlangen) Vorschlag der Kommission kann der Rat nur einstimmig abändern Kommission kann im Verlauf des Verfahrens ihren Vorschlag jederzeit ändern Erste Lesung: Europäisches Parlament legt seinen Standpunkt fest und übermittelt ihn dem Rat stimmt zu – Rechtsakt ist in der Fassung des Europäischen Parlaments Standpunkt angenommen Rat stimmt nicht zu – legt seinen Standpunkt fest und übermittelt ihn an Parlament Zweite Lesung: Parlament billigt den Standpunkt des Rates oder äußert sich binnen drei Monaten nicht– Rechtsakt ist in der Fassung des Ratsstandpunktes angenommen Parlament lehnt den Standpunkt des Rates mit der Mehrheit seiner Mitglieder ab – der vorgeschlagene Rechtsakt gilt als nicht erlassen Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder Abänderungen zum Standpunkt des Rates vorschlagen, die es Rat und Kommission übermittelt Billigt der Rat alle Abänderungen, so gilt der betreffende Rechtsakt als angenommen (Änderungen, die Kommission ablehnt, sind einstimmig zu beschließen) Vermittlungsverfahren: wenn der Rat nicht alle Abänderungsvorschläge des Parlaments billigt, beruft der Präsident des Rates im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments den Vermittlungsausschuss ein. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Rates und aus ebenso vielen das Parlament vertretende Mitglieder. Aufgabe des Ausschusses ist es, binnen 6 Wochen eine Einigung auf der Grundlage der Standpunkte von Rat und Parlament zu erzielen. Scheitert der Vermittlungsausschuss gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen. Dritte Lesung: Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf, muss dieser von Rat und Parlament binnen 6 Wochen angenommen werden, sonst gilt der vorgeschlagene Rechtsakt als nicht erlassen.
35. Was ist die WTO? World Trade Organisation Welthandelsorganisation die WTO (1994 gegründet) stellt mit 161 Mitgliedstaaten die zentrale Weltwirtschaftsorganisation dar die EG ist der WTO in Form von Abkommen beigetreten den Kern des WTO Wirtschaftsrechts bilden drei Abkommen: GATT – Allgemeines Zoll und Handelsabkommen GATS – Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen TPIPS – Handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums Sitz der WTO in Genf Organisation ist mit eigenen Organen ausgestattet.
EU-Recht B Kurs Kapitel III.
36. Wie sind die Grund- und Menschenrechte in der Union geschützt? Grundrechte, wie in der EMRK gewährleistet und wie sich aus gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind allgemeine Grundsätze des Unionsrechts Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechte: begründen subjektive Ansprüche des Einzelnen gegenüber Unionsorganen oder Behörden der Mitgliedstaaten Grundsätze: Können durch Rechts oder Durchführungsakte umgesetzt werden. Zu deren Auslegung oder Überprüfung dienen die Grundsätze als Maßstab. Von den Grundsätzen selbst können keine direkten Ansprüche abgeleitet werden. Verhältnis der Charta zur Europäischen Menschenrechtskonvention: Das Unionsrecht kann weitergehenden Schutz gewähren. Keinesfalls darf der Schutz durch die Charta geringer sein als der EMRK Schutz Für die Durchsetzung der Rechte gibt es kein gesondertes Verfahren, weshalb diese Rechte nur im Wege der bestehenden Möglichkeiten eingeklagt werden können. Der direkte Zugang zum Gerichtshof der Europäischen Union eröffnet sich über die Nichtigkeitsklage in Bezug auf Handlungen von bestimmten Unionsorganen. Durchführungsakte der Mitgliedstaaten, die Grundrechte verletzen, sind nicht direkt vor dem Gerichtshof der Union bekämpfbar.
37. Was versteht man unter „konstruktiver Enthaltung“? Auswärtiges Handeln der Union Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik konstruktive Enthaltung: Ein Mitgliedstaat akzeptiert die Verbindlichkeit eines Beschlusses, der Mitgliedstaat selbst ist aber nicht zur Durchführung des Beschlusses verpflichtet. Mit diesem Instrumentarium wollte man einzelnen Staaten (etwa neutralen) in sensiblen außenpolitischen Fragen einen Ausweg eröffnen, der gleichzeitig eine drohende Blockade einer Unionsmaßnahme durch diese Staaten verhindert.
38. Zählen Sie wenigstens drei Rechte auf, die sich aus der Unionsbürgerschaft ergeben? Staatsbürger. Innen der Mitgliedstaaten der Union besitzen automatisch zusätzlich zur nationalen Staatsbürgerschaft die Unionsbürgerschaft Rechte: Mobilitäts und Aufenthaltsrecht in der Union aktives und passives Kommunalwahlrecht aktives und passives Wahlrecht zum Europäischen Parlament diplomatischer und konsularischer Schutz in den Drittstaaten durch die Vertretungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, wenn der Heimatstaat keine Vertretung unterhält Petitionsrecht bei Europäischen Parlament Beschwerderecht an den Bürgerbeauftragten des Europäischen Parlaments
39. Was versteht man unter dem Begriff Binnenmarkt? Welche sind die wesentlichen Elemente (Freiheiten)? Der Binnenmarkt ist ein Gebiet, in dem das gesamte wirtschaftliche Geschehen einheitlichen Regeln und Bedingungen unterliegt (z. B. Hoheitsgebiet eines Staates). Güter, Dienstleistungen, Personen und Kapital (4 Freiheiten des Binnenmarktes) müssen in einem Binnenmarkt frei verkehren können. Gemeinsam aufgestellte Regeln sichern diese Freiheiten. Einzelstaatliche Bestimmungen sind an diese Gemeinschaftsbestimmungen anzupassen. Freier Warenverkehr: Unterschiedliche Produktions und Verwendungsbestimmungen werden gegenseitig anerkannt, oder gemeinsame Regeln, die in allen Staaten des Binnenmarktes gelten, werden geschaffen (z. B. Sicherheitsbestimmungen, technische Standards, Steuern, usw. ). (Beseitigung der Warenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen) Freier Personenverkehr Berufsausübung von Arbeitnehmern (Freizügigkeit) und die Niederlassung für Unternehmen (Niederlassungsfreiheit) muss zu gleichen Bedingungen gewährleistet sein (Anerkennung von beruflichen Ausbildungen). Beseitigung der Personenkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen Freier Dienstleistungsverkehr Dienstleistungen aller Art (gewerbliche, freiberufliche, handwerkliche, kaufmännische, Bank und Versicherungsdienstleistungen, usw. ) dürfen keinen Ungleichbehandlungen unterliegen. Freier Kapitalverkehr Vermögen darf in alle anderen Mitgliedstaaten transferiert und dort angelegt werden; Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten ihren Sitz haben und Erwerb von Rechten an diesen (Produktionsmittel oder auch Grundstücke); Grundstückserwerb zu privaten Zwecken.
40. Was regeln die Schengener Abkommen? Erstes Schengener Abkommen aus 1985 (Beneluxstaaten, Frankreich und Deutschland) Zweites Schengener Durchführungsübereinkommen aus 1990 Die beiden Abkommen sind eine Ergänzung zum Binnenmarktprogramm Mit dem Schengen Recht werden die Binnengrenzkontrollen zwischen den EU Mitgliedstaaten abgeschafft und die mit den offenen Grenzen verbundenen Sicherheitsfragen geregelt (Außengrenzkontrolle, Behandlung von Drittstaatsangehörigen, Kriminalitätsbekämpfung, Zusammenarbeit von Polizei und Justizbehörden) Das Schengener Abkommen war ursprünglich ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen einzelnen Staaten, da nicht alle Staaten bereit waren, den Wegfall der Grenzkontrollen zu akzeptieren (Vereinigtes Königreich, Irland). Grenzkontrollen sind zwischen 22 der 28 Mitgliedstaaten aufgehoben.
41. Welche sind die Konvergenzkriterien? Voraussetzung für die Teilnahme an der Währungsunion sind die Konvergenzkriterien. Preisstabilität: Die Inflationsrate eines Staates darf nicht mehr als 1, 5% über der Teuerungsrate der – höchstens drei – preisstabilsten Staaten liegen. Haushaltsdisziplin: Das jährliche Haushaltsdefizit eines Staates darf dauerhaft 3% des BIP und die gesamte Staatsverschuldung 60% des BIP nicht übersteigen. Währungsstabilität: Die Währung des Staates, der an der Währungsunion teilnehmen will, muss in den letzten zwei Jahren vor Beitritt gegenüber den anderen Währungen des Europäischen Währungssystem stabil geblieben sein, insbesondere die normalen Bandbreiten eingehalten haben; auch darf der Staat von sich aus keine Abwertung gegenüber dem Euro vorgenommen haben. Zinsstabilität: Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf max. 2% über demjenigen der – höchstens drei – preisstabilsten Staaten liegen.
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