EU Die Europische Union berblick ber Vertragsgrundlagen Institutionen
EU Die Europäische Union Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU Vorwort: rathenau. com unterstützt das Informationsprogramm der Europäischen Kommission, in dem es diese Präsentation der Kommission auf den Internetseiten veröffentlicht. rathenau. com bedauert sehr, dass der Verfassungsvertrag in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, da damit wichtige Systemverbesserungen verbunden sind: 1. Vereinfachung: einziger Text bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten; 2. Mehr Demokratie: stärkere Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte des Europäischen Parlaments, das Mitentscheidungsverfahren wird Regelverfahren, stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, stärkere Rolle der nationalen Parlamente Möglichkeit eines Bürgerbegehrens; 3. Transparenz: Öffentliche Tagungen des Rates in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber 4. Effizienz: Einschränkung des Vetorechts im Rat, Ernennung eines Präsidenten im Europäischen Rat, Ernennung eines EU-Außenministers 5. Legitimität: Doppelte Mehrheit (Mehrheit von 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung) bei Abstimmungen im Rat © Europäische Kommission 2006
EU Wer macht was in der Europäischen Union? In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben die Institutionen der Europäischen Union haben und wie sie zusammenarbeiten. Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen: Geschichte der europäischen Integration, Institutionen der EU, europäische Rechtsgrundlagen, Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion. Stand 16. 05. 2006 © Europäische Kommission 2006
I N D E X EU • • • • • Die drei Säulen der Europäischen Union Die Erweiterung der Union Die Geschichte der europäischen Integration Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat Die Institutionen der EU: Der Rat Die Befugnisse des Rates Die Stimmverteilung im Rat Die Institutionen der EU: Das Europäische Parlament Die Befugnisse des EP Die Sitzverteilung im EP nach Ländern Die Fraktionen des EP Die Institutionen der EU: Die Europäische Kommission Die Generaldirektionen/Dienste der Kommission Die Wahl der Kommissare © Europäische Kommission 2006 Die Aufgaben der Kommission
EU • • • Die Institutionen der EU: Gerichtshof – EWSA Ad. R Der Europäische Gerichtshof Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Die Rechtsordnung der EU Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Freier Warenverkehr Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Freier Kapitalverkehr Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion Die Konvergenzkriterien © Europäische Kommission 2006
* Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen EG Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik Europäische Union (EU) Europäische Gemeinschaften EGKS* Euratom EU Die drei Säulen der Europäischen Union © Europäische Kommission 2006
Die Erweiterung der Union EU • Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande • 1973 • • 1981 1986 1995 2004 • 2007 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich Griechenland Portugal, Spanien Finnland, Österreich, Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Bulgarien, Rumänien (oder 2008) © Europäische Kommission 2006
EU Die Geschichte der europäischen Integration Schuman-Plan 1950 Einheitliche Europäische Akte 1986 (1987) Römische Verträge Gründung EWG und Euratom 1957 (1958) 6 Mitgliedstaaten EGKS 1951 (1952) Vertrag über die Europäische Union (Maastricht) 1992 (1993) Vertrag von Amsterdam 1997 (1999) Vertrag von Nizza 2001 (2003) © Europäische Kommission 2006
EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) -------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (Eu. GH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) --------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006
EU Europäischer Rat (ER) Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet. © Europäische Kommission 2006
EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) -------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (Eu. GH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) --------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006
Der Rat der Europäischen Union EU Die Befugnisse des Rats Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. Der Rat sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten. Rat der Europäischen Union Der Rat und das Europäische Parlament setzen den Haushaltsplan der Gemeinschaft fest. Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte. Der Rat schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Übereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderen Staaten oder internationalen Organisationen. Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen. © Europäische Kommission 2006
Gegebenenfalls muss überprüft Zypern Ungarn Tschechien Spanien [4] [12] [27] werden, ob durch die Ja. Stimmen mind. 62 % der EUEU Bürger vertreten werden. Belgien [12] Rat der Europäischen Union Dänemark [7] Die Stimmverteilung Deutschland [29] im Rat Estland [4] Finnland [7] Frankreich [29] Griechenland [12] Vereinigtes Königreich [29] Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw. ). Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen. Slowenien [4] Slowakei [7] Schweden [10] Portugal [12] Polen [27] Österreich [10] Niederlande [13] Malta [3] Luxemburg [4] Irland [7] In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, d. h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72, 3%). Beschlüsse in einigen sensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit. Italien [29] Zusätzlich muss die Mehrheit Lettland [4] Litauen [7] der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen. © Europäische Kommission 2006
EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) -------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (Eu. GH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) --------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006
Das Europäische Parlament EU Befugnisse: Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse: Die Befugnisse des Europäischen Parlaments 1) Rechtsetzungsbefugnisse 732 Abgeordnete 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse • Mitentscheidungsverfahren • Zustimmungsverfahren • Anhörungsverfahren • Verfahren der Zusammenarbeit © Europäische Kommission 2006
EU Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006 Sitzverteilung im EP nach Ländern DE 99 FR 78 UK 78 IT 78 ES 54 NL 27 BE 24 EL 24 PT 24 SE 19 AT 18 DK 14 SF 14 IE 13 LU 6 EE 6 LV 9 LT 13 PL 54 CZ 24 SK 14 HU 24 SL 7 MT 5 CY 6
EU Die Fraktionen des Europäischen Parlaments Europäisches Parlament © Europäische Kommission 2006
EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) -------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (Eu. GH) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Europol) Beratende Ausschüsse Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) --------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006
EU Die Kommission • Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten). • Jeder Kommissar hat eine Stimme. • Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden. • Auch nach dem Beitritt weiterer Staaten soll es maximal 27 Kommissare geben. © Europäische Kommission 2006
Generaldirektionen/Dienste der Kommission EU Politikbereiche Die Generaldirektionen der Kommission Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt Europe. Aid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Gesundheit und Verbraucherschutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informationsgesellschaft und Medien Personal und Verwaltung Gebäude, Anlagen und Logistik © Europäische Kommission 2006
Ernennen mit qualifizierter Mehrheit EU Staats- und Regierungschefs Die Wahl der Kommissare Präsident der Kommission Benötigt Zustimmung durch EP Kommission nimmt ihre Arbeit auf. Benötigen Zustimmung durch Ernennen Kommissare + Präsident der Kommission EP Schlagen Kommissare vor Staats- und Regierungschefs Mitgliedstaaten © Europäische Kommission 2006
EU Die Aufgaben der Kommission Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicher Verträge zuständig. Die Kommission ist die Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor. EK Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt die EU-Politik durch konkrete Maßnahmen um. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mit dem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts. © Europäische Kommission 2006
EU Die Institutionen der EU Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Europäische Investitionsbank (EIB) -------------Europäischer Investitionsfonds (EIF) Organe Europäische Kommission (EK) Europäischer Gerichtshof (Eu. GH) Europäischer Rechnungshof (Eu. RH) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Europol) Beratende Ausschüsse Rat der Europäischen Union (Rat) Ausschuss der Regionen (Ad. R) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) --------------Europäische Zentralbank (EZB) Einrichtungen mit Sonderstatus © Europäische Kommission 2006
EU Der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz Der Europäische Gerichtshof (Eu. GH) und das Gericht erster Instanz • Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge. • Der Eu. GH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten. • Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem Eu. GH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte. • Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt. • Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. • Das Gericht erster Instanz nahm am 31. 10. 1989 seine Arbeit auf. © Europäische Kommission 2006
EU Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen • EWSA und Ad. R geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab. • Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft. • Der Ad. R besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU. • Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind. • Gegenwärtig hat der Ad. R 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe). • Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein. © Europäische Kommission 2006
EU Die Rechtsordnung der EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge) b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU 1) 2) 3) 4) Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen/Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen © Europäische Kommission 2006
EU Die Grundfreiheiten Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes: Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa Freier Warenverkehr • Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten • Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften • Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt. © Europäische Kommission 2006
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die Grundfreiheiten Freier Personenverkehr • • • Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung der Diplome) Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU -Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen. Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen © Europäische Kommission 2006
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes EU Die Grundfreiheiten Freier Dienstleistungsverkehr • • • Dienstleistungsfreiheit Öffnung der Märkte (beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Telekommunikation) Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht © Europäische Kommission 2006
EU Die Grundfreiheiten Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes Freier Kapitalverkehr • Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen • Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z. B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden) • Liberalisierung des Wertpapierverkehrs © Europäische Kommission 2006
EU Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) WWU (Dritte Stufe) 1999 Euro-Bargeld. Einführung 01. 2002 Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, freie Verwendung des Ecu, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken abgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3. Stufe Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das Europäische System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten des Wechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der Europäischen Union, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts © Europäische Kommission 2006
EU Die Konvergenzkriterien Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1, 5 % übersteigen. Die Währung muss dem Europäischen Währungssystem angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein. Das Zinsniveau darf das Mittel der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten. Die jährliche Neuverschuldung darf 3 % des BIP nicht übersteigen. Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 % des BIP liegen. © Europäische Kommission 2006
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