Erste Informationen und Eindrcke zu Sport als Prfungsfach

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Erste Informationen und Eindrücke zu Sport als Prüfungsfach (P 5) Stand: 05. 11. 2018

Erste Informationen und Eindrücke zu Sport als Prüfungsfach (P 5) Stand: 05. 11. 2018

Gliederung 1. Ablauf in der Einführungsphase 2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Prüfungskurs 3.

Gliederung 1. Ablauf in der Einführungsphase 2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Prüfungskurs 3. Ablauf in der Qualifikationsphase 4. Ablauf Abiturprüfung

1. Ablauf in der Einführungsphase Belegung des Theorie-Vorbereitungskurses in der Einführungsphase: • zusätzlicher Kurs

1. Ablauf in der Einführungsphase Belegung des Theorie-Vorbereitungskurses in der Einführungsphase: • zusätzlicher Kurs i. d. R. im ersten Halbjahr des 11. Jahrgangs • Ziel (laut KC): „Dieser [Kurs, d. V. ] bereitet im Praxis-Theorie. Verbund auf die Anforderungen im Prüfungsfach Sport vor und führt in exemplarischer Weise in den Unterricht der Sporttheorie ein. ” • Hinweise: „Ein isolierter Theoriekurs erfüllt diese Funktion nicht. Im Einführungskurs Sporttheorie wird eine Klausur geschrieben. Die Leistungen im Wahlfach Sporttheorie sind nicht versetzungs- und abschlussrelevant, können aber als Ausgleich herangezogen werden” (KC, S. 11)

1. Ablauf in der Einführungsphase Themen im Vorbereitungskurs gemäß KC (S. 41) • Sportbiologische

1. Ablauf in der Einführungsphase Themen im Vorbereitungskurs gemäß KC (S. 41) • Sportbiologische bzw. –physiologische Grundlagen (Aufbau/Funktion des Bewegungsapparates, der Skelettmuskulatur, Erwärmung etc. ) • Trainingswissenschaftliche Grundlagen (Grundlagen sportlichen Trainings, Übersicht konditionelle und koordinative Fähigkeiten) • Bewegungswissenschaftliche Grundlagen (Grundlagen der Bewegungsanalyse) • Sportsoziologische Grundlagen (Motive/Motivation sportlichen Handelns, Funktionen/ Dysfunktionen des Sports)

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Prüfungskurs • Teilnahme am Vorbereitungskurs im 1. Halbjahr

2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Prüfungskurs • Teilnahme am Vorbereitungskurs im 1. Halbjahr des 11. Jahrganges • ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bis zu Beginn der Qualifikationsphase (nicht älter als ein halbes Jahr)

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sporttheorie (2 Std. ) • „Der Sporttheorieunterricht beschäftigt sich

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sporttheorie (2 Std. ) • „Der Sporttheorieunterricht beschäftigt sich mit Inhalten aus den Themenbereichen Sportbiologie und Trainingswissenschaft, Bewegungswissenschaft sowie Sport und Gesellschaft” (KC, S. 38) genauere Inhalte sind dem KC zu entnehmen => S. 42 ff. • Bewertung des reinen Theorieteils nach Fachkonferenzbeschluss: eine Klausur pro Halbjahr (ca. 40%) und Mitarbeit (ca. 60%)

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std. ) • übergeordnete Bewegungsfelder sind: ▫

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std. ) • übergeordnete Bewegungsfelder sind: ▫ Bewegungsfeldgruppe A (Individualsportarten): z. B. Leichtathletik, Turnen ▫ Bewegungsfeldgruppe B (Partner-/Mannschaftssportarten): z. B. Fußball, Basketball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Faustball • Thematisierung von voraussichtlich fünf Sportarten, wobei nach KC gelten muss: „[. . ] zwei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeldbereich A sowie drei sportpraktische Inhalte aus dem Erfahrungs- und Lernfeldbereich B, wobei ein Zielschuss- und ein Rückschlagspiel enthalten sein müssen. ” (KC, S. 10)

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std. ) • Thematische Schwerpunkte und Anforderungen

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Sportpraxis (2 Std. ) • Thematische Schwerpunkte und Anforderungen können (wie auch für Ergänzungsfächer) in den Kursausschreibungen online eingesehen werden (https: //www. dbg-ahlhorn. eu/wpcontent/uploads/2017/10/Kursausschreibungen-f%C 3%BCr-die. Qualifikationsphase. pdf , in Überarbeitung) • Bewertung der Sportpraxis: abiturnahe Bewertungsstrukturen (z. B. unterschiedliche Prüfungsteile; Wertetabellen des EPAs) • Festlegung der sportpraktischen Inhalte wird sich weitestgehend nach Prüfungswünschen der Schülerinnen und Schüler sowie unterrichtlicher Realisierbarkeit richten. • Sportarten der Prüfung müssen Bestandteil des Unterrichtes sein => ggf. zusätzliche unbenotete Teilnahme an einem Ergänzungsfach, dies kann aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden!

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Theorie-Praxis-Verbund • theoretische Betrachtung der erlebten Praxis • Erprobung

3. Ablauf in der Qualifikationsphase Theorie-Praxis-Verbund • theoretische Betrachtung der erlebten Praxis • Erprobung theoretischer Aspekte in der Praxis Gesamtbewertung des Faches • 50% praktische sowie 50% theoretische Teilnote • Hinweis: Es ist ein Ersatzfach (für P 5) festzulegen (für langanhaltende Verletzung und folgliche Aufgabe des Prüfungsfaches Sport); evtl. zusätzlicher Kurs ggf. individuell mit Herrn Kratsch zu klären

4. Ablauf Abiturprüfung Praktische Prüfung • Prüfung in einer Individualsportart (Bewegungsfeldgruppe A) und einer

4. Ablauf Abiturprüfung Praktische Prüfung • Prüfung in einer Individualsportart (Bewegungsfeldgruppe A) und einer Mannschaftsportart (Bewegungsfeldgruppe B) • nicht an einem Tag (z. B. Leichtathletik in 12/1) Theoretische Prüfung • mündliches Prüfungsgespräch mit thematischem Semesterübergriff • Rückbezug auf eigenes sportliches Treiben • Möglichkeit der Präsentationsprüfung (vgl. § 10 AVO-GOBAK )

4. Ablauf Abiturprüfung Bewertung gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe,

4. Ablauf Abiturprüfung Bewertung gemäß der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), Anlage 1 a ( zu § 4 Abs. 2 Satz 1 ): 3. Sport als fünftes Prüfungsfach Berechnungsformel: E = (8 p + 4 m) : 3 E = Prüfungsergebnis; p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung; m = Punktzahl der mündlichen Prüfung

4. Ablauf Abiturprüfung Hinweise: I) Kann aus Verletzungsgründen keine sportpraktische Prüfung erfolgen (auch nicht

4. Ablauf Abiturprüfung Hinweise: I) Kann aus Verletzungsgründen keine sportpraktische Prüfung erfolgen (auch nicht im Zuge einer Nachprüfung), wird ausschließlich die Note der mündlichen Prüfung in die Abiturnote eingehen. II) Verordnung über Abschlüsse der Gymnasialen Oberstufe: „Wenn im Fach Sport der [. . ] sportpraktische oder mündliche Teil der Prüfung mit der Note , mangelhaft‘ oder , ungenügend‘ bewertet worden ist, kann das Gesamtergebnis bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note , mangelhaft‘ nicht über 6 Punkte und bei der Bewertung eines Prüfungsteils mit der Note , ungenügend‘ nicht über 3 Punkte hinausgehen. “

Relevante Informationsquellen • Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe; die Gesamtschule – gymnasiale

Relevante Informationsquellen • Kerncurriculum für das Gymnasium – Gymnasiale Oberstufe; die Gesamtschule – gymnasiale Oberstufe das Berufliche Gymnasium ; das Kolleg im Fach Sport Quelle: http: //db 2. nibis. de/1 db/cuvo/datei/sp_go_kc_druck_2018. pdf • Ergänzende Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Nds. – Sport Quelle: http: //db 2. nibis. de/1 db/cuvo/datei/20150828_epa_eb_sport. pdf • Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung – Sport Quelle: http: //db 2. nibis. de/1 db/cuvo/datei/epa_sport. pdf • Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO GOBAK) Quelle: http: //www. schure. de/22410/avogobak. htm • Kursausschreibungen für die Qualifikationsphase (Ergänzungsfach und Prüfungskurs) Quelle: https: //www. dbg-ahlhorn. eu/wpcontent/uploads/2017/10/Kursausschreibungen-f%C 3%BCr-die. Qualifikationsphase. pdf • Weitere Verordnungen sind unter www. schure. de zu finden.