Ergnzungstarifvertrag Bosch Ausgangspunkt Bosch stellt die Tarifbindung seiner
Ergänzungstarifvertrag Bosch
Ausgangspunkt: Bosch stellt die Tarifbindung seiner F+E-Aktivitäten in Frage Dies gilt i. B. für den neuen F+E-Standort Abstatt Verhandlungsziel der IG Metall: - Absicherung der Tarifbindung für möglichst viele Beschäftigte - Nachteilige Regelungen für Beschäftigte vermeiden, für Beschäftigte attraktive Wahlmöglichkeiten schaffen - Arbeitszeitpolitik muss auch in Zukunft dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden
Die Sachargumente von Bosch: - der regionale Arbeitsmarkt für Ingenieure in den gesuchten Fachrichtungen ist geräumt. - diese Situation wird auch in den nächsten Jahren anhalten - die F+E-Standorte können nicht im selben Umfang wie andere Bosch-Standorte mit Produktionsanteilen 40 -Stunden-Verträge für Ingenieure anbieten (18% Quote) -die großen Konkurrenten im F+E-Bereich ( DC, Porsche ) bieten trotz Überschreitung der 18% Quote 40 -Stunden-Verträge an. Fazit aus Sicht von Bosch: -Bosch will keine Verträge brechen. -Daher gibt es nur zwei Alternativen: -Bosch und IG Metall finden Alternativen oder -Bosch geht keine Tarifbindung bei Erweiterungsinvestitionen ein.
Arbeitszeitrealität im Entwicklungszentrum Schwieberdingen: -18% Quote wird knapp überschritten -Bosch stellt Ingenieure in nicht-tarifgebundenen Betrieben mit 40 -Stunden Verträgen ein. Hier besteht auch kein Problem der Abwerbung aus tarifgebundenen Bereichen. -Ständige Mehrarbeit. Im Durchschnitt beträgt diese über 5 Stunden pro Woche für Ingenieure (40, 2 Std. ).
Konsequenz: Unterschiedliche Arbeitsbedingungen auf dem gleichen berufsspezifischen Arbeitsmarkt 18% Ingenieure 18% Produktionswerk F+E-Standort
Rechtliche Rahmenbedingungen: BAG-Entscheidung v. 17. 6. 1997 „Der Senat betrachtet die umstrittene Tarifbestimmung als Betriebsnorm, bei der es nach § 3 Abs. 2 TVG nur auf die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ankommt. Die Quote war also an sich zu beachten. Dennoch konnte der Betriebsrat der geplanten Einstellung nicht widersprechen, weil diese nicht gegen § 7. 1. 4. MTV verstößt. Die Tarifbestimmung überlässt es dem Arbeitgeber, wie er die vorgegebene Quote termingerecht erreicht, bindet ihn also nicht bei einzelnen personellen Maßnahmen. “
Das Verhandlungsergebnis:
Flächentarif Vertragsparteien: Südwestmetall / IG Metall Geltungsbereich: Alle M+E Betriebe die Mitglied bei Südwestmetall sind Ergänzungstarif Vertragsparteien: Südwestmetall / IG Metall Geltungsbereich: Robert Bosch Gmb. H Schwieberdingen Robert Bosch Gmb. H Abstatt Bosch-Rexroth AG Schwieberdingen Regelungsinhalt: Abweichende Regelung zur 18% Quote §§ 7. 1. 1. – 7. 1. 4.
Beschäftigte können wählen zwischen: Bezahlte Arbeitszeit 30 – 35 Std. zusätzlich (Basismodell) 5 Std. in LZK. Neu Heute Arbeitszeit 35 – 40 Std. davon max. 37, 5 Std. bezahlt. Differenz in LZK Voraussetzung über K 6/T 6 + Ausnahmen Neu Ausnahme: über 140. 000. -DM Jahresverdienst Arbeitszeit bis 40 Std. bezahlt Voraussetzung: Angebot des Arbeitgebers Max. 18%
Auf das Langzeitkonto hat nur der Beschäftigte selber Zugriff. Es ist Insolvenzgesichert. Es besteht Anspruch auf Entnahme in der Form: -Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit unter 35 -Befristete Freistellung Die konkrete Lage ist mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande gibt es ein betriebliches Schlichtungsverfahren. Einer solchen Vereinbarung bedarf es nicht, bei: - persönlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen - Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen - Gleitender Übergang in die Altersrente ab dem 55. Lebensjahr In diesen Fällen müssen Ankündigungsfristen eingehalten werden. Die Mindestdauer beträgt hier 3 Monate Weiter kann in den Fällen des § 1 Besch-TV (Arbeitszeitverkürzung ohne Entgeltausgleich bei Beschäftigungsproblemen) Zeitguthaben zum Entgeltausgleich eingesetzt werden.
Es gelten folgende Grundsätze: -Die Wahl des Arbeitszeitmodells ist freiwillig. -Jede geleistete Arbeitszeit wird erfasst und dokumentiert -Arbeitszeit verfällt nicht - Zusätzliche Verpflichtung zur Begrenzung von Mehrarbeit -Arbeitszeitkontenstände müssen vor dem Ausscheiden, spätestens vor Rentenbeginn ausgeglichen werden -Sonderregelung für „Störfälle“ wie Tod oder Ausscheiden aus dem Unternehmen
Weitere Verabredungen zum Tarifvertrag für Bosch: Erweiterte Arbeitszeitmodelle auch für: -Einstellung von FH-und BA Absolventen (befristet auf 5 Jahre) in K 5/T 5 -Leitungssekretärinnen und Ausbildungsmeister Eckpunkte einer BV zu Langzeitkonten bei Bosch: -Garantierte Verzinsung des Zeitguthabens mit 6% -Konto wird als Zeit-Wert-Konto extern geführt -Ausfallprinzip: Kontozufluss auch bei Urlaub und Krankheit
Revisionsklauseln (Rückführung auf Basismodell 35 Stunden-Woche): -Betrieblich: -vor Einführung von Kurzarbeit - vor Durchführung von Personalanpassungsmaßnahmen ( bedarf einer Betriebsvereinbarung ) -Tariflich: - bei einer erheblichen Veränderung auf dem Arbeitsmarkt für betroffene Beschäftigtengruppen (Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien, im Streitfall entscheidet die tarifliche Schlichtungsstelle) - Kündigung und Neuverhandlung des Ergänzungstarifes
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