Erdungsmanahmen bei der Feuerwehr zur Ableitung statischer Aufladung
Erdungsmaßnahmen bei der Feuerwehr zur Ableitung statischer Aufladung Haftung, © by Heinz Kamphausen Verfasser: Heinz Kamphausen Tel: 30 Buscherbahn 36 24 31 / 97 10 31 41812 Erkelenz info@hk-erdung. de 0 24 31 / 97 10 Fax: e. Mail: 0
Messen der Ableitung der Erdungsmaßnahmen Haftung, © by Heinz Kamphausen Verfasser: Heinz Kamphausen Tel: 30 Buscherbahn 36 24 31 / 97 10 31 41812 Erkelenz info@hk-erdung. de 0 24 31 / 97 10 Fax: e. Mail: 0
Zweck der Erdung • schon vorhandene Ladung ableiten • schon vorhandene Potentialunterschiede ausgleichen • Ladungsaufbau während des Einsatzes verhindern
Hinweise • Es wird nur beschrieben, wie die Leitfähigkeit zwischen den geerdeten Elementen und dem Erdungspunkt geprüft wird • Es wird nicht beschrieben, wie der „Erdkontakt“ des Erdungsspießes geprüft wird (hierzu müssen spezielle „Erdtester“ verwendet werden)
Hinweise • Bei Blitzableitern, Bahnschienen o. ä. kann ein ausreichender „Erdkontakt“ vorausgesetzt werden. • Der Erdkontakt kann durch Wässern der Erdungsstelle verbessert werden
Hinweise • Die BGR 132 (ZH 1/200), das Merkblatt BGI 623 (ZH 1/327), alle einschlägigen Vorschriften und der Stand der Technik müssen beachtet werden • Das Erdungsmaterial und die Geräte müssen jährlich und nach jedem Einsatz auf elektrische Leitfähigkeit nach der Richtlinie BGR 132 (ZH 1/200) überprüft werden • Die Überprüfung soll protokolliert werden
Hinweise • Insbesondere die eigenen Geräte müssen zwischen den Kupplungen auf Leitfähigkeit überprüft werden (z. B. Schlauchpumpe, Handmembranpumpe, Schläuche, . . . ) • Bei hoher Luftfeuchtigkeit (feuchte Atmosphäre) oder feuchten / nassen Oberflächen reduziert sich die Gefahr der statischen Aufladung
Hinweise • Möglichst wenige Maßnahmen in den Ex. Zonen 0 und 1 bzw. 20 und 21 durchführen (Überwachung mit Ex-Meter) • Bei den Messungen Funkenbildung durch Potentialausgleich während der Messung vermeiden
Grenzwert • Der Ableitwiderstand gegen Erde darf nach BGR 132 (ZH 1/200) 106 Ohm (1 000 Ω, 1 000 kΩ) nicht überschreiten • Der Widerstand der Geräte, Schläuche, Armaturen, Kabel, . . . darf nach BGR 132 (ZH 1/200) 106 Ohm nicht überschreiten Die beschriebenen Abläufe sind nur Beispiele, die im Einsatzfall sinngemäß umgesetzt werden sollen.
Hinweis • Die Maßnahmen werden exemplarisch am Beispiel der Erdung nach dem System hk -erdung mit der Kabeltrommel als Sternpunkt beschrieben • Werden Erdungsmaßnahmen – nach dem System hk-erdung mit dem Erdungsspieß als Sternpunkt – nach der „alten Methode“ mit der Sammelschiene als Sternpunkt – als Ringerdung durchgeführt sind die Messungen sinngemäß durchzuführen
Verfahren Messen • Erdung ohne Überprüfung der Leitfähigkeit • Erdung mit Überprüfung der Leitfähigkeit außerhalb des explosionsfähigen Bereiches – mit einem „handelsüblichen“ Ohmmeter
Verfahren ohne Überprüfung der Leitfähigkeit Vorteil • schneller • keine Messgeräte erforderlich zurück zur Auswahl Nachteil • keine Überprüfung der Erdung und Ableitung • Explosionsgefahr! wenn eine Erdungsstelle keinen Kontakt hat
Verfahren ohne Überprüfung der Leitfähigkeit Wichtig!!!: • die Fördergeräte müssen nach Vorschrift überprüft werden • das Erdungsmaterial muss nach Vorschrift überprüft werden • alle Verbindungen der Förder- und Erdungsstrecke müssen sicher installiert sein und Kontakt haben
Verfahren mit Überprüfung der Leitfähigkeit außerhalb des Ex-Bereiches Mit einem „handelsüblichen“ Ohmmeter Vorteil • Ohmmeter kann ohne Schutzausrüstung beobachtet werden • relativ Preiswert zurück zur Auswahl Nachteil • Zweiter Mann erforderlich • Koordination erforderlich
Ablauf
Ablauf • Zweite Kabeltrommel abrollen • Ein Mann baut zuerst den Kontakt zu den geerdeten Teilen im Absperrbereich auf • Zweiter Mann misst dann zwischen Kabel und zweitem Erdungsspieß den Widerstand • Der Widerstand darf maximal 106 Ω betragen
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