Entstehung und Bedeutung der UNBehindertenrechtskonvention ISL e V
Entstehung und Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention © ISL e. V. 2010
Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) © ISL e. V.
Teil 1 Entstehung der BRK © ISL e. V.
Bereits 1993 stellt UNSonderberichterstatter Leandro Despouy in seinem Bericht weltweit Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen (Mm. B) fest © ISL e. V.
Menschenrechtsverletzungen sind zum Beispiel • Gewalt • zwangsweise Heimunterbringung • zwangsweise Sonderbeschulung • nicht barrierefreie Verkehrsmittel und Wohnungen © ISL e. V.
Bis die Verhandlungen zur Konvention beginnen, ist es noch ein weiter Weg (Foto: © Dieaus. Angeln/Klaassen)
1993 UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte besser bekannt als: UN Standard Rules © ISL e. V.
2002 UN-Studie „Human rights and disability“ von Gerard Quinn und Theresia Degener verdeutlicht Notwendigkeit einer Behindertenrechtskonvention © ISL e. V.
Dann geht es schnell. . . • 12/2001: UN setzt Ad hoc-Komitee zur Konventionsprüfung ein • 12/2003: Ausschuss soll Konvention erarbeiten, Mm. B sollen in Regierungsdelegationen mitwirken • für Deutschland ist Theresia Degener in Regierungsdelegation • 01/2004: Arbeitsgruppe legt ersten Entwurf vor © ISL e. V.
. . . dann geht es weiter • 08/2006: Ad hoc-Komitee beendet Arbeit mit seiner 8. Sitzung • 12/2006: UN-Vollversammlung verabschiedet Konvention • 3. Mai 2008: Die Konvention tritt in Kraft • Ratifikationsgesetz in D. zum 1. 09 • 26. März 2009: BRK gilt in Deutschland © ISL e. V.
Konvention der Superlative © ISL e. V. • erstes großes Menschenrechtsdokument im 21. Jh. (50 Artikel + Zusatzprotokoll) • Konvention, die am schnellsten verhandelt wurde • Konvention, die am schnellsten die meiste Zustimmung erhielt • Nichts über uns ohne uns! Noch nie wurde Zivilgesellschaft so stark einbezogen
Teil 2 Bedeutung: Behinderung neu denken!
Historische Aspekte • lange galt behindertes Leben als „lebensunwert“ • bis heute wird es oft als minderwertig betrachtet • das Leben mit Behinderung war/ist von Fremdbestimmung geprägt © ISL e. V.
Zeit des Naziterrors (1933 -1945) • über 300. 000 behinderte Menschen ermordet • ca. 350. 000 behinderte Menschen zwangssterilisiert (Foto: © Peter Emrich, Löbau) © ISL e. V.
50 er/60 er Jahre: entmündigende Fürsorge (Ernst Klee, 1976) © ISL e. V.
Abschied vom medizinischen Modell von Behinderung • individuelles Defizit • körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung © ISL e. V. (Foto: © Heribert Joester)
. . . über die Anerkennung des sozialen Modells von Behinderung • gesellschaftliche Bedingungen • behindert ist man nicht, behindert wird man © ISL e. V.
. . . zur Etablierung von Behinderung als Menschenrechtsthema © ISL e. V. 2010 © ISL e. V.
Definition und Zielrichtung • Behinderung als Wechselwirkung zwischen Betroffenen und Barrieren • nicht mehr Fürsorge oder Rehabilition, sondern gleichberechtigte selbstbestimmte Teilhabe © ISL e. V.
Mit der BRK wird ein vielfältiger Perspektivenwechsel realisiert • von Wohlfahrt/Fürsorge und Rehabilitation zur Selbstbestimmung • von der Integration zur Inklusion • von Objekten zu Subjekten • von Patient. Innen zu Bürger. Innen • von Problemfällen zu Träger. Innen von Rechten (Rechtssubjekten) © ISL e. V.
Zentrale Begriffe und Konzepte • Inklusion • Würde • Selbstbestimmung/ Autonomie (individuelle) • Partizipation © ISL e. V. • • Chancengleichheit Empowerment Barrierefreiheit Disability Mainstreaming
Inklusion • derzeitige Diskussion: behinderte Kinder - Schule • Inklusion betrifft alle Bereiche • Inklusion betrifft alle Menschen © ISL e. V.
• Würde als zentraler Begriff • Schutz der Würde als zentrales Motiv (Foto: © Milan Salje) © ISL e. V.
Menschenrechte = Freiheitsrechte • Freiheit • Gleichheit • Brüderlichkeit? - nein • sondern: Inklusion !!! © ISL e. V.
Menschenrechte • es sind keine neuen Rechte geschaffen worden • geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen zugeschnitten worden © ISL e. V.
„. . . gleichberechtigt mit anderen. . . “ „. . . auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. . . “ Verweigerung von gleichberechtiger Teilhabe = Menschenrechtsverletzung © ISL e. V.
Warum die BRK fehlte: • für Menschenrechtsdiskurs - bislang fehlten Erfahrungen behinderter Menschen - Menschenrechte jetzt vollständiger • für Behinderungsdiskurs - bislang fehlte die Menschenrechtsperspektive © ISL e. V.
Anerkennung behinderten Lebens in einer Gesellschaft der Vielfalt • von: Normmenschen • über: Es ist normal, verschieden zu sein (v. Weizsäcker, 1993) (Foto: © www. dp-hauptstadtcatering. de) • zu: Verschiedenheit als gesellschaftlicher Gewinn © ISL e. V.
„in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen. . . leisten und leisten können und in der Erkenntnis, dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe. . . zu erheblichen Fortschritten in der. . . Gesellschaft. . . führen wird, . . . “ (Präambel, m) © ISL e. V.
Durch die BRK gibt es zwei radikal neue Ansätze • Behinderung wird als Menschenrechtsthema anerkannt • „Nichts über uns ohne uns!“ muss bei Umsetzung realisiert werden © ISL e. V.
weitere Informationen unter: www. un. org/disabilities © ISL e. V.
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