Energieeffizienz am Baudenkmal Richtlinien aus DenkmalschutzSicht Dr Ing
Energieeffizienz am Baudenkmal Richtlinien aus Denkmalschutz-Sicht Dr. -Ing. Gunnar Grün 2. Europäischer Kongress über die Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung historisch bedeutender Gebäude 10. – 11. Oktober 2013 Hofburg Wien Auf Wissen bauen © Fraunhofer IBP
Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP Projektgruppe Kassel Institutsteil Holzkirchen Institut Stuttgart Kassel Nürnberg Stuttgart Holzkirchen © Fraunhofer IBP
Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP: Raumklima Akustik Baubiologie, Bauchemie, Hygiene Energiesysteme Ganzheitliche Bilanzierung Hygrothermik Raumklima Wärmetechnik © Fraunhofer IBP Qualitätvolles Raumklima für § Nutzung § Nutzer
Raumklima Feuchtemanagement Raumklimasysteme Dr. Martin Krus Thomas Kirmayr Denkmalpflege und Bauen im Bestand Simulation Sebastian Stratbücker Dr. Britta von Rettberg Präventive Konservierung und Denkmalpflege Ralf Kilian © Fraunhofer IBP Systemintegration Simone Steiger
Denkmalpflege und Bauen im Bestand n Fraunhofer-Zentrum für energetische Altbausanierung und Denkmalpflege Benediktbeuern n Denkmalpflege in der Bauphysik n Methoden und Technologien für den Erhalt historischer Gebäude n Konzepte für Baudenkmäler, Bestandsbauten und historische Stadtquartiere n Wissenstransfer zwischen Baupraxis, Wissenschaft, Industrie und Denkmalpflege © Fraunhofer IBP
Präventive Konservierung und Denkmalpflege n Raumklimaanalyse und Risikobewertung für Kunst und Kulturgut n Ganzheitliche Erfassung von historischen Gebäuden und Museen n Nachhaltige Konzepte für historische Gebäude und Museen, für Archive und Depots n Materialien und Technologien für die Denkmalpflege / Reversibilität n Dauerhaftigkeit von Restaurierungsmaßnahmen © Fraunhofer IBP
Energieeffizienz am Baudenkmal – Richtlinien aus Denkmalschutz-Sicht © Fraunhofer IBP
Gesellschaftlicher Konsens der „Energiewende“ Ergebnisse einer repräsentativen Befragung (1. 227 Befragte) Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin, 12. August 2013 © Fraunhofer IBP
Vision zur globalen regenerativen Energieversorgung bis 2050 Primärenergie nach Methode der direkten Energieäquivalente © Fraunhofer IBP
Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland © Fraunhofer IBP
Endenergieverbrauch in Deutschland nach Anwendungsbereichen © Fraunhofer IBP
Ziele der Bundesregierung in Deutschland Gebäude: n Die Bundesregierung hat beschlossen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben; dafür ist die Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich etwa 1% auf 2% erforderlich. n „Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20% erreichen. Die Erreichung dieses Ziels wird in das Monitoring zum Sanierungsfahrplan einbezogen. “ n „Für 2050 streben wir eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80% an. “ © Fraunhofer IBP
Wege der Bundesregierung in Deutschland Gebäude: Über ausgewogenes Verhältnis von Fordern und Fördern n Neubauten müssen bereits ab 2020 “klimaneutral“ auf der Basis primärenergetischer Werte sein. n „Wir werden die Effizienzstandards von Gebäuden in der En. EV ambitioniert erhöhen, soweit dies im Hinblick auf eine ausgewogene Gesamtbetrachtung wirtschaftlich vertretbar ist. “ n Das Kf. W-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm wird zunächst auf 1, 5 Mrd. € jährlich aufgestockt und verstetigt. n Ab 2015 wird eine marktbasierte und haushaltsunabhängige Lösung (z. B. weiße Zertifikate) geprüft. n Zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten (10% der Aufwendungen als Sonderausgaben) n Entwicklung eines Sanierungsfahrplans mit dem Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80%, beginnend 2012. © Fraunhofer IBP
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien n EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Mitgliedsstaaten müssen entsprechende Vorschriften erlassen n Energieeinsparungsgesetz (En. EG), Novelle 2013 (Bundestag: 15. 5. 2013) ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Verordnungen, die energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen n Energieeinsparverordnung (En. EV), Novelle 2014 = Umsetzung der EU-Richtlinie(n) = Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden anhand Primärenergiebedarf Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand n DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden = Algorithmen zur energetischen Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden = Regeln für bedarfsorientierte Nachweise (Energieausweise) © Fraunhofer IBP
En. EG 2013 – Wesentliche Neuerungen n § 2 a: Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden: Neubauten ab 2021, Behördenneubauten ab 2019 n § 3 a: Erfassung Energieverbrauch für Betriebskosten auch für Kühlung, Regelung der Abrechnungsinformationen n § 5 a: Energieausweise müssen in Anzeigen veröffentlicht, teils auch ausgehängt werden n § 7: Überwachung der Umsetzung durch die Länder n § 7 b: Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und von Inspektionsberichten über Anlagen und Einrichtungen durch die Länder © Fraunhofer IBP
Entwurf En. EV 2014 – Wesentliche Neuerungen Ziel: ab dem Jahr 2020 sollen alle Neubauten klimaneutral sein n Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten als Niedrigstenergiegebäude (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) d. h. aktuell konkret: n Anforderungserhöhung für den Neubau in 2014 und 2016 n Je 12, 5% Reduzierung des zul. Jahres-Primärenergiebedarfs n Je 10% Verschärfung der geforderten Wärmedämmung der Gebäudehülle n Keine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand n Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, Ausweitung der Aushangpflichten von Energieausweisen n Einführung eines Stichprobenkontrollsystems (Ländervollzug) © Fraunhofer IBP
En. EV – Nachrüstpflichten im Altbau (§ 10): n Erneuerung alter Heizungen (wenn Einbau vor 1. 10. 1978) n Dämmen der zugänglichen Warmwasserleitungen und zugehöriger Armaturen in unbeheizten Räumen (bei Übernahme der Immobilie nach dem 1. 2. 2002 und zwei Jahre nach Einzug) n Dämmen der obersten Geschossdecke mit U < 0, 24 W/(m²K) (bis Ende 2011) © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand Victoriastadt, Berlin Greiz, Thüringen Problem: Bestandsbauten meist nicht energieeffizient! © Fraunhofer IBP Poppelsdorf, Bonn
En. EV - Ausnahmen Nicht anzuwenden (§ 1) auf unter anderem n Nicht beheizte und nicht gekühlte Gebäude n Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind n Nicht permanent genutzte Gebäude (weniger als 4 Monate/Jahr) Abweichungen (§ 24. 1) bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz erlaubt, wenn n die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird n Andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen Ausnahmen (§ 24. 2) zulässig, wenn n Ziele durch andere als die in der En. EV vorgesehenen Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand Motivation n Kulturelles Erbe | Baudenkmale bewahren n Lebensqualität bewahren oder verbessern n Klimaschutz | Energieeffizienz betreiben © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand Wohngebäudebestand vs. Bevölkerung © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand Wohngebäudebestand pro Einwohner Auf jeden 4. bis 5. Einwohner kommt ein Wohngebäude © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand Randbedingungen n Rückgang Neubautätigkeit n Altbauanteil (zahlenmäßig): 77 % n Altbauanteil (energetisch): 95 % Baudenkmäler n ca. 3 -5 % der Gebäude in Deutschland n Bayern: In der Bayerischen Denkmalliste sind eingetragen: n ~120. 000 Baudenkmäler n ~ 900 Ensembles © Fraunhofer IBP
Energetische Modernisierung im Bestand n Schrumpfende Bevölkerung n Steigende Zahl an Wohngebäuden (davon ca. 3 -5% Baudenkmäler) Weniger Investoren für den Erhalt der Bausubstanz verfügbar! © Fraunhofer IBP
Altbau: Baualtersklassen von Wohnungen in Deutschland ¾ der ca. 17 Mio. Wohneinheiten benötigen energetische Modernisierung Quelle: IEMB 2004 © Fraunhofer IBP
Denkmalpflege und Energieeffizienz Konflikt zwischen dem Erhalt historischer Bausubstanz und energetischer Modernisierung Kompatibilität! Nicht alle Lösungen sind sinnvoll ! © Fraunhofer IBP CC-BY Qole Pejorian
Denkmalpflege und Energieeffizienz Denkmalgeschützes Gebäude aus dem 18. Jahrhundert © Fraunhofer IBP Quelle: Wikipedia Quelle: www. enbausa. de Ziel des Denkmalschutzes ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter und Naturerbe dauerhaft gesichert werden. Sanierung mit Passivhausstandard
Denkmalpflege und Energieeffizienz Gefühlvolle Einbindung erneuerbarer Energien? © Fraunhofer IBP
Denkmalpflege und Energieeffizienz Fenstererneuerung auf „russisch“ „Abwrackprämie“ für alte Fenster? – Kf. W-Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus n Kf. W-Effizienzhaus steht für einen sehr niedrigen Energiebedarf. n Ausgangspunkt = Vorgaben der Energieeinsparverordnung En. EV, Referenzgebäude im Neubau wird mit Referenzzahl 100 bezeichnet n Kf. W-Effizienzhaus-Standards sind ambitionierter als die Vorgaben der Energieeinsparverordnung. n Bestandsgebäude dürfen zur Erfüllung des Ordnungsrechts bei umfassender Modernisierung einen um 40 % höheren Jahresprimärenergiebedarf als ein Neubau haben. n Kf. W-100: Bestandsgebäude, die Anforderungen der En. EV an einen Neubau erfüllen, n Kf. W-115: Primärenergiebedarf um 15 Prozent höher sein, n Kf. W-Denkmal: gesonderte Anforderungen für Baudenkmale und besonders erhaltenswerter Bausubstanz © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus Gemessen wird die energetische Qualität anhand n Jahresprimärenergiebedarf und n Transmissionswärmeverlust. Energetische Fachplanung und Baubegleitung mit Energieberater n Einhaltung der technischen Mindestanforderungen wird von Energieberater bestätigt n Bestätigung notwendig für Kreditantrag. n Baubegleitung notwendig für Kf. W-55 und Kf. W-40 © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus Denkmal Baudenkmale: n Gebäude, die aufgrund ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung als Kulturdenkmal eingestuft sind. n Als Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz der Länder eingetragen. sonstige besonders erhaltenswerten Bausubstanz: n Definition rechtlich unbestimmt. n Einstufung durch Kommune (Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt), wenn die Immobilie n in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet steht, n in den Schutzbereich einer Altstadtsatzung fällt oder n aus anderen Gründen zur örtlich erhaltenswerten Bausubstanz zählt. © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus Denkmal Transmissionswärmeverlust (= Sanierung der Gebäudehülle) n keine festen Vorgaben n Nachweis durch Sachverständigen für Baudenkmale, dass alle mit den gestalterischen Auflagen zum Erhalt der Bausubstanz zu vereinbarenden Maßnahmen durchgeführt werden Jahres-Primärenergiebedarf n 160 % des errechneten Wertes für das En. EV-Referenzgebäude n Ausnahmen bei Nachweis durch Sachverständigen für Baudenkmale n Ertüchtigung der Gebäudehülle nicht ausreichend möglich n regenerative Energien können nicht / nur eingeschränkt genutzt werden n Alle technisch möglichen Maßnahmen werden umgesetzt unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und späterer Nutzung © Fraunhofer IBP
Kf. W-Effizienzhaus Denkmal Sachverständiger für Baudenkmale: n Nachgewiesene Kompetenzen: n Energietechnische Kenntnisse n baukulturelles Fachwissen n Einbindung zwingend erforderlich (sowohl bei der Sanierung zum Kf. WEffizienzhaus als auch bei bestimmten Einzelsanierungsmaßnahmen ) n Stellt die für die Beantragung notwendigen Bestätigungen aus n Führt die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch n Unterstützt Einholung von erforderlichen Genehmigungen n Unterstützt Abstimmung der energetischen Planung mit den gestalterischen Anforderungen der zuständigen Behörden © Fraunhofer IBP
Sachverständige für Baudenkmale Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 En. EV Nachgewiesene Qualifikation durch anerkannte Fortbildung Anerkennung durch Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale Fortbildung: Erarbeitung eines Leitfadens (1. Auflage: Dezember 2011) Aufgaben und Zielsetzung Modalitäten Anforderungen an Teilnehmer und Anerkennungsverfahren Struktur der Ausbildung Inhalte und Lernziele in Modulen © Fraunhofer IBP
Sachverständige für Baudenkmale Warum spezifische Qualifizierung? n Energieeffizienz n Primärenergiebedarf in k. Wh n Transmissionswärmeverlust in W/m²K n Denkmalverträglichkeit in ? ? ? n Substanzerhalt n Reversibilität n Erscheinungsbild n Kontext / Wertigkeit n Wirtschaftlichkeit n Kosten in € n Amortisation in a n Abhängigkeit von Dritten in ? ? ? n Gemeinschaftseigentum n Energieversorgung n… © Fraunhofer IBP
Sachverständige für Baudenkmale Warum spezifische Qualifizierung? n Sensibilisierung im Bereich denkmalpflegerischer Fragestellungen n Kenntnis der besonderen Rahmenbedingungen im Denkmalschutz n Methodensicherheit in der Denkmalpflege n Vertiefte Kenntnis und Verständnis über bauphysikalische Kompatibilität n „Übersetzer“ zwischen Denkmalpflege, baulicher Ausführung und Investor © Fraunhofer IBP
Fortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ Modul Einheiten 1 Grundkenntnisse zu Denkmalschutz / Denkmalpflege 15 2 Möglichkeiten der Förderung 1 3 Gesetze / Verordnungen / Richtlinien 4 4 Bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese 16 5 Konzeption von denkmalverträglichen bauphysikalischen Maßnahmen 16 6 Ganzheitliche Betrachtungsweise 4 7 Denkmalspezifisches Planungs- und Instandsetzungskonzept 4 © Fraunhofer IBP
Modul 1: Grundkenntnisse zu Denkmalschutz / Denkmalpflege Zielsetzung: denkmalpflegerische Fragestellungen und Herangehensweisen n Vermittlung von Grundsätzen & Kernanliegen von Denkmalschutz und Inhalte: -pflege 1. 1 Grundlagen des Denkmalschutzes n Fragestellungen mit Blick auf Anwendbarkeit und Übertragbarkeit von Normen und Richtlinien am Baudenkmal 1. 2 Grundlagen der Denkmalpflege 1. 3 Umgang und Methoden der Instandsetzung 1. 4 Denkmalpflegerische n Überblick hinsichtlich historischer Konstruktionen, Baumaterialien und Bestandsanalyse Techniken, deren Eigenschaf-ten und 1. 5 Historische Bauweisen und Baustile Anwendung am Baudenkmal n Sensibilisierung in Bezug auf © Fraunhofer IBP
Methodische Herangehensweise in der Denkmalpflege Beispiel n Anamnese n Vorgeschichte des Bauwerks n Errichtung des Gebäudes, historische Eingriffe und Veränderungen n Ein- und Umbauten, Sanierungsgeschichte des Gebäudes n Schadensdokumentation: Bau- und Anlagentechnik n Zerstörungsfreie Analyse von Bausubstanz, Tragwerk und Baugrund n zerstörungsarme und zerstörungsintensive Analyse © Fraunhofer IBP
Methodische Herangehensweise in der Denkmalpflege Beispiel n Diagnose n Ermittlung von Kennwerten (z. B. Feuchte, Salz) n Festlegung der Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von n Notwendigkeit, Angemessenheit n Substanzschonung n Reversibilität n Wirtschaftlichkeit (inkl. Folgekosten) n Nutzungsansprüchen; Kosten-Nutzen-Analyse n Kostenschätzung n Ausarbeitung der Pläne zur Instandsetzung © Fraunhofer IBP
Methodische Herangehensweise in der Denkmalpflege Beispiel n Therapie - Konzepte für n Gebäudehülle n Dämmung von Geschossdecke, Dach und Keller n Außendämmung n Innendämmung n Fensterertüchtigung n Erneuerung und Verbesserung der Anlagentechnik n Modernisierung der Energieversorgung n Einsatz von erneuerbaren Energien n Abgleich von Nutzung und Bedarf, Einfluss des Nutzerverhaltens © Fraunhofer IBP
Modul 4: Bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese Zielsetzung: n Erfassung und Bewertung des IST-Zustandes eines Objektes n Vermittlung von Methoden und Techniken zur Ermittlung bauphysikalisch relevanter Parameter, deren Bewertungen und Interpretation n Aufzeigen relevanter und praktikabler Messpraktiken am Baudenkmal, deren Einsetzbarkeit und Interpretation n Aufzeigen relevanter bauphysikalischer Zusammenhänge am Baudenkmal im Hinblick auf die energetische Sanierung n Kenntnis in Bezug auf Nutzungsanforderungen und deren Auswirkungen n Vermittlung der Notwendigkeit, historische Gebäude hinsichtlich ihrer vorliegenden Nutzung und den damit verbundenen Risiken und Möglichkeiten genau zu bewerten n Bauphysikalisch vorhandene Schäden erkennen und richtig bewerten © Fraunhofer IBP
Modul 4: Bauphysikalische Bewertung des historischen Bestandes – bauphysikalische Anamnese Inhalte: 4. 1 Materialien, Bauteile, Anlagentechnik 4. 2 Feuchteschutz 4. 3 Luftwechsel 4. 4 Bauschäden und Ursachen 4. 5 Nutzungsanforderungen und Nutzerverhalten © Fraunhofer IBP
Isoplethen zur Bewertung von Schimmelpilzbildung © Fraunhofer IBP 46
Beurteilung von Schimmelpilzwachstum Substratgruppen II biologisch kaum verwertbar (z. B. mineralische Baustoffe) I biologisch gut verwertbar (z. B. Tapeten, Verschmutzung) 0 optimales Substrat (biologische Vollmedien) Grenzwert der DIN 4108 -3 © Fraunhofer IBP
Beurteilung von Schimmelpilzwachstum Beispiel: Flachdach § Standort Holzkirchen; normale Feuchtelast im Innenraum § Dunkle Dachbahn, Dampfbremse sd = 5 m Anfangsfeuchte 60% r. F. § Mineralwolledämmung und Zellulosefaserdämmung Monitor 1 © Fraunhofer IBP Monitor 2
Beurteilung von Schimmelpilzwachstum Mineralwolle Isoplethen an Monitor 1 Isoplethen an Monitor 2 © Fraunhofer IBP Zellulosefaser
Beurteilung von Schimmelpilzwachstum n Schimmelpilzvermeidende Lüftung hängt in komplexer Weise von Klima, Baukonstruktion und Feuchtelasten ab n Durch Anwendung von Simulationsprogrammen lassen sich die Zusammenhänge aufzeigen: 1. Dichtere Fenster nur in Verbindung mit Dämmmaßnahme, sonst hohes Schadensrisiko Energieverbrauch steigt trotz hochdämmender Fenster 2. Neben Stoßlüftung stets eine ausreichende Grundlüftung nötig 3. Wäschetrocknen im Raum bedeutet höheren Lüftungswärmeverlust als der Energieverbrauch eines Kondensattrockners n Bei jeder Energiesparmaßnahme muss die Feuchtesituation des Bauwerks berücksichtigt werden! © Fraunhofer IBP
Beurteilung von Innendämmungen n Eine Hinterströmung der Innendämmung ist unbedingt zu vermeiden vollflächige Verklebung; flexible Dämmstoffe hier vorteilhaft n Fehlstellen im Regelquerschnitt sind ebenfalls zu vermeiden; manche Materialien (z. B. Kalziumsilikat) bieten aufgrund deren hohen LIM eine gewisse Fehlertoleranz n Problematik der Innendämmung an einbindender Wand bzw. Decke ist entgegen der Lehrmeinung eher unbedeutend. n Selbst Fehlstellen in diesem Bereich sind nur wenig kritischer. Grund: Einbindende Wand/Decke bildet an dieser Stelle eine Wärmebrücke zum Rauminneren n Trotzdem kommen Probleme an dieser Stelle vor, aber nicht durch die Innendämmung begründet, sondern durch Änderung der Nutzung, des Lüftungsverhaltens (dichte neue Fenster) etc. © Fraunhofer IBP
Bauprodukte aus Rohrkolben (Typha) Vorteile von Typha als Baumaterial: Durch spezielle Blattstruktur n Schlifpflanze mit hoher natürlicher mikrobieller Resistenz (keine Biozide notwendig) n Schwammähnliches Gewebe mit geringer Wärmeleitfähigkeit ( ≈ 0. 032 W/m. K) n Struktur mit sehr hoher Druckfestigkeit n Geringe Entflammbarkeit Entwicklung von Baumaterialien © Fraunhofer IBP
Anwendungsbeispiel: Fachwerkdämmung Pfeiffergasse, Nürnberg Vorgehensweise: n Voroptimierung der bauphysikalischen Eigenschaften der Typhaplatte n Entwicklung eines quellfähigen Fugenmörtels n Auswahl eines geeigneten Deckputzes n Applikation des neuartigen Dämmstoffes als Gefach- + Innendämmung n Aufbau einer Messlinie zur begleitenden Kontrolle n Monitoring der relevanten bauphysikalischen Parameter Keine Feuchteprobleme U-Wert = 0, 35 W/m²K bei einer Wandstärke von 20 cm! © Fraunhofer IBP
Bauprodukte aus Rohrkolben (Typha) Vorteile der Magnesit–gebundenen Typha-Platte: n Hohe Druckfestigkeit niedriger Wärmeleitfähigkeit ( ≈ 0. 052 W/m. K) n Hohe Wärmekapazität n gute akustische und brandschutztechnische Eigenschaften n mittlerer Diffusionswiderstand n Kapillaraktiv n Gute Bearbeitbarkeit mit üblichen Werkzeugen n 100 % kompostierbar n In Denkmalpflege akzeptiert © Fraunhofer IBP
Aspekte für die Akzeptanz von Lösungen Vertrauen Sicherheit Qualität Kompatibilität Verständlichkeit © Fraunhofer IBP
Ziele von Normen und Richtlinien © Fraunhofer IBP
(Ö-)Normen … n sind gesichertes Fachwissen. n dokumentieren den jeweils aktuellen Stand der Technik und Wirtschaft. Dazu gehören etwa genormte Qualitäts-, Sicherheits- und Prüfkriterien. n sind die Voraussetzung für die Lösung technischer und wirtschaftlicher Aufgaben. Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig, aber sinnvoll. In besonderen Fällen kann der Gesetzgeber (Bund oder Länder) Normen oder Teile von Normen durch ein Gesetz oder eine Verordnung auch für "verbindlich" erklären. n bilden die Basis für geordnete Abläufe. n sind ein wichtiges Instrument bei der Erschließung neuer Märkte. n schaffen Sicherheit und geben Vertrauen. © Fraunhofer IBP
(DIN-)Normen … n fördern den weltweiten Handel n dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft sowie der Sicherheit und Verständigung. n Sind strategisches Instrument im Wettbewerb: Vorteile durch Wissens- und Zeitvorsprung, Senkung von Forschungsrisiken und Entwicklungskosten. n Reduzieren Transaktionskosten, z. B. im Einkauf und bei Ausschreibungen. n Tragen zur Deregulierung durch Entlastung von technischen Detailregelungen bei. © Fraunhofer IBP
Deutsche Normungsstrategie "Normung und Standardisierung in Deutschland dienen Wirtschaft und Gesellschaft zur Stärkung, Gestaltung und Erschließung regionaler und globaler Märkte. " Dieser Vision dienen die fünf Ziele der Deutschen Normungsstrategie: Ziel 1: Stellung als eine der führenden Wirtschaftsnationen sichern Ziel 2: Erfolg von Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen Ziel 3: staatliche Regelsetzung entlasten u. a. : Weltweite Angleichung der technischen Regulierung unterstützen Ziel 4: Technikkonvergenz fördern u. a. : Gewonnene Erfahrungen in die internationale Normung einbringen Ziel 5: effiziente Prozesse anbieten u. a. : Qualitätssicherung intensivieren und Dienstleistung ausbauen u. a. : Kohärenz des Normenwerks sicherstellen © Fraunhofer IBP
Individualität © Nick Falkner (nickfalkner. wordpress. com) © Fraunhofer IBP
Aktivitäten in der Denkmalpflege Entwicklung von Methodiken und Vorgehensweisen: n BDA Richtlinie Energieeffizienz am Baudenkmal Leitfaden zur Beurteilung der Denkmalverträglichkeit von Maßnahmen n Freistaat Sachsen Energetische Sanierung von Baudenkmalen Handlungsanleitung und Bewertungsmatrix zur Denkmalverträglichkeit von Maßnahmen n VDI 3817 Denkmalwerte Gebäude - Technische Gebäudeausrüstung Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte durch TGA n CEN TC 346 Erhaltung des kulturellen Erbes diverse Normen im Bereich der Restaurierung/Konservierung © Fraunhofer IBP
Richtlinien aus Denkmalschutz-Sicht Wir dürfen die Latte hoch legen … aber vor dem Sprung! © Fraunhofer IBP
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