Elektromobilitt Herausforderungen fr Verkehrsund Energierechtliche Implikationen des Ausbaus
Elektromobilität: Herausforderungen für Verkehrsund Energierechtliche Implikationen des Ausbaus der Elektromobilität 8. März 2018, Jena RAin Geertje Stolzenburg, BDEW Berlin BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. www. bdew. de Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität
Inhalt Welche Rechtsgebiete sind betroffen? Auswirkungen des Eichrechts auf den Ladesäulenausbau Elektromobilität und Netzausbau EU-Winterpaket BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 2
Welche Rechtsgebiete sind betroffen? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Michael Metternich Seite 3
Rechtliche Themenfelder im Zusammenhang mit der Elektromobilität Viele Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten sind berührt Nachfolgende Schwerpunkte Energiewirtschaftsrechtliche Fragen Mess- und Eichrecht Datenschutz. Recht Energiewirtschaftsrecht Baurecht / Mietrecht EEG Steuern und Abgaben Mess- und Eichrecht Straßenverkehrsrecht BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 4
Abrechnung: Anwendung des Mess- und Eichrechts BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Michael Metternich Seite 5
Gesetzliches Messwesen Umfasste Messgeräte sollen korrekte Messwerte garantieren - im Betriebszustand - während der gesamten Betriebsdauer - innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen Anforderungen ergeben sich aus: Mess- und Eichgesetz Mess- und Eichverordnung BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 6
Anwendungsbereich Eichrechtliche Vorgaben sind nach § 1 des Mess. EV anzuwenden Auf Messgeräte, die Im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr für Messgrößen bei der Lieferung von Elektrizität verwendet werden Problem: Zeitmessung Bei Anwendung Mess- und Eichrechts sind Regelungen zur Sichtanzeige bzw. abgesetzter Sichtanzeige einzuhalten BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 7
Ausnahmen, § 5 Mess. EV Leistungen für Elektrizität mit einer höchsten dauernd zulässigen Betriebsspannung von mindestens 123 Kilovolt oder bei einer Nennstromstärke von mehr als 5 Kiloampere, (Nr. 1 f) Zur Ermittlung von Leistungen, die einen Betrag von 5 Euro je Geschäftsvorgang nicht überschreiten, soweit der Verwender glaubhaft machen kann, dass ein Jahresumsatz von nicht mehr als 2 000 Euro mit Leistungen erwirtschaftet wird, die durch entsprechende Messgeräte ermittelt werden; […] (Nr. 12) In der Regel nicht einschlägig bei Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladesäulen! BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 8
Abrechnen nach Zeit Keine geeichte Zeitmessung möglich • Keine Ausnahme wie bei Parkuhren BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Anwendungsbereich des Mess- und Eichrechts nicht eröffnet bei • Pauschaler Abrechnung (Flatrate) • Schenkung Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 9
Flatrate • Laden – egal wie lang, egal wie viel • Preis pro Ladevorgang für kalender/datumsmäßig bestimmte Zeitspanne (1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr etc. ) Fällt nicht unter das Mess- und Eichrecht • Keine Bestimmung einer Messgröße Beschränkung auf Steh-/Parkdauer von z. B. 2 -3 h in AGB ist zulässig BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 10
Aktuelle Situation Viele Unternehmen haben Zeittarife oder zumindest Kombi-tarife (Zeit und k. Wh) angeboten BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Einige Ladesäulen haben keine Sichtanzeige, sondern abgesetzte Anzeige Einzelne Marktakteure haben eichrechtskonforme Lösungen erarbeitet und konformitätsbewerten lassen Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Keine eichrechtskonforme Messung im DCBereich möglich 08. 03. 2018 Seite 11
Aktuelle Situation Umrüstung der Bestandsanlagen ohne geeichte Messeinrichtung erforderlich Marktüberwachung erfolgt durch Landeseichämter • 2017 Fragebögen zur Ermittlung des Bestandes • An CPO und EMP • Ermittlung der Ausgestaltung der Ladesäulen und praktizierte Abrechnung • 2018 Auswertung läuft, Praxistests sollen folgen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 12
Folgen Nichtbeachtung der eichrechtlichen Vorgaben Ordnungsrechtliche Maß- Zivilrechtliche Nutzung nahmen der zuständigen der Messdaten ggf. Vollzugsbehörden trotzdem möglich bei (Landeseichämter) korrekter Messung BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Bei unplausiblen Messwerten Beweislastproblem 08. 03. 2018 Seite 13
Befristete Ausnahme für DC-Laden Bis Ende Q 1/2019 können AC-Messgeräte in DC-Ladesäulen verbaut werden Auch bei Leistung von über 50 k. W 20 %-iger Abschlag in Abrechnung gegenüber Kunden (wegen Wandlungsverlusten und politischer „Zuschlag“ oben drauf) Pflicht zur Umrüstung zum 1. April 2019 AC-Messgeräte in DCLadesäulen müssen durch DC-Messgeräte ersetzt werden bzw. neu eingebaut werden BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 14
Befristete Ausnahme für AC-Ladesäulen? Ggf. kein Vollzug Keine Ausnahmen • Auch nicht für Ladetechnik, die vor 2015 errichtet wurde • Für Ladeeinrichtungen, die bis 30. Juni 2018 errichtet und bis 1. April 2019 umgerüstet wurden Noch keine Entscheidung der Landeseichbehörden, aber gemeinsame Überlegungen! BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 15
Energiewirtschaftsrechtliche Fragen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Michael Metternich Seite 16
Ein Teil der Fragen ist bereits aufgegriffen Anwendung der aufwendigen Regelungen des En. WG zur Lieferung an Letztverbraucher und zur Abrechnung: Wer ist Letztverbraucher? § 3 Nr. 25 En. WG: Strombezug an Ladepunkt steht Letztverbrauch gleich EMP, der Elektrizität bezieht, um Kunden Ladevorgang zu ermöglichen? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Ladestations- oder – punktnutzer? 08. 03. 2018 Seite 17
Laufende Arbeiten und offene Fragen Ausgestaltung der § 14 a En. WG – Verordnung • Arbeiten an der Ausgestaltung der Verordnung laufen • Ggf. Änderung des § 14 a En. WG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Erzeugungsanlagen? ) • Grundsätzliche Fragen bedürfen der Klärung • Anspruch des Anschlussnutzers auf reduziertes Netzentgelt? • Wer darf wann steuern (Ampelkonzept)? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 18
Laufende Arbeiten und offene Fragen Erneuerbare Energien Gesetz • Unsicherheit beim Umgang mit EEG-Umlage • Keine Sonderregelung zum Letztverbrauch von Ladepunkten • Bezug Ladepunkt und Beladen Elektromobil Letztverbrauch – wohl (+)? • Gilt Regelung für Eigenversorgung nach §§ 61 ff. EEG 2017? • Sonderregelung für Zwischenspeicherung nach § 61 k EEG anwendbar? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 19
Netzintegration der Elektromobilität BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Michael Metternich Seite 20
Netzintegration der Elektromobilität Netzbetreiber wollen Mobilität für Kunden ermöglichen! Einzelfallbetrachtung! Pauschale Antworten nicht zielführend Maßnahmenbündel gefragt BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Was ist erforderlich, um die Elektromobilität im erwarteten Umfang ans Netz zu bringen? Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 21
Netzintegration von Elektromobilität Bedarf ermitteln • Wo werden Fahrzeuge laden? • Relevant werden Zu-Hause-Laden und Arbeitgeber-Laden Maßnahmen zur Überbrückung vorsehen • Wie kann der Kunde laden, auch wenn das vorhandene Netz an Grenzen stößt (z. B. Speicherlösungen beim Kunden, Flexibilitäten? ) Netzausbau • Vorausschauender Ausbau - Elektromobilität mit berücksichtigen bei ohnehin anstehendem Netzausbau Intelligente Lösungen nutzen • Beispiele für denkbare Möglichkeiten: • Feste Freigabezeiten • Quoten • Lastmanagement BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 22
Voraussetzungen Bedarfsermittlung und sinnvolle Netzplanung setzen Kenntnisse über die private Nutzung von Elektromobilen / Ladeinfrastruktur voraus. Ladekurve, Ladezeitpunkt, Heute nicht immer gegeben BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 23
Möglichkeiten für Abhilfe Meldepflicht für die Nutzung von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich: technische Anschlussbedingungen, Netzanschlussverordnung Nutzung von reduzierten Entgelten nach 14 a En. WG als Anreiz zur Meldung? Einführung von BKZ auch unter 30 k. W? Einbeziehen in Überlegungen zur Neugestaltung der Netzentgeltsystematik BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 24
Vorgaben aus dem Winterpaket BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität Michael Metternich Seite 25
EU-Winterpaket Wer? Warum? Wann? Was? BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. • Vorschläge der EU-Kommission • Titel: „Saubere Energie für alle Europäer“ • 30. November 2016 • Pakte von Legislativvorschlägen, Berichten und weiteren Dokumenten Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 26
Wichtige Punkte für Elektromobilität Art. 33 RL-Strom Ladesäulen • Netzbetreiber nur Rückfalloption • Entflechtungsvorgaben gelten Art. 36 RL-Strom Speicher • Netzbetreiber nur Rückfalloption • Entflechtungsvorgaben gelten Art. 32 RL-Strom Flexibilitäten-VNB • Grundsätzlich marktliche Beschaffung Art. 23 RL-Strom Datenmanagement • Gesetzes-/ entflechtungskonforme Datenverwendung BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität 08. 03. 2018 Seite 27
Rechtsanwältin Geertje Stolzenburg Fachgebietsleiterin Energie- und Regulierungsrecht Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Tel: +49 30 – 300 199 -1513 Fax: +49 30 – 300 199 -3513 E-Mail: Geertje. Stolzenburg@bdew. de BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. www. bdew. de Energierechtliche Implikationen der Elektromobilität
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