Elektrofachkraft II Die Sicherheitsunterweisung fr die Elektrofachkraft Teil

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Elektrofachkraft II Die Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft Teil 2 Inhalt 1 von 5

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Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen

Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 Arb. Schutz. G) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Übrigens, mein Name steht für Lern. Manager Ihr Le. Man In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Inhalt 2 von 5

Elektrofachkraft II Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Elektrofachkraft II In dieser

Elektrofachkraft II Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Elektrofachkraft II In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert! INHALT: • Betrieb • Arbeitsmittel • Isolierende Schutzvorrichtungen, Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstungen • Elektrotechnische Arbeiten § Die 5 Sicherheitsregeln • Freischalten • Gegen Wiedereinschalten sichern • Spannungsfreiheit feststellen • Erden und kurzschließen • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken § Freigabe zur Arbeit und Verhalten während der Arbeit § Unter-Spannung-Setzen nach beendeter Arbeit • Wichtiger Hinweis Quellen: BGV A 3, BGI 548 Inhalt 3 von 5

Elektrofachkraft II Betrieb Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass: • der Unternehmer

Elektrofachkraft II Betrieb Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verlangt, dass: • der Unternehmer elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsicht den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichten, ändern oder instand halten lässt, • elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden. Voraussetzungen hierfür sind insbesondere die Auswahl geeigneter Personen und deren regelmäßige mindestens jährliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100, sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen, persönlicher Schutzausrüstungen und Hilfsmittel. Quellen: BGV A 3, BGI 548 Inhalt 4 von 5

Elektrofachkraft II Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion

Elektrofachkraft II Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Inhalt 5 von 5