Elektrofachkraft I Die Sicherheitsunterweisung fr die Elektrofachkraft Teil

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Elektrofachkraft I Die Sicherheitsunterweisung für die Elektrofachkraft Teil 1 Inhalt 1 von 5

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Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen

Vorwort zur Le. Man. Sys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 Arb. Schutz. G) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Übrigens, mein Name steht für Lern. Manager Ihr Le. Man In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Inhalt 2 von 5

Elektrofachkraft I Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Elektrofachkraft I INHALT: •

Elektrofachkraft I Le. Man. Sys – die Sicherheitsunterweisung zum Thema: Elektrofachkraft I INHALT: • Grundsätze • Begriffe gemäß den geltenden Vorschriften und Normen • Wirkung von Strom In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert! § Lichtbogenwirkung • Stromfluss durch den Körper • Schutzmaßnahmen § Schutz gegen elektrischen Schlag § Schutz gegen direktes und bei indirektem Berühren § Schutz gegen direktes Berühren oder Basisschutz § Schutz bei indirektem Berühren oder Fehlerschutz • Wichtiger Hinweis Quellen: BGV A 3, BGI 548 Inhalt 3 von 5

Elektrofachkraft I Grundsätze Ø elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden.

Elektrofachkraft I Grundsätze Ø elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass: Ø elektrische Anlagen und Betriebsmittel von • Elektrofachkräften oder • unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, geändert und instand gehalten werden, Ø der Mangel unverzüglich behoben wird und, Ø falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. Quellen: BGV A 3, BGI 548 Inhalt 4 von 5

Elektrofachkraft I Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion

Elektrofachkraft I Wichtiger Hinweis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Inhalt 5 von 5