Einige Rechte welche im Internet zu beachten sind
§§ Einige Rechte welche im Internet zu beachten sind. (Liste beliebig erweiterbar)
Gesetze, Gesetze • Datenschutzrecht o TMG o DSGVO • Medienrecht o TMG o JMSt. V (Jugendmedienschutzstaatsvertra g) • Rundfunkrecht o RGeb. Stv • Strafrecht o St. GB • Zivilrecht o BGB o Telemediengesetz • Urheberrecht o Urh. G o Kunsturheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bildnis) • Wettbewerbsrecht o UWG • Markenrecht o Marken. G o BGB)
BGB • • Vertragsschluss Handel wie z. B. E-Commerce Gewährleistung Allgemeine Haftungsgrundsätze
Telemediengesetz • Regelt Impressum • Bekämpfung von SPAM (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe. E-Mails) • Haftung von Dienstbetreibern für gesetzeswidrige Inhalte • Datenschutz beim Betreib von Telemediensten und Herausgabe der Daten • Providerprivileg
Pflichtangaben Impressum • Betreiber der Website Name des Unternehmens oder im Falle einer natürlichen Person als Betreiber die Angabe des Namens (Vor- und Nachname) • Adresse Hierzu zählen der Namen des Unternehmens und die Anschrift der Niederlassung bzw. Sitz der Gesellschaft. Postfächer sind als Adressangabe nicht ausreichend. Im Impressum sind vollständige Adressdaten gefordert, um der Impressumspflicht zu genügen. • Vertretung des Unternehmens Zur Impressumspflicht gehört die Angabe der vertretungsberechtigten Gesellschafter (bei der Gb. R, OHG Einzelunternehmer), Geschäftsführer • (bei der Gmb. H) oder Vorstände (bei der AG) und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlage. • Kontakt im Impressum Wenn Sie das Impressum erstellen, gehört die Angabe von Telefon, Fax und Email zur Pflichtangabe im Impressum. Dies soll die uneingeschränkte Kommunikation mit dem Unternehmen gewährleisten. • Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe im Impressum Wenn Sie Dienste erbringen, die der Zulassung bedürfen, müssen Sie die für Sie zuständige Zulassungsbehörde im Impressum angeben, damit der Nutzer im Fall von Verstößen ihrerseits eine Anlaufstelle hat. Als Makler für Versicherungen müssen Sie beispielsweise die zuständige IHK angeben, wenn Sie das Impressum erstellen. • Registereintrag Für einige Rechtsformen wie die Gmb. H, Genossenschaften oder Partnergesellschaften gehört die Angabe des Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, in das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer, zu den Pflichtangaben im Impressum. • Freiberufler mit Standeskammer Die Angabe der Standeskammer in der Sie als Freiberufler Mitglied sind, die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind, zählen für Freiberufler zu den zusätzlichen Pflichtangaben im Impressum, damit die Impressumspflicht vollständig erfüllt wird. • Umsatzsteuer-ID Auch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - sofern vorhanden - oder Wirtschafts-Identifikationsnummer gehören in das Impressum auf der Website. Die Angabe der Steuernummer fällt nicht unter die Impressumspflicht und braucht nicht im Impressum aufgeführt werden.
KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) • Großteils in Urh. G aufgegangen- ausgenommen: • Recht am eigenen Bildnis Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Mittbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer sollen vor unlauteren geschäftlichen Handlungen geschützt werden und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb Rechnung getragen werden. • • • Angstwerbung, Ausnutzung von Zwangslagen Verkaufsförderung durch Gewinnspiele Schleichwerbung Irreführende, vergleichende Werbung Unzumutbare Belästigung Schneeballsysteme, Geheimnisverrat,
Marken. G • Schutz von Marken • Domaino o -registrierung -nutzung -handel -grabbing
Das Urheberrecht und wie es sich auf den Alltag auswirkt
Urh. G • Urheberrechte nicht übertragbar (ausser bei versterben an den Erben) • Nutzungsrechte einräumbar • Gemeinfreiheit nach Ablauf gesetzlicher Frist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)
Wozu Urheberrecht? • Bereits Fichte und Hegel: o Naturrecht des Urhebers an seiner geistigen Schöpfung o Urheberrecht wird nicht verliehen, sondern anerkannt vom Gesetzgeber • Schutz geistigen Eigentums an allen Werkstücken
Wer ist Urheber? • • • Autoren Musiker Maler und Bildhauer Regisseure Software-Entwickler Website-Programmierer
Was wird geschützt? • • Theateraufführungen Filme Software Websites • • Texte Gemälde Skulpturen Musikstücke
Verwandte Rechte • Verwertungsrecht o o Verlage Musikindustrie Filmgesellschaft Website-Betreiber • Recht am eigenen Bild o Natürliche Personen
Interessengruppen Urheber Verwerter Allgemeinheit Werkstück
Interessen Urheber • Finanzieller Ausgleich • Schutz des eigenen Werkes Verwerter Allgemeinheit • Optimale Verwertung • Wahrung des Geschäftsmodells • Zugang zu geistigen Werken anderer • Kultureller Fortschritt
Was ist erlaubt? • • Privatkopie Schrankenbestimmungen Zitieren Gemeinfreie Werke verwenden
Die Privatkopie • Nur zum eigenen Gebrauch • Nicht bei Kopierschutz • Keinerlei Veröffentlichung , z. B. o auf der eigenen Website o in Tauschbörsen (Upload)
Zitieren • Einschränkung des Urheberrechts • In wissenschaftlichen Werken o Angabe der Quelle • In sonstigen Veröffentlichungen o Angabe der Quelle
Plagiat • Zitieren ohne Quellenangabe • „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft“ (Zitat Hochschulrektorenkonferenz)
Gemeinfreie Werke • Gemeinfreie Werke können lizenzfrei verwendet werden. • Voraussetzung: Der Urheber ist länger als 70 Jahre tot.
Zitate… Und der Mensch heißt Mensch Weil er vergisst, Weil er verdrängt Und weil er schwärmt und stählt Weil er wärmt, wenn er erzählt Herbert Grönemeyer, MENSCH
Zitate - Workflow Liegt Schutz vor – also Schöpfungshöhe ausreichend? Nein Es kann bedenkenlos kopiert werden! Ja Mit eigenen Worten wiedergeben! ODER Text im Rahmen eines Zitates verwenden Rahmen eines Zitates: Zitatszweck muss gegeben sein Länge des Zitates in Relation zum eigenen Text nicht verändern aber kennzeichenn Quelle nennen
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