Einheitliches digitales Zugangstor Single Digital Gateway SDG berblick
Einheitliches digitales Zugangstor (Single Digital Gateway – SDG) Überblick und Umsetzungsvorbereitung in Österreich Peter Kustor Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
SDG-VO – grober Inhalt • Integriert in das Your. Europe-Portal • Soll Einzelpersonen und Unternehmen helfen, ihren Verwaltungsaufwand (u. a. ) bei bestimmten binnenmarktrelevanten Aktivitäten zu verringern. • Einfacher und mehrsprachiger (DE und ~EN) Zugang zu einschlägigen qualitätsvollen Informationen und Hilfestellungen • Bestimmte wichtige behördliche Services müssen vollständig online erledigt werden können • Nichtdiskriminierender Zugang zu allen nationalen Online-Verfahren im Anwendungsbereich für grenzüberschreitende User. • Erster Schritt zur Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung („Once Only Principle“) in grenzüberschreitenden Konstellationen.
Informationsbereiche – Anhang I Bürgerbezogen: Unternehmensbezogen: A. B. J. Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens K. Arbeitnehmer L. Steuern M. Waren N. Dienstleistungen O. Finanzierung eines Unternehmens P. Öffentliche Aufträge Q. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz C. D. E. F. G. H. I. Reisen innerhalb der Union Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union Fahrzeuge in der Union Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat Bildung oder Praktikum in einem anderen Mitgliedstaat Medizinische Versorgung Bürger- und Familienrechte Verbraucherrechte Schutz personenbezogener Daten In jedem Bereich detaillierte Auflistung.
Qualitätsvorgaben für Infos Anhang I § § § § nutzerfreundlich, damit die Nutzer die Informationen leicht finden und verstehen können und in der Lage sind zu erkennen, welche Informationen für ihre jeweilige Situation relevant sind; Sie müssen genau und umfassend genug sein, um die Informationen abzudecken, die Nutzer haben müssen, um ihre Rechte unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften und Pflichten auszuüben; gegebenenfalls enthalten sie Verweise auf bzw. Links zu Rechtsvorschriften, technischen Spezifikationen und Leitfäden; enthalten Bezeichnung der zuständigen Behörde oder Stelle, die für den Inhalt der Informationen verantwortlich ist; Kontaktangaben von allen relevanten Hilfs- oder Problemlösungsdiensten; Datum der letzten Aktualisierung der Informationen, falls vorhanden, oder wenn die Informationen nicht aktualisiert wurden, das Veröffentlichungsdatum; sie sind gut strukturiert und so dargestellt, dass die Nutzer die benötigten Informationen schnell finden können; sind auf dem neuesten Stand und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst, die dem Bedarf der potenziellen Nutzer angepasst ist.
Qualitätsvorgaben für Infos zu Verfahren Zugang zu einer hinreichend umfassenden, klaren und nutzerfreundlichen Erklärung folgender Elemente: § relevanten Schritte des Verfahrens, die der Nutzer zu unternehmen hat, § Bezeichnung der zuständigen Behörde, einschließlich ihrer Kontaktdaten; § der für das Verfahren zulässigen Mittel zur Authentifizierung, Identifizierung und Unterzeichnung; § der Art und des Formats der vorzulegenden Nachweise; § der Rechtsbehelfe, die im Falle von Streitigkeiten mit den zuständigen Behörden im Allgemeinen zur Verfügung stehen; § der anfallenden Gebühren und der Online-Zahlungsmethoden; § etwaiger Fristen, die vom Nutzer oder von der zuständigen Behörde einzuhalten sind, und wenn es keine Fristen gibt, der durchschnittlichen, geschätzten oder voraussichtlichen Zeit, die zuständige Behörde zur Abwicklung des Verfahrens benötigt; § etwaiger Vorschriften über oder Rechtsfolgen für die Nutzer, die sich aus einer nicht erfolgten Antwort der zuständigen Behörde ergeben, einschließlich Reglungen zur Genehmigungsfiktion oder andere Verschweigensregelungen; § „Liegen keine Regelungen zur Genehmigungsfiktion oder sonstige Verschweigensregelungen oder ähnliche Regelungen vor, so unterrichten die zuständigen Behörden die Nutzer gegebenenfalls über etwaige Verzögerungen und Fristverlängerungen oder die sich daraus ergebenden Folgen. “
Online-Verfahren – Anhang II (1/4) § Sofern im MS das Verfahren als solches überhaupt (offline) existiert, müssen die in Anhang II genannten Verfahren vollständig online abwickelbar gestaltet werden. § Persönliche Anwesenheit darf nur restriktiv in Ausnahmefällen gefordert werden: § aus übergeordneten Gründen des öffentlichen Interesses in den Bereichen öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit oder Bekämpfung missbräuchlichen Verhaltens; § Rechtfertigungspflicht; § Transparenz § auf das unbedingt notwendige objektiv gerechtfertigte Maß beschränkt und Sicherstellung, dass andere Verfahrensschritte vollständig online abgewickelt werden können
Online-Verfahren – Anhang II (2/4) Geburt Wohnsitz Studium Arbeit Verfahren Beantragung des Nachweises über die Eintragung in das Geburtenregister Beantragung eines Wohnsitznachweises Erwartete Ergebnisse Nachweis über die Eintragung in das Geburtenregister oder Geburtsurkunde Bestätigung der Meldung an der aktuellen Adresse Beantragung einer Studienfinanzierung für ein Beschluss über den Antrag auf Hochschulstudium, z. B. Studienbeihilfen oder ‑darlehen, bei Studienfinanzierung oder Empfangsbestätigung einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung Einreichung eines ersten Antrags auf Zulassung zu einer Bestätigung des Eingangs des Antrags öffentlichen Hochschuleinrichtung Beantragung der Anerkennung von akademischen Diplomen, Beschluss über den Antrag auf Anerkennung Prüfungszeugnissen oder sonstigen Nachweisen über Studien oder Kurse Antrag auf Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß Beschluss über das anwendbare Recht Titel II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Mitteilung einer Änderung der persönlichen oder beruflichen Bestätigung des Eingangs der Mitteilung solcher Situation des Empfängers von Sozialversicherungsleistungen, Änderungen die für solche Leistungen relevant ist Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Einreichung einer Einkommensteuererklärung Bestätigung des Eingangs der Erklärung
Online-Verfahren – Anhang II (3/4) Verfahren Meldung einer Adressänderung Erwartete Ergebnisse Bestätigung der Abmeldung von der früheren Adresse und der Anmeldung an der neuen Adresse Zulassung eines aus einem Mitgliedstaat stammenden oder Nachweis über die Zulassung eines bereits in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugs in Standardverfahren Umzug Beantragung von Plaketten für die Nutzung der nationalen Erhalt des Mautaufklebers oder Vignette Straßenverkehrsinfrastruktur: von einer öffentlichen Stelle oder anderer Zahlungsbeleg oder Einrichtung ausgestellte zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten Beantragung von Emissionsplaketten, die von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung ausgestellt werden Ruhestand Erhalt der Emissionsplakette oder anderer Zahlungsbeleg Beantragung von Ruhestands- und Vorruhestandsleistungen Bestätigung des Eingangs des Antrags oder aus obligatorischen Systemen Beschluss über den Antrag auf Ruhestands- oder Vorruhestandsleistungen Ersuchen um Informationen über die Daten im Zusammenhang mit Ruhestandsleistungen aus obligatorischen Systemen Erklärung über die persönlichen Ruhestandsdaten
Online-Verfahren – Anhang II (4/4) Verfahren Erwartete Ergebnisse Meldung einer Geschäftstätigkeit, Zulassung zur Ausübung einer Bestätigung des Eingangs der Meldung Geschäftstätigkeit, Änderung einer Geschäftstätigkeit und oder Änderung einer Geschäftstätigkeit Einstellung einer Geschäftstätigkeit ausgenommen Insolvenz- oder des Antrags auf Genehmigung der oder Liquidationsverfahren, ausgenommen der erstmaligen Geschäftstätigkeit Eintragung einer Geschäftstätigkeit in das Unternehmensregister, und ausgenommen Eintragungen im Rahmen des Verfahren zur Gründung von - oder späterer Meldungen von - Gesellschaften oder Unternehmen im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 AEUV Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens Registrierung eines Arbeitgebers (einer natürlichen Person) bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen Bestätigung der Registrierung oder Sozialversicherungs-Kennnummer Registrierung von Beschäftigten bei obligatorischen Versorgungs- Bestätigung der Registrierung oder und Versicherungssystemen Sozialversicherungs-Kennnummer Einreichung einer Körperschaftsteuererklärung Bestätigung des Eingangs der Erklärung Meldung an die Sozialversicherungssysteme bei Beendigung des Bestätigung des Eingangs der Meldung Vertrags mit einem Beschäftigten, ausgenommen bei Verfahren Ausübung der zur kollektiven Beendigung von Arbeitnehmerverträgen Geschäftstätig Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte Empfangs- oder andere Art der keit Bestätigung der Zahlung der Sozialbeiträge für Beschäftigte
„Art. 13 – Verfahren“ § Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein auf nationaler Ebene festgelegtes Verfahren …, auf das nicht grenzüberschreitende Nutzer online zugreifen und das sie online abwickeln können, auch grenzüberschreitenden Nutzern auf nichtdiskriminierende Art mit Hilfe derselben oder einer alternativen technischen Lösung online zugänglich ist und von diesen online abgewickelt werden kann. § e. IDAS-konforme Identifikation und Authentifizierung, Einreichen von Nachweisen, techn. „Felder“ nichtdiskriminierend, el. Bezahlung…
Once Only - System § § § Wenn die zuständigen Behörden in ihrem eigenen Mitgliedstaat rechtmäßig Nachweise, die für bestimmte Online-Verfahren von Belang sind, in einem elektronischen Format ausstellen, das einen automatisierten Austausch ermöglicht, stellen sie diese Nachweise auch den anfordernden zuständigen Behörden aus anderen Mitgliedstaaten in einem elektronischen Format zur Verfügung, das einen automatisierten Austausch ermöglicht. Für Verfahren des Anhangs II sowie nach den RL 2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU VO enthält Vorgaben für das techn. System der EK (Ersuchen des Nutzers/ Voransicht/ …) Festlegung der Details durch die EK in einem Durchführungsrechtsakt bis zum 12. Juni 2021 TOOP-System als technisches Modell
Statistiken § Nutzerstatistiken über die Aufrufe des Zugangstors und der mit dem Zugangstor verknüpften Internetseiten durch Nutzer § § § Daten zur Anzahl, Herkunft und Art der Nutzer des Zugangstors, Daten zu Nutzerpräferenzen und Nutzerpfaden, Daten zur Benutzerfreundlichkeit, Auffindbarkeit und Qualität der Informationen, Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste § Behörden und Anbieter von Hilfs- und Problemlösungsdiensten erheben in aggregierter Form die Anzahl, den Ursprung und den Gegenstand von Anfragen nach Hilfs- und Problemlösungsdiensten sowie deren Antwortzeiten § EK erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Erhebungs - und Austauschmethode für Nutzerstatistiken
User-Feedback § EK stellt Feedbacksystem zur Verfügung § Die zuständigen Behörden und die Kommission gewährleisten den Nutzern den Zugang zu diesem Instrument auf allen Internetseiten, die Teil des Zugangstors sind. § Alternativ: eigenes (vergleichbares) Feedbacksystem § EK, die zuständigen Behörden und die nationalen Koordinatoren haben unmittelbaren Zugang zu den Rückmeldungen, um auf alle angesprochenen Probleme einzugehen. § EK erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Vorschriften für die Einholung und den Austausch der Nutzer- Rückmeldungen.
Nationale Koordinatoren § § § Überwachen die Einhaltung der Qualitätsanforderungen Verantworten national die „Linkablage“ der EK Öffentlichkeitsarbeit Sind „PSC“ für die EK-Kontakte Formieren die Koordinierungsgruppe. Je 2 Meetings/ Jahr zu: § § § horizontalen Themen (Arbeitsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit, Statistiken und user feedback, Qualitätssiucherung etc. ) Information (Vermeidung von Informationsverdopplung, Sicherstellung der Qualität, Infromationsstruktur, Übersetzungsfragen etc. ) IKT-tools und Verfahren (Entwicklung der EK-tools, Umsetzung der online-Verfahren, Umsetzungsmethoden für Statistiken und feedback, Einsatz von IMI, Umsetzung des Once Only Systems etc. )
SDG –Zeitlinie § 21. 11. 2018: Veröffentlichung der VO (EU) 2018/1724 im ABl. § 11. 12. 2018: Inkrafttreten § bis zum 12. 6. 2019: Festlegung des Logos § 12. 2020: Anwendungsbeginn § bis zum 12. 6. 2021: Durchführungsrechtsakt zu Once Only § 12. 2022: Informationen auf Gemeindeebene § 12. 2023: Anwendungsbeginn für die „Verfahren“ (Art. 6 mit den Anhang II-Verfahren und Art. 13 nichtdiskriminierender Zugang zu Verfahren) sowie Once Only-System
SDG – nochmals auf einen Blick Zugangspunkt („gemeinsame Nutzerschnittstelle“) § Integration in Portal „Your Europe“ § Zugang zu einschlägigen nationalen / EU- Websites Informationsbereitstellung § zu Rechten, Pflichten und Regeln für Bürger/Unternehmen § für Anhang I-Informationsbereiche (Frist: 2 Jahre - 4 bei Gemeinden) und zu Verfahren § Mehrsprachigkeit (DE/EN) Verfahren § Vollständige Online-Erledigung der Anhang II-Verfahren (Frist: 5 Jahre) § Persönliche Anwesenheit - restriktiv nur in Ausnahmefällen § Nichtdiskriminierender Zugang zu allen nationalen Online. Verfahren im Anw. bereich Hilfe § Zugang zu Hilfs- und Problemlösungsdiensten (z. B EAPs) Once Only Prinzip § Standardnachweise, die in einem Mitgliedstaat elektronisch bereitgestellt werden, sollen EU-weit anderen MS bereitgestellt werden § Vorgaben zu techn. System der EK
SDG – To. Dos (1/2) § Anhang I – Informationen und Anhang II – Verfahren: ein erster Soll-Ist. Vergleich wurde auf Bundesebene durchgeführt § Derzeit laufen die Vorbereitungen für einen Umsetzungsplan in Kooperation mit dem Gemeinsamen Redaktionsteam (in Bezug auf HELP/USP) § In weiterer Folge (nach dem zu erstellenden Plan): Anpassungen, Informationen vervollständigen, Qualitätskriterien umsetzen, Verfahren online stellen, bestehende Verfahren diskriminierungsfrei umgestalten (Postleitzahlen, Logiken in Formularen, Anbindungen an Register etc. prüfen/ ev. Alternativformulare etc. ). § Umsetzungsplan und Abstimmung auch in Bezug auf Länder- und Gemeindeebene, Einheitliche Ansprechpartner (EAPs) der DL-RL unbedingt notwendig.
SDG – To. Dos (2/2) § Data Only Once System: Mitwirken an den techn. Entwicklungen im TOOPProjekt, den Expertengruppengesprächen und Komitologieausschüssen zur Konzeption und Festlegung der Spezifikation des techn. Systems § Innerstaatliche Vorbereitung des nationalen Knotens für das System und der Registeranbindung des Knotens an die Basisregister als Teil der gemeinsamen Register-Aktivitäten § User feedback und Statistiken: Mitwirken an den Expertengruppengesprächen und Komitologieausschüssen zur Konzeption und Festlegung der Spezifikationen für Feedback und Statistik § Benennung des ö. Vertreters in der Koordinierungsgruppe auf Bundesebene. § Benennung einer/s gemeinsamen Ländervertreterin/s (wie bei EAP? ) § Wir schlagen die Einrichtung einer gemeinsamen Projektgruppe vor – und ev. Aufarbeitung einzelner Aspekte in den bestehenden AGs.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Kustor Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- Slides: 19