Einfhrungsveranstaltung Wintersemester 20192020 Die Ausbildung zum Juristen Studium
Einführungsveranstaltung Wintersemester 2019/2020
Die Ausbildung zum Juristen - Studium (8 -9 Semester) -> Erste Prüfung - Referendariat (2 Jahre) -> 2. Staatsexamen -> Befähigung zum Richteramt
Das Studium im Überblick: • Grundstudium (1. – 4. Semester) - Einführungsveranstaltungen: Propädeutische Übung im BGB; Propädeutische Übung im Strafrecht Grundkurs I - Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht Grundlagen - Grundkurs Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Rechtssoziologie, oder Rechtsphilosophie • Hauptstudium (5. – 8. Semester) - Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht Vertiefung - Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht - Schlüsselqualifikationen, Fremdsprachenkenntnisse - Schwerpunktbereichsstudium (Spezialisierung)
Praktische Studienzeit 3 x 1 Monat in der vorlesungsfreien Zeit ab dem 2. Semester - Gerichtspraktikum (Gruppenpraktikum) - Zwei Wahlpraktika (Verwaltungspraktikum (Gruppen- oder Einzelpraktikum) oder Praktikum in Anwaltskanzlei etc. )) Justizprüfungsamt: www. jpa-wiesbaden. justiz. hessen. de „Merkblatt praktische Studienzeiten“
Um die Zulassungsvoraussetzungen zur ersten Prüfung zu erfüllen, sind in den ersten vier Semester nachzuweisen: Teilnahme an: - einer rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung -> Propädeutische Übung BGB - einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung Leistungsnachweise: - Zwischenprüfungsleistungen • Strafrecht und • Öffentliches Recht und • Zivilrecht - Grundlagenschein • Rechtsgeschichte oder • Rechtssoziologie oder • Rechtsphilosophie oder • Verfassungsgeschichte
Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung besteht, wer die Übung für Anhänger im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht innerhalb der ersten 5 Semester erfolgreich absolviert. Übung für Anfänger im Bürgerlichen Recht Übung für Anfänger im Strafrecht Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht Eine Übung besteht, wer eine Klausur und eine dazu gehörige Hausarbeit besteht. Bürgerliches Recht Strafrecht Öffentliches Recht 1 Hausarbeit mit mind. 4 Punkten 1 Klausur mit mind. 4 Punkten 1 Hausarbeit mind. 4 Punkten 1 Klausur mit mind. 4 Punkten = 1 kl. Schein im Bürgerlichen Recht = 1 kl. Schein im Strafrecht = 1 kl. Schein im Öffentlichen Recht Es werden nach Möglichkeit in jedem Semester alle drei kleinen Übungen angeboten. In jeder Übung werden 2 Hausarbeiten und 3 Klausuren gestellt. Die erste Hausarbeit wird i. d. R. schon zum Beginn der Semesterferien ausgegeben, die dem Semester, in dem die Übung stattfindet, vorausgehen. Die zweite Hausarbeit wird dann in den Semesterferien gestellt, die auf das Semester folgen.
Anmeldung Die Zulassung erfolgt i. d. R. durch Anmeldung via Marvin ► Anmeldung zur entsprechenden Zwischenprüfungsleistung während der Anmeldefrist (im Wintersemester Oktober, im Sommersemester April). Eine Anmeldung gilt immer nur für das entsprechende Semester. Rücktritt: ► Frist: bis zum letzten Werktag vor Ausgabe der ersten Aufsichtsarbeit (= Klausur) • ! Wer sich nicht innerhalb der Frist anmeldet, wird nicht zugelassen ! • ! Wer sich anmeldet, aber nicht antritt, verschenkt seinen ersten Versuch !
Nichtbestehen • Kleiner Schein einmal nicht bestanden: ► ein Wiederholungsversuch • Kleiner Schein zweimal nicht bestanden: ► Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden ► Zwangsexmatrikulation • Zwischenprüfung bis zum Ende des fünften Semesters nicht bestanden: ► Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden ► Zwangsexmatrikulation
Bestehen • Hausarbeit und Klausur bestanden: ► kleiner Schein (ausgestellt vom Übungsleiter) = Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach • 3 kleine Scheine bestanden: ► Zwischenprüfungszeugnis (ausgestellt vom Zwischenprüfungsamt) = Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Prüfung
Reihenfolge (Empfehlung) • 2. Semester Übung im Strafrecht für Anfänger • 3. Semester Übung im Zivilrecht für Anfänger Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger • 4. Semester Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht • 5. Semester Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht • 6. Semester Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Stundenplan Zeit Montag Dienstag Mittwoch 8 -10 Uhr Staatsorganisationsrecht I mit propädeutischer Übung Prof. Dr. Horn Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht, einschließlich Methodenlehre Prof. Dr. Wertenbruch BGB AT, Einführung in das Bürgerliche Recht Prof. Dr. Wertenbruch 14 -16 Uhr 16 -18 Uhr Freitag Grundkurs Strafrecht I mit propädeutischer Übung Prof. Dr. Freund Staatsorganisationsrecht I mit propädeutischer Übung Prof. Dr. Horn 10 -12 Uhr 12 -14 Uhr Donnerstag BGB AT, Einführung in das Bürgerliche Recht Prof. Dr. Wertenbruch Grundkurs Rechtsgeschichte Prof. Dr. Willems Grundkurs Strafrecht I mit propädeutischer Übung Prof. Dr. Freund
Schwerpunktbereiche • - Zivilrecht Recht der Privatperson Recht des Unternehmens Medizin- und Pharmarecht • Öffentliches Recht - Staat und Wirtschaft - Völker- und Europarecht • Strafrecht - Nationale und internationale Strafrechtspflege
Zusatzangebote • Pharmarecht • Privates Baurecht • Recht und Wirtschaft • Sozialrecht
Noch Fragen ? Allgemeine Studienberatung: Aykin Kalafatas Savignyhaus, 3. Etage, Zi. 304 Sprechzeiten: Mo 9– 11 Uhr und Di 14– 16 Uhr (oder nach Vereinbarung)
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