Einfhrung Kleines Schulbudget Schulleiterdienstversammlung NovemberDezember 2010 Einfhrung des
Einführung „Kleines“ Schulbudget Schulleiterdienstversammlung November-Dezember 2010
Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets Ziel ist es, das Konzept des „Kleinen“ Schulbudgets vorzustellen und die Schritte zu dessen Umsetzung zu verdeutlichen. Erster Einstieg in die Budgetverantwortung der Schule: Durch Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Teilbudgets mit schrittweisem Ausbau (der Umfänglichkeit des Budgets) auf freiwilliger Basis der Schule unter administrativer und aufsichtlicher Begleitung durch die Staatlichen Schulämter ausgerichtet an den Prinzipien der Zusammenführung von Fach- und Finanzverantwortung, der Dezentralisierung von Entscheidungskompetenzen und der damit verbundenen Verpflichtung zur Rechenschaftslegung 2 © HKM/ Accenture 2010
Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets) Land Lernmittel Verlässliche Schule IT-Vertretung Fortbildung ~5 Mio € x (ohne BS/ GOS) ~ 59 Mio € ~19 Mio € Schule 1 … 3
Geplante Einführungszeitpunkte „Kleines“ Schulbudget • 01. 2011 „Großes“ Schulbudget • 01. 2012 • Pilotierung 4
Was bringt die Einführung des „Kleinen“ Schulbudgets einer Schule? 5
Was bedeutet das? Gegenseitige Deckungsfähigkeit der Teilbudgets • Alle Bestandteile des Landes-Schulbudgets können unter weiterer Wahrung der Aufgaben, die aus der Hessischen Verfassung erwachsen, innerhalb des Budgets für andere Zwecke verwendet werden. • Das Schulbuget kann auch für Landesaufgaben anderer Bereiche verwendet werden, z. B. Schulsport. • Dies gilt nicht, wenn sich die Schule für eine herkömmliche ‘getrennte’ Bewirtschaftung der einzelnen Budgetbestandteile entscheidet. 6
Was bedeutet das? Übertragung in das nächste Haushaltsjahr durch Rücklagenbildung • Zum 31. 12. des Haushaltsjahres wird eine 100%-ige Rücklagenbildung des verbleibenden Budgets einer Schule ermöglicht (bisher nur zweckgebunden). • Die gebildeten Rücklagen können binnen 3 Jahren aufgelöst bzw. von der Schule verwendet werden. • Ziel: Die Rücklage einer einzelnen Schulen wird nicht für die Deckung von Budgetüberschreitungen anderer Schulen herangezogen. • Voraussetzung: Der gesamte Buchungskreis schließt nicht mit einem negativen Ergebnis ab. 7
Bestandteile des „Kleinen“ Schulbudgets (Teilbudgets) Land Lernmittel Verlässliche Schule IT-Vertretung Fortbildung ~5 Mio € x (ohne BS/ GOS) ~ 59 Mio € ~19 Mio € Schule 1 … 8
Berechnung der Teilbudgets Lernmittel Die Verteilung erfolgt - wie bisher - anhand eines schulform- und schulstufenbezogenen Pauschbetrags je Schülerin/je Schüler. Verlässliche Schule (VSS) • VSS-Mittel erhalten nur die Schulen, die auch bisher VSS-Mittel bewirtschaftet haben. • Schulen bis zu einer Schulgröße von 10 Stellen sollen einen Sockelbetrag in Höhe von 2. 500 € erhalten zzgl. ca. 379 € pro Stelle ~33 Mio € Schulen ab 10 Stellen erhalten ca. 629 € pro Stelle ohne Sockelbetrag. 9
Berechnung der Teilbudgets IT-Vertretung Alle Schulen sollen ca. 113 € pro Stelle erhalten. Fortbildung Die Fortbildungsmittel werden ihrer Höhe nach beibehalten : alle Schulen erhalten 40 € pro Stelle. 10
Modellberechnung Vorstellung von vier ausgewählten Beispielen unterschiedlicher Schulgröße: • Eine kleine Grundschule mit weniger als 10 Stellen (Sockel) • Eine mittlere Realschule • Ein großes Gymnasium • Eine Berufliche Schule 11
Grundsätze für das „Kleine“ Schulbudget • Alle Schulen erhalten die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein Schulbudget, bestehend aus Landesmitteln, zu bewirtschaften. • Das Schulbudget wird nach einem einheitlichen Berechnungsmodus zentral für jede Schule berechnet. • Es wird zu Beginn eines Kalenderjahres für ein Haushaltsjahr (nicht Schuljahr) berechnet und zugewiesen. • Hierfür schließt der Mandantenleiter Schule über die Schulämter einen Kontrakt mit den Schulleitern/ Schulleiterinnen. • Die Schulleitung hat damit eine transparente, verlässliche Gestaltungsbasis. 12
Kontrakt zum „Kleinen“ Schulbudget Rahmenbedingung Vertrag zwischen HKM, SSA und Schule Laufzeit Haushaltsjahr 01. -31. 12. Wesentliche Bestandteile Regelungen zu Budget (Teilbudgets) und Leistungserbringung Deckungsfähigkeit 100%ige Rücklagenbildung 13
Kontraktprozess bis Mitte Feb. bis Ende März. Schule erhält Kontraktvorschlag und Anschreiben von HKM Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der Gesamtkonferenz für „Kleines“ Schulbudget im Dez. Schulkonferenz entscheidet sich nach Anhörung der Gesamtkonferenz gegen „Kleines“ Schulbudget Der Schulleiter unterzeichnet Kontraktvorschlag (Dienstversammlung SSA) 1. Jede Schule erstellt nach § 88 HSch. G einen Haushaltsplan 2. Abstimmung in ihren Gremien 3. Übersendung an SSA (Hilfsmittel Excel-Planungs- und Überwachungshilfe) Schule bewirtschaftet „Kleines“ Schulbudget Schule bewirtschaftet die ihr zugewiesenen Teilbudgets 14
Allgemeine Regelungen zur Budgetüberwachung • Innerhalb des Budgetrahmens entscheidet die Schule selbstständig über die Mittelverwendung. • Sowohl der Schulleiter als auch der Schulfachliche Aufsichtsbeamte sind verpflichtet, sich monatlich einen Überblick über den Finanzstatus ihrer Schule(n) zu verschaffen (Holschuld). • Neben dem Schulleiter ist auch der zuständige schulfachliche Aufsichtsbeamte (mit Unterstützung der Regionalcontroller) in der Verantwortung, dass eine Schule ihr Budget nicht überschreitet. 15
Budgetsteuerungsprozess Berichtspflicht: 1. 15. 09. 2010 2. Jahresabschluss Instrument: Excel-Planungs- und Überwachungshilfe Ebene Schulamt Budgetbewirtschaftung in alleiniger Entscheidungsbefugnis (Buchungsbeleg) Erstellt Jahresprognose und macht monatlichen einen Abgleich mit dem Finanzbericht Steuert im Falle von Abweichungen mittels schulinterner Maßnahmen Droht trotzdem Überziehungsgefahr, informiert Schulleiter den Schulfachlichen Aufsichtsbeamten Macht monatlichen Abgleich Budget/ Haushaltsplan der Schule mit Finanzbericht Bei potentieller Überziehungsgefahr informiert schulfachliche Aufsichtsbeamte den Schulleiter und fordert zu Gegenmaßnahmen auf Der schulfachliche Aufsichtsbeamte ergreift übergeordnete Maßnahmen 16
Übergeordnete Maßnahmen I Falls im Haushaltsvollzug Budgetüberschreitung droht: • Weisung an den Schulleiter, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. • Ausschluss aus den Regularien für das Schulbudget (Rücknahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und Rücklagenbildung) mit enger Überwachung durch den schulfachlichen Aufsichtsbeamten (z. B. Festlegung und Überwachung des Handlungsrahmens) unter Mitwirkung der Regionalcontroller • Einwilligung des schulfachlichen Aufsichtsbeamten vor jeder Bestellung 17
Übergeordnete Maßnahmen II Schulamtsebene Rückgriff auf SSA-Reserve – ausschließlich zur Deckung außergewöhnlicher VSS-Mehrbedarfe (nach Nachweis, dass keine schulinterne Möglichkeiten mehr bestehen) Die Zuweisung/Genehmigung erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen. Voraussetzungen: • Vorlage eines umfassenden Vertretungskonzeptes beim SSA • Mehrbedarf übersteigt das VSS-Budget der Schule um > 10 % • Mehrbedarf resultiert aus einer ungewöhnlich hohen Krankheitsquote (> 5 %) HKM SSA Schule 18
Übergeordnete Maßnahmen III Landesebene Inanspruchnahme der Landesreserve (nach Nachweis, dass keine schulamtsinterne Möglichkeiten mehr bestehen) HKM SSA Schule 19
Übergeordnete Maßnahmen IV Nach erfolgter Budgetüberschreitung (nach Abschluss des Haushaltsjahres) 1. Abzug des Überschreitungsbetrages im Folgejahr 2. Ausschluss aus dem Schulbudget 3. Ggf. dienstrechtliche Maßnahmen 20
Fazit Das „Kleine“ Schulbudget ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit von Schulen. • Die Schule erhält damit transparente Gestaltungsmöglichkeiten, die sie eigenverantwortlich nutzen kann. • Schulfachliche Aufsichtsbeamte konzentrieren sich in diesem Prozess auf die Aufsichtsrolle. • Sie als Schulleiterinnen und Schulleiter helfen Ihren Schulen in deren weiterer Entwicklung zur Selbstständigkeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler! 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 22
Fragen? Fragen? Fragen? 23
- Slides: 23