Ein Unternehmen oder eine Unternehmung ist ein spezieller
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Ein Unternehmen oder eine Unternehmung ist ein spezieller Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen. Konstitutive Merkmale des Unternehmens sind das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung), das Prinzip des Privateigentum und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans). http: //de. wikipedia. org/wiki/Unternehmen
Unternehmensrecht - Überblick = Rechtsnormen, die für eine unternehmerische Tätigkeit von Bedeutung sind: • Vertragsrecht, insb. Kauf, Miete , Werk und AGB-Recht • Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht • Gewerberecht • Bilanzrecht • Finanzierungsrecht • Kreditsicherungsrecht • Transportrecht • Wettbewerbsrecht • Recht der öffentlichen Abgaben, insb. Steuerrecht • Qualitätsmanagement (EMAS & ISO 14001; FSC, PEFC) • Vergaberecht für öffentliche Aufträge
Tarifvertragsrecht Kaufvertragsrecht Arbeitsrecht Int. Kaufvertragsrecht Beispiel: Holzernte und Holzverkauf Unfallversicherungsrecht Werkvertragsrecht AGB-Recht Transportrecht Umsatzsteuerrecht
• Vertragsrecht
Vertragsschluss Antrag (Angebot) Annahme ·Empfangsbedürftige WE, § 145 BGB ·Empfangsbedürftige WE, § 147 BGB ·Bindungswirkung ·Uneingeschränkte Zustimmung ·Freibleibend möglich ·Modifizierte oder verspätete Annahme ·Erlöschen durch: - Widerruf - Ablehnung - Zeitablauf - Tod ·Schweigen (Ausnahme. Vereinbarung) Übereinstimmung
Schuldverhältnis Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner Vertrag Leistungspflichten • Hauptpflichten • Nebenpflichten • Bestimmtheit Einzel-, Dauerschuldverhältnis Stück-, Gattungschuld Hol-, Bring-, Schickschuld Geld-, Zinsschuld Art und Weise der Leistungszeit Teilleistung Leistung durch Dritte Leistungsverweigerung
Leistungsstörungen Unmöglichkeit = Leistungserbringung ist nicht mehr möglich Rechtsfolgen Schadensersatz statt Leistung Gegenleistungs pflicht § 326 I § 280 I 1 (Schuldner)-Verzug = Leistungserbringung ist noch möglich Voraussetzungen: • Fälligkeit • Mahnung oder Termin • Verschulden • §§ 286 ff. Rechtsfolgen: Rücktritt §§ 326 V, 323 §§ 326 IV, 346 Sonderfall: Unmöglichkeit bei Gattungsschuld • Erfüllungsanspruch • Ersatz des Verzögerungsschadens, §§ 280 I, II • Verzugszinsen , § 288 • Schadensersatz statt der Leistung • 280 I , III und 281 I 1 • Rücktritt, § 323 Positive Vertragsverletzung = Leistungsstörung, die weder Unmöglichkeit noch Verzug ist • Schlechtleistung • Mangelfolgeschaden = ein über das Erfüllungsinteresse hinausgehender Schaden ist entstanden • Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht
Sachmängelhaftung • Sachkauf • Gefahrenübergang Fehler Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft • Ist-Soll-Unterschied Haftungsausschluß • Kenntnis • Vorbehaltlose. Annahme • Vertragliche Vereinbarung • Verjährung, § 438 Rechte des Käufers Nacherfüllung • Beseitigung • Lieferung einer mangelfreien Sache Kaufpreisminderung Schadensersatz (statt der Leistung) Rücktritt vom Vertrag
Sachmängelhaftung • Sachkauf • Gefahrenübergang Fehler • Ist-Soll-Unterschied Haftungsausschluß • Kenntnis • Vertragliche Vereinbarung • Verjährung, § 438 Rechte des Käufers Nacherfüllung • Beseitigung • Lieferung einer mangelfreien Sache ohne Erfolg Rücktritt vom Vertrag Kaufpreisminderung Schadensersatz (statt der Leistung) Aufwendungsersatz
Grundlagen des BGB
lnhaltskontrolle von AGB 13 Klauselverbote des § 309 BGB keine unbestimmten Rechtsbegriffe keine Wertungsmöglichkeiten z. B. Kurzfristige Preiserhöhungen Haftungssauschlüsse bei Personenschäden 8 Klauselverbote des § 308 BGB unbestimmte Rechtsbegriffe mit Wertungsmöglichkeit im Einzelfall z. B. Nachfristen für die Leistung Zugangsfiktion Generalklausel des § 307 BGB grundlegender Wertungsmaßstab von "Treu und Glauben' z. B. Freizeichnungsklauseln für Haftung wegen Fahrlässigkeit. bei Nichtpersonenschäden bei Verletzung von wesentlichen Pflichten eines Vertrages
Thema: Die „maßgeschneiderte“ Unternehmensform Prüfpunkte Unternehm ensform Einzelunter n. Gb. R Gemeinsch aft Partnersch aft OHG KG Klein-AG Gmb. H Für wen ? Gewerb e Kaufman n Haftun g Steue rn Buchführ ung Publizit ät Kapital Image Gründu ng Verkauf und Rechtsn achfolge Wechsel der Rechtsf orm
Gesellschaftsvertrag
Vergleich Finanzierung - Leasing Allgemeine Daten: Kauf eines Transportfahrzeuges für Unternehmen KP 36. 982 Euro (incl. Mwst. ) 1. 1. 2003 1. 1. 2004 1. 1. 2005 1. 1. 2006 1. 1. 2007 1. 1. 2008 Summe Preis 31. 881 -31881 Abschreibung -6376 -6376 -31880 4000 Steuerbasis-Änderung -6376 -6376 4000 -27880 Steuerauswirkungen 2869 2869 -1800 12545 -29012 2869 2200 -15335 Kauf Finanzierung 8 % eff. Zins Laufzeit 5 Jahre Kombinierter Einkommensund Ertragssteuersatz 45% Lineare Abschreibung 5 Jahre 4000 Euro Restwert Erlös Nettozahlung
Leasing 20% Sonderzahlung Laufzeit 3 Jahre Monatl. Rate 518, 40 Euro Kaufoption 14348 Euro Kombinierter Einkommensund Ertragssteuersatz 45% Sonderzahlung -6376 Steuerl. Verteilung -2125 -6375 Raten -5363 -16089 Kaufoption -14348 Abschreibung der Kaufoption -4783 -9566 Erlös 4000 Steuerbasis-Änderung -7488 -7489 -4783 782 -31249 Steuerauswirkungen 3370 2152 352 14766 -18047 Nettozahlung
Vergaberecht Das Vergaberecht enthält Regeln über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber.
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