Eidgenssisches Departement fr Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe TVA-Revision Stand der Arbeiten Cercle Déchets 29. Oktober 2013

> Abfallwirtschaft CH Abfallwirtschaft Schweiz Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan

> Abfallwirtschaft CH Abfallwirtschaft Schweiz Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan > Themen Leitbild 1986 Ziele und Grundsätze Wirksamkeitsanalyse der Abfallpolitik des Bundes 2006 TVA Stand 2013 Gut funktionierendes Gesamtsystem Bedeutende Verbesserungen in der Abfallentsorgung Gesellschaftliche Akzeptanz ist hoch Kosten für die Abfallbewirtschaftung tiefer als vor 10 Jahren TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 2

USG-Änderung (1) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan

USG-Änderung (1) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan > Themen 1. USGneu Die Bewilligungspflicht für Abfallanlagen soll nicht auf Deponien beschränkt bleiben TVA Anpassung erst mit USG-Inkraftsetzung möglich 2. USGneu Erlass von technischen und organisatorischen Vorschriften für Abfallanlagen TVA Konkretisierung sind vorgesehen, wie allgemeine Vorschriften an Abfallanlagen mit Betriebsreglement, Materialbuchhaltung, Energienutzung etc. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 3

USG-Änderung (2) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan

USG-Änderung (2) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision > Zeitplan > Themen 3. USGneu Stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen wird gestärkt TVA Konkretisierungen sind vorgesehen bei Verbrennungsrückständen, biogenen Abfällen, phosphorreichen Abfällen, Bauabfällen insbesondere Aushub- und Ausbruchmaterial, sowie verwertbaren Anteilen des Siedlungsabfalls TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 4

Ziel > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel > Zeitplan

Ziel > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel > Zeitplan > Themen Mit der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle vom 10. Dezember 1990 (TVA, SR 814. 600) sollen die Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Abfällen in der Schweiz definiert und damit dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Wandel Rechnung getragen werden. Die Regelungen sollen derart ausgestaltet sein, dass sie einer modernen Abfallpolitik gerecht werden. Dabei soll auch die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen berücksichtigt werden. Die Stoffkreisläufe sind, wenn möglich und sinnvoll, zu schliessen. Mit der TVA-Revision will der Bund der sich in den letzten 20 Jahren signifikant geänderten Abfallwirtschaft Schweiz und den kommenden, sich schon teilweise heute abzeichnenden Entwicklungen (z. B. im Bereich der Technik) Rechnung tragen. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 5

Fakten > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten >

Fakten > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen 52 Artikel 6 Anhänge 1 Vollzugshilfe Die Arbeiten sind auf Kurs ! TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 6

Zeitplan > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision • heute: Vollversammlung Cercle Déchets > TVA

Zeitplan > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision • heute: Vollversammlung Cercle Déchets > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan • Ende November 2013: Präsentation der neuen TVA bei der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Schweiz (KVU) > Themen • Februar/März 2014: 1. Ämterkonsultation • Juli 2014: Eröffnung der Anhörung • Ab Dezember 2014: Auswertung der Stellungnahmen • Sommer 2015: 2. Ämterkonsultation • Ende 2015: Inkraftsetzung TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 7

Zweck > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision Die TVA soll: > TVA - Revision

Zweck > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision Die TVA soll: > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie die Gewässer, den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen schützen, die durch Abfälle erzeugt werden; die Belastung der Umwelt durch Abfälle vorsorglich begrenzen; durch die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen als Ersatzrohstoffe eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe fördern. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 8

Aufbau der TVA > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel

Aufbau der TVA > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 9

Grundsätze > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten >

Grundsätze > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze • Kreisläufe sind zu schliessen – Schadstoffe sind aus dem Kreislauf auszuschleusen • Abfälle sind stofflich und energetisch sinnvoll zu nutzen • Abfälle sind vor der Ablagerung zu behandeln • Abfälle sind von der Nahrungskette fernzuhalten • Siedlungsabfälle sind, wenn es ökologisch angezeigt ist, separat zu sammeln und zu verwerten TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 10

Schliessen von Kreisläufen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel

Schliessen von Kreisläufen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 11

Berichterstattung > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten >

Berichterstattung > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Die Kantone erstellen jährlich ein Verzeichnis der Abfall. Mengen zuhanden des BAFU Format, Aufbereitung und Gliederung der Daten erfolgt nach den Vorgaben des BAFU (Vollzugshilfe) DARWIS – gemeinsamer Standard von Kantonen und BAFU für Abfalldaten TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 12

Ausbildung > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Die

Ausbildung > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Die Kantone sorgen für Aus- und Weiterbildung von Personen, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen ausüben. > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Die Aus- und Weiterbildung muss den technologiespezifische Stand der Technik bei der Entsorgung von Abfällen vermitteln. Od. A- Umwelt TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 13

Verwertungspflicht > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Abfälle

Verwertungspflicht > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Abfälle sind nach dem Stand der Technik stofflich und energetisch zu verwerten, wenn eine Verwertung möglich ist. > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 14

Siedlungsabfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Verwertbare

Siedlungsabfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Verwertbare Anteile von Siedlungsabfällen wie Glas, Papier, Karton, Metalle und Textilien sind soweit wie möglich getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten. > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Sonderabfälle aus Haushalten und Unternehmungen mit bis zu 10 Vollzeitstellen sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Die Kantone sorgen für notwendige Infrastruktur. Inhaber von Abfällen aus Unternehmen mit mindestens 10 Vollzeitstellen müssen verwertbare Anteile von Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung getrennt sammeln und stofflich verwerten. Motion Fluri ? TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 15

Biogene Abfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten

Biogene Abfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Biogene Abfälle sind als Dünger stofflich zu verwerten, wenn sie sich dafür unter Berücksichtigung ihrer Nährstoff- und Schadstoffgehalte eignen. > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle, die sich nicht für die Verwertung eignen, sind soweit möglich und sinnvoll als Ersatzbrennstoff zu verwerten oder thermisch zu behandeln. Der Energiegehalt ist nach dem Stand der Technik zu nutzen. Das Anhang 4 legt für die verschiedenen Arten von Anlagen geeignete Abfälle in einer Liste fest. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 16

Phosphorreiche Abfälle > Abfallwirtschaft CH Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der

Phosphorreiche Abfälle > Abfallwirtschaft CH Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus der Asche aus der Verbrennung von solchem Klärschlamm ist Phosphor nach dem Stand der Technik zurückzugewinnen und zu verwerten. Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Soll der phosphorhaltige Rückstand als Dünger verwendet werden, sind bei der Rückgewinnung des Phosphors auch Schadstoffe soweit zu entfernen, dass der Dünger die Anforderungen von Anhang 2. 6 Chem. RRV einhält. Aus Tier- und Knochenmehl ist Phosphor nach dem Stand der Technik zurückzugewinnen und stofflich zu verwerten. Stand der Technik wird in der Vollzughilfe zur TVA definiert – Anforderungen umfassen mindestens: Schadstoffentfrachtung, Düngerwirkung, Wirkungsgrad und Machbarkeit der Verfahren sowie die Wirtschaftlichkeit. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 17

Bauabfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht • Entsorgungskonzept > USG-Revision > TVA - Revision •

Bauabfälle > Abfallwirtschaft CH Übersicht • Entsorgungskonzept > USG-Revision > TVA - Revision • Ermittlungspflicht für umwelt- oder gesundheitsgefährdende Schadstoffe Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein • Entsorgungsnachweis • Trennung von Bauabfällen • Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial • Verwertung von abgetragenen Ober- und Unterboden • Entsorgung von Ausbauasphalt TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 18

Regelungsvorschlag Ausbauasphalt Übergangslösung 1 (Variante Kt. AG) > Abfallwirtschaft CH Übersicht Übergangslösung 2 (BAFU-Richtlinie)

Regelungsvorschlag Ausbauasphalt Übergangslösung 1 (Variante Kt. AG) > Abfallwirtschaft CH Übersicht Übergangslösung 2 (BAFU-Richtlinie) Regelung TVA > USG-Revision Recycling gestattet > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle - Ausbauasphalt 1‘ 000 mg PAK pro kg Ausbauasphalt (= 20‘ 000 mg PAK pro kg Bindemittel) 250 mg PAK pro kg Ausbauasphalt (= 5‘ 000 mg PAK pro kg Bindemittel) Recycling nicht gestattet · Thermische Entsorgung · Ablagerung auf einer Reaktordeponie · Asphaltgranulat mit mehr als 250 mg/kg PAK muss thermisch entsorgt werden Recycling gestattet · In Mischanlage nach dem Stand der Technik, so dass das Produkt max. 250 mg/kg PAK enthält (= 5‘ 000 mg PAK pro kg Bindemittel) ZIEL: Entfernung aus dem Kreislauf · Direkter Heisseinbau nicht gestattet Recycling gestattet • Asphaltgranulat kann heiss und kalt eingebaut werden · Kalteinbau mit Auflagen (Kataster, chem. Analyse) analog Kt. AG Übergangslösung TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe Übergangsfrist künftige Lösung 19

Kunststofffolien > Abfallwirtschaft CH Übersicht Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben sind nach

Kunststofffolien > Abfallwirtschaft CH Übersicht Kunststofffolien aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetrieben sind nach dem Stand der Technik stofflich zu verwerten. > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 20

Schredderleichtfraktion > TVA - Revision Ziel Fakten > USG-Änderung > Zeitplan > Themen Zweck

Schredderleichtfraktion > TVA - Revision Ziel Fakten > USG-Änderung > Zeitplan > Themen Zweck Berichterstattung Ausbildung Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schrederleichtfraktion Aus der Leichtfraktion, die bei der Zerkleinerung von metallischen Abfällen u. a. anfällt, sind Metallstücke ab einer Grösse von 20 mm vor der thermischen Behandlung zu entfernen und stofflich zu verwerten. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 21

Elektroofenschlacke EOS > Abfallwirtschaft CH Übersicht EOS kann ohne Analysen auf einer Inertstoffdeponie abgelagert

Elektroofenschlacke EOS > Abfallwirtschaft CH Übersicht EOS kann ohne Analysen auf einer Inertstoffdeponie abgelagert werden. > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke EOS darf nur im Rahmen von Tiefbauarbeiten verwertet werden, wenn Mindestanforderungen eingehalten sind. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 22

> Abfallwirtschaft CH Übersicht Verwertung von Abfällen bei der Herstellung von Zement und Beton

> Abfallwirtschaft CH Übersicht Verwertung von Abfällen bei der Herstellung von Zement und Beton > USG-Revision > TVA - Revision als Rohmaterial: wenn Grenzwerte nach Anhang 2 eingehalten sind Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton als Brennstoff: Altreifen, Altöl, organische Lösungsmittel, Altholz, sortenreine Separatsammlungen, wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist und Klärschlamm, wenn Phosphor vorgängig zurückgewonnen wurde. als Zumahl- und Zuschlagsstoff: Gips, Steinkohleflugasche, Hochofenschlacke und andere Abfälle, wenn die Grenzwerte nach Anhang 1 eingehalten sind. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 23

Abfallanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision Allg. Anforderungen an den Betrieb Abfallanlagen sind

Abfallanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision Allg. Anforderungen an den Betrieb Abfallanlagen sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Inhaber einer Abfallanlage muss sicherstellen: § Personalausbildung § Annahme von geeigneten Abfällen § Erstellen einer Materialbuchhaltung § Umweltverträgliche Rückstandsentsorgung § Erstellen eines Betriebsreglements § Effiziente Nutzung der Energie aus Abfällen § Einhalten der Anforderungen an Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung §… TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 24

Zwischenlager > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision • Befestigter Platz notwendig > TVA -

Zwischenlager > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision • Befestigter Platz notwendig > TVA - Revision Ziel Fakten • 2 m Abstand vom höchstmöglichen Grundwasserspiegel > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager • Gär- und fäulnisfähige Abfälle dürfen nicht zwischengelagert werden (Behörde kann Ausnahme für höchstens 3 Monate geben) • Abfälle dürfen höchstens 5 Jahre zwischengelagert werden TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 25

Thermische Anlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht • zugelassene Abfälle in thermischen Abfällen dürfen Siedlungsabfälle

Thermische Anlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht • zugelassene Abfälle in thermischen Abfällen dürfen Siedlungsabfälle und Abfälle vergleichbarer Zusammensetzung, brennbare Bauabfälle und andere brennbare Abfälle behandelt werden > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen werden Sonderabfälle zusammen mit anderen Abfällen behandelt - Auflagen zu organisch-halogenierten Verbindungen • Errichtung und Betrieb keine Abgase und Rückbrände die anfallende Wärme wird nach dem Stand der Technik genutzt Energiegehalt von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung wird zu 65 % genutzt Schlacke enthält höchstens 2 Gew. % unverbrannte Anteile Metalle werden aus der Filterasche zurückgewonnen … TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 26

Kompostierungs- und Vergärungsanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht • In diesen Analgen dürfen nur biogene

Kompostierungs- und Vergärungsanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht • In diesen Analgen dürfen nur biogene Abfälle behandelt werden, die sich für das entsprechende Verfahren eignen > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten • Anhang 4 enthält eine entsprechende Liste > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären • befestigter Platz (ausgenommen Feldrandkompostierung) • Abwasser muss gesammelt und nötigenfalls behandelt werden • Emissionen von klimawirksamen Gasen sind zu verhindern • Lagerkapazität für Gärgut und Kompost von 3 Monaten TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 27

Mobile Abfallanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision In mobilen Abfallanlagen dürfen nur die

Mobile Abfallanlagen > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision In mobilen Abfallanlagen dürfen nur die am jeweiligen Einsatzort anfallenden Abfälle behandelt werden. > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 28

Allgemeines zu Deponien > Abfallwirtschaft CH Übersicht Inertstoffdeponie > USG-Revision > TVA - Revision

Allgemeines zu Deponien > Abfallwirtschaft CH Übersicht Inertstoffdeponie > USG-Revision > TVA - Revision Reststoffdeponie TVA 1990 Reaktordeponie Ziel Fakten Triage: Grenzwerte und Anforderungen an Abfälle (Anh. 3 TVA) > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein unverschmutztes Aushubmaterial übrige Inertstoffe Reststoffe Schlacke übrige Reaktorstoffe D E TVA 2010 A B C ≥ 50‘ 000 m 3 ≥ 100‘ 000 m 3 ≥ 300‘ 000 m 3 Die Kantone können mit Zustimmung des BAFU die Errichtung von Deponien mit geringerem Volumen bewilligen. TVA 2015 • Betriebsbewilligungen sind auf 5 Jahre zu beschränken. • Für die unterirdische Errichtung einer Deponie der Typen A, B und C bedarf es der Zustimmung des BAFU. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 29

Standortanforderungen Der Untergrund der Aufstandfläche sowie des Randbereichs von Deponien B - E soll

Standortanforderungen Der Untergrund der Aufstandfläche sowie des Randbereichs von Deponien B - E soll aufgrund geringer Durchlässigkeit, Mächtigkeit, Homogenität sowie Schadstoffrückhalte-vermögen die Schadstoffausbreitung möglichst unterbinden. Systemteil Beschreibung A U-Aushub B Inertstoffe C Reststoffe D Schlacke E Reaktorstoffe Entwässerung Mineralische Entwässerungsschicht Nach Bedarf d ≥ 0. 5 m Abdichtung Basis- und Flankenabdichtung -- -- Gemäss Anhang 2 Ziff. 22 Abs. 3 TVA Untergrund Vervollständigung der geol. Mindestbarriere (Ersatz bei ISD) -kf ≤ 1 x 10 -7 d ≥ 0. 6 m** kf ≤ 1 x 10 -9 d ≥ 0. 6 m kf ≤ 1 x 10 -9 d ≥ 0. 6 m oder Standort Natürliche geol. Mindestbarriere * -- kf ≤ 1 x 10 -7 d ≥ 2 m** kf ≤ 1 x 10 -7 d ≥ 2 m über nutzbaren unterirdischen Gewässern JA NEIN in deren Randgebiete JA JA NEIN Bei Deponietypen C und D kann von Regel abgewichen werden, falls trotz mittlerem kf ≤ 1 x 10 -7 keine durchgehende Schicht (kf ≤ 1 x 10 -7 ) nachgewiesen werden kann. Bedingungen: 1. nicht im Karst, 2. keine wasserleitende Klüfte sowie 3. Risikobewertung, dass keine konkrete Gefahr für Verunreinigung des Grundwassers resp. oberirdischer Gewässer bestehen wird. * ** Nachweismethode erforderlich: für durchgehende Deckschicht respektive für dichtes, nicht wasserleitendes Festgestein. Nur falls im Randgebiet von nutzbarem unterirdischem Gewässer TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 30

Nachsorge von Deponien (1) > Abfallwirtschaft CH Übersicht • Überprüfung der nach 1996 abgeschlossenen

Nachsorge von Deponien (1) > Abfallwirtschaft CH Übersicht • Überprüfung der nach 1996 abgeschlossenen sowie der in Betrieb stehenden Deponien innerhalb von 5 Jahren hinsichtlich Nachsorge und Gefährdung. > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge • Vollzugshilfe für einheitliche Überprüfung. • Vorgabe für einheitliches Monitoring ab in Krafttreten der neuen TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 31

Nachsorge von Deponien (2) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision

Nachsorge von Deponien (2) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 32

Nachsorge von Deponien (3) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision

Nachsorge von Deponien (3) > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Nachsorgezeit ist max. 50 Jahre TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 33

Änderung bisherigen Rechts > Abfallwirtschaft CH Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Übersicht Für Zementwerke werden die Regelungen

Änderung bisherigen Rechts > Abfallwirtschaft CH Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Übersicht Für Zementwerke werden die Regelungen an gepasst > USG-Revision > TVA - Revision Ziel Fakten Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (Ve. VA) Export von Siedlungsabfall (Definition) > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts Altlasten-Verordnung (Altl. V) Umgang mit Abfälle im Rahmen von Sanierungen Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) Abgabesatz, Verwertung von Abfällen auf Deponien Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Chem. RRV) Anhang 2. 6 – Fremdstoffanteil in Recyclingdünger Verordnung über die Belastung des Bodens (VBBo) Definition Bodenmaterial – Verwertung von Boden TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 34

Vollzugshilfe zur TVA > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision 1

Vollzugshilfe zur TVA > Abfallwirtschaft CH Übersicht > USG-Revision > TVA - Revision 1 Vollzugshilfe Ziel Fakten > Zeitplan > Themen Zweck Aufbau Grundsätze Berichterstattung Ausbildung Verwertungspflicht Siedlungsabfälle Biogene Abfälle Phosphorreiche Abfälle Bauabfälle allgemein Bauabfälle – Ausbauasphalt Kunststofffolien Schredderleichtfraktion Elektroofenschlacke Abfälle für Zement + Beton Abfallanlagen allgemein Zwischenlager Thermische Anlagen Kompostieren + Vergären Mobile Abfallanlagen Deponien allgemein Deponiestandort Deponienachsorge Änderung bisherigen Rechts Vollzugshilfe zur TVA Verschiedene Module, wie z. B. biogene Abfälle, Bauabfälle, thermische Anlagen, Deponien, EOS etc. TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 35

TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 36

TVA-Revision | Cercle Déchets 29. 10. 2013 BAFU Abt. Abfall und Rohstoffe 36