Ehrenamtskarte IM LANDKREIS LEER INFORMATIONEN FR UNTERNEHMEN Allgemeine

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Ehrenamtskarte IM LANDKREIS LEER INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN

Ehrenamtskarte IM LANDKREIS LEER INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN

Allgemeine Informationen Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives

Allgemeine Informationen Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Leer in ganz Niedersachsen und im Besonderen im Landkreis Leer Vergünstigungen unterschiedlicher Art.

Hintergrund • In Niedersachsen sind 3, 2 Mio. Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig.

Hintergrund • In Niedersachsen sind 3, 2 Mio. Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. • Die niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. • Der Kreistag des Landkreises Leer hat am 08. 06. 2017 beschlossen, die Ehrenamtskarte im Landkreis Leer einzuführen.

Voraussetzungen • Es wird eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung bzw. mit einer geringen

Voraussetzungen • Es wird eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung bzw. mit einer geringen nicht kostendeckenden Aufwandsentschädigung von mind. 5 Std. /Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt. • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mind. 3 Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation) und es ist beabsichtigt, den Einsatz auch zukünftig fortzusetzen. • Das Engagement wird im Landkreis Leer ausgeübt.

Verfahren und Gültigkeit • Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Leer nach Prüfung der geltenden

Verfahren und Gültigkeit • Die Ehrenamtskarte wird vom Landkreis Leer nach Prüfung der geltenden Voraussetzungen ausgegeben und feierlich verliehen. • Sie ist personenbezogen, nicht übertragbar und gilt landesweit. • Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. • Sie kann bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.

Vergünstigungen • Unternehmen aus dem Landkreis Leer beteiligen sich an Vergünstigungen. • Welche Vergünstigung

Vergünstigungen • Unternehmen aus dem Landkreis Leer beteiligen sich an Vergünstigungen. • Welche Vergünstigung letztlich angeboten wird, entscheiden die Unternehmen. • Landesweit gibt es zahlreiche Vergünstigungen für die Ehrenamtskarten. • www. freiwilligenserver. de

Vergünstigungen • Unternehmen, die sich für eine Vergünstigung entscheiden, senden ihr Angebot mit einer

Vergünstigungen • Unternehmen, die sich für eine Vergünstigung entscheiden, senden ihr Angebot mit einer beigefügten Erklärung an die Stabstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur Friesenstr. 32 26789 Leer oder an ehrenamt@lkleer. de • Auskünfte erteilen auch gerne: Frau Monika Fricke Tel. : 0491 – 926 4040 E-Mail: monika. fricke@lkleer. de Herr Guido Matthies Tel. : 0491 - 926 4041 E-Mail: guido. matthies@lkleer. de

Wir bedanken uns für Ihr Interesse!

Wir bedanken uns für Ihr Interesse!